Die Sachstandsberichte von Sozialamt und GGFA zum SGB II Vollzug in Erlangen werden zur Kenntnis genommen.


1. Aktuelle Zahlenentwicklung

Bei der Anzahl der SGB II- Hilfeempfänger hat sich im gesamten Jahr 2013 (12/2012 bis 12/2013) nur sehr wenig Bewegung gezeigt – mit geringer Tendenz nach oben (Bedarfsgemeinschaften +43, erwerbsfähige Hilfeempfänger +30). Lediglich bei der Anzahl der Sozialgeld- Empfänger, also bei Kindern bis 14 Jahren im SGB II- Bezug, ist ein spürbarer Anstieg um 120 festzustellen - immerhin ein Plus von fast 9% gegenüber den Dezember 2012.

Dagegen blieben bei den Arbeitslosenzahlen und – Quoten die Werte von Dezember 2012 auf Dezember 2013 praktisch unverändert.

Der übliche Mehrjahresbericht über die Entwicklung von Zahlen und Kosten beim SGB II Vollzug in Erlangen 2005 - 2013 soll in der nächsten SGA-Sitzung Ende März 2014 vorgelegt werden.

 

2. Höhe der verfügbaren Bundesmittel im Jahr 2014

Wegen der Bundestagswahl im September 2013 und des Endes der Legislaturperiode ist der Bundeshaushalt 2014 derzeit noch nicht verabschiedet. Der Entwurf der alten Bundesregierung für das Haushaltsgesetz 2014 sieht für den Bereich des SGB II nahezu unveränderte Ansätze für Eingliederungsmittel (3,9 Milliarden Euro) und für Verwaltungskosten (4,05 Milliarden Euro) vor. Ausgehend davon hat das BMAS die auf die einzelnen Jobcenter entfallenden vorläufigen Anteile berechnet. Danach kann das Jobcenter der Stadt Erlangen für 2014 mit der Zuweisung folgender Bundesmittel rechnen (zum Vergleich ergänzt um die Werte der Vorjahre):

 

 

2014

2013

2012

2011

2010

Verwaltungsmittel

2,81 Mio

2,87 Mio

2,91 Mio

3,06 Mio

3,14 Mio

Eingliederungsmittel

1,84 Mio

1,78 Mio

2,19 Mio

2,75 Mio

3,52 Mio

Bundesmittel gesamt

4,65 Mio

4,65 Mio

5,10 Mio

5,81 Mio

6,66 Mio

 

Bemerkenswert bei diesen Zahlen ist der überproportional starke Rückgang der vom Bund seit 2010 bereitgestellten Eingliederungsmittel. Dadurch wird vor allem die Durchführung länger andauernder und kostenintensiver Betreuungsmaßnahmen für marktferne Kunden sehr erschwert. Dies gilt umso mehr, als auch die Jahr für Jahr erforderliche Umschichtung in den Verwaltungsetat weiter ansteigt (2013: ca. 727.000,- Euro). Denn der seit 2010 ebenfalls gesunkene Ansatz von Verwaltungsmitteln spiegelt zwar in etwa den geringfügigen Rückgang der Anzahl an Bedarfsgemeinschaften wider – er berücksichtigt aber in keiner Weise, dass auch zum Beispiel Tarifsteigerungen bei den Personalkosten seit 2010 in Höhe von ca. 8 % zu verkraften sind.

In 2013 wurden vom Jobcenter der Stadt Erlangen alle bereitstehenden Bundesmittel verbraucht, so dass keine Bundesgelder nach Berlin zurück überwiesen werden mussten. Im Bereich der Eingliederungsmittel gelang dies erstmals aufgrund der vom Stadtrat beschlossenen „Überziehungsgarantie“, die in Höhe von ca. 60.000 Euro in Anspruch genommen werden musste. Die Verwaltung geht davon aus, dass ein solcher „Überziehungsbeschluss“ auch im laufenden Haushaltsjahr 2014 gilt, damit auch heuer keine Bundesmittel zurückgegeben werden müssen.

Dies erscheint umso dringlicher, als mit einem endgültigen Beschluss des Bundeshaushalts 2014 möglicherweise nicht vor Jahresmitte gerechnet werden kann. Vom BMAS wurden für die ersten Monate des Jahres 2014 bereits die üblichen „Maßnahmen der vorläufigen Haushaltsführung“ angekündigt. Danach ist speziell im Eingliederungsbereich (dessen Leistungen nicht als gesetzliche Pflichtleistungen, sondern als freiwillige Leistungen gelten) zu erwarten, dass jeweils nur ein prozentualer Anteil der bereitstehenden Bundesmittel zur Bewirtschaftung freigegeben wird.

 

3. Aktuelle Gesetzgebung

a) Neue Regelsätze ab 01.01.2014

Die Verordnung zur Fortschreibung der Regelbedarfsstufen für das Jahr 2014 ist am 24.10.2013 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Danach gelten ab dem 01.01.2014 folgende Beträge:

 

 

2013

2014

Alleinstehende, Alleinerziehende oder Leistungsempfänger, deren Partner minderjährig ist

382,- Euro

391,- Euro

Volljährige Partner in der Bedarfsgemeinschaft

345,- Euro

353,- Euro

Sonstige erwerbsfähige Angehörige über 18 Jahren in der Bedarfsgemeinschaft

306,- Euro

313,- Euro

Sonstige erwerbsfähige Angehörige zwischen 15 und 18 Jahren in der Bedarfsgemeinschaft

289,- Euro

296,- Euro

Kinder von 7 bis 14 Jahren

255,- Euro

261,- Euro

Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr

224,- Euro

229,- Euro

 

b) Änderung der KommunalträgerAbrechnungsVerwaltungsVerordnung - KoAVV

Mit Zustimmung des Bundesrates konnte die längst fällige Änderung der KoAVV zum 01.01.2014 in Kraft treten. Der wesentliche Inhalt der Änderung besteht in der Anhebung der Sachkostenpauschale von bisher 11.908,- € auf jetzt 12.217,- Euro, sowie in der Anhebung der Personalnebenkostenpauschale von bisher 2.248,- € auf jetzt 2.452,- €.

 

c) Erstattungsansprüche gegenüber der Rentenversicherung

Wenn durch einen SGB II – Empfänger eine Alters- oder Erwerbsminderungsrente beantragt wird, werden selbstverständlich bis zu einer Entscheidung über den Rentenantrag die SGB II- Leistungen weiterhin erbracht. Bei nachträglicher Bewilligung der Rentenzahlungen wurden bisher die entsprechenden SGB II- Leistungen von der Rentenversicherung problemlos erstattet.

Aufgrund neuer BSG-Urteile vom Oktober 2012 sah die Deutsche Rentenversicherung einen solchen Erstattungsanspruch des Jobcenters jedoch als nicht mehr gegeben an – mit der Folge, dass die Jobcenter gezwungen waren eine Rückzahlungsforderung gegen den Rentenempfänger zu erheben. Nach längeren Verhandlungen haben die Kommunalen Spitzenverbände nunmehr erreicht, dass von Seiten des BMAS eine Gesetzesänderung zur Einführung eines neuen Erstattungsanspruchs zugunsten der Jobcenter für diese Fälle vorbereitet wird, die auch rückwirkend in Kraft gesetzt werden soll.

 

d) Bestrebungen zur Rechtsvereinfachung

Die vom SGB II-Bund-Länder-Ausschuss eingesetzte Arbeitsgruppe zur Rechts- und Verfahrensvereinfachung im SGB II hat im Oktober 2013 einen ersten Zwischenbericht vorgelegt. Er enthält eine Reihe von Vorschlägen zur Änderung der Verfahrensabläufe und des passiven Leistungsrechts. Die Beratungen stehen aber erst noch am Anfang und sollen sich auch auf den Bereich der aktiven Eingliederungsleistungen erstrecken. Es ist derzeit noch nicht absehbar, zu welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang konkrete Änderungsvorschläge in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden.

 

4. Stand der Zielvereinbarung für 2014

Aufgrund einer Gesetzesänderung sind seit 2012 auch die Optionskommunen verpflichtet, „freiwillig“ mit dem Land Bayern eine Vereinbarung über die zu erreichenden SGB II-Ergebnisse abzuschließen (und das Land in gleicher Weise mit dem BMAS). Nachdem sich die Zielwerte von 2012 (speziell die von Berlin faktisch vorgegebene Zielmarke für Ziel 2: Steigerung der Arbeitsmarktintegrationen) flächendeckend als unrealistisch erwiesen hatte, beschloss der federführende Bund-Länder-Ausschuss im Herbst 2013 vorerst auf Zielvorgaben aus Berlin zu verzichten und stattdessen eigene Zielvorschläge der Jobcenter zunächst abzufragen.

Vom Jobcenter der Stadt Erlangen wurden daraufhin folgende Vorschläge für die Zielvereinbarung formuliert:

Ø  Ziel 1, Senkung der Bundesausgaben: Beobachtung der Entwicklung

Ø  Ziel 2, Steigerung der Arbeitsmarktintegrationen: ± 0%

Ø  Ziel 3, Senkung der Anzahl von Langzeitleistungsbeziehern: -0,5%

 

Die kritische Einschätzung der Verwaltung über die Frage der Eignung dieses Verfahrens als wirkungsvollem, zentralen Steuerungsinstrument bleibt unverändert bestehen. Die Pflicht zum Abschluss einer Zielvereinbarung ist jedoch gesetzlich vorgegeben.

 

5. Rechtsbeziehungen zwischen BMAS und Jobcenter

Über die Verwendung der Bundesmittel hat das Jobcenter Jahresabrechnungen zu fertigen, die vom BMAS geprüft werden. Die bisherige Praxis der eigens dafür im Ministerium eingerichteten SGB II-Prüfgruppe war sehr rigide und führte gegen nahezu alle Optionskommunen zu Rückzahlungsforderungen des Bundes – selbst wenn keinerlei Verschulden des Jobcenters vorlag.

Mit zwei Urteilen des BSG vom 02.07.2013 wurde erstmals höchstrichterlich festgestellt, dass – entgegen der Rechtsauffassung des BMAS – keine verschuldensunabhängige Haftung der Optionskommunen gegenüber dem Bund besteht. Ein Rückforderungsanspruch des Bundes wegen fehlerhafter Verwendung von Bundesmitteln kann nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Optionskommune bestehen.

Unter Berücksichtigung dieser neuen höchstrichterlichen Rechtsprechung erweisen sich auch verschiedene Rückzahlungen, die die GGFA auf Beanstandungen der SGB II- Prüfgruppe an den Bund überwiesen hat, im Nachhinein als unberechtigt (wegen angeblich fehlerhafter Förderung von Ausbildungsverhältnissen und von nachgeholten Schulabschlüssen in den Jahren 2007 bis 2009). Die Rückzahlung dieser unberechtigten Rückforderungen des Bundes über insgesamt knapp 144.000,- € wurde deshalb zwischenzeitlich in Berlin beantragt. Nach Schätzung des Deutschen Landkreistages ist in diesem Zusammenhang bundesweit mit Rückzahlungen des Bundes an die Optionskommunen in Höhe von ca. 60 Mio. Euro zu rechnen.

 

a) Jahresabrechnungen 2010 und 2011

Aus der Prüfung der Jahresabrechnungen 2010 und 2011 sind derzeit 2 Rückzahlungsforderungen offen, die die SGB II- Prüfgruppe gegen die Stadt Erlangen erhebt, die aber nach Ansicht der Stadt Erlangen nicht berechtigt sind:

Ø  Die Rückzahlung von 21.087,- € für gezahlte Säumniszuschläge, die nach einer externen Prüfung durch die Krankenkassen wegen nachträglicher Entrichtung von Krankenkassenbeiträgen angefallen sind. Es ist unstrittig, dass hier seitens der Optionskommune weder Vorsatz, noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Das BMAS argumentiert jedoch, die BSG-Urteile vom 02.07.2013 seien hier nicht anwendbar. Darüber hinaus möchte das BMAS das Urteil in einem, gegen den Hochtaunuskreis vor den LSG Hessen anhängigen Musterprozess abwarten, das einen vergleichbaren Sachverhalt betrifft.

Ø  Die Rückzahlung von 52.641,11 € wegen angeblich unzulässiger Doppel-Abrechnung von Personalkosten in den Jahren 2010 und 2011. Dieser Vorwurf des BMAS (bestimmte, im Jobcenter erledigte Aufgabenbereiche seien bereits mit der vom Bund gezahlten Pauschale für die Tätigkeiten von städt. Querschnittsämtern abgedeckt und hätten deshalb nicht bei den Personalkosten des Jobcenters erneut abgerechnet werden dürfen) ist nach Überzeugung des Sozialamts – und auch nach Auffassung unserer Aufsichtsbehörde, des StMAS in München – nicht berechtigt. Die geforderte Rückzahlung wurde deshalb verweigert. Anstatt aber dagegen auf dem normalen Weg vorzugehen (nämlich die Stadt auf Rückzahlung zu verklagen), wählte das BMAS einen, nach dem eigenen, vom BMAS selbst formulierten Regelwerk als unzulässig erklärten Weg: Um die Erfüllung der Rückforderung aus den Abrechnungen 2010 und 2011 durch die Stadt zu erzwingen, hat das BMAS aus den für 2013 bereitstehenden Bundesmitteln die Auszahlung eines Betrags von ca. 170.000,- € verweigert – also einer mehr als 3-mal so hohen Summe, wie die geforderte Rückzahlung!
Die Verwaltung ist mit dem BMAS nach wie vor im Gespräch mit dem Ziel, das Ministerium sowohl zur Rücknahme dieser unzulässigen Zwangsmaßnahme, als auch zur Aufgabe der unseres Erachtens unberechtigten Rückzahlungsforderung zu bewegen.

 

b) Jahresabrechnungen 2012 und 2013

Die Jahresabrechnung 2012 liegt dem BMAS bereits seit einiger Zeit zur Prüfung vor, die Jahresabrechnung für 2013 wird derzeit zusammengestellt.

 

c) Aktuelle Kommunalverfassungsbeschwerden

Im Zusammenhang mit der, zum Jahreswechsel 2011/2012 wirksam gewordenen Erweiterung der Anzahl der Optionskommunen von 69 auf derzeit 106 waren auch einige Kommunen nicht zum Zuge gekommen. 15 dieser Städte und Landkreise, denen die Optionsmöglichkeit seinerzeit verweigert wurde, erhoben daraufhin Kommunalverfassungsbeschwerde über die am 15.01.2014 die mündliche Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe stattfand. Dabei stand unter anderem auch der Umfang der Prüf- und Kontrollrechte des BMAS gegenüber Optionskommunen auf dem Prüfstand. Ein Termin zur Entscheidungsverkündung steht noch nicht fest.

 

6. Koalitionsvertrag

Ende vergangenen Jahres wurde in Berlin der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbart. Neben der geplanten Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns sind darin auch weitere Aussagen enthalten, die sich auf die SGB II-Umsetzung auswirken können:

Ø  Die Arbeitsmarktpolitik soll stärker auf das Ziel „Vermeidung von Langzeitleistungsbezug“ ausgerichtet werden.

Ø  Die Umsetzung der Vorschläge der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur SGB II- Rechtsvereinfachung soll intensiv geprüft werden

Ø  Bei der Verteilung der vom Bund bereit gestellten Eingliederungsmittel auf die einzelnen Jobcenter soll der Gedanke der „wirkungsorientierten Verteilung“ wieder aufgegriffen werden (wer viele Integrationen in den Arbeitsmarkt erreicht, soll durch mehr Geld belohnt werden). Einem bayerischen Vorschlag folgend soll aber auch gleichzeitig die Sinnhaftigkeit des jetzigen „Problemdruckindikators“ überprüft werden (Gebiete mit hoher Arbeitslosigkeit erhalten überdurchschnittlich viele Bundesmittel)

Ø  Flächendeckend sollen „Jugendberufsagenturen“ eingerichtet werden, die die Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II, III und VIII für unter 25-jährige bündeln sollen. Aus Sicht der Verwaltung wäre dies sehr kritisch zu sehen, wenn damit angedacht wäre, die Zuständigkeiten für jugendliche Hilfeempfänger aus Jobcentern und kommunalen Jugendämtern auszugliedern und bei den Arbeitsagenturen zu konzentrieren.

Ø  Zum künftigen Umfang der Bundeserstattung von Bildungs- und Teilhabe- Leistungen enthält der Koalitionsvertrag keine Aussagen. Es bleibt somit beim Ende der Bundesfinanzierung von Schulsozialarbeit und Hort-Mittagessen zum 31.12.2013

Ø  Die im Vertrag enthaltene Ankündigung einer deutlichen Anhebung der Eingliederungsmittel des Bundes um 1,4 Mrd. Euro erweist sich dagegen als beschönigend. Gedacht ist dabei nämlich nur an eine Obergrenze für Mittelaufstockungen während der gesamten 4-jährigen Legislaturperiode. Darüber hinaus sind damit auch keine echten Mittelaufstockungen gemeint, sondern lediglich die Übertragung nicht verbrauchter Mittel des Vorjahres im alleinigen Ermessen des BMAS.

 

7. Positionspapier Langzeitleistungsbezug

105 der 106 Optionskommunen beteiligen sich am sogenannten „Benchlearning-Projekt“ – einem regelmäßig stattfindenden, internen Erfahrungsaustausch, betreut durch ein externes Beratungsunternehmen und begleitet von den Kommunalen Spitzenverbänden. Das Schwerpunktthema 2013 des Benchlearnings war dem Langzeitleistungsbezug gewidmet – einer Problematik, die angesichts der Struktur und Zusammensetzung unserer Leistungsempfänger immer mehr an Bedeutung gewonnen hat. Die Erkenntnisse sind in einem Positionspapier „Soziale Teilhabe sicherstellen - Langzeitleistungsbezug abbauen“ zusammengefasst, das als Anlage abgedruckt ist.

 

8. Bildungs- und Teilhabe- Leistungen 2013 in Erlangen

a) Ergebnisse 2013

Nachdem bereits 2011 und 2012 eine deutlich überdurchschnittliche Inanspruchnahme der B- und T- Leistungen in Erlangen festzustellen war, konnte auch in 2013 eine weitere Steigerung erreicht werden. Dies ist nicht zuletzt auf eine gute Nutzung unseres, 2012 begonnenen „Modellversuchs Lernförderung“ zurückzuführen, der in 2013 auf weitere Schulen ausgedehnt und auf Dauer eingerichtet wurde. Im Einzelnen wird hierzu auf die separate Verwaltungsvorlage zum B- und T- Ergebnis 2013 verwiesen.

 

b) Ende der Schulsozialarbeit und des Hort-Mittagessens

Entsprechend der damaligen Einigung im Vermittlungsausschuss ist zum 31.12.2013 die Bundesfinanzierung von Schulsozialarbeit und von Hort-Mittagessen ausgelaufen. Letzteres soll jedoch weitgehend dadurch aufgefangen und kompensiert werden, dass zwischen Schulen und Horten Kooperationsvereinbarungen abgeschlossen werden, wodurch das Mittagessen in Horten auch künftig in schulischer Verantwortung – und damit wie bisher bundesfinanziert – stattfindet.

 

 

c) Rückforderung Überschuss 2012

Noch keine Klarheit besteht darüber, ob die Differenz zwischen den tatsächlichen B- und T- Ausgaben 2012 und den entsprechenden Bundeserstattungen 2012 (in Erlangen lediglich ca. 44.000,- €) an den Bund zurückgezahlt werden müssen. Da die gesetzliche Regelung des § 46 Abs. 7 SGB II eine Rückzahlung dieses Überschusses 2012 nicht vorsieht, setzte der Bundesrat durch, dass die derzeit geltende Revisionsverordnung eine solche Pflicht zur Rückzahlung nicht enthält. Dennoch kündigte das BMAS an, weiter auf einer Rückzahlung dieser Beträge zu bestehen und nach rechtlichen Möglichkeiten zu suchen, um diese Rückzahlungen durchzusetzen.

 

d) Landesinterne Verteilung der Bundeserstattungen

Keine Klarheit gibt es bisher auch über die landesinterne Weiterverteilung der B- und T- Bundeserstattungen an die einzelnen Kommunen, für die noch eine gesonderte landesrechtliche Grundlage geschaffen werden muss. Derzeit scheint das StMAS an einer Lösung zu arbeiten, die vorrangig auf einen möglichst geringen Verwaltungsaufwand für das Land abzielt – die aber das Ziel einer vollen Kostenerstattung bei den Kommunen nur nachrangig beachtet. Gerade für Kommunen wie Erlangen, die eine überdurchschnittlich intensive Inanspruchnahme der B- und T- Leistungen erreicht haben, ergäbe sich dadurch die Gefahr erheblicher finanzieller Verluste.

 

9. Entwicklungen im Jobcenter Erlangen

a) Organisationsreform abgeschlossen

Die seit 2012 in Zusammenarbeit mit dem Personal- und Organisationsamt angestoßene Überprüfung der organisatorischen Strukturen in der Abt. 501 des Sozialamtes wurde im vergangenen Jahr abgeschlossen und die Ergebnisse umgesetzt. Die ca. 25 Leistungssachbearbeiter/innen wurden in 2 Teams aufgeteilt, wobei den beiden Teamleitungen auch Aufgaben der Personalverantwortung und der Kontrolle der Arbeitsergebnisse übertragen wurde. Darüber hinaus wurde eine Sonderfunktion geschaffen zum Aufbau eines internen, systematischen Ergebniscontrollings bei der SGB II- Umsetzung, sowie zur systematischen Einarbeitung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Schließlich konnte eine Ordnungswidrigkeiten- Stelle eingerichtet werden zur angemessenen Wahrnehmung der, im SGB II enthaltenen OWi- Tatbestände.

 

b) Neubesetzung Unterhaltsstelle

In der Unterhaltsstelle der Abt. 501 zur Geltendmachung vorrangiger Unterhaltsansprüche war aufgrund länger dauernder Erkrankungen eine Neubesetzung beider Planstellen erforderlich. Die zwischenzeitlich aufgelaufenen Rückstände werden planmäßig und erfolgreich abgearbeitet.

 

c) Konferenz der Optionsstädte im Deutschen Städtetag

Als letzte der 15 Optionsstädte ist zum Jahreswechsel auch die Stadt Erlangen der Konferenz der Optionsstädte beim Deutschen Städtetag beigetreten. Dies war bisher (mit Billigung des SGA) deshalb unterblieben, weil damit die Pflicht zur Entrichtung eines Sonderbeitrags von jährlich 6.000,- € an den Deutschen Städtetag verbunden ist, der nach Auffassung des Sozialamtes nicht gerechtfertigt erschien. Nachdem eine finanzielle Beteiligung Erlangens von den anderen Optionsstädten immer stärker eingefordert wurde, hat sich die Verwaltung zum Beitritt entschlossen, um den weiteren Bestand dieser Konferenz der Optionsstädte beim Deutschen Städtetag nicht zu gefährden.

 

d) Neuermittlung der KdU- Mietobergrenzen

Da in 2013 der neue Erlanger Mietenspiegel veröffentlich wurde, stellt sich jetzt für das erste Halbjahr 2014 als wichtigste Aufgabe die Überarbeitung, bzw. Neuermittlung der „angemessenen Mietobergrenze“ in Erlangen gem. § 22 SGB II. Nachdem bekanntermaßen in den letzten Jahren auch auf dem Erlanger Wohnungsmarkt sowohl die Mieten, wie auch die Mietnebenkosten spürbar angestiegen sein dürften, könnte dies zu erheblichen und zusätzlichen Belastungen für den städt. Haushalt führen.

 

 


Anlagen:        1. Eckwerte

                        2. Mittelverbrauch

                        3. Positionspapier „Langzeitleistungsbezug“

                        4. Sachstandsbericht Dezember 2013 der GGFA

                        4.1. Stellungnahme zum Zielerreichungsgrad

                        4.2. Tabellen zur Kennzahlenqualität