hier: Stellungnahme der Stadt Erlangen
- Die Stadt Erlangen nimmt die Masterplanung
Universitätsmedizin in der Innenstadt Erlangen zustimmend zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Universitätsklinikum Erlangen, die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und das Staatliche Bauamt bei der Fortschreibung und Umsetzung der Masterplanung weiterhin zu unterstützen.
2. Die im Sachbericht unter Pkt. 3 aufgeführten Fachbelange zur Masterplanung sind in den weiteren Abstimmungs- und Planungsprozessen und bei der Bauleitplanung zu berücksichtigen. Die Dienststellen des Freistaates werden gebeten, die Stellungnahme der Stadt bei den weiteren Planungen zugrunde zu legen und einzuarbeiten.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Übergeordnetes Ziel des
Universitätsklinikums ist weiterhin die Standortsicherung und der Ausbau des
Uniklinikums in der Innenstadt Erlangens. Die Stadt Erlangen begrüßt und unterstützt
diese Planungen zur Weiterentwicklung der medizinischen Einrichtungen in der
Innenstadt. Damit wird auch die Stadt Erlangen als Medizinstandort mit
Maximalversorgung gestärkt.
Die Masterplanung Universitätsmedizin wurde 2017 / 2018 als konzeptionelle Grundlage für die Weiterentwicklung der klinischen Innenstadtstandorte erarbeitet. Die Ergebnisse der Masterplanung wurden bereits am 26.04.2018 im Stadtrat vorgestellt.
Die Verwaltung wurde beauftragt, das Universitätsklinikum beratend zu unterstützen und die nächsten Planungsschritte einzuleiten. Im UVPA am 25.09.2018 wurde aufgezeigt, inwieweit die Masterplanung mit dem bestehenden Bauplanungsrecht vereinbar ist bzw. in welchen Quartieren für die Umsetzung der Masterplanung ein Planungsbedürfnis besteht. Dies ist insbesondere in drei Gebieten der Fall, um eine nachhaltige städtebauliche Weiterentwicklung und Ordnung zu gewährleisten, u.a. im Gebiet nordwestlich des Lorlebergplatzes (siehe o.g. Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 475).
Mit Schreiben vom 04.05.2022 (siehe
Anlage 1) hat das Universitätsklinikum um eine Stellungnahme der Stadt Erlangen
zur Masterplanung von 2018 gebeten – unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich erfolgten Planungen und
Maßnahmen. Das Universitätsklinikum Erlangen wurde zur vorliegenden
Beschlussvorlage beteiligt.
Die nun vorliegende Stellungnahme ist
Grundlage für zukünftige Planungen auf städtebaulicher und hochbaulicher Ebene.
Die Verwaltung wird die zuständigen Gremien des Stadtrates in geeigneter Art und
zu einem passenden Zeitpunkt informieren und soweit erforderlich zur
Beschlussfassung vorlegen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
a)
Masterplanung Universitätsmedizin
Die Masterplanung Universitätsmedizin ist als informelles
Entwicklungskonzept zu verstehen, um den Standort in der Innenstadt zu sichern
und diesen an die zukünftigen Anforderungen einer modernen Universitätsklinik
anzupassen.
Aufbauend auf den funktionalen und technischen Anforderungen der einzelnen Nutzungsbereiche (Uniklinik / Forschung / Lehre / Verwaltung etc.) wurde ein Gesamtkonzept insbesondere unter Berücksichtigung einer verbesserten Betriebsorganisation erarbeitet. Als Ergebnis der Masterplanung sind an den verschiedenen Standorten im Bereich der Innenstadt bauliche Entwicklungen, Umnutzungen oder Neubauplanungen beabsichtigt.
b) Planungen und Projekte seit Abschluss der Masterplanung
Nordgelände:
Bereits zur Erarbeitung der Masterplanung waren einzelne, bereits vor 2017 geplante Bauvorhaben „gesetzt“ und wurden in die Masterplanung einbezogen:
Das Zentrum für Physik und Medizin (ZPM) der Max-Planck-Gesellschaft sowie die Erweiterung des Forschungscampus Nord mit den Gebäuden TRC II, III und IV, nachdem das TRC I bereits 2014 errichtet worden war.
Das ZPM sowie das TRC IV befinden sich inzwischen im Rohbau und sind damit im Stadtbild bereits ablesbar. Dafür wurde ein Teil des Westflügels der ehem. Hupfla abgebrochen.
Die Gebäude TRC II und III befinden sich derzeit in der Planungsphase.
Entgegen der vorherigen Planung eines Komplettabbruchs soll der Mittelteil des Hupfla-Gebäudes erhalten bleiben und zu einem „Erinnerungs- und Zukunftsort“ ausgebaut werden. Derzeit wird hierfür ein städtebaulicher und landschaftsplanerischer Ideenwettbewerb durchgeführt. Das Ergebnis des Wettbewerbs wird Mitte 2023 vorliegen.
Mobilität und ruhender Verkehr:
Im Rahmen der Masterplanung wurden vom Universitätsklinikum auch Verkehrsuntersuchungen beauftragt, deren Bestandteil auch eine Mitarbeiterbefragung war. Im Ergebnis steht, dass für die Unikliniken ein hoher ungedeckter Stellplatzbedarf gesehen wird.
Zwei in der Masterplanung vorgesehene
Parkhausstandorte (an der Hindenburgstraße sowie südlich des Aromagartens)
wurden bereits näher untersucht. In der Gesamtbetrachtung aller
Rahmenbedingungen (städtebauliche, bauplanungsrechtliche,
landschaftsplanerische und wirtschaftliche Gründe) ist das Universitätsklinikum
zu dem Ergebnis gekommen, dass Parkhäuser an beiden Standorten nach aktuellem
Stand nicht umsetzbar sind.
Eine Maßnahme ist die seit 01.01.2022
von der Stadt Erlangen eingerichtete „Kliniklinie“ 299, eine schnelle,
kostenlose ÖPNV-Verbindung vom Großparkplatz zu den Klinikstandorten, welche sich
auch hinsichtlich der Betriebszeiten an den Bedürfnissen (z.B. Schichtzeiten)
des Universitätsklinikums orientiert.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die Stadt Erlangen nimmt zur
Masterplanung nachstehend Stellung und wird diese Belange auch in den
zukünftigen Planungen berücksichtigen.
Grundsätzliche Anforderungen an die
Masterplanung und Rahmenbedingungen für die weitere Planung:
Städtebau / Denkmalschutz: Neubauplanungen müssen sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung einfügen. Auf Einzeldenkmäler und Denkmalnähe ist Rücksicht zu nehmen.
Mobilität: Der im Rahmen der Masterplanung ermittelte
Stellplatzbedarf kann aus Sicht der Stadt nicht vollständig durch den Bau von
Parkierungsanlagen ausgeglichen werden. Daher sind alternative Lösungen zu
suchen und zu prüfen. In den Verkehrsuntersuchungen zur Masterplanung sind
unter anderem alternative Maßnahmen benannt, die durch das Universitätsklinikum
auch ohne Mitwirkung externer Akteure, wie z.B. Maßnahmen im
Informationsmanagement und im Betrieblichen Mobilitätsmanagement, umgesetzt
werden können. Dadurch hat das Universitätsklinikum die Möglichkeit, eine
wirkungsvolle und umweltfreundliche Personenmobilität zu fördern. Die Anpassung
des Tarifsystems und die Optimierung der Stellplatzvergabe können auch dazu
beitragen, die vorhandenen Stellplätze so effizient wie möglich zu verteilen.
Auch im Bereich des Rad- und Fußverkehrs gibt es Maßnahmen, die das
Universitätsklinikum umsetzen kann. So kann durch die Bereitstellung
hochwertiger Radabstellanlagen an geeigneten Standorten und hochwertiger
Umkleiden die Motivation gefördert werden, mit dem Fahrrad zum Arbeitsplatz zu
fahren und auf den Pkw zu verzichten.
Die Stadt Erlangen hat mit der
eingeführten kostenlosen Buslinie vom Großparkplatz zu den Uni-Kliniken in der
Innenstadt (sog. Kliniklinie 299) bereits eigene Maßnahmen zur Verbesserung der
Erreichbarkeit umgesetzt. Darüber hinaus ist vorgesehen, zum nächsten
Fahrplanwechsel 2023/2024 einen kostenlosen ÖPNV in der Innenstadt anzubieten
und mit einer Citylinie das Gebiet noch besser zu erschließen. Ziel ist vor
allem eine bessere Erreichbarkeit der Kliniken vom Großparkplatz (zukünftig
Regnitzstadt) sowie vom Schienenverkehr (SPNV). Weitere Maßnahmen sind im
Rahmen der aktuellen Fortschreibung des Nahverkehrsplanes vorgesehen, der
derzeit erarbeitet wird.
Die Aufrechterhaltung und Verbesserung des vorhandenen Fuß- und Radwegesystems ist bei allen zukünftigen Planungen zu berücksichtigen. Die Gewährleistung der Mindestgehwegbreite im Straßenraum ist insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen (auch aus der Patienten-gruppe) eine unerlässliche Voraussetzung für ein hohes Maß an Verkehrssicherheit.
Baumschutz: Vorhandene Bäume – insbesondere Großbäume – sind
zu erhalten. Für zu fällende, geschützte Bäume sind gleichwertige
standortgerechte Ersatzpflanzungen zu leisten (Eingriffs-/
Ausgleichsbilanzierung, Baumschutzverordnung). Es sind hierfür entsprechende große
Freiflächen vorzusehen und Freiflächengestaltungspläne zu erstellen.
Freiflächen: Freihaltung vorhandener Freiräume, sorgsamer
Umgang mit Grund und Boden – d.h. Neubauten eher „in die Höhe“ als in die
Fläche, Freihaltung von Frischluftschneisen, v.a. im Nordgelände.
Klimaschutz / Klimaanpassung: Vorsorge gegen Starkregenereignisse, vorsorgender Hitzeschutz und
Berücksichtigung von Schwammstadtelementen
Artenschutz (§44 BNatSchG): Da an allen Gebäuden, auf
Freiflächen sowie an und in Bäumen gesetzlich geschützte Tiere, z.B. Vögel,
Fledermäuse, Zauneidechsen etc. vorkommen können, ist für jeden Bauabschnitt
ein artenschutzrechtliches Gutachten inkl. Vermeidungs- sowie
Ausgleichs-maßnahmen für die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
vorzulegen.
Bodenschutz: Im Rahmen der Planung ist eine Klärung der
Altlastensituation erforderlich.
Gewässerschutz: Bei allen Standorten ist das nach WHG
bestehende Versickerungsgebot von Niederschlagswasser zu beachten. Hierfür sind
entsprechende Bodengutachten mit Altlastenuntersuchung im Bereich der
Versickerungsflächen sowie die Bewertung der Versickerungsfähigkeit der
gesättigten Bodenzone erforderlich.
Erstellung eines
Energie- und Gebäudekonzeptes
im Hinblick auf eine klimaschonende, effiziente Energieversorgung,
möglichst hohe Gebäudeenergiestandards, eine nachhaltige Bauweise, die Nutzung
erneuerbarer Energien sowie die Verwendung nachhaltiger Baumaterialien.
Immissionsschutz: Für die Baumaßnahmen sowie für die späteren
Nutzungen ist zu berücksichtigen, dass in direkter Nachbarschaft ggf. sensible
Nutzungen vorhanden sind (Krankenhäuser, Pflegeanstalten), für die sehr geringe
Immissionsgrenzwerte gelten.
Für Parkhäuser,
Tiefgaragen oder andere geräuschintensive Anlagen (z.B. BHKW, Klimaanlagen
etc.) sind Schallschutzgutachten auf Grundlage der TA Lärm erforderlich. Sofern
auf umliegenden Straßen mit starken Verkehrszunahmen zu rechnen ist, ist
außerdem die Fernwirkung des von dem Vorhaben generierten Verkehrs
schalltechnisch zu untersuchen. Ein Verzicht auf Maßnahmen (aktiver oder
passiver Schallschutz) ist nur aus gewichtigen Gründen möglich. Für Gebäude,
die schutzbedürftige Räume (z.B. Büros, Patientenzimmer) enthalten, ist die
Wirkung von Verkehrslärm auf das Gebäude und die möglichen passiven
Schallschutzmaßnahmen zu prüfen. Schon jetzt wird auf die notwendigen Maßnahmen
zur Reduzierung der Immissionen während der Baumaßnahmen hingewiesen.
Wie bereits im UVPA
am 25.09.2018 (Vorlagen-Nr. 611/236/2018) dargestellt, sieht die Masterplanung
insbesondere in den drei folgenden Gebieten umfangreiche Änderungen vor
(räumliche Abgrenzung siehe Anlage 2):
1)
Nordgelände
2)
Stammgelände
(zw. Schlossgarten und Bismarckstraße)
3)
Bereich
Forschungscampus Ost
In diesen Gebieten
sieht die Stadt Erlangen auf Grund der geplanten Bauvorhaben der Masterplanung
ein dringendes Planungsbedürfnis, um eine nachhaltige städtebauliche
Entwicklung und Ordnung zu gewährleisten und die weitere bauliche Entwicklung
der Uni-Kliniken zu unterstützen. Dabei sind alle erforderlichen,
schutzwürdigen Belange zu
prüfen und angemessen zu berücksichtigen. Diese sind insbesondere:
1) Nordgelände
·
Städtisches
Ziel ist neben der zukunftsweisenden Entwicklung des Klinikums eine geordnete
bauliche Entwicklung und die Sicherung wesentlicher städtebaulicher Ziele,
insbesondere eines zentralen Grünzuges. Aufgrund der in der Zwischenzeit weit
fortgeschrittenen baulichen Entwicklung des Nordgeländes und der bereits im
Jahr 2004 eingeleiteten Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 252, die seit dem
Jahr 2008 gleichwohl ruht, wird städtisch eine Wiederaufnahme der
Bebauungsplanung gewährleistet, sobald und sofern durch das
Universitätsklinikum Erlangen und die Dienststellen des Freistaates die hierfür
erforderlichen Planungs- und Gutachtenleistungen beauftragt werden.
·
Denkmalschutz:
Erhalt der Einzeldenkmäler, Abstand und Höhenentwicklung der Neubauten zu
vorhandenen Denkmälern, Abstimmung der Neubebauung bezügl. Fassadengestaltung
in der Nähe von Baudenkmälern, Berücksichtigung von ggf. vorhandenen
Bodendenkmälern
·
Freiraum
/ Baumschutz / ruhender Verkehr: Beim Neubau der Kopfkliniken und bei
Errichtung einer Tiefgarage ist von Auswirkungen auf den Grünzug und den
Baumbestand auszugehen. Die genauen Auswirkungen und die Realisierbarkeit (auch
im Hinblick auf andere, z.B. verkehrliche Aspekte) sind im Fall einer weiteren
Konkretisierung der Masterplanung zu untersuchen.
·
Beeinträchtigungen
hinsichtlich Artenschutz, Klimaschutz, Bodenschutz, Hochwasserschutz durch die
geplante Neubebauung südöstlich der Kopfklinik sowie die geplante Tiefgarage
·
Immissionsschutz
hinsichtlich vorhandener schutzbedürftiger Nutzungen
·
Die
Ergebnisse des Ideenwettbewerbs „Erinnerungs- und Zukunftsort Heil- und
Pflegeanstalt Erlangen“ und die weitere Entwicklung des Erinnerungs- und
Zukunftsortes
·
Verkehrliche
Erschließung: Sicherung der Leistungsfähigkeit der öffentlichen Straßen und
Vermeidung bzw. Minimierung der hervorgerufenen Emissionen (insbes.
hinsichtlich der Zufahrten zu Stellplätzen / Tiefgaragen), Schaffung eines
öffentlich gewidmeten Wegesystems für Radfahrer und Fußgänger mit Anbindungen
an das bestehende Wegenetz
2) Stammgelände (zwischen Schlossgarten und Bismarckstraße)
·
Bei
Neubauplanungen des Universitätsklinikums wird seitens der Stadt Erlangen ein
Planungserfordernis gesehen. Die Festsetzungen des einfachen Baulinienplans Nr.
58 in Verbindung mit § 34 BauGB reichen nicht aus, um die städtebauliche
Ordnung und eine nachhaltige Weiterentwicklung des Gebiets zu gewährleisten.
Vor dem Hintergrund des seinerzeit geplanten Parkhauses in der Hindenburgstraße
wurde daher auch die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 475 mit Beschluss des
UVPA vom 22.01.2019 eingeleitet, dessen Verfahren gegenwärtig jedoch ruht,
nachdem die Überlegungen für das Parkhaus aufgegeben wurden.
·
Art der baulichen
Nutzung (mit Auswirkungen auf die Schutzansprüche der bestehenden Nut-zungen)
·
Maß der baulichen
Nutzung: überbaubare Grundstücksflächen, Gebäudehöhen, GRZ / GFZ
·
Denkmalschutz
/ Ortsbild: Erhalt und Rücksichtnahme auf Einzeldenkmäler, Abstand und
Höhenentwicklung der Neubauten zu vorhandenen Denkmälern bzw. Ensemblebereich,
Blockrandbebauung bzw. Erhalt der Raumkante Bismarckstr. Westseite,
Berücksichtigung von ggf. vorhandenen Bodendenkmälern
·
Freiraum
/ Baumschutz: Erhalt der vorhandenen, öffentlich wirksamen Grünstrukturen,
qualitativ hochwertige Durchgrünung des Baublocks
·
Umweltschutz:
Immissionsschutz hinsichtlich vorhandener schutzbedürftiger Nutzungen,
Ar-tenschutz, Klimaschutz, Bodenschutz
·
Verkehrliche
Erschließung: Die Errichtung eines Parkhauses in der Hindenburgstraße wird in
Anbetracht der angestrebten Verkehrsreduzierung auf der Achse Neue Straße /
Maximiliansplatz / Hindenburgstraße kritisch gesehen.
3)
Forschungscampus Ost
·
Bislang
gibt es für das Gebiet keinen Bebauungsplan. Für die in der Masterplanung
vorgesehenen baulichen Entwicklungen sind die Regelungen des § 34 BauGB nicht
ausreichend. Um eine nachhaltige städtebauliche und hochbauliche
Weiterentwicklung des Gebietes zu gewährleisten, ist eine Bauleitplanung
erforderlich.
·
Gewährleistung
einer qualitätssichernden städtebaulichen Weiterentwicklung des Gebietes incl.
Neuplanungen mithilfe eines Wettbewerbsverfahrens
·
Maß
der baulichen Nutzung: überbaubare Grundstücksflächen, Gebäudehöhen, GRZ / GFZ;
hinsichtlich des Maßes der Nutzung ist auf die umgebende Bebauung, insbesondere
die benachbarte villenartige Bebauung Rücksicht zu nehmen.
·
Denkmalschutz / Ortsbild: Abstand und
Höhenentwicklung der Neubauten zu vorhandenen Einzeldenkmälern,
Berücksichtigung von Raumkanten. Die
Bestandsgebäude auf dem Gelände der Philosophischen Fakultät wurden
hinsichtlich ihrer Denkmalwürdigkeit überprüft. Es handelt sich hierbei um
keine Baudenkmäler nach Art. 1 DSchG.
·
Freiraum
/ Baumschutz: Erhalt des ortsbildprägenden Baumbestandes, insbesondere von
Großbäumen; qualitativ hochwertige Durchgrünung des Baublocks; Schaffung von
Freiräu-men mit Aufenthaltsqualität
·
Umweltschutz:
Immissionsschutz hinsichtlich vorhandener schutzbedürftiger Nutzungen,
Ar-tenschutz, Klimaschutz, Bodenschutz
·
Mobilität
/ Verkehrliche Erschließung: Der Standort für ein Parkhaus erscheint sinnvoll
und umsetzbar; es sind konkretisierende Untersuchungen erforderlich (Lage,
Kapazität, Nutzergruppen etc.); Schaffung eines öffentlich gewidmeten
Wegesystems für Radfahrer und Fußgänger innerhalb des Baublocks
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1: Schreiben des Universitätsklinikums Erlangen vom 04.05.2022
Anlage 2: Übersicht über die räumliche Abgrenzung der Gebiete mit Planungs-
Bedürfnis, Auszug aus der Masterplanung des UK ER 2018