Der Entwurfsplanung für die Interims-KITA am Buckenhofer Weg wird zugestimmt. Sie soll der Genehmigungs- und Ausführungsplanung zugrunde gelegt werden. Die weiteren Planungsschritte sind zu veranlassen.
Die Kostenkonkretisierung wird für das laufende Haushaltsjahr 2019 i. H. von 49.850 EUR durch Mittelbereitstellung gedeckt, sowie für die Mietkosten zum Haushalt 2020 ff angemeldet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Bedarfsdeckung von vorübergehend benötigten Betreuungsplätzen im Krippen- und Kindergartenbereich.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu
erzielen?)
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht
werden?)
3.1 Ausgangslage
Hinweis auf Beschluss der Vorplanung nach DA-Bau 5.4 (Vorlage 512/064/2019) vom 21.02.2019
3.2 Entwurfskonzept
Gebäude
Der Entwurf sieht eine zweigeschossige Container-Anlage vor. Im Erdgeschoss ist neben den Räumen für die Krippenkinder der Mehrzweckraum vorgesehen, der multifunktional auch als Speiseraum für die gesamte KITA zur Verfügung steht.
Im Obergeschoss sind die Gruppenhaupt- und Gruppennebenräume mit den zugehörigen Funktionsräumen für die Kindergartenkinder geplant.
Für die vorgesehene Standzeit von 5 Jahren ist ein Mietmodell vorgesehen. Nach Ablauf dieser Zeitspanne wird die Anlage rückgebaut.
Barrierefreiheit
Das Erdgeschoss ist barrierefrei erschlossen (Rampe) und mit einer barrierearmen Toilette ausgestattet. Für den Zeitraum von 5 Jahren kann die Barrierefreiheit organisatorisch so gewährleistet werden, dass barrierefreie Nutzungen im Erdgeschoss vorgehalten werden. Eine Abstimmung mit dem Behindertenberater ist erfolgt.
Ökologie
Aufgrund der temporären Nutzung wird auf Fassaden- und Dachbegrünungen sowie
auf Nisthilfen für Gebäudebrüter verzichtet.
Die Regenwasserentwässerung erfolgt durch Versickerung.
Die Gebäudehülle wird nach den Vorgaben der EnEV für temporäre Gebäude ausgelegt.
3.3 Termine
Einreichen Bauantrag:
April 2019
Baubeginn:
voraussichtlich im September 2019
Baufertigstellung: voraussichtlich bis November/Dezember 2019
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Das Ergebnis der Kostenberechnung kann zu dem derzeitigen Planungszeitpunkt nur mit einer Genauigkeit von +/- 10% ermittelt werden. Bei berechneten Gesamtkosten für den Bau in Höhe von 863.480€ wird die Endabrechnungssumme damit voraussichtlich zwischen 777.132€ und 949.828€ liegen.
Für die Miete insgesamt wird die Endabrechnungssumme damit voraussichtlich zwischen 1.469.947,50€ und 1.796.602,50€ liegen.
Die Kostenkonkretisierung für die jährliche Miete wird nach Vertragsabschluss mit dem Containerhersteller in den Haushalt 2020 ff eingebracht.
Mittelabfluss |
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2018 |
2019 |
2020-2024 |
2025 |
Gesamt |
€ |
€ |
€ (p.a.) |
€ |
€ |
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HH 2019 |
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Bau |
100.000 |
600.000 |
0 |
0 |
700.000 |
Miete |
|
0 |
0 |
0 |
0 |
Anmeldung
HH 2020 |
100.000 |
623.075 |
0 |
140.405 |
863.480 |
Bau |
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Miete |
|
26.775 |
321.300 |
0 |
1.633.275 |
Die Differenz der Haushaltsmittel im laufenden Haushaltsjahr in Höhe von 49.850 EUR (23.075 EUR Bau und 26.775 EUR für ein Monat Miete) wird durch Mittelbereitstellung gedeckt. Der zu deckende Betrag ist im Vergleich zum Vorplanungsbeschluss Nr. 512/064/2019 gemindert, da die Rückbaukosten erst im Jahr 2025 benötigt werden.
Investitionskosten Bau |
863.480€ |
bei IPNr.:365B.415 |
Miete/Jahr |
321.300€ |
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Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen/Jahr |
ca. 18.000€ |
Zuwendungen für Containeranmietung |
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Zuschuss
Die Anmietung wird vom Freistaat Bayern durch einen Mietkostenzuschuss gefördert.
Ein entsprechender Zuschussantrag wird bei der Regierung von Mittelfranken eingereicht.
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 365B.415
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden i. H. v. 49.850€ (wird 2019 durch Mittelbereitstellung gedeckt)
Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes
Die
Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem
Revisionsamt gemäß Nr. 5.5.3 DA-Bau vorgelegen und wurden einer kurzen
Durchsicht unterzogen.
Bemerkungen waren
nicht veranlasst
veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)
15.03.19 gez. Auernhammer
……………………………………………….
Datum,
Unterschrift
Anlagen:
Lageplan
Grundriss EG
Grundriss OG
Ansichten
Außenanlagenplan
Baunutzungskosten
Projektbeschreibung