Betreff
Geplante Wohnbebauung auf den Gemeinbedarfsflächen im Baugebiet 411
Vorlage
611/083/2015
Aktenzeichen
VI
Art
Beschlussvorlage

Die Verwaltung wird beauftragt:

 

1.    auf den Gemeinbedarfsflächen im Norden des Baugebietes Nr. 411 Geschosswohnungsbau für die Errichtung von EOF-Mietwohnungen (einkommensorientierte Förderung) zu entwickeln,

2.    für die Planung einer Bebauung auf der östlichen Gemeinbedarfsfläche (Teilfläche B) die Lage der geplanten Haltestellen für Busse und die Stadt-Umland-Bahn zugrunde zu legen (siehe Anlage 1).


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die im Norden des Baugebietes 411 vorhandenen Gemeinbedarfsflächen sollen teilweise einer Wohnbebauung zugeführt werden, um damit einen Beitrag zur Deckung des hohen Wohnraumbedarfs in Erlangen zu leisten. Dadurch werden die für zukünftigen Bedarf an Gemeinbedarfseinrichtungen vorgesehenen Flächen südlich des Nahversorgungsbereichs deutlich reduziert.

 

Folgende Aspekte sind dabei zu berücksichtigen:

ú  Im östlichen Teilbereich der Gemeinbedarfsflächen ist ein Stadtteilzentrum geplant, für das im Rahmen einer Machbarkeitsstudie ein vorläufiges Konzept mit einer Bruttogeschossfläche (BGF) von ca. 2400 qm erarbeitet wurde. Die Abstimmungen mit beteiligten Fachstellen ergaben, dass das Gebäude möglichst weit im Osten in unmittelbarer Nähe zum geplanten Grünzug und zum Rudeltplatz platziert werden soll. Die Stellplätze für das Stadtteilzentrum sind in einer Tiefgarage geplant, die von Westen über die Goeschel- bzw. Lindnerstraße angefahren werden soll.

 

ú  Zusätzlich wurde von der Verwaltung, auch im Hinblick auf den zu erwartenden Zuzug von minderjährigen Flüchtlingen, ein Bedarf von ca. 1200 qm BGF für eine kombinierte Spiel- und Lernstube sowie familienpädagogische Einrichtungen ermittelt. Hierfür sind auch angemessene Außenflächen erforderlich.

 

ú  Die Lage der kombinierten Bus- und StUB-Haltestellen mit einer Gesamtlänge von ca. 78 m ist südlich des Nahversorgungszentrums zu berücksichtigen. Ziel ist es, in diesem Bereich einen zentralen Verkehrsknotenpunkt für den ÖPNV mit Verknüpfung von Bus und Bahn zu schaffen. Daraus resultieren u.a. Einschränkungen für die Lage der Tiefgaragenzufahrt des Stadtteilzentrums.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Bauflächen sollen interessierten Bauherren für eine Bebauung mit Geschosswohnungsbauten angeboten werden. Hierbei sind folgende Ziele und Kriterien zu beachten:

 

ú  Die Vergabe der Grundstücke soll mit dem Ziel der Realisierung von EOF-Mietwohnungen erfolgen.

ú  Durch ein konkurrierendes Verfahren sollen qualitätsvolle, städtebaulich und funktional geeignete Lösungen für die  Wohngebäude erzielt werden.

ú  Im Hinblick auf vorhandene Gebäude in der näheren Umgebung und auf die geplanten Wohnbauten im Baugebiet 412 sind vier Vollgeschosse und Dachgeschoss entlang des Adenauerrings und südlich des Nahversorgungszentrums vorzusehen. Nach Süden hin sollten zur Anpassung an die Gebäudehöhen im Baugebiet 411 drei Vollgeschosse errichtet werden.

ú  Die notwendigen Stellplätze sind in Tiefgaragen nachzuweisen.

ú  Zur einfacheren Realisierbarkeit soll eine Umsetzung in Bauabschnitten ermöglicht werden.

ú  Für Wohngebäude entlang des Adenauerrings sind Lärmschutzgrundrisse vorzusehen.

ú  Als Grundlage für die Festlegung der Grundstücksverkaufspreise ist die Erstellung eines Bodenrichtwertgutachtens erforderlich.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Öffentlichkeit soll über die geplanten Änderungen informiert werden. Dies ist insbesondere wichtig für die zukünftigen Bauherren im Baugebiet 411, die kurz vor Abschluss der Grundstückskaufverträge stehen. Zahlreiche Nachfragen bei der Verwaltung zu den im Norden des Baugebietes geplanten Gebäuden und deren Nutzungen haben gezeigt, dass für viele Bauherren umfassende Informationen über ihr zukünftiges Wohnumfeld von großer Bedeutung sind.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen: Anlage 1: Bebauungsvorschläge für die nördlichen Bauflächen im Baugebiet 411
                 Anlage 2: Ausschnitt aus dem BPlan 411 mit Erläuterungen