Die Verwaltung wird ermächtigt, die Vereinbarung über Baukostenzuschuss und Nutzungsrecht in der vorliegenden Form – vorbehaltlich redaktioneller Änderungen nach Rückmeldung der Regierung von Mittelfranken – gemeinsam mit den Erlanger Stadtwerken zu unterzeichnen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
In seiner Sitzung am 23.10.2014 hat der Stadtrat die Sanierung des Freibads West und den Neubau eines Hallenbades beschlossen.
Für die Durchführung der Maßnahme Neubau Hallenbad West ist der Bauherrenwechsel von Stadt Erlangen auf die Erlanger Stadtwerke vorgesehen. Um dennoch die Nutzung des Bades für den Schulsport sicherzustellen und die Förderfähigkeit der Maßnahme durch die Regierung von Mittelfranken zu erhalten, ist eine Nutzungsvereinbarung zu schließen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die Vereinbarung regelt unter anderem die Auszahlung des Baukostenzuschusses aus dem städtischen Haushalt an die Erlanger Stadtwerke, die Voraussetzung für die Förderfähigkeit ist, und stellt für die Bindungsdauer von 25 Jahren das Schulschwimmen im Hallenbad West sicher.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die Vereinbarung wurde durch Amt 30 erstellt und ist in der vorliegenden Form mit den Erlanger Stadtwerken abgestimmt.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 424.870
sind nicht vorhanden
Anlagen: Vereinbarung über Baukostenzuschuss und Nutzungsrecht