1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeiten für einen Aufenthaltsplatz mit Zugang zum Gewässer sowohl nördlich als auch südlich der Schwabach an der Essenbacher Brücke planerisch zu untersuchen. Der Verlauf der Hochwassermauer ist mit dem Wasserwirtschaftsamt Nürnberg abzustimmen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bedarf an Finanzmitteln für die Vorentwurfsplanung eines Platzes mit Uferzugang in die Haushaltsberatungen für den HH 2026 einzubringen.
3. Der Beschluss des Stadtrats vom 28.07.2016 wird dahingehend abgeändert, dass der Treppenzugang nördlich der Schwabach nicht weiter verfolgt wird.
4. Der Fraktionsantrag der Grünen Liste Nr. 046/2022 ist damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Das
Wasserwirtschaftsamt Nürnberg plant im Stadtgebiet an der Schwabach zwischen
Mühlwiesen, Essenbacher Brücke und A73 Hochwasserschutzmaßnahmen. Hintergrund
sind die zu erwartenden großen Betroffenheiten der dortigen Bebauung im Fall
eines 100-jährlichen Hochwassers. Vorhabensträger ist der Freistaat Bayern,
vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg. Die Stadt Erlangen ist
Planungspartnerin und übernimmt 50 % der Kosten.
Aufgrund der teils
innerstädtischen Lage des Gewässers (siehe Anlage 1) kann der Hochwasserschutz
nicht rein nach technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten erfolgen,
sondern muss auch die Ansprüche der Stadtgesellschaft berücksichtigen. Hierzu
zählen insbesondere die gestalterische Einbindung der notwendigen Bauwerke und
die Aufwertung der Uferbereiche. Dadurch soll die Akzeptanz der Maßnahmen
gefördert werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Ziel ist es, die Erlebbarkeit des Gewässers im Stadtgebiet zu erhöhen. Dabei wird im Westen der Essenbacher Brücke eine eher städtische aber gleichwohl durchgrünte Gestaltung angestrebt.
Die Platzgestaltung soll auf folgende Aspekte aufbauen:
· Stadt am Wasser, Aufenthaltsqualität
· Erhaltung der Bestandsbäume
· Entsiegelung und Begrünung
· Klimaschutz und -anpassung
· Schwammstadt
· Naturnähe und Artenvielfalt
· Inklusion (Barrierefreiheit)
· Ressourcenschonung
Möglicher
Aufenthaltsplatz am Südufer
Der derzeit als Parkplatz genutzte Bereich südlich der Schwabach soll zu einem terrassierten Aufenthaltsbereich (vgl. Anlage 2) umgestaltet werden. Die Nutzung als bewachter Fahrradparkplatz während der Bergkirchweih soll weiterhin möglich sein.
In der
Prioritätenliste zur Entsiegelung städtischer Plätze (Vorlage 611/134/2023) ist
der Platz an der Haagstraße der Kategorie A – großflächige Entsiegelung möglich
und sinnvoll – zugeordnet.
Durch die Umgestaltung des südlichen Ufers wird ein attraktiver und großzügiger Aufenthaltsbereich mit Zugang zum Gewässer geschaffen.
Möglicher
Aufenthaltsplatz am Nordufer
Die auf der Nordseite bisher vorgesehene schmale Treppe (vgl. Anlage 3) kann die o.g. Qualitäten nicht erreichen. Auch eine überarbeitete Planung mit zusätzlicher Sitzstufe (vgl. Anlage 4, PV aus Stadtrat am 28.07.2016) kann dieses Manko nicht beheben.
Vielmehr ist in beiden Fällen zu befürchten, dass es dort aufgrund der fehlenden Einsehbarkeit rasch zu einer Vermüllung und Verwahrlosung kommt. Zudem verleitet eine dem terrassierten Platz gegenüberliegende Treppe zur Durchquerung des Gewässers mit entsprechenden Gefahren für Personen. Mit dem Wegfall der geplanten Treppe kann der Verlauf der Hochwassermauer begradigt und ein mobiles Schutzelement eingespart werden.
In der Sitzung am 28.07.2016 wurde auch eine Variante mit einer großzügigeren Freitreppe am Nordufer aufgezeigt, die keine Mehrheit gefunden hat. Aufbauend auf diese Planskizze (vgl. Anlage 5) können weitere Überlegungen angestellt werden, wie die o.g. Aspekte eingebracht werden können.
Die derzeit auf dem Plateau stehende den Platz und das Straßenbild prägende Esche kann in diesem Fall aufgrund der erforderlichen Abgrabungen nicht erhalten werden. Der Baum ist nach aktueller Einschätzung von EB77 leicht geschwächt aber in erhaltenswertem Zustand, der durch Entsiegelungsmaßnahmen verbessert werden kann.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Ein im Jahr 2017 begonnenes Planfeststellungsverfahren wurde nach Widerständen der Anwohner nicht weitergeführt. In der Zwischenzeit haben umfangreiche Abstimmungen und Umplanungen stattgefunden. Das Wasserwirtschaftsamt beabsichtigt, Ende des Jahres 2024 ein erneutes Planfeststellungsverfahren einzuleiten. Hierfür ist der geplante Verlauf der Hochwassermauer zu fixieren.
· Um das Ziel, den Baumbestand im Süden zu erhalten, zu gewährleisten, wird ein dendrologisches Gutachten (Bestandserfassung der Bäume mit Schutzkonzept) in Auftrag zu geben, das die Auswirkungen der Planung auf den Baumbestand beurteilt und Maßnahmen vorschlägt, unter welchen Voraussetzungen und ggf. Planungsänderungen der Baumbestand erhalten werden kann.
· Die Verwaltung entwickelt die Entwurfskonzepte (Anlage 2 und 5) weiter und legt sie dem Stadtrat erneut zur Entscheidung vor.
· Auf dieser Grundlage ist der Verlauf der Hochwassermauer mit dem WWA abzustimmen. Die Verwaltung teilt dem WWA außerdem mit, dass die Treppe im Norden (Anlagen 3 bzw. 4) nicht zum Bestandteil der Planfeststellung gemacht werden soll.
Im Weiteren ist für die Platzgestaltung eine Freiraumplanung (Vorentwurfsplanung) zu erstellen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bedarf an Finanzmitteln in die Haushaltsberatungen für den HH 2026 einzubringen. Geeignete Fördermöglichkeiten (z.B. Klimaanpassung, Stadtnatur, Städtebauförderung) sind zu prüfen. Da zum jetzigen Zeitpunkt der Umfang der Maßnahme noch nicht bekannt ist, können noch keine genauen Kosten beziffert werden.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption
nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen
werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
100.000 € |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
1. Ausschnitt Luftbild
2. Entwurfskonzept Platzgestaltung Haagstraße
3. Gestaltungsvorschlag „Platz an der Eisdiele“ – Variante B
4. Gestaltungsvorschlag „Platz an der Eisdiele“ – Variante B überarbeitet
5. Gestaltungsvorschlag „Platz an der Eisdiele“ – Variante A
6. Fraktionsantrag Grüne Liste Nr. 046/2022