Betreff
Flächenfraß in Erlangen: Darstellung des Flächenfrasses in Erlangen und Erarbeitung neuer Konzepte zu dessen Eindämmung, Fraktionsantrag Nr. 084/2017 der ÖDP
Vorlage
611/206/2017
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

1. Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

 

2. Der Fraktionsantrag 084/2017 der ÖDP ist damit bearbeitet.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Im Antrag der ÖDP Stadtratsgruppe wird eine Darstellung der Flächeninanspruchnahme in den letzten 50 Jahren in Erlangen, daraus resultierender Kompensationsmaßnahmen, der Auswirkungen verwirklichter und bestehender Planungen auf das Landschaftsbild sowie ein Konzept zur Eindämmung der Flächeninanspruchnahme gefordert.

 

Die Verwaltung gibt – im leistbaren Umfang – Informationen zu diesem Themenfeld.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Erlangen ist eine wachsende Stadt mit hoher Nachfrage vor allem nach zusätzlichem Wohnraum. Aber auch für die Sicherung und Weiterentwicklung des Wirtschafts- und Wissenschaftsstandorts Erlangen werden weitere Flächen nachgefragt. Der sparsame und schonende Umgang mit Grund und Boden (§ 1a Abs. 2 des Baugesetzbuchs) wird von der Stadt Erlangen als wichtiger Grundsatz bei allen Planungen berücksichtigt. Er findet seinen Ausdruck u.a. in den vielfältigen Projekten der Innenentwicklung.

 

In der Anlage 1 ist die Flächeninanspruchnahme durch städtische Planungen für Siedlungs- und Verkehrsflächen seit dem Jahr 2000 dokumentiert.

 

·         Im Außenbereich wurde vor allem neuer Wohnungsbau realisiert, überwiegend (800 Wohneinheiten auf 38 ha Fläche) den Entwicklungsgebieten E West und E West II.

·         Kleinere Wohngebiete (ca. 120 Wohneinheiten auf zusammen 7 ha Fläche) wurden überdies in den Ortsteilen ausgewiesen.

·         Für Projekte der Verkehrsinfrastruktur wurden rund 14 ha Fläche in Anspruch genommen.

·         Rund 5 ha Fläche wurden für den Reiterhof östlich von Tennenlohe benötigt.

 

Zusätzlich werden im Stadtgebiet von weiteren Planungsträgern Flächen für Infrastrukturmaßnahmen (z.B. Bahnausbau, Autobahn) benötigt. Diese liegen naturgemäß zu großen Teilen im Außenbereich.

 

In der Sitzung wird zusätzlich eine grafische Aufbereitung der seit dem Jahr 2000 im Außenbereich in Anspruch genommenen Flächen aushängen.

 

Bebauungspläne, die im gleichen Zeitraum im Innenbereich realisiert wurden, sind in Anlage 2 aufgeführt. Hinzu kommen – nicht quantifizierbar – Projekte, für die keine Änderung oder Neuschaffung von Baurecht erforderlich waren.

 

·         Auf rund 31 ha Fläche wurden im Röthelheimpark über 800 Wohneinheiten geschaffen.

·         Im weiteren Stadtgebiet wurden über Bebauungspläne für rund 580 Wohneinheiten aufgestellt, davon 420 auf dem ehem. Gossen-Gelände. Die Geltungsbereiche umfassen zusammen 6 ha.

·         Für gewerbliche Nutzungen wurden 78 ha überplant.

·         Zusätzlich wurden rund 20 ha Fläche für Sondergebiete (Einzelhandel, Forschung) ausgewiesen.

 

Die Planungen auf neuen Flächen umfassen zusammen rund 64 ha, gegenüber 135 ha für die Innenentwicklung. Es wird deutlich, dass rund zwei Drittel der städtischen Bebauungspläne im Rahmen der Innenentwicklung, d.h. ohne Inanspruchnahme neuer Flächen, realisiert werden konnte.

 

Die Notwendigkeit von Flächeninanspruchnahmen für konkrete Projekte wird in den jeweiligen Planungsverfahren (Bauleitplanung, Planfeststellung) begründet. Dort werden regelmäßig die Eingriffe in das Schutzgut Boden ermittelt und Maßnahmen zur Minimierung und Kompensation festgelegt.

 

Die bestehende gesamtstädtische Planung ist im vom Stadtrat beschlossenen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan 2003 dargestellt. Ein Aufzeigen sämtlicher Planungsoptionen würde den Rahmen des Möglichen bei Weitem überschreiten. Planungsalternativen werden im jeweiligen konkreten Verfahren (Bauleitplanung, Planfeststellung) erörtert.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Problematik der Flächeninanspruchnahme ist in den Prozessen der räumlichen Planung stets präsent.

 

Aus den projektspezifischen Anforderungen und nach erfolgter Abwägung aller Belange ergibt sich der jeweilige Flächenbedarf.

 

Maßnahmen zur Kompensation der Auswirkungen auf die Schutzgüter nach Naturschutzrecht sind Bestandteil der konkreten Planungen.

 

4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Die im Fraktionsantrag gewünschte Auswertung der Flächeninanspruchnahme in den letzten 50 Jahren, eine gesamtstädtische Expertise zur Kompensation der Folgen, das Aufzeigen von Planungen und Optionen sowie deren Auswirkungen auf das Landschaftsbild und die Erstellung eines Konzepts zur Eindämmung des Flächenverbrauchs würde einen extremen Aufwand in der Bearbeitung erfordern.

 

Für die beantragten Leistungen stehen in der Verwaltung keine ausreichenden Ressourcen zur Verfügung. Mit dem bestehenden Personal soll dem dringenden Wohn- und Gewerbeflächenbedarf Rechnung getragen werden.

 

Da der Grundsatz der sparsamen Inanspruchnahme von Flächen bereits Bestandteil der laufenden Praxis der der Verwaltung ist, wird auch kein dringender Bedarf für die vorrangige Bearbeitung der im Fraktionsantrag aufgeführten Aufgaben erkannt.

 

 

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:             Anlage 1: Außenentwicklung in Erlangen seit 2000

                               Anlage 2: Innenentwicklung in Erlangen seit 2000

                               Anlage 3: Fraktionsantrag 084/2017 der ÖDP