- Die vorliegende Entwurfsplanung für den Neubau der 2-fach-Sporthalle für das Marie-Therese-Gymnasium wird zur Kenntnis genommen.
- Aufgrund der hohen Kosten schlägt die Verwaltung vor, gemeinsam mit der Schule nach Alternativen zu suchen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Deckung des Bedarfs an Schulsportflächen in Erlangen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Deckung des Bedarfs an Sportflächen an Erlanger Schulen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Auf den Beschluss im Schulausschuss vom 19.07.2012 wird verwiesen. Mit diesem Beschluss wurde festgelegt, dass die bestehende 1-fach Sporthalle abgebrochen und im Gegenzug ein Neubau einer 2-fach-Sporthalle auf dem Schulgelände errichtet wird. Grundlegende Argumente für diesen Beschluss waren einerseits der ungedeckte Bedarf an Schulsportflächen am MTG, sowie andererseits die Tatsache, dass sich die Sanierung der vorhandenen Turnhalle als unwirtschaftlich erwiesen hat.
In der Folge wurde mit Beschluss vom 19.11.2013 (BWA) der Durchführung eines europaweiten VOF-Verfahrens zur Vergabe der Architektenleistungen zugestimmt.
Mit Beschluss vom 20.05.2014 (BWA) wurde das Architekturbüro Obel und Partner, Donauwörth, mit der Planung zum Neubau einer 2-fach Sporthalle beauftragt.
3.1 Geplante Maßnahmen
Entwurfskonzept
Der Baukörper für die neue
2-fach Sporthalle soll auf Grund der äußerst beengten Platzverhältnisse auf dem
Schulgrundstück um rd. 5 m eingesenkt werden. Somit können die notwendigen
Umkleide-, Sanitär-, Geräte- und sonstigen Funktionsräume unterirdisch
platziert werden – und die Halle
reduziert sich oberirdisch nur auf die reine Grundfläche der
2-fach-Spielfläche. Um zusätzliche Aufenthaltsflächen zu generieren, ist eine Begehbarkeit des Daches
vorgesehen. Zusätzlich soll die Dachfläche notwendige Ballspielfläche für den
Schulsport zur Verfügung stellen. Der erforderliche Ballfang wird über entsprechende
bauliche Mittel realisiert.
Das Einsenken der Halle ist Voraussetzung für die Sicherstellung der
notwendigen Zufahrtswege für die Feuerwehr und den Erhalt der notwendigen
(nachzuweisenden) Pausenhoffläche.
Das Gebäude wird in Massivbauweise errichtet. Durch die Verwendung von Passivhauskomponenten werden die ENEV-Neubauwerte um rd. 32% unterschritten. Die Sanitär- und Umkleideräume erhalten eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung. Beheizt wird das Gebäude mit einer Gas-Brennwerttherme. Alternative Energiekonzepte (Wärmepumpe, unterstützende Solarthermie) wurden untersucht, mussten jedoch wegen zu langen Amortisationszeiten als unwirtschaftlich eingestuft werden und wurden somit in der weiteren Planung nicht berücksichtigt.
Die Ebene Sporthalle/Sanitärräume/Umkleiden im Untergeschoss und die
Außenfläche auf dem Hallendach werden über einen Aufzug, bzw. über eine Rampe
(Fluchtweg im UG) erschlossen. Für die Nutzung als Versammlungsstätte ist die
Sporthalle mit einer Hörschleife ausgestattet. Damit ist die 2-fach-Sporthalle
barrierefrei und erfüllt die Ansprüche an die Inklusion.
Die Planunterlagen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Freianlagenplan) sowie der genaue bauliche und betriebstechnische Erläuterungsbericht können den Anlagen entnommen werden.
Kosten
Die gegenüber den bisher im Haushalt berücksichtigten Mittel (3.665.000 €)
entstandenen Zusatzkosten von ca. 3.516.367 € ergeben sich aus folgenden
Aufwendungen, die im Rahmen der Kostenkonkretisierung ermittelt wurden:
- Eingraben des Gebäudes um notwendige Außenflächen freizuhalten,
- Begehbarkeit des Daches mit Anlage einer notwendigen Schulsportfreifläche mit
Ballfang
- aufwendige Gründungsarbeiten - Bohrpfahlwände zur Straße und zum Nachbarn,
Spund-
wände zum Schulhof,
- Errichtung der 2-fach Halle nach Versammlungsstättenrichtlinie für schulische
Veran-
staltungen,
- erhöhter Dämmaufwand zur Unterschreitung der ENEV-Werte,
- Ersatz für eine bestehende Notbrunnenanlage, die sich im Baufeld befindet.
Entsprechend der vorliegenden Kostenberechnung ergeben sich nachfolgend aufgelistete Gesamtkosten inkl. 19% Mehrwertsteuer nach DIN 276 (2003):
Der Mittelabfluss über die
Haushaltsjahre würde sich wie folgt darstellen:
3.2 Zeitplan
Einreichung Förderantrag: Oktober 2014
Einreichung Bauantrag: Ende 2014
Vorgesehener Baubeginn: Mai 2015
Vorgesehene Inbetriebnahme: Okt.
2016
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Die von den Planern vorgelegte Kostenermittlung weist Gesamtkosten
i.H.v. 7.181.367 € (brutto) aus.
Das Ergebnis der Kostenberechnung kann zu dem derzeitigen Planungszeitpunkt nur
mit einer Genauigkeit von +/- 10% ermittelt werden.
Bei berechneten Gesamtkosten in Höhe von 7.181.367 € würde die Endabrechnungssumme
damit voraussichtlich zwischen 6.463.230 € und 7.899.504 € liegen.
Investitionskosten: |
7.181.367
€ |
bei
IPNr.: 217A.403 |
Sachkosten: |
72.000 € |
bei
IPNr.: 217A.K351 |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
430.213 € |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
1.481.560
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt.
sind in Höhe von 3.665.000 € vorhanden auf IvP-Nr.: 217A.403
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk.
sind
nicht vorhanden. Zusatzkosten i.H.v. 3.516.365 € würden nachgemeldet wer-
den müssen.
Zuschuss
Die Maßnahme ist nach Art. 10 FAG förderfähig.
Ein
entsprechender Zuschussantrag würde bei der Regierung von Mittelfranken 2014
einzureichen sein.
Anlagen: Lageplan, Grundriss UG, Schnitte, Ansichten, Außenanlage, ergänzende Stellung-
nahme Schulverwaltungsamt