Betreff
Ausbau der Schiller-/Loewenichstraße mit Kreuzung Schiller-/Bismarckstraße
DA Bau-Beschluss Entwurfsplanung Straßenbau
Vorlage
66/143/2016
Aktenzeichen
VI/66
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

Den Ausführungen in der Begründung und der vorgelegten Entwurfsplanung zum Ausbau der Schiller-/ Loewenichstraße mit Kreuzung Schiller-/ Bismarckstraße gemäß den aufgeführten Plänen

3 Lagepläne                           M 1:250                      Plan-Nr.: 2-1605.1.1-E bis 1.3-E

1 Höhenplan                           M 1:500/50                 Plan-Nr.: 2-1605.3-E

1 Regelquerschnitte               M 1:50                        Plan-Nr.: 2-1605.4-E

wird zugestimmt. Die Originalpläne sind im Sitzungssaal ausgehängt.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Fahrbahnen der Hauptverkehrsstraßen Schillerstraße und Loewenichstraße befinden sich in einem baulich sehr schlechten Zustand, da der vorhandene Fahrbahnaufbau den aktuellen Verkehrsbelastungen nicht mehr genügt. Eine Beseitigung der Schäden mittels Erneuerung der Fahrbahndecke oder sonstiger Instandsetzungsmaßnahmen ist technisch und wirtschaftlich nicht mehr möglich, sondern kann nur im Rahmen eines Vollausbaus erfolgen. Im Zuge des Ausbaus werden die Verkehrsflächen umgestaltet, wodurch die vorhandenen Sicherheitsdefizite behoben werden und sich dadurch die Verkehrssicherheit erhöht und die Verkehrsabwicklung verbessert.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Auf der Grundlage des UVPA-Beschlusses vom 19.04.2016 wurde durch das beauftragte In-genieurbüro Gauff in Abstimmung mit der Verwaltung die Entwurfsplanung für den Ausbau der Schiller-/ Loewenichstraße mit Kreuzung Schiller-/ Bismarckstraße erarbeitet.

Die Querschnittsaufteilung und die Oberflächenbefestigung sind aus den ausgehängten Plänen ersichtlich. Die vollsignalisierten Knotenpunkte Schiller-/ Loewenichstraße und Schiller-/ Bis-marckstraße werden sehbehindertengerecht (taktile Freigabe, Bodenindikatoren) ausgestattet. Die Querungsstellen für Fußgänger werden ebenso sehbehindertengerecht ausgestattet. Die beiden Haltestellen in der Schillerstraße werden barrierefrei mittels Kasseler Sonderbord aus-geführt und mit Bodenindikatoren versehen.

Das anfallende Oberflächenwasser wird über Straßeneinläufe gesammelt und der städtischen Kanalisation zugeführt.

Die vorhandenen und überalterten Überspannungsleuchten werden zurückgebaut und durch Mastleuchten mit energieeffizienten Natriumdampfhochdruckleuchten ersetzt und das Beleuchtungskabel erneuert.

Der Einsatz von NAV-Leuchten ist bei diesen Straßenkategorien sowohl aus energetischen Gründen als auch aus wirtschaftlichen Gründen sinnvoll, da eine gleichwertige LED-Leuchte dieser Leistungsklasse einen mindestens doppeltet so hohen Anschaffungspreis hat und demgegenüber auch nur einen Bruchteil der Energieeinsparung bietet. Anders als bei Wohn- und Erschließungsstraßen mit niedrigeren Beleuchtungsanforderungen sind leistungsstrake LED-Leuchten weiterhin in der Gesamtbetrachtung derzeit noch keine sinnvolle Alternative. Darüber hinaus werden zur Fortsetzung der optischen Linienführung in den verkehrswichtigen Straßen energieeffiziente NAV-Leuchten eingesetzt, um die optischen Differenzierung zu den anschließenden Nebenstraßen, welche nach und nach vollständig mit LED-Leuchten ausgestattet werden, sicherzustellen.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die vorgelegte Entwurfsplanung soll beschlossen werden.

Es ist vorgesehen im Anschluss die Ausführungsplanung zu beauftragen, die Baumaßnahme Ende 2016 auszuschreiben sowie ab April 2017 baulich umzusetzen.

Aufgrund des Umfangs der Baumaßnahme, der äußeren Rahmenbedingungen (Anlieger, Um-leitungsverkehr, etc.) und des für die Größe der Maßnahme sehr begrenzten Zeitfensters (Bauzeit April - November) muss die Ausschreibung insbesondere auch zur Erzielung eines wirtschaftlichen Angebotes bereits Anfang Dezember 2016 veröffentlicht werden.

Gemäß Entwurf des Investitionsprogramms zum Haushalt 2017 sind bei IP.-Nr. 541.132 derzeit (Stand: 22.07.2016) Haushaltsmittel wie folgt vorgesehen:

                                         2017                           700.000 €

      VE’s für                      2018 ff                                    950.000 €

                                         2018                           700.000 €

                                         2019                           350.000 €

Es ist in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass die Ausschreibung vor der Submission zurückgezogen werden müsste, wenn im Januar 2017 durch den vom Stadtrat beschlossenen Haushalt keine Haushaltsmittel für diese Maßnahme zur Verfügung gestellt werden würden. In diesem Fall hätten die anbietenden Firmen gegebenenfalls einen Anspruch auf Ent-schädigung des Aufwandes für die Angebotsbearbeitung.

Die bauliche Abwicklung wird voraussichtlich in zwei Bauabschnitten (BA I: Loewenichstraße, BA II: Schillerstraße) unter Vollsperrung des jeweiligen Abschnitts erfolgen.

Der Zuwendungsantrag für diese Maßnahme wurde durch die Verwaltung erstellt und fristge-recht zum 01.09.2016 bei der Regierung von Mittelfranken eingereicht. Mit einer Förderung nach BayGVFG in Höhe von ca. 60 % der zuwendungsfähigen Kosten wird gerechnet.

Die Kostenberechnung auf Basis der Entwurfsplanung ergibt ein Investitionsvolumen in Höhe von ca.1.485.000 €.

Für den Abschnitt der Schillerstraße sowie den Abschnitt der Loewenichstraße sind KAG Beiträge nach der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Erlangen von den Eigentümern der anliegenden Grundstücke zu erheben. Die Schiller- sowie die Loewenichstraße sind in diesem Bereich als Hauptverkehrsstraßen einzustufen. Auf Basis der dementsprechenden Beitrags-sätze (Fahrbahn 30 %, GW 60 %, etc.) ergeben sich KAG-Beiträge mit einer voraussichtlichen Gesamthöhe von ca. 180.000 € für die Loewenichstraße und ca. 185.000 € für die Schillerstraße.

Im Rahmen der üblichen Bürger- und Anliegerinformation ist beabsichtigt sämtliche Anlieger mit einem Informationsschreiben rechtzeitig über den genauen Ablauf der Baumaßnahme zu informieren. Die Beitragsschuldner werden zudem über die Abrechnungsmodalitäten und die Höhe der voraussichtlich anfallenden Straßenausbaubeiträge informiert. Zusätzlich werden die Informationen zur Baumaßnahme wie gewohnt im Internet zur Verfügung gestellt.

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

ca. 1.485.000 €

bei IPNr.: 541.132

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten:

  Jährliche Unterhaltskosten:

  Straßenbau

ca. 12.500 €

 

  Straßenbeleuchtung

ca.      500 €

 

   Grünflächen

ca.      250 €

 

Korrespondierende Einnahmen:

 

 

Zuwendungen nach BayGVFG

ca. 520.000 €

bei IPNr.: 541.132 ES

KAG-Beiträge

ca. 365.000 €

bei IPNr.: 541.510 EP

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

              sind gemäß Entwurf des Investitionsprogramms zum HH 2017 derzeit (Stand: 22.07.2016) bei IP-Nr. 541.132 wie folgt vorgesehen:

                                         2017                700.000 €

                  VE’s für          2018 ff                        950.000 €

                                         2018                700.000 €

                                         2019                350.000 €

                   sind nicht vorhanden

 

 

Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes

 

              Die Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem RevA vorgelegen. Bemerkungen waren

                         nicht veranlasst

                         veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)

 


                                                                                                          22.09.2016, gez. Deuerling

Anlagen:        Anlage 1:        Übersichtslageplan

                        Anlage 2.1:     Lageplan

                        Anlage 2.2:     Lageplan

                        Anlage 2.3:     Lageplan

                        Anlage 3:        Regelquerschnitte

                        Anlage 4:        Höhenplan