Betreff
Bebauungsplan Nr. 412 der Stadt Erlangen
- Häuslinger Wegäcker West - mit integriertem Grünordnungsplan
hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage
611/017/2014
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

1.         Innerhalb der Entwicklungsmaßnahme „Erlangen-West II“ ist für das Gebiet westlich des Bebauungsplans Nr. 411, zwischen Adenauerring und Häuslinger Straße, ein Bebauungsplan nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) aufzustellen und die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen.

 

2.         Für den Bebauungsplan wurden 5 städtebauliche Varianten entwickelt und geprüft.

 

Der Bebauungsplan soll auf Grundlage der städtebaulichen Variante 3 (siehe Anlage 4) ausgearbeitet werden.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

a) Anlass und Ziel der Planung

 

Die Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken in Erlangen übersteigt das Angebot bei Weitem. So übertrifft die Zahl der Vormerkungen für Baugrundstücke im Baugebiet Nr. 411, das derzeit erschlossen wird, die Zahl der zu vermarktenden Grundstücke um ein Vielfaches.

 

Für das Baugebiet Nr. 412 sollen deshalb nahtlos die bauplanungsrechtlichen Voraussetz-ungen für die Bereitstellung weiterer Wohnbaugrundstücke geschaffen werden.

 

Der aktuelle Zeitplan für das Baugebiet Nr. 412 sieht vor, das Bebauungsplanverfahren ebenso

wie den erforderlichen Grunderwerb bis Ende des Jahres 2015 abzuschließen. Mit der Er-schließung könnte Anfang des Jahres 2016 begonnen werden, so dass Anfang 2017 der Hoch-baubeginn möglich wäre.

 

b) Geltungsbereich

 

Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke der Gemarkung Büchenbach Fl.-Nrn. 673 und 673/2 und Teilflächen der Grundstücke Gemarkung Büchenbach Fl.-Nrn. 609, 629, 672, 674, 675, 678, 679, 682, 683, 726, 727, 728, 729, 731, 732 und 733 (siehe Anlage 1).


Die Größe des Planbereichs beträgt ca. 6,34 ha.

 

 

c) Planungsrechtliche Grundlage

 

Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) mit integriertem Landschaftsplan stellt für das Plan-gebiet des Bebauungsplanes Nr. 412 Wohnbauflächen dar.

 

Der Bebauungsplan steht der Darstellung im FNP nicht entgegen. Eine Änderung des FNP ist daher nicht erforderlich.

 

d) Rahmenbedingungen

 

  • Das geplante Wohngebiet entsteht im Rahmen der städtebaulichen Entwicklungsmaß-nahme Erlangen-West II.

 

  • Das Gebiet soll über den aktuell im Bau befindlichen Nordabschnitt des Ringschlusses Adenauerring an das städtische Straßennetz angebunden werden.

 

  • In unmittelbarer Nähe am Nahversorungszentrum gibt es Haltestellen für den öffentlichen Nahverkehr, die von mehreren Buslinien angefahren werden.

 

  • Die vom Verkehr auf dem Adenauerring ausgehenden Lärmemissionen sind zu berück-sichtigen.

 

  • Im benachbarten Nahversorgungszentrum sind Einkaufsmöglichkeiten und Dienstleistungs-angebote vorhanden.

 

  • Die vorhandenen bzw. im Bau befindlichen Wegebeziehungen zu angrenzenden Bau-gebieten, zum Nahversorgungszentrum Büchenbach-West und zum Landschaftsraum
    des Bimbachtals sollen aufgenommen werden.

 

  • Die Entwässerung erfolgt im qualifizierten Trennsystem.

 

  • Das Gelände fällt leicht von Norden nach Süden.

 

§  Für das Vorhaben ist eine Eingriffs- und Ausgleichsregelung nach § 1a BauGB vorzu-nehmen.

e) Städtebauliche Ziele

 

Das städtebauliche und landschaftsplanerische Konzept geht auf das Ergebnis eines Ideen-wettbewerbs zurück, das erstmals im Bebauungsplan Nr. 411 umgesetzt wurde. Aufgrund aktueller Anforderungen soll das Konzept für den Bebauungsplan Nr. 412 angepasst werden:

 

  • Eine größere Baudichte soll entstehen, um mehr Wohnraum bzw. Wohneinheiten (vor al-lem im Geschosswohnungsbau) zu ermöglichen.

 

  • Die Wohnhöfe sollen von Parkierungsanlagen freigehalten werden, um die Aufenthalts-qualität für die Anwohner zu verbessern.

 

  • Die Gebäude für Geschosswohnungsbau im Norden des Plangebietes sollen unter
    Berücksichtigung einer späteren Realisierung der Stadtumlandbahn (StUB) an den
    Adenauerring heranrücken. Die Grundstücke sollen zukünftig unmittelbar an den Fuß-
    und Radweg grenzen und können somit für Fußgänger und Radfahrer von dort erschlos-sen werden.

 

  • Kompakte Baukörper und die Ausrichtung der Gebäude sollen weiterhin eine hohe Energieeffizienz und die aktive und passive Nutzung von Solarenergie ermöglichen.

 

Städtebauliche Varianten 1 – 5 (Anlagen 2 – 6)

 

Auf der Grundlage der Bebauungsstrukturen aus dem Wettbewerbsentwurf wurden 5 städte-bauliche Varianten für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 412 ausgearbeitet.

 

Die Variante 1 beruht auf dem Konzept des Bebauungsplans Nr. 411. In den Varianten 2 – 5 werden die städtebauliche Dichte und der Anteil des Geschosswohnungsbaus kontinuierlich

erhöht. Die Variante 5 sieht nur noch Geschosswohnungsbau vor.

 

Die geplante Höhenentwicklung ist in allen Varianten ähnlich. Für den Geschosswohnungsbau am Adenauerring ist eine 4-geschossige Bebauung vorgesehen. Die Mehrfamilienhäuser inner-halb der Baugebiete sollen 3 Geschosse erhalten.

 

Doppelhäuser und Reihenhäuser können mit 2 Vollgeschossen und zusätzlichen Laternen-geschossen gebaut werden.

 

In allen Varianten sollen die erforderlichen Stellplätze für die Geschosswohnungsbauten in Tief-garagen untergebracht werden.

 

Prüfung der städtebaulichen Varianten

 

Die städtebaulichen Varianten wurden nach folgenden Kriterien bewertet:

 

  • Städtebauliche Dichte

 

  • Mischung von Wohnungstypen

 

  • Gefasste Straßenräume

 

  • Parkierungsfreie Wohnhöfe

 

  • Energieeffizienz und Besonnung

 

  • Einfügen in die Umgebung

 

In den Anlagen 2 – 6 liegen die städtebaulichen Varianten 1- 5 mit einer Berechnung der mög-lichen Wohneinheiten und einer Beurteilung anhand der vorgegebenen Kriterien bei.

 

Städtebauliche Variante 3 als Grundlage für die weitere Planung

 

Ergebnis der Prüfung ist, dass die städtebauliche Variante 3 die Anforderungen an das künftige Baugebiet am besten erfüllt:

 

  • Die städtebauliche Dichte ist wesentlich höher. So erhöht sich im Vergleich zum Bebau-ungsplan Nr. 411 die Zahl der realisierbaren Wohneinheiten (WE) um ca. 82 % von 166 WE auf 302 WE.

 

  • Die Mischung aus Einfamilienhäusern und Geschosswohnungsbauten bleibt ausgewogen.

 

  • Die Wohnhöfe sind frei von Parkierungsanlagen. Dennoch wird für die Einfamilienhäuser wohnungsnahes Parken im Einfahrtsbereich der Wohnhöfe weiterhin ermöglicht.

 

  • Die Energieeffzienz, die Besonnungssituation und die Möglichkeiten zur Erzielung passiver und aktiver Solarenergiegewinne bleiben im Vergleich zur Energie-Plus-Siedlung 411 erhalten.

 

  • Das städtebauliche Konzept aus dem Ideenwettbewerb bleibt erkennbar. Dies führt zu einem Zusammenhalt der einzelnen Baugebiete und trägt zur Identifikation der Bewohner mit dem gesamten Quartier bei.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Der Bebauungsplan Nr. 412 – Häuslinger Wegäcker West – der Stadt Erlangen mit integriertem Grünordnungsplan soll auf Grundlage der städtebaulichen Variante 3 (Anlage 4) aufgestellt werden.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

a) Aufstellung

 

Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss (UVPA) beschließt die Aufstellung des Be-bauungsplanes Nr. 412 für das Gebiet westlich des Baugebietes 411, zwischen Adenauerring und Häuslinger Straße, nach den Vorschriften des BauGB.

 

b) Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB soll in der Form durchge-führt werden, dass der Planentwurf mit Begründung einen Monat im Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung zur Einsicht dargelegt wird.

 

Darüber hinaus sollen Ziele und Zwecke der Planung in einer öffentlichen Veranstaltung interessierten Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt werden.

 

c) Frühzeitige Behördenbeteiligung

 

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll gleichzeitig mit der Unterrichtung der Öffentlichkeit durchgeführt werden.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr. 511.600A

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        1.         Geltungsbereich

 

                        2.         Städtebauliche Variante 1

 

                        3.         Städtebauliche Variante 2

 

                        4.         Städtebauliche Variante 3

 

                        5.         Städtebauliche Variante 4

 

                        6.         Städtebauliche Variante 5