Betreff
Masterplanung Universitätsmedizin in der Innenstadt Erlangen
hier: Stellungnahme der Stadt Erlangen
Vorlage
OBM/014/2023
Aktenzeichen
OBM
Art
Beschlussvorlage
  1. Die Stadt Erlangen nimmt die Masterplanung Universitätsmedizin in der Innenstadt Erlangen zustimmend zur Kenntnis.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Universitätsklinikum Erlangen, die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und das Staatliche Bauamt bei der Fortschreibung und Umsetzung der Masterplanung weiterhin zu unterstützen.

 

2.    Die im Sachbericht unter Pkt. 3 aufgeführten Fachbelange zur Masterplanung sind in den weiteren Abstimmungs- und Planungsprozessen und bei der Bauleitplanung zu berücksichtigen. Die Dienststellen des Freistaates werden gebeten, die Stellungnahme der Stadt bei den weiteren Planungen zugrunde zu legen und einzuarbeiten.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Übergeordnetes Ziel des Universitätsklinikums ist weiterhin die Standortsicherung und der Ausbau des Uniklinikums in der Innenstadt Erlangens. Die Stadt Erlangen begrüßt und unterstützt diese Planungen zur Weiterentwicklung der medizinischen Einrichtungen in der Innenstadt. Damit wird auch die Stadt Erlangen als Medizinstandort mit Maximalversorgung gestärkt.

Die Masterplanung Universitätsmedizin wurde 2017 / 2018 als konzeptionelle Grundlage für die Weiterentwicklung der klinischen Innenstadtstandorte erarbeitet. Die Ergebnisse der Masterplanung wurden bereits am 26.04.2018 im Stadtrat vorgestellt.

Die Verwaltung wurde beauftragt, das Universitätsklinikum beratend zu unterstützen und die nächsten Planungsschritte einzuleiten. Im UVPA am 25.09.2018 wurde aufgezeigt, inwieweit die Masterplanung mit dem bestehenden Bauplanungsrecht vereinbar ist bzw. in welchen Quartieren für die Umsetzung der Masterplanung ein Planungsbedürfnis besteht. Dies ist insbesondere in drei Gebieten der Fall, um eine nachhaltige städtebauliche Weiterentwicklung und Ordnung zu gewährleisten, u.a. im Gebiet nordwestlich des Lorlebergplatzes (siehe o.g. Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 475).

 

Mit Schreiben vom 04.05.2022 (siehe Anlage 1) hat das Universitätsklinikum um eine Stellungnahme der Stadt Erlangen zur Masterplanung von 2018 gebeten – unter Berücksichtigung der  zwischenzeitlich erfolgten Planungen und Maßnahmen. Das Universitätsklinikum Erlangen wurde zur vorliegenden Beschlussvorlage beteiligt.

 

Die nun vorliegende Stellungnahme ist Grundlage für zukünftige Planungen auf städtebaulicher und hochbaulicher Ebene. Die Verwaltung wird die zuständigen Gremien des Stadtrates in geeigneter Art und zu einem passenden Zeitpunkt informieren und soweit erforderlich zur Beschlussfassung vorlegen.

 

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

a)  Masterplanung Universitätsmedizin

 

Die Masterplanung Universitätsmedizin ist als informelles Entwicklungskonzept zu verstehen, um den Standort in der Innenstadt zu sichern und diesen an die zukünftigen Anforderungen einer modernen Universitätsklinik anzupassen.

Aufbauend auf den funktionalen und technischen Anforderungen der einzelnen Nutzungsbereiche (Uniklinik / Forschung / Lehre / Verwaltung etc.) wurde ein Gesamtkonzept insbesondere unter Berücksichtigung einer verbesserten Betriebsorganisation erarbeitet. Als Ergebnis der Masterplanung sind an den verschiedenen Standorten im Bereich der Innenstadt bauliche Entwicklungen, Umnutzungen oder Neubauplanungen beabsichtigt.

 

b) Planungen und Projekte seit Abschluss der Masterplanung

 

Nordgelände:

Bereits zur Erarbeitung der Masterplanung waren einzelne, bereits vor 2017 geplante Bauvorhaben „gesetzt“ und wurden in die Masterplanung einbezogen:

Das Zentrum für Physik und Medizin (ZPM) der Max-Planck-Gesellschaft sowie die Erweiterung des Forschungscampus Nord mit den Gebäuden TRC II, III und IV, nachdem das TRC I bereits 2014 errichtet worden war.

Das ZPM sowie das TRC IV befinden sich inzwischen im Rohbau und sind damit im Stadtbild bereits ablesbar. Dafür wurde ein Teil des Westflügels der ehem. Hupfla abgebrochen.

Die Gebäude TRC II und III befinden sich derzeit in der Planungsphase.

Entgegen der vorherigen Planung eines Komplettabbruchs soll der Mittelteil des Hupfla-Gebäudes erhalten bleiben und zu einem „Erinnerungs- und Zukunftsort“ ausgebaut werden. Derzeit wird hierfür ein städtebaulicher und landschaftsplanerischer Ideenwettbewerb durchgeführt. Das Ergebnis des Wettbewerbs wird Mitte 2023 vorliegen.

 

Mobilität und ruhender Verkehr:

Im Rahmen der Masterplanung wurden vom Universitätsklinikum auch Verkehrsuntersuchungen beauftragt, deren Bestandteil auch eine Mitarbeiterbefragung war. Im Ergebnis steht, dass für die Unikliniken ein hoher ungedeckter Stellplatzbedarf gesehen wird.

 

Zwei in der Masterplanung vorgesehene Parkhausstandorte (an der Hindenburgstraße sowie südlich des Aromagartens) wurden bereits näher untersucht. In der Gesamtbetrachtung aller Rahmenbedingungen (städtebauliche, bauplanungsrechtliche, landschaftsplanerische und wirtschaftliche Gründe) ist das Universitätsklinikum zu dem Ergebnis gekommen, dass Parkhäuser an beiden Standorten nach aktuellem Stand nicht umsetzbar sind.

 

Eine Maßnahme ist die seit 01.01.2022 von der Stadt Erlangen eingerichtete „Kliniklinie“ 299, eine schnelle, kostenlose ÖPNV-Verbindung vom Großparkplatz zu den Klinikstandorten, welche sich auch hinsichtlich der Betriebszeiten an den Bedürfnissen (z.B. Schichtzeiten) des Universitätsklinikums orientiert.

 

 

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Stadt Erlangen nimmt zur Masterplanung nachstehend Stellung und wird diese Belange auch in den zukünftigen Planungen berücksichtigen.

 

 

Grundsätzliche Anforderungen an die Masterplanung und Rahmenbedingungen für die weitere Planung:

Städtebau / Denkmalschutz: Neubauplanungen müssen sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung einfügen. Auf Einzeldenkmäler und Denkmalnähe ist Rücksicht zu nehmen.

 

Mobilität: Der im Rahmen der Masterplanung ermittelte Stellplatzbedarf kann aus Sicht der Stadt nicht vollständig durch den Bau von Parkierungsanlagen ausgeglichen werden. Daher sind alternative Lösungen zu suchen und zu prüfen. In den Verkehrsuntersuchungen zur Masterplanung sind unter anderem alternative Maßnahmen benannt, die durch das Universitätsklinikum auch ohne Mitwirkung externer Akteure, wie z.B. Maßnahmen im Informationsmanagement und im Betrieblichen Mobilitätsmanagement, umgesetzt werden können. Dadurch hat das Universitätsklinikum die Möglichkeit, eine wirkungsvolle und umweltfreundliche Personenmobilität zu fördern. Die Anpassung des Tarifsystems und die Optimierung der Stellplatzvergabe können auch dazu beitragen, die vorhandenen Stellplätze so effizient wie möglich zu verteilen. Auch im Bereich des Rad- und Fußverkehrs gibt es Maßnahmen, die das Universitätsklinikum umsetzen kann. So kann durch die Bereitstellung hochwertiger Radabstellanlagen an geeigneten Standorten und hochwertiger Umkleiden die Motivation gefördert werden, mit dem Fahrrad zum Arbeitsplatz zu fahren und auf den Pkw zu verzichten.

Die Stadt Erlangen hat mit der eingeführten kostenlosen Buslinie vom Großparkplatz zu den Uni-Kliniken in der Innenstadt (sog. Kliniklinie 299) bereits eigene Maßnahmen zur Verbesserung der Erreichbarkeit umgesetzt. Darüber hinaus ist vorgesehen, zum nächsten Fahrplanwechsel 2023/2024 einen kostenlosen ÖPNV in der Innenstadt anzubieten und mit einer Citylinie das Gebiet noch besser zu erschließen. Ziel ist vor allem eine bessere Erreichbarkeit der Kliniken vom Großparkplatz (zukünftig Regnitzstadt) sowie vom Schienenverkehr (SPNV). Weitere Maßnahmen sind im Rahmen der aktuellen Fortschreibung des Nahverkehrsplanes vorgesehen, der derzeit erarbeitet wird.

 

Die Aufrechterhaltung und Verbesserung des vorhandenen Fuß- und Radwegesystems ist bei allen zukünftigen Planungen zu berücksichtigen. Die Gewährleistung der Mindestgehwegbreite im Straßenraum ist insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen (auch aus der Patienten-gruppe) eine unerlässliche Voraussetzung für ein hohes Maß an Verkehrssicherheit.

 

Baumschutz: Vorhandene Bäume – insbesondere Großbäume – sind zu erhalten. Für zu fällende, geschützte Bäume sind gleichwertige standortgerechte Ersatzpflanzungen zu leisten (Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung, Baumschutzverordnung). Es sind hierfür entsprechende große Freiflächen vorzusehen und Freiflächengestaltungspläne zu erstellen.

 

Freiflächen: Freihaltung vorhandener Freiräume, sorgsamer Umgang mit Grund und Boden – d.h. Neubauten eher „in die Höhe“ als in die Fläche, Freihaltung von Frischluftschneisen, v.a. im Nordgelände.

 

Klimaschutz / Klimaanpassung: Vorsorge gegen Starkregenereignisse, vorsorgender Hitzeschutz und Berücksichtigung von Schwammstadtelementen

 

Artenschutz (§44 BNatSchG): Da an allen Gebäuden, auf Freiflächen sowie an und in Bäumen gesetzlich geschützte Tiere, z.B. Vögel, Fledermäuse, Zauneidechsen etc. vorkommen können, ist für jeden Bauabschnitt ein artenschutzrechtliches Gutachten inkl. Vermeidungs- sowie Ausgleichs-maßnahmen für die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung vorzulegen.

 

Bodenschutz: Im Rahmen der Planung ist eine Klärung der Altlastensituation erforderlich.

 

Gewässerschutz: Bei allen Standorten ist das nach WHG bestehende Versickerungsgebot von Niederschlagswasser zu beachten. Hierfür sind entsprechende Bodengutachten mit Altlastenuntersuchung im Bereich der Versickerungsflächen sowie die Bewertung der Versickerungsfähigkeit der gesättigten Bodenzone erforderlich.

 

Erstellung eines Energie- und Gebäudekonzeptes im Hinblick auf eine klimaschonende, effiziente Energieversorgung, möglichst hohe Gebäudeenergiestandards, eine nachhaltige Bauweise, die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die Verwendung nachhaltiger Baumaterialien.

 

Immissionsschutz: Für die Baumaßnahmen sowie für die späteren Nutzungen ist zu berücksichtigen, dass in direkter Nachbarschaft ggf. sensible Nutzungen vorhanden sind (Krankenhäuser, Pflegeanstalten), für die sehr geringe Immissionsgrenzwerte gelten.

Für Parkhäuser, Tiefgaragen oder andere geräuschintensive Anlagen (z.B. BHKW, Klimaanlagen etc.) sind Schallschutzgutachten auf Grundlage der TA Lärm erforderlich. Sofern auf umliegenden Straßen mit starken Verkehrszunahmen zu rechnen ist, ist außerdem die Fernwirkung des von dem Vorhaben generierten Verkehrs schalltechnisch zu untersuchen. Ein Verzicht auf Maßnahmen (aktiver oder passiver Schallschutz) ist nur aus gewichtigen Gründen möglich. Für Gebäude, die schutzbedürftige Räume (z.B. Büros, Patientenzimmer) enthalten, ist die Wirkung von Verkehrslärm auf das Gebäude und die möglichen passiven Schallschutzmaßnahmen zu prüfen. Schon jetzt wird auf die notwendigen Maßnahmen zur Reduzierung der Immissionen während der Baumaßnahmen hingewiesen.

 

Wie bereits im UVPA am 25.09.2018 (Vorlagen-Nr. 611/236/2018) dargestellt, sieht die Masterplanung insbesondere in den drei folgenden Gebieten umfangreiche Änderungen vor (räumliche Abgrenzung siehe Anlage 2):

1)    Nordgelände

2)    Stammgelände (zw. Schlossgarten und Bismarckstraße)

3)    Bereich Forschungscampus Ost

 

In diesen Gebieten sieht die Stadt Erlangen auf Grund der geplanten Bauvorhaben der Masterplanung ein dringendes Planungsbedürfnis, um eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu gewährleisten und die weitere bauliche Entwicklung der Uni-Kliniken zu unterstützen. Dabei sind alle erforderlichen, schutzwürdigen Belange zu prüfen und angemessen zu berücksichtigen. Diese sind insbesondere:

 

1) Nordgelände

·        Städtisches Ziel ist neben der zukunftsweisenden Entwicklung des Klinikums eine geordnete bauliche Entwicklung und die Sicherung wesentlicher städtebaulicher Ziele, insbesondere eines zentralen Grünzuges. Aufgrund der in der Zwischenzeit weit fortgeschrittenen baulichen Entwicklung des Nordgeländes und der bereits im Jahr 2004 eingeleiteten Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 252, die seit dem Jahr 2008 gleichwohl ruht, wird städtisch eine Wiederaufnahme der Bebauungsplanung gewährleistet, sobald und sofern durch das Universitätsklinikum Erlangen und die Dienststellen des Freistaates die hierfür erforderlichen Planungs- und Gutachtenleistungen beauftragt werden.

·        Denkmalschutz: Erhalt der Einzeldenkmäler, Abstand und Höhenentwicklung der Neubauten zu vorhandenen Denkmälern, Abstimmung der Neubebauung bezügl. Fassadengestaltung in der Nähe von Baudenkmälern, Berücksichtigung von ggf. vorhandenen Bodendenkmälern

·        Freiraum / Baumschutz / ruhender Verkehr: Beim Neubau der Kopfkliniken und bei Errichtung einer Tiefgarage ist von Auswirkungen auf den Grünzug und den Baumbestand auszugehen. Die genauen Auswirkungen und die Realisierbarkeit (auch im Hinblick auf andere, z.B. verkehrliche Aspekte) sind im Fall einer weiteren Konkretisierung der Masterplanung zu untersuchen.

·        Beeinträchtigungen hinsichtlich Artenschutz, Klimaschutz, Bodenschutz, Hochwasserschutz durch die geplante Neubebauung südöstlich der Kopfklinik sowie die geplante Tiefgarage

·        Immissionsschutz hinsichtlich vorhandener schutzbedürftiger Nutzungen

·        Die Ergebnisse des Ideenwettbewerbs „Erinnerungs- und Zukunftsort Heil- und Pflegeanstalt Erlangen“ und die weitere Entwicklung des Erinnerungs- und Zukunftsortes

·        Verkehrliche Erschließung: Sicherung der Leistungsfähigkeit der öffentlichen Straßen und Vermeidung bzw. Minimierung der hervorgerufenen Emissionen (insbes. hinsichtlich der Zufahrten zu Stellplätzen / Tiefgaragen), Schaffung eines öffentlich gewidmeten Wegesystems für Radfahrer und Fußgänger mit Anbindungen an das bestehende Wegenetz

 

2) Stammgelände (zwischen Schlossgarten und Bismarckstraße)

·         Bei Neubauplanungen des Universitätsklinikums wird seitens der Stadt Erlangen ein Planungserfordernis gesehen. Die Festsetzungen des einfachen Baulinienplans Nr. 58 in Verbindung mit § 34 BauGB reichen nicht aus, um die städtebauliche Ordnung und eine nachhaltige Weiterentwicklung des Gebiets zu gewährleisten. Vor dem Hintergrund des seinerzeit geplanten Parkhauses in der Hindenburgstraße wurde daher auch die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 475 mit Beschluss des UVPA vom 22.01.2019 eingeleitet, dessen Verfahren gegenwärtig jedoch ruht, nachdem die Überlegungen für das Parkhaus aufgegeben wurden.

·         Art der baulichen Nutzung (mit Auswirkungen auf die Schutzansprüche der bestehenden Nut-zungen)

·         Maß der baulichen Nutzung: überbaubare Grundstücksflächen, Gebäudehöhen, GRZ / GFZ

·         Denkmalschutz / Ortsbild: Erhalt und Rücksichtnahme auf Einzeldenkmäler, Abstand und Höhenentwicklung der Neubauten zu vorhandenen Denkmälern bzw. Ensemblebereich, Blockrandbebauung bzw. Erhalt der Raumkante Bismarckstr. Westseite, Berücksichtigung von ggf. vorhandenen Bodendenkmälern

·         Freiraum / Baumschutz: Erhalt der vorhandenen, öffentlich wirksamen Grünstrukturen, qualitativ hochwertige Durchgrünung des Baublocks

·         Umweltschutz: Immissionsschutz hinsichtlich vorhandener schutzbedürftiger Nutzungen, Ar-tenschutz, Klimaschutz, Bodenschutz

·         Verkehrliche Erschließung: Die Errichtung eines Parkhauses in der Hindenburgstraße wird in Anbetracht der angestrebten Verkehrsreduzierung auf der Achse Neue Straße / Maximiliansplatz / Hindenburgstraße kritisch gesehen.

 

3) Forschungscampus Ost

·        Bislang gibt es für das Gebiet keinen Bebauungsplan. Für die in der Masterplanung vorgesehenen baulichen Entwicklungen sind die Regelungen des § 34 BauGB nicht ausreichend. Um eine nachhaltige städtebauliche und hochbauliche Weiterentwicklung des Gebietes zu gewährleisten, ist eine Bauleitplanung erforderlich.

·        Gewährleistung einer qualitätssichernden städtebaulichen Weiterentwicklung des Gebietes incl. Neuplanungen mithilfe eines Wettbewerbsverfahrens

·        Maß der baulichen Nutzung: überbaubare Grundstücksflächen, Gebäudehöhen, GRZ / GFZ; hinsichtlich des Maßes der Nutzung ist auf die umgebende Bebauung, insbesondere die benachbarte villenartige Bebauung Rücksicht zu nehmen.

·        Denkmalschutz / Ortsbild: Abstand und Höhenentwicklung der Neubauten zu vorhandenen Einzeldenkmälern, Berücksichtigung von Raumkanten. Die Bestandsgebäude auf dem Gelände der Philosophischen Fakultät wurden hinsichtlich ihrer Denkmalwürdigkeit überprüft. Es handelt sich hierbei um keine Baudenkmäler nach Art. 1 DSchG.

·        Freiraum / Baumschutz: Erhalt des ortsbildprägenden Baumbestandes, insbesondere von Großbäumen; qualitativ hochwertige Durchgrünung des Baublocks; Schaffung von Freiräu-men mit Aufenthaltsqualität

·        Umweltschutz: Immissionsschutz hinsichtlich vorhandener schutzbedürftiger Nutzungen, Ar-tenschutz, Klimaschutz, Bodenschutz

·        Mobilität / Verkehrliche Erschließung: Der Standort für ein Parkhaus erscheint sinnvoll und umsetzbar; es sind konkretisierende Untersuchungen erforderlich (Lage, Kapazität, Nutzergruppen etc.); Schaffung eines öffentlich gewidmeten Wegesystems für Radfahrer und Fußgänger innerhalb des Baublocks

 

 

4.   Klimaschutz:  

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:       

                        Anlage 1: Schreiben des Universitätsklinikums Erlangen vom 04.05.2022

Anlage 2: Übersicht über die räumliche Abgrenzung der Gebiete mit Planungs-

                                         Bedürfnis, Auszug aus der Masterplanung des UK ER 2018