Betreff
Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8, Ausbaustrecke Nürnberg-Ebensfeld / S-Bahn Nürnberg-Forchheim;
hier: Neubau der Martinsbühler Straße/ Fuchsengarten/ Münchener Straße mit Kreuzungsbauwerken
Vorlage
613/001/2014
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Die vorgelegten Planungen gemäß der Anlagen 1 – 4 zur Martinsbühler Straße sowie Teilen des Fuchsengarten und Teilen der Münchener Straße einschließlich Kreuzungsbauwerken mit der Bahn werden bestätigt. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Planung weiter zu verfolgen und zu vertiefen.

Mit den vorliegenden Planungen (Anlagen 1 – 4) ist die Leistungsphase „Vorplanung“ gemäß DA Bau: Abschnitt 5.4 abgeschlossen.

 

Die notwendigen Finanzmittel für das Finanzplanjahr 2015 und folgende sind zum entsprechenden Haushalt anzumelden. 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Deutsche Bahn baut: Die rund 500 Kilometer lange Aus- und Neubaustrecke zwischen Nürnberg–Erfurt–Leipzig/Halle und Berlin bildet künftig das Kernstück der Hochgeschwindigkeitsstrecke von München nach Berlin. Der Abschnitt Erlangen gehört zum Ausbauprojekt
VDE 8.1 (Verkehrsprojekt Deutsche Einheit). Ziel ist der viergleisige Ausbau der Bahntrasse. Zusätzlich im Projekt enthalten ist der Bau einer S-Bahn zwischen Nürnberg und Forchheim.

 

Aufgrund der Verbreiterung der gesamten Bahntrasse müssen sämtliche Kreuzungsbauwerke zwischen Bahn und Straße neugebaut bzw. erweitert werden. Dies betrifft in Erlangen auch die Bahnüberführung „Altstädter Friedhof“ (Münchener Straße) und die Bahnüberführung „Martinsbühler Straße“.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

Martinsbühler Straße


Beim Kreuzungsbauwerk „Martinsbühler Straße“ hat die Stadt Erlangen ein Änderungsverlangen gestellt, d.h. die Straße unter dem Bauwerk soll nicht in den bestehenden Abmessungen wiederhergestellt werden. Die derzeit schmale Straßenunterführung soll vergrößert werden. Dafür muss sich die Stadt an den Kosten beteiligen. Es wird verwiesen auf die Stadtrats-Beschlüsse vom 06.11.1996 und vom 30.04.2003.

Damit werden folgende Verbesserungen erreicht (s. Anlage 1):

 

Bei dem geplanten Neubau wird unter der Bahnbrücke eine lichte Durchfahrtshöhe von 4,50 m für den MIV gewährleistet. Somit ist keine Höhenbeschränkung für den Lkw-Verkehr mehr erforderlich (derzeit max. Höhe 3,90 m).
Zu diesem Zweck ist es erforderlich, dass die Fahrbahn vor dem Kreuzungsbauwerk abgesenkt und danach wieder angehoben wird. Die Neigung beträgt dort max. 6%.

 

Der auf der Südseite (stadteinwärtige Richtung) verlaufende Geh-/Radweg kann aber unter der Bahnbrücke nicht abgesenkt werden, weil darunter ein Abwasserkanal verläuft, der im Bestand erhalten werden muss und in seiner Lage nicht verändert werden kann. Daher verläuft der Geh-/Radweg auf dieser Seite erhöht gegenüber der Fahrbahn (s. Anlage 2 u. 3). Aus diesem Grund ist es nicht möglich, hier einen Radfahrstreifen anzulegen. Gegenüber dem derzeit sehr schmalen Weg ist der neue Geh-/Radweg aber großzügig bemessen.

 

Auf der Nordseite der Martinsbühler Straße (stadtauswärtige Richtung) ist es gelungen, nahezu durchgängig  einen Radfahrstreifen anzubieten. Auch im Einmündungsbereich des Fuchsengartens ist ein Radfahrstreifen vorgesehen. Bisher gibt es auf diesen Straßenabschnitten keinerlei Radverkehrsanlagen.

 

Für den MIV wird zusätzlich ein Rechsabbiege-Fahrstreifen von der Martinsbühler Straße in den Fuchsengarten eingerichtet. Damit wird diese ausgeprägte Fahrbeziehung weiter unterstützt. Der Rechsabbiege-Streifen wurde so lang wie möglich geplant, allerdings wird seine Länge aufgrund der schwierigen Höhenverhältnisse ebenfalls von dem vorgenannten Abwasserkanal begrenzt.

 

Jahnstraße

 

Im Einmündungsbereich der Jahnstraße sind beidseitig Parkstreifen geplant, um dem Parkdruck nachzukommen. Damit soll auch verhindert werden, dass Fahrzeuge wie bisher teilweise auf dem Gehweg parken und dieser dadurch kaum benutzbar ist.

 

Aufgrund der geänderten Höhenlage (Fahrbahnabsenkung Martinsbühler Straße) muss auch die Zufahrt zum Grundstück „Floristik Wassermann“ angepasst werden. Die Eigentümer wurden darüber bereits informiert und die Baumaßnahmen mit Ihnen abgestimmt.

 

Münchener Straße

 

Beim Kreuzungsbauwerk „Altstädter Friedhof“ (Münchener Straße) hat die Stadt Erlangen kein Änderungsverlangen gestellt, sodass die Straßenunterführung in ihren bisherigen Abmessungen wiederhergestellt wird. Es wird verwiesen auf die Stadtrats-Beschlüsse vom 06.11.1996, vom 30.04.2003 und vom 27.09.2012 (Nr. 613/111/2012).

 

Allerdings wird der Straßenquerschnitt unter der Brücke anders aufgeteilt, sodass durch das Zusammenfassen von Schrammborden ein Notgehweg entsteht (s. Anlage 4). Die Gesamtbreite der Münchener Straße unter der Bahnbrücke ändert sich aber nicht.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die beigefügten Planungen werden dem UVPA vorgestellt und zum Beschluss vorgelegt, damit sie als Bestandteil in die Kreuzungsvereinbarung zwischen der Stadt Erlangen und der Deutschen Bahn aufgenommen werden können. Die Kreuzungsvereinbarung wird später gesondert dem BWA zum Beschluss vorgelegt. Die ersten Bauarbeiten zur Erneuerung der Bahnüberführung Martinsbühler Straße sollen laut DB Projektbau GmbH schon im Oktober 2014 beginnen.

Über die Verkehrsführung während der Bauzeit wird der UVPA gesondert informiert.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen nach der von der DB Netz AG vorgelegten und derzeit noch nicht abgestimmten Kreuzungsvereinbarung ca. 13,6 Mio. € (einschließlich Umsatzsteuer). Gemäß dem nach den Fiktiventwürfen ermittelten Kostenteilungsschlüssel hat die DB Netz AG 47,40 % und die Stadt Erlangen als Straßenbaulastträger 52,60 % der kreuzungsbedingten Kosten zu tragen. Die Fiktiventwürfe und der Kostenteilungsschlüssel sind ebenfalls noch abzustimmen und mit der DB ProjektBau GmbH zu verhandeln.

 

Neben den aufgrund des Kostenteilungsschlüssels kreuzungsbedingten Kosten von ca. 6,73 Mio. € entfallen auf den Straßenbaulastträger die nicht kreuzungsbedingten Kosten von ca. 0,81 Mio. €. Somit hat die Stadt Erlangen Gesamtkosten in Höhe von ca. 7,54 Mio. € zu tragen. Die genannten Mittel werden, abhängig von dem tatsächlichen Baufortschritt, in den Jahren 2015 – 2017 jährlich mit einem Betrag von ca. 2,5 Mio. €/a anfallen.

Nach der vorläufigen Ablösungsberechnung hat im Gegenzug die DB Netz AG an die Stadt Erlangen einen Ablösebetrag in Höhe von 535.400 € zu zahlen.

 

Dieses Projekt wird durch den Freistaat Bayern im Rahmen einer BayGVFG-Förderung mit finanziert. Nach Abstimmung mit der Regierung von Mittelfranken ist entgegen den bisherigen Annahmen (50%) mit einer Förderung von 60 % der zuwendungsfähigen Kosten zu rechnen.

 

Investitionskosten:

ca. 7,54 Mio. €

bei IPNr.: 541.800

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

ca. 4,0 Mio. €

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind lediglich in Höhe von 4,4 Mio. € vorhanden auf IvP-Nr. 541.800.       

                   sind nicht vorhanden. Der Differenzbetrag in Höhe von 3,14 Mio. € ist derzeit im HH-                 Plan noch nicht enthalten.


Anlagen:
Anlage 1 - Lageplan Martinsbühler Straße/ Fuchsengarten/ Münchener Straße

Anlage 2 - Regelquerschnitt Martinsbühler Straße unter Bahnüberführung

Anlage 3 - Ansicht des Kreuzungsbauwerks Martinsbühler Straße von Osten

Anlage 4 - Regelquerschnitt Münchener Straße unter Bahnüberführung