Betreff
Neubau Interims-KITA am Buckenhofer Weg, Entwurfsplanungsbeschluss nach DABau 5.5.3
Vorlage
242/315/2019
Aktenzeichen
VI/24
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

Der Entwurfsplanung für die Interims-KITA am Buckenhofer Weg wird zugestimmt. Sie soll der Genehmigungs- und Ausführungsplanung zugrunde gelegt werden. Die weiteren Planungsschritte sind zu veranlassen.

 

Die Kostenkonkretisierung wird für das laufende Haushaltsjahr 2019 i. H. von 49.850 EUR durch Mittelbereitstellung gedeckt, sowie für die Mietkosten zum Haushalt 2020 ff angemeldet.


 

1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Bedarfsdeckung von vorübergehend benötigten Betreuungsplätzen im Krippen- und Kindergartenbereich.

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

3.1 Ausgangslage

Hinweis auf Beschluss der Vorplanung nach DA-Bau 5.4 (Vorlage 512/064/2019) vom 21.02.2019

 

3.2 Entwurfskonzept

Gebäude

Der Entwurf sieht eine zweigeschossige Container-Anlage vor. Im Erdgeschoss ist neben den Räumen für die Krippenkinder der Mehrzweckraum vorgesehen, der multifunktional auch als Speiseraum für die gesamte KITA zur Verfügung steht.

Im Obergeschoss sind die Gruppenhaupt- und Gruppennebenräume mit den zugehörigen Funktionsräumen für die Kindergartenkinder geplant.

Für die vorgesehene Standzeit von 5 Jahren ist ein Mietmodell vorgesehen. Nach Ablauf dieser Zeitspanne wird die Anlage rückgebaut.

 

Barrierefreiheit

Das Erdgeschoss ist barrierefrei erschlossen (Rampe) und mit einer barrierearmen Toilette ausgestattet. Für den Zeitraum von 5 Jahren kann die Barrierefreiheit organisatorisch so gewährleistet werden, dass barrierefreie Nutzungen im Erdgeschoss vorgehalten werden. Eine Abstimmung mit dem Behindertenberater ist erfolgt.

 

Ökologie
Aufgrund der temporären Nutzung wird auf Fassaden- und Dachbegrünungen sowie auf Nisthilfen für Gebäudebrüter verzichtet.
Die Regenwasserentwässerung erfolgt durch Versickerung.

Die Gebäudehülle wird nach den Vorgaben der EnEV für temporäre Gebäude ausgelegt.

 

3.3 Termine

Einreichen Bauantrag: April 2019

Baubeginn: voraussichtlich im September 2019

Baufertigstellung: voraussichtlich bis November/Dezember 2019

 

 

4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)



Das Ergebnis der Kostenberechnung kann zu dem derzeitigen Planungszeitpunkt nur mit einer Genauigkeit von +/- 10% ermittelt werden. Bei berechneten Gesamtkosten für den Bau in Höhe von 863.480€ wird die Endabrechnungssumme damit voraussichtlich zwischen 777.132€ und 949.828€ liegen.

Für die Miete insgesamt wird die Endabrechnungssumme damit voraussichtlich zwischen 1.469.947,50€ und 1.796.602,50€ liegen.

Die Kostenkonkretisierung für die jährliche Miete wird nach Vertragsabschluss mit dem Containerhersteller in den Haushalt 2020 ff eingebracht.

 

 

Mittelabfluss

 

 

 

 

 

 

2018

2019

2020-2024

2025

Gesamt

€ (p.a.)

HH 2019

 

 

 

 

 

Bau

100.000

600.000

0

0

700.000

Miete

 

0

0

0

0

Anmeldung HH 2020

100.000

623.075

0

140.405

863.480

Bau

Miete

 

26.775

321.300

0

1.633.275

 

Die Differenz der Haushaltsmittel im laufenden Haushaltsjahr in Höhe von 49.850 EUR (23.075 EUR Bau und 26.775 EUR für ein Monat Miete) wird durch Mittelbereitstellung gedeckt. Der zu deckende Betrag ist im Vergleich zum Vorplanungsbeschluss Nr. 512/064/2019 gemindert, da die Rückbaukosten erst im Jahr 2025 benötigt werden.

 

Investitionskosten Bau

863.480€

bei IPNr.:365B.415

Miete/Jahr

321.300

 

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen/Jahr

ca. 18.000

Zuwendungen für Containeranmietung

Weitere Ressourcen

 

 

Zuschuss

Die Anmietung wird vom Freistaat Bayern durch einen Mietkostenzuschuss gefördert.

Ein entsprechender Zuschussantrag wird bei der Regierung von Mittelfranken eingereicht.

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr. 365B.415

                       bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk

                 sind nicht vorhanden i. H. v.       49.850€ (wird 2019 durch Mittelbereitstellung gedeckt)

 

Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes

 

Die Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem Revisionsamt gemäß Nr. 5.5.3 DA-Bau vorgelegen und wurden einer kurzen Durchsicht unterzogen.
Bemerkungen waren

 

                                 nicht veranlasst

                                 veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)

 

 

                                                                                      15.03.19               gez. Auernhammer

                                                                                              ……………………………………………….

                                                                                                                              Datum, Unterschrift

 

 

 


Anlagen:

Lageplan

Grundriss EG

Grundriss OG

Ansichten

Außenanlagenplan

Baunutzungskosten

Projektbeschreibung