Der Bau- und Werkausschuss beschließt:
Den Ausführungen in der Begründung wird zugestimmt. Für die Umsetzung des Sanierungsprogramms „Brücken – und Ingenieurbauwerke“ werden mittelfristig für die Planung und für die bauliche Instandhaltung Haushaltsmittel in Höhe von ca. 9.215.750 € benötigt.
Diese erforderlichen Mittel sind vom Fachamt im Haushalt unter Berücksichtigung der Grundsätze der doppischen Haushaltsführung der Stadt Erlangen anzumelden und die entsprechenden Maßnahmen in das Arbeitsprogramm aufzunehmen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die im Stadtgebiet Erlangen vorhandenen Bauwerke sollen derart saniert und unterhalten werden, dass die Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit wiederhergestellt werden und eine nachhaltige und sichere Nutzung gewährleistet ist.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Von den im Stadtgebiet vorhandenen Bauwerken befinden sich insgesamt 130 Brücken und Stege, 28 Durchlässe und Verrohrungen, 10 Lärmschutzwände und –wälle, 39 Stützwände sowie 18 Verkehrszeichenbrücken im Eigentum und in der Unterhaltspflicht des Tiefbauamtes der Stadt Erlangen.
Bereits in den zurückliegenden Jahren konnten umfangreiche Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden (siehe Anlage 1), vor allem deshalb, da ab dem Jahr 2006 auf erhöhte Haushaltsmittel zurückgegriffen werden konnte (siehe Anlage 2).
Aufgrund der regelmäßig durchgeführten Brückenprüfungen gemäß DIN 1076[1] ergeben sich aktuell folgende Bauwerkszustände (siehe Anlage 3a und 3b):
· 1 Bauwerk gesperrt
· 1 Bauwerke mit einem ungenügenden Bauwerkszustand (Notenbereich 3,5 – 4,0)
· 10 Bauwerke einen kritischen Bauwerkszustand (Notenbereich 3,0 – 3,4)
· 97 Bauwerke einen noch ausreichenden Bauwerkszustand (2,5 – 2,9)
· 55 Bauwerke einen befriedigenden Zustand (2,0 – 2,4)
Trotz des zum Teil
baulich schlechten Zustandes können diese Bauwerke als hinreichend tragfähig
eingestuft werden. Standsicherheitsprobleme gibt es noch keine, da bereits bei
ersten Gefahrenanzeichen die entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen wie z. B.
Tonnagenbegrenzungen oder Verkehrsbeschränkungen bis hin zur Sperrung vorgenommen
werden.
Für das angestrebte „Management zur
Bauwerkserhaltung“ wurde das im Jahr 2006 begonnene Sanierungsprogramm für
Brücken fortgeschrieben. Dazu wurden insgesamt 118 Bauwerke mit den
entsprechenden Zustandsbeschreibungen und der Angabe möglicher
Sanierungsarbeiten berücksichtigt. Ergänzend sind 4 weitere Brückenbauwerke
aufgelistet, obwohl auf die Erstellung eines Sanierungskonzeptes und
damit auch auf die Nennung erforderlicher Investitionskosten verzichtet wurde,
da eine Erneuerung dieser Brücken im Zuge der Maßnahme „ Verkehrsprojekt
Deutsche Einheit, Schiene Nr. 8 – Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld“
vorgesehen ist.
Für die dringlichsten
Instandhaltungsmaßnahmen entsprechend den gutachterlichen Vorgaben sind für die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen
bzw. erforderlichen Erneuerungen der insgesamt 88 berücksichtigten Bauwerke in
den nächsten 4 Jahren Haushaltsmittel in Höhe von ca. 9.215.750 € zur Verfügung
zu stellen.
1.
Können
die entsprechenden Finanzmittel nicht in ausreichender Höhe bereitgestellt
werden, so sind die vorhandenen Mittel vorrangig für die verkehrswichtigen und
notwendigsten Ingenieurbauwerke einzusetzen. Hierbei sind der zwingende Bedarf
sowie das Kosten-Nutzungs-Verhältnis zu prüfen.
2.
In
Anlage 3c ist die Entwicklung der Bauwerksnoten in den letzten 5 Jahren dargestellt.
Gut zu erkennen ist, dass die Anzahl der Bauwerke mit einer insgesamt befriedigenden
(2,0-2,4), oder ausreichenden (2,5-2,9) Zustandsnote in den letzten Jahren deutlich
zugenommen hat. Im Bereich der kritischen oder ungenügenden Bauwerksnoten ist
eine Reduzierung zu erkennen. Die
Ursache für diese Entwicklung der Zustandsnoten ist, dass die Verwaltung auf
Grund der begrenzen Haushaltsmittel ausschließlich Bauwerke mit kritischen oder
ungenügenden Zustandsnoten sanieren konnte. Maßnahmen an Bauwerken mit
ausreichenden oder befriedigenden Zustandsnoten konnten bislang nicht
durchgeführt werden. In den kommenden Jahren sollten auch verstärkt Bauwerke
mit befriedigenden oder ausreichenden Zustandsnoten saniert werden, um diese
große Anzahl an Bauwerke zu reduzieren, und so ein weiteres Abrutschen der
jeweiligen Zustandsnote durch eine Verschlechterung des Bauwerkszustand bis hin
zur Nutzungsbeschränkungen und Sperrungen zu verhindern.
3.
Im
Rahmen eines nachhaltigen und wirtschaftlichen Sanierungsmanagements ist es
dringend erforderlich, dass Bauwerkssanierungen bereits ab einem befriedigenden
oder in jedem Fall bei einem ausreichenden Bauwerkszustand durchgeführt werden.
Je früher die Sanierungen/Instandsetzungen durchgeführt werden, umso
wirtschaftlicher und effektiver ist die Sanierungsmaßnahme, da Schädigungen
noch nicht so weit fortgeschritten sind bzw. Folgeschäden ausgeschlossen werden
können. Bei einer rechtzeitigen Planung können darüber hinaus terminliche und
wirtschaftliche Synergien genutzt werden. Dies ist bei kurzfristigen Maßnahmen
nicht der Fall. Verspätetet durchgeführte Sanierungsmaßnahmen sind mit deutlich
höheren Aufwendungen verbunden, die bis hin zu vollständigen Erneuerung reichen
können.
4.
Die einzelnen
Maßnahmen mit Angabe des Sanierungsbedarfes, der Kosten und dem notwendigen
bzw. vorgesehen Sanierungsjahr sind in der Anlage 4 dargestellt.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Damit die städtischen Brücken- und Ingenieurbauwerke nach den bestehenden Vorschriften fachgerecht überwacht und festgestellte Schäden und Mängel in angemessener Frist beseitigt werden können, sind die entsprechenden Haushaltsansätze entscheidend zu erhöhen. Zur Abwicklung dieser dringendsten Instand- und Erhaltungsmaßnahmen ist zudem auch das entsprechende Personal bereit zu stellen.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
9.215.750 € |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Im Zusammenhang mit den Fortschreibungen des Sanierungsprogramms muss
festgestellt werden, dass der mittelfristige Erhaltungsbedarf seit dem Jahr
2006 von 4,276 Mio. € auf nunmehr 10.742.550 Mio. € (9.215.750 € + 1.526.800 €
für HH 2013) gestiegen ist. Dies zeigt, dass dem fortschreitenden
Substanzverlust mit den derzeitigen Sanierungsaufwendungen nicht Einhalt
geboten werden kann. Für eine nachhaltige Erhaltung und einer vernünftigen
Zustandsentwicklung sind die Haushaltsmittel, wie in Anlage 5 aufgezeigt, entscheidend zu erhöhen.
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
[1] DIN 1076: Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wege; Überwachung und Prüfung, Ausgabe November 1999
Anlagen: Zustand Brücken, durchgeführte Sanierungen bis 2012 (Anlage 1)
Zustand Brücken, Ausgabenübersicht (Anlage 2)
Zustand Brücken, Bewertung (Anlage 3a)
Zustand Brücken, Bewertungsskala (Anlage 3b)
Zustand Brücken, Entwicklung Zustandsnoten (Anlage 3c)
Zustand Brücken, Maßnahmen (Anlage 4)
Soll-Ist-Vergleich HH-Mittel (Anlage 5)
Arbeitsprogramm 2012 (Anlage 6)