Die Verwaltung wird ermächtigt, den Baukostenzuschuss in Höhe von 5.029.580 € für das Hallen-bad West mittels Zuweisungsbescheid an die Erlanger Stadtwerke zu gewähren.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Ursprünglich war geplant, zur Gewährung des Baukostenzuschusses eine Nutzungsvereinbarung mit den Erlanger Stadtwerken abzuschließen. Dies wurde in der Sitzung des Bildungs-ausschusses vom 23.04.2015 sowie in der Sitzung des Stadtrates vom 30.04.2015 einstimmig beschlossen (Vorlagenummer 40/039/2015).
Die Ermächtigung erfolgte unter der Maßgabe, dass ein niedrigerer Baukostenzuschuss vereinbart werden kann, wenn dieser ausreichend ist, um die höchstmögliche Förderung für Schulschwimmstätten zu erhalten (siehe auch Beschluss HFPA vom 13.05.2015 und Stadtrat vom 20.05.2015, Vorlagenummer 40/039/2015/1).
In der Nutzungsvereinbarung wurde zunächst ein Zuschuss in Höhe von 5.755.000 € vorgesehen. Mit Bescheid der Regierung von Mittelfranken vom 18.05.2015 wurden die zuweisungsfähigen Kosten mit 5.029.580 € ermittelt. Unter Zugrundelegung dieser Kosten ergibt sich hierfür eine Gesamtzuweisung seitens der Regierung von Mittelfranken in Höhe von 2.263.000 €.
Eine erneute Prüfung hat ergeben, dass die Gewährung des Baukostenzuschusses an die ESTW mittels Zuweisungsbescheid steuerliche Vorteile bietet. Der Zuweisungsbescheid beinhaltet die von der Regierung von Mittelfranken mitgeteilten förderfähigen Kosten.
Darüber hinaus gibt es keine inhaltlichen Änderungen zur Nutzungsvereinbarung.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Es ist der Zuweisungsbescheid der Stadt Erlangen über den Baukostenzuschuss in Höhe von 5.029.580 € an die Erlanger Stadtwerke zu erstellen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 424.870
sind nicht vorhanden