hier: Antrag der ödp-Fraktion vom 10.05.2023 Nr. 060/2023
1. Die
Verwaltung wird beauftragt, das städtische Anwesen Mansfeldstr. 1, 91056
Erlangen, Fl.Nr. 484/6, Gemarkung Kriegenbrunn, vorrangig im Erbbaurecht zu
vergeben.
2. Der Antrag Nr. 060/2023 der ödp-Fraktion ist damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Für das städtische Anwesen Mansfeldstr. 1, 91056 Erlangen, Fl.Nr. 484/6, Gemarkung Kriegenbrunn, einem sog. alten Dispositionsobjekt mit einer Grundstücksfläche von 342 m² und einer Gebäudenutzfläche von rd. 180 m², besteht kein weiterer städtischer Bedarf, so dass es verkauft werden sollte (vgl. Beschlussvorlage 232/017/2023). Mit Antrag Nr. 060/2023 beantragte die ÖDP-Fraktion, auf Erlanger Vereine insbesondere auf den „Verein zur Förderung der Fränkischen Braukultur e. V.“ zuzugehen und die Liegenschaft einem Verein zu übertragen. Um eine Gleichbehandlung aller Interessierten – auch der bereits bekannten Kaufinteressenten der jüngeren Vergangenheit – zu erreichen, soll die Vergabe des städtischen Anwesens wie nachstehend dargestellt erfolgen:
- Die Vergabe des Grundstückes im Erbbaurecht wird veröffentlicht. Beim Erbbaurecht können, anders als bei der Vermietung oder Verpachtung alle Eigentümerpflichten auf den Erbbaurechtsnehmer übertragen werden.
- Bei Eingang mehrerer Interessensbekundungen erfolgt die Auswahl des künftigen Erbbauberechtigten unter Berücksichtigung folgender Kriterien:
o Art der Nutzung des Anwesens (soziokulturelle Nutzungen und Nutzung zu Wohnzwecken werden höher bewertet als rein kommerzielle Nutzungen)
o Herangehensweise und Finanzierung der Gebäudesanierung
- Es ist ein ortsüblicher Erbbauzins zu vereinbaren. Erhält ein Verein das Erbbaurecht, ist nicht auszuschließen, dass ein Zuschuss zum Erbbauzins beim zuständigen Fachamt beantragt wird.
- Die Verwaltung berichtet im Fachausschuss über den Sachstand.
- Ist es nicht möglich das Anwesen im Erbbaurecht zu vergeben, wird der Verkaufsprozess wieder aufgenommen (vgl. Beschlussvorlage 232/017/2023).
3. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt. Es werden Einnahmen erzielt, die mit ggf. auszureichenden Erbbauzinszuschüssen korrespondieren.
Anlagen:
- Antrag Nr. 060/2023 der ödp-Fraktion
- Lageplan