- Häuslinger Wegäcker West - mit integriertem Grünordnungsplan
hier: Aufstellungsbeschluss
1. Innerhalb
der Entwicklungsmaßnahme „Erlangen-West II“ ist für das Gebiet westlich des
Bebauungsplans Nr. 411, zwischen Adenauerring und Häuslinger Straße, ein
Bebauungsplan nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) aufzustellen
und die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen.
2. Für den Bebauungsplan wurden 5 städtebauliche Varianten
entwickelt und geprüft.
Der Bebauungsplan soll auf Grundlage der
städtebaulichen Variante 3 (siehe Anlage 4) ausgearbeitet werden.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
a) Anlass und Ziel der Planung
Die Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken in Erlangen
übersteigt das Angebot bei Weitem. So übertrifft die Zahl der Vormerkungen für
Baugrundstücke im Baugebiet Nr. 411, das derzeit erschlossen wird, die Zahl der
zu vermarktenden Grundstücke um ein Vielfaches.
Für das Baugebiet Nr. 412 sollen deshalb nahtlos die
bauplanungsrechtlichen Voraussetz-ungen für die Bereitstellung weiterer
Wohnbaugrundstücke geschaffen werden.
Der aktuelle Zeitplan für das Baugebiet Nr. 412 sieht
vor, das Bebauungsplanverfahren ebenso
wie den erforderlichen Grunderwerb bis Ende des Jahres
2015 abzuschließen. Mit der Er-schließung könnte Anfang des Jahres 2016
begonnen werden, so dass Anfang 2017 der Hoch-baubeginn möglich wäre.
b) Geltungsbereich
Der
Geltungsbereich umfasst die Grundstücke der Gemarkung Büchenbach Fl.-Nrn. 673
und 673/2 und Teilflächen der Grundstücke Gemarkung Büchenbach Fl.-Nrn. 609,
629, 672, 674, 675, 678, 679, 682, 683, 726, 727, 728, 729, 731, 732 und 733
(siehe Anlage 1).
Die Größe des Planbereichs beträgt ca. 6,34 ha.
c) Planungsrechtliche Grundlage
Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) mit integriertem
Landschaftsplan stellt für das Plan-gebiet des Bebauungsplanes Nr. 412
Wohnbauflächen dar.
Der Bebauungsplan steht der Darstellung im FNP nicht
entgegen. Eine Änderung des FNP ist daher nicht erforderlich.
d) Rahmenbedingungen
- Das
geplante Wohngebiet entsteht im Rahmen der städtebaulichen
Entwicklungsmaß-nahme Erlangen-West II.
- Das Gebiet soll über den aktuell im Bau
befindlichen Nordabschnitt des Ringschlusses Adenauerring an das
städtische Straßennetz angebunden werden.
- In unmittelbarer Nähe am
Nahversorungszentrum gibt es Haltestellen für den öffentlichen Nahverkehr,
die von mehreren Buslinien angefahren werden.
- Die vom Verkehr auf dem Adenauerring
ausgehenden Lärmemissionen sind zu berück-sichtigen.
- Im benachbarten Nahversorgungszentrum sind
Einkaufsmöglichkeiten und Dienstleistungs-angebote vorhanden.
- Die vorhandenen bzw. im Bau befindlichen
Wegebeziehungen zu angrenzenden Bau-gebieten, zum Nahversorgungszentrum
Büchenbach-West und zum Landschaftsraum
des Bimbachtals sollen aufgenommen werden.
- Die Entwässerung erfolgt im qualifizierten
Trennsystem.
- Das Gelände fällt leicht von Norden nach
Süden.
§ Für das Vorhaben ist eine Eingriffs- und
Ausgleichsregelung nach § 1a BauGB vorzu-nehmen.
e) Städtebauliche Ziele
Das städtebauliche und landschaftsplanerische Konzept
geht auf das Ergebnis eines Ideen-wettbewerbs zurück, das erstmals im
Bebauungsplan Nr. 411 umgesetzt wurde. Aufgrund aktueller Anforderungen soll
das Konzept für den Bebauungsplan Nr. 412 angepasst werden:
- Eine größere Baudichte soll entstehen, um
mehr Wohnraum bzw. Wohneinheiten (vor al-lem im Geschosswohnungsbau) zu
ermöglichen.
- Die Wohnhöfe sollen von Parkierungsanlagen
freigehalten werden, um die Aufenthalts-qualität für die Anwohner zu
verbessern.
- Die Gebäude für Geschosswohnungsbau im
Norden des Plangebietes sollen unter
Berücksichtigung einer späteren Realisierung der Stadtumlandbahn (StUB) an den
Adenauerring heranrücken. Die Grundstücke sollen zukünftig unmittelbar an den Fuß-
und Radweg grenzen und können somit für Fußgänger und Radfahrer von dort erschlos-sen werden.
- Kompakte Baukörper und die Ausrichtung der
Gebäude sollen weiterhin eine hohe Energieeffizienz und die aktive und
passive Nutzung von Solarenergie ermöglichen.
Städtebauliche Varianten 1 – 5 (Anlagen 2 – 6)
Auf der Grundlage der Bebauungsstrukturen aus dem
Wettbewerbsentwurf wurden 5 städte-bauliche Varianten für den Bereich des
Bebauungsplans Nr. 412 ausgearbeitet.
Die Variante 1 beruht auf dem Konzept des
Bebauungsplans Nr. 411. In den Varianten 2 – 5 werden die städtebauliche Dichte
und der Anteil des Geschosswohnungsbaus kontinuierlich
erhöht. Die Variante 5 sieht nur noch
Geschosswohnungsbau vor.
Die geplante Höhenentwicklung ist in allen Varianten
ähnlich. Für den Geschosswohnungsbau am Adenauerring ist eine 4-geschossige
Bebauung vorgesehen. Die Mehrfamilienhäuser inner-halb der Baugebiete sollen 3
Geschosse erhalten.
Doppelhäuser und Reihenhäuser können mit 2
Vollgeschossen und zusätzlichen Laternen-geschossen gebaut werden.
In allen Varianten sollen die erforderlichen
Stellplätze für die Geschosswohnungsbauten in Tief-garagen untergebracht
werden.
Prüfung der städtebaulichen Varianten
Die städtebaulichen Varianten wurden nach folgenden
Kriterien bewertet:
- Städtebauliche Dichte
- Mischung von Wohnungstypen
- Gefasste Straßenräume
- Parkierungsfreie Wohnhöfe
- Energieeffizienz und Besonnung
- Einfügen in die Umgebung
In den Anlagen 2 – 6 liegen die städtebaulichen
Varianten 1- 5 mit einer Berechnung der mög-lichen Wohneinheiten und einer
Beurteilung anhand der vorgegebenen Kriterien bei.
Städtebauliche Variante 3 als Grundlage für die weitere
Planung
Ergebnis der Prüfung ist, dass die städtebauliche
Variante 3 die Anforderungen an das künftige Baugebiet am besten erfüllt:
- Die städtebauliche Dichte ist wesentlich
höher. So erhöht sich im Vergleich zum Bebau-ungsplan Nr. 411 die Zahl der
realisierbaren Wohneinheiten (WE) um ca. 82 % von 166 WE auf 302 WE.
- Die Mischung aus Einfamilienhäusern und
Geschosswohnungsbauten bleibt ausgewogen.
- Die Wohnhöfe sind frei von
Parkierungsanlagen. Dennoch wird für die Einfamilienhäuser wohnungsnahes
Parken im Einfahrtsbereich der Wohnhöfe weiterhin ermöglicht.
- Die Energieeffzienz, die Besonnungssituation
und die Möglichkeiten zur Erzielung passiver und aktiver
Solarenergiegewinne bleiben im Vergleich zur Energie-Plus-Siedlung 411
erhalten.
- Das städtebauliche Konzept aus dem
Ideenwettbewerb bleibt erkennbar. Dies führt zu einem Zusammenhalt der
einzelnen Baugebiete und trägt zur Identifikation der Bewohner mit dem
gesamten Quartier bei.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Der Bebauungsplan Nr. 412 – Häuslinger Wegäcker West –
der Stadt Erlangen mit integriertem Grünordnungsplan soll auf Grundlage der
städtebaulichen Variante 3 (Anlage 4) aufgestellt werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
a) Aufstellung
Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss (UVPA)
beschließt die Aufstellung des Be-bauungsplanes Nr. 412 für das Gebiet westlich
des Baugebietes 411, zwischen Adenauerring und Häuslinger Straße, nach den
Vorschriften des BauGB.
b) Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3
Abs. 1 BauGB soll in der Form durchge-führt werden, dass der Planentwurf mit
Begründung einen Monat im Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung zur
Einsicht dargelegt wird.
Darüber hinaus sollen Ziele und Zwecke der Planung in
einer öffentlichen Veranstaltung interessierten Bürgerinnen und Bürgern
vorgestellt werden.
c) Frühzeitige Behördenbeteiligung
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange soll gleichzeitig mit der Unterrichtung der
Öffentlichkeit durchgeführt werden.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 511.600A
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: 1. Geltungsbereich
2.
Städtebauliche Variante 1
3.
Städtebauliche Variante 2
4.
Städtebauliche Variante 3
5.
Städtebauliche Variante 4
6. Städtebauliche Variante 5