Betreff
Hallenbad West; Vereinbarung mit den Erlanger Stadtwerken über Baukostenzuschuss und Nutzungsrecht
Vorlage
40/039/2015/1
Aktenzeichen
IV/40
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Die Ermächtigung des Stadtrats vom 30.04.2015 zum Abschluss der Nutzungsvereinbarung mit den Erlanger Stadtwerken erfolgt unter der Maßgabe, dass in § 1 des Vertrages auch ein niedrigerer Baukostenzuschuss vereinbart werden kann, wenn dieser ausreichend ist, um die höchstmögliche Förderung für Schulschwimmstätten zu erhalten.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Für die Durchführung der Maßnahme Neubau Hallenbad West wurde nach Zustimmung des Stadtrates am 30.04.2015 ein Bauherrenwechsel von der Stadt Erlangen auf die Erlanger Stadtwerke vorgenommen.  Gleichzeitig wurde die Verwaltung vom Stadtrat am 30.04.2015 ermächtigt, gemeinsam mit den Erlanger Stadtwerken eine Vereinbarung über einen zu leistenden Baukostenzuschuss für die Errichtung des Hallenbades und das Nutzungsrecht für dieses Hallenbad zu unterzeichnen, um die Förderfähigkeit der Maßnahme durch die Regierung von Mittelfranken zu erhalten.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Vereinbarung regelt unter anderem die Auszahlung des Baukostenzuschusses aus dem städtischen Haushalt an die Erlanger Stadtwerke, die Voraussetzung für die Förderfähigkeit ist, und stellt für die Bindungsdauer von 25 Jahren das Schulschwimmen im Hallenbad West sicher.

In der Vereinbarung wurde ein Baukostenzuschuss an die ESTW von 5.755.000 € festgelegt.

 

Bedingt durch die rückwirkende Erhöhung des Baukostenrichtwerts und die laufende Abstimmung mit der Regierung von Mittelfranken ist allerdings eine weitere Optimierung der finanziellen Transaktionen zwischen der Stadt Erlangen und den ESTW unter steuerlichen und förderrechtlichen Gesichtspunkten möglich geworden.

Infolge dieser Anpassungen kann sich die Höhe des genannten Baukostenzuschusses aller Voraussicht nach verändern, so dass die erteilte Ermächtigung wie im Antragstext zu modifizieren ist.  

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die endgültige Höhe des zu zahlenden Baukostenzuschusses wird in Abstimmung zwischen der Stadt Erlangen und den Erlanger Stadtwerken nach Abschluss der steuerlichen Prüfung festgelegt.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

 



 

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.

                       

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        Vereinbarung über Baukostenzuschuss und Nutzungsrecht