Betreff
Hallenbad West; Vereinbarung mit den Erlanger Stadtwerken über Baukostenzuschuss und Nutzungsrecht
Vorlage
40/039/2015/2
Aktenzeichen
IV/40-1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Die Verwaltung wird ermächtigt, den Baukostenzuschuss in Höhe von 5.029.580 € für das Hallen-bad West  mittels Zuweisungsbescheid an die Erlanger Stadtwerke  zu gewähren.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Ursprünglich war geplant, zur Gewährung des Baukostenzuschusses eine Nutzungsvereinbarung mit den Erlanger Stadtwerken abzuschließen. Dies wurde in der Sitzung des Bildungs-ausschusses vom 23.04.2015 sowie in der Sitzung des Stadtrates vom 30.04.2015 einstimmig beschlossen (Vorlagenummer 40/039/2015).

Die Ermächtigung erfolgte unter der Maßgabe, dass ein niedrigerer Baukostenzuschuss vereinbart werden kann, wenn dieser ausreichend ist, um die höchstmögliche Förderung für Schulschwimmstätten zu erhalten (siehe auch Beschluss HFPA vom 13.05.2015 und Stadtrat vom 20.05.2015, Vorlagenummer 40/039/2015/1).

 

In der Nutzungsvereinbarung wurde zunächst ein Zuschuss in Höhe von 5.755.000 € vorgesehen. Mit Bescheid der Regierung von Mittelfranken vom 18.05.2015 wurden die zuweisungsfähigen Kosten mit 5.029.580 € ermittelt. Unter Zugrundelegung dieser Kosten ergibt sich hierfür eine Gesamtzuweisung seitens der Regierung von Mittelfranken  in Höhe von 2.263.000 €.

 

Eine erneute Prüfung hat ergeben, dass die Gewährung des Baukostenzuschusses an die ESTW mittels Zuweisungsbescheid steuerliche Vorteile bietet. Der Zuweisungsbescheid beinhaltet die von der Regierung von Mittelfranken mitgeteilten förderfähigen Kosten.

Darüber hinaus gibt es keine inhaltlichen Änderungen zur Nutzungsvereinbarung. 

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Es ist der Zuweisungsbescheid der Stadt Erlangen über den Baukostenzuschuss in Höhe von 5.029.580 € an die Erlanger Stadtwerke zu erstellen.

 

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

€ 5.029.580

bei IPNr.: 424.870

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

€ 2.263.000

bei Sachkonto: 424.401ES

 



 

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr. 424.870

                       

                   sind nicht vorhanden