Die Sachstandsberichte von Sozialamt und GGFA zum SGB II Vollzug in Erlangen werden zur Kenntnis genommen.
1. Aktuelle
Zahlenentwicklung
Bei der Anzahl der SGB II- Hilfeempfänger hat sich im gesamten Jahr 2013
(12/2012 bis 12/2013) nur sehr wenig Bewegung gezeigt – mit geringer Tendenz
nach oben (Bedarfsgemeinschaften +43, erwerbsfähige Hilfeempfänger +30).
Lediglich bei der Anzahl der Sozialgeld- Empfänger, also bei Kindern bis 14
Jahren im SGB II- Bezug, ist ein spürbarer Anstieg um 120 festzustellen -
immerhin ein Plus von fast 9% gegenüber den Dezember 2012.
Dagegen blieben bei den Arbeitslosenzahlen und – Quoten die Werte von
Dezember 2012 auf Dezember 2013 praktisch unverändert.
Der übliche Mehrjahresbericht über die Entwicklung von Zahlen und Kosten
beim SGB II Vollzug in Erlangen 2005 - 2013 soll in der nächsten SGA-Sitzung
Ende März 2014 vorgelegt werden.
2. Höhe der verfügbaren
Bundesmittel im Jahr 2014
Wegen der Bundestagswahl im September 2013 und des Endes der
Legislaturperiode ist der Bundeshaushalt 2014 derzeit noch nicht verabschiedet.
Der Entwurf der alten Bundesregierung für das Haushaltsgesetz 2014 sieht für
den Bereich des SGB II nahezu unveränderte Ansätze für Eingliederungsmittel
(3,9 Milliarden Euro) und für Verwaltungskosten (4,05 Milliarden Euro) vor.
Ausgehend davon hat das BMAS die auf die einzelnen Jobcenter entfallenden
vorläufigen Anteile berechnet. Danach kann das Jobcenter der Stadt Erlangen für
2014 mit der Zuweisung folgender Bundesmittel rechnen (zum Vergleich ergänzt um
die Werte der Vorjahre):
|
2014 |
2013 |
2012 |
2011 |
2010 |
Verwaltungsmittel |
2,81 Mio |
2,87 Mio |
2,91 Mio |
3,06 Mio |
3,14 Mio |
Eingliederungsmittel |
1,84 Mio |
1,78 Mio |
2,19 Mio |
2,75 Mio |
3,52 Mio |
Bundesmittel gesamt |
4,65 Mio |
4,65 Mio |
5,10 Mio |
5,81 Mio |
6,66 Mio |
Bemerkenswert bei diesen Zahlen ist der überproportional starke Rückgang
der vom Bund seit 2010 bereitgestellten Eingliederungsmittel. Dadurch wird vor
allem die Durchführung länger andauernder und kostenintensiver
Betreuungsmaßnahmen für marktferne Kunden sehr erschwert. Dies gilt umso mehr,
als auch die Jahr für Jahr erforderliche Umschichtung in den Verwaltungsetat
weiter ansteigt (2013: ca. 727.000,- Euro). Denn der seit 2010 ebenfalls
gesunkene Ansatz von Verwaltungsmitteln spiegelt zwar in etwa den geringfügigen
Rückgang der Anzahl an Bedarfsgemeinschaften wider – er berücksichtigt aber in
keiner Weise, dass auch zum Beispiel Tarifsteigerungen bei den Personalkosten
seit 2010 in Höhe von ca. 8 % zu verkraften sind.
In 2013 wurden vom Jobcenter der Stadt Erlangen alle bereitstehenden
Bundesmittel verbraucht, so dass keine Bundesgelder nach Berlin zurück überwiesen
werden mussten. Im Bereich der Eingliederungsmittel gelang dies erstmals
aufgrund der vom Stadtrat beschlossenen „Überziehungsgarantie“, die in Höhe von
ca. 60.000 Euro in Anspruch genommen werden musste. Die Verwaltung geht davon
aus, dass ein solcher „Überziehungsbeschluss“ auch im laufenden Haushaltsjahr
2014 gilt, damit auch heuer keine Bundesmittel zurückgegeben werden müssen.
Dies erscheint umso dringlicher, als mit einem endgültigen Beschluss des
Bundeshaushalts 2014 möglicherweise nicht vor Jahresmitte gerechnet werden
kann. Vom BMAS wurden für die ersten Monate des Jahres 2014 bereits die
üblichen „Maßnahmen der vorläufigen Haushaltsführung“ angekündigt. Danach ist
speziell im Eingliederungsbereich (dessen Leistungen nicht als gesetzliche Pflichtleistungen,
sondern als freiwillige Leistungen gelten) zu erwarten, dass jeweils nur ein
prozentualer Anteil der bereitstehenden Bundesmittel zur Bewirtschaftung
freigegeben wird.
3. Aktuelle
Gesetzgebung
a) Neue Regelsätze ab 01.01.2014
Die Verordnung zur Fortschreibung der Regelbedarfsstufen für das Jahr
2014 ist am 24.10.2013 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Danach gelten ab
dem 01.01.2014 folgende Beträge:
|
2013 |
2014 |
Alleinstehende, Alleinerziehende oder Leistungsempfänger, deren Partner
minderjährig ist |
382,- Euro |
391,- Euro |
Volljährige Partner in der Bedarfsgemeinschaft |
345,- Euro |
353,- Euro |
Sonstige erwerbsfähige Angehörige über 18 Jahren in der Bedarfsgemeinschaft |
306,- Euro |
313,- Euro |
Sonstige erwerbsfähige Angehörige zwischen 15 und 18 Jahren in der
Bedarfsgemeinschaft |
289,- Euro |
296,- Euro |
Kinder von 7 bis 14 Jahren |
255,- Euro |
261,- Euro |
Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr |
224,- Euro |
229,- Euro |
b) Änderung der KommunalträgerAbrechnungsVerwaltungsVerordnung - KoAVV
Mit Zustimmung des Bundesrates konnte die längst fällige Änderung der
KoAVV zum 01.01.2014 in Kraft treten. Der wesentliche Inhalt der Änderung
besteht in der Anhebung der Sachkostenpauschale von bisher 11.908,- € auf jetzt
12.217,- Euro, sowie in der Anhebung der Personalnebenkostenpauschale von
bisher 2.248,- € auf jetzt 2.452,- €.
c) Erstattungsansprüche gegenüber der
Rentenversicherung
Wenn durch einen SGB II – Empfänger eine Alters- oder
Erwerbsminderungsrente beantragt wird, werden selbstverständlich bis zu einer
Entscheidung über den Rentenantrag die SGB II- Leistungen weiterhin erbracht.
Bei nachträglicher Bewilligung der Rentenzahlungen wurden bisher die
entsprechenden SGB II- Leistungen von der Rentenversicherung problemlos
erstattet.
Aufgrund neuer BSG-Urteile vom Oktober 2012 sah die Deutsche
Rentenversicherung einen solchen Erstattungsanspruch des Jobcenters jedoch als
nicht mehr gegeben an – mit der Folge, dass die Jobcenter gezwungen waren eine
Rückzahlungsforderung gegen den Rentenempfänger zu erheben. Nach längeren
Verhandlungen haben die Kommunalen Spitzenverbände nunmehr erreicht, dass von
Seiten des BMAS eine Gesetzesänderung zur Einführung eines neuen
Erstattungsanspruchs zugunsten der Jobcenter für diese Fälle vorbereitet wird,
die auch rückwirkend in Kraft gesetzt werden soll.
d) Bestrebungen zur Rechtsvereinfachung
Die vom SGB II-Bund-Länder-Ausschuss
eingesetzte Arbeitsgruppe zur Rechts- und Verfahrensvereinfachung im SGB II hat
im Oktober 2013 einen ersten Zwischenbericht vorgelegt. Er enthält eine Reihe
von Vorschlägen zur Änderung der Verfahrensabläufe und des passiven
Leistungsrechts. Die Beratungen stehen aber erst noch am Anfang und sollen sich
auch auf den Bereich der aktiven Eingliederungsleistungen erstrecken. Es ist
derzeit noch nicht absehbar, zu welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang
konkrete Änderungsvorschläge in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden.
4. Stand der Zielvereinbarung
für 2014
Aufgrund einer Gesetzesänderung sind seit
2012 auch die Optionskommunen verpflichtet, „freiwillig“ mit dem Land Bayern
eine Vereinbarung über die zu erreichenden SGB II-Ergebnisse abzuschließen (und
das Land in gleicher Weise mit dem BMAS). Nachdem sich die Zielwerte von 2012
(speziell die von Berlin faktisch vorgegebene Zielmarke für Ziel 2: Steigerung
der Arbeitsmarktintegrationen) flächendeckend als unrealistisch erwiesen hatte,
beschloss der federführende Bund-Länder-Ausschuss im Herbst 2013 vorerst auf
Zielvorgaben aus Berlin zu verzichten und stattdessen eigene Zielvorschläge der
Jobcenter zunächst abzufragen.
Vom Jobcenter der Stadt Erlangen wurden
daraufhin folgende Vorschläge für die Zielvereinbarung formuliert:
Ø
Ziel 1,
Senkung der Bundesausgaben: Beobachtung der Entwicklung
Ø
Ziel 2,
Steigerung der Arbeitsmarktintegrationen: ± 0%
Ø
Ziel 3,
Senkung der Anzahl von Langzeitleistungsbeziehern: -0,5%
Die kritische Einschätzung der Verwaltung über
die Frage der Eignung dieses Verfahrens als wirkungsvollem, zentralen
Steuerungsinstrument bleibt unverändert bestehen. Die Pflicht zum Abschluss
einer Zielvereinbarung ist jedoch gesetzlich vorgegeben.
5.
Rechtsbeziehungen zwischen BMAS und Jobcenter
Über die Verwendung der Bundesmittel hat das
Jobcenter Jahresabrechnungen zu fertigen, die vom BMAS geprüft werden. Die
bisherige Praxis der eigens dafür im Ministerium eingerichteten SGB
II-Prüfgruppe war sehr rigide und führte gegen nahezu alle Optionskommunen zu
Rückzahlungsforderungen des Bundes – selbst wenn keinerlei Verschulden des
Jobcenters vorlag.
Mit zwei Urteilen des BSG vom 02.07.2013
wurde erstmals höchstrichterlich festgestellt, dass – entgegen der
Rechtsauffassung des BMAS – keine verschuldensunabhängige Haftung der
Optionskommunen gegenüber dem Bund besteht. Ein Rückforderungsanspruch des
Bundes wegen fehlerhafter Verwendung von Bundesmitteln kann nur bei Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit der Optionskommune bestehen.
Unter Berücksichtigung dieser neuen
höchstrichterlichen Rechtsprechung erweisen sich auch verschiedene
Rückzahlungen, die die GGFA auf Beanstandungen der SGB II- Prüfgruppe an den
Bund überwiesen hat, im Nachhinein als unberechtigt (wegen angeblich fehlerhafter
Förderung von Ausbildungsverhältnissen und von nachgeholten Schulabschlüssen in
den Jahren 2007 bis 2009). Die Rückzahlung dieser unberechtigten
Rückforderungen des Bundes über insgesamt knapp 144.000,- € wurde deshalb
zwischenzeitlich in Berlin beantragt. Nach Schätzung des Deutschen
Landkreistages ist in diesem Zusammenhang bundesweit mit Rückzahlungen des
Bundes an die Optionskommunen in Höhe von ca. 60 Mio. Euro zu rechnen.
a) Jahresabrechnungen 2010 und 2011
Aus der Prüfung der Jahresabrechnungen 2010
und 2011 sind derzeit 2 Rückzahlungsforderungen offen, die die SGB II-
Prüfgruppe gegen die Stadt Erlangen erhebt, die aber nach Ansicht der Stadt
Erlangen nicht berechtigt sind:
Ø
Die
Rückzahlung von 21.087,- € für gezahlte Säumniszuschläge, die nach einer externen
Prüfung durch die Krankenkassen wegen nachträglicher Entrichtung von
Krankenkassenbeiträgen angefallen sind. Es ist unstrittig, dass hier seitens
der Optionskommune weder Vorsatz, noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Das BMAS
argumentiert jedoch, die BSG-Urteile vom 02.07.2013 seien hier nicht anwendbar.
Darüber hinaus möchte das BMAS das Urteil in einem, gegen den Hochtaunuskreis
vor den LSG Hessen anhängigen Musterprozess abwarten, das einen vergleichbaren
Sachverhalt betrifft.
Ø
Die
Rückzahlung von 52.641,11 € wegen angeblich unzulässiger Doppel-Abrechnung von
Personalkosten in den Jahren 2010 und 2011. Dieser Vorwurf des BMAS (bestimmte,
im Jobcenter erledigte Aufgabenbereiche seien bereits mit der vom Bund
gezahlten Pauschale für die Tätigkeiten von städt. Querschnittsämtern abgedeckt
und hätten deshalb nicht bei den Personalkosten des Jobcenters erneut
abgerechnet werden dürfen) ist nach Überzeugung des Sozialamts – und auch nach
Auffassung unserer Aufsichtsbehörde, des StMAS in München – nicht berechtigt. Die
geforderte Rückzahlung wurde deshalb verweigert. Anstatt aber dagegen auf dem
normalen Weg vorzugehen (nämlich die Stadt auf Rückzahlung zu verklagen),
wählte das BMAS einen, nach dem eigenen, vom BMAS selbst formulierten Regelwerk
als unzulässig erklärten Weg: Um die Erfüllung der Rückforderung aus den
Abrechnungen 2010 und 2011 durch die Stadt zu erzwingen, hat das BMAS aus den
für 2013 bereitstehenden Bundesmitteln die Auszahlung eines Betrags von ca.
170.000,- € verweigert – also einer mehr als 3-mal so hohen Summe, wie die
geforderte Rückzahlung!
Die Verwaltung ist mit dem BMAS nach wie vor im Gespräch mit dem Ziel, das Ministerium
sowohl zur Rücknahme dieser unzulässigen Zwangsmaßnahme, als auch zur Aufgabe
der unseres Erachtens unberechtigten Rückzahlungsforderung zu bewegen.
b) Jahresabrechnungen 2012 und 2013
Die Jahresabrechnung 2012 liegt dem BMAS
bereits seit einiger Zeit zur Prüfung vor, die Jahresabrechnung für 2013 wird
derzeit zusammengestellt.
c) Aktuelle Kommunalverfassungsbeschwerden
Im Zusammenhang mit der, zum Jahreswechsel
2011/2012 wirksam gewordenen Erweiterung der Anzahl der Optionskommunen von 69
auf derzeit 106 waren auch einige Kommunen nicht zum Zuge gekommen. 15 dieser
Städte und Landkreise, denen die Optionsmöglichkeit seinerzeit verweigert
wurde, erhoben daraufhin Kommunalverfassungsbeschwerde über die am 15.01.2014
die mündliche Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
stattfand. Dabei stand unter anderem auch der Umfang der Prüf- und Kontrollrechte
des BMAS gegenüber Optionskommunen auf dem Prüfstand. Ein Termin zur Entscheidungsverkündung
steht noch nicht fest.
6.
Koalitionsvertrag
Ende vergangenen Jahres wurde in Berlin der
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbart. Neben der geplanten
Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns sind darin auch weitere Aussagen
enthalten, die sich auf die SGB II-Umsetzung auswirken können:
Ø
Die
Arbeitsmarktpolitik soll stärker auf das Ziel „Vermeidung von Langzeitleistungsbezug“
ausgerichtet werden.
Ø
Die Umsetzung
der Vorschläge der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur SGB II- Rechtsvereinfachung
soll intensiv geprüft werden
Ø
Bei der
Verteilung der vom Bund bereit gestellten Eingliederungsmittel auf die einzelnen
Jobcenter soll der Gedanke der „wirkungsorientierten Verteilung“ wieder aufgegriffen
werden (wer viele Integrationen in den Arbeitsmarkt erreicht, soll durch mehr
Geld belohnt werden). Einem bayerischen Vorschlag folgend soll aber auch
gleichzeitig die Sinnhaftigkeit des jetzigen „Problemdruckindikators“ überprüft
werden (Gebiete mit hoher Arbeitslosigkeit erhalten überdurchschnittlich viele
Bundesmittel)
Ø
Flächendeckend
sollen „Jugendberufsagenturen“ eingerichtet werden, die die Leistungen nach den
Sozialgesetzbüchern II, III und VIII für unter 25-jährige bündeln sollen. Aus
Sicht der Verwaltung wäre dies sehr kritisch zu sehen, wenn damit angedacht
wäre, die Zuständigkeiten für jugendliche Hilfeempfänger aus Jobcentern und
kommunalen Jugendämtern auszugliedern und bei den Arbeitsagenturen zu konzentrieren.
Ø
Zum
künftigen Umfang der Bundeserstattung von Bildungs- und Teilhabe- Leistungen
enthält der Koalitionsvertrag keine Aussagen. Es bleibt somit beim Ende der
Bundesfinanzierung von Schulsozialarbeit und Hort-Mittagessen zum 31.12.2013
Ø
Die im
Vertrag enthaltene Ankündigung einer deutlichen Anhebung der Eingliederungsmittel
des Bundes um 1,4 Mrd. Euro erweist sich dagegen als beschönigend. Gedacht ist
dabei nämlich nur an eine Obergrenze für Mittelaufstockungen während der
gesamten 4-jährigen Legislaturperiode. Darüber hinaus sind damit auch keine
echten Mittelaufstockungen gemeint, sondern lediglich die Übertragung nicht verbrauchter
Mittel des Vorjahres im alleinigen Ermessen des BMAS.
7.
Positionspapier Langzeitleistungsbezug
105 der 106 Optionskommunen beteiligen sich
am sogenannten „Benchlearning-Projekt“ – einem regelmäßig stattfindenden,
internen Erfahrungsaustausch, betreut durch ein externes Beratungsunternehmen
und begleitet von den Kommunalen Spitzenverbänden. Das Schwerpunktthema 2013 des
Benchlearnings war dem Langzeitleistungsbezug gewidmet – einer Problematik, die
angesichts der Struktur und Zusammensetzung unserer Leistungsempfänger immer
mehr an Bedeutung gewonnen hat. Die Erkenntnisse sind in einem Positionspapier
„Soziale Teilhabe sicherstellen - Langzeitleistungsbezug abbauen“ zusammengefasst,
das als Anlage abgedruckt ist.
8.
Bildungs- und Teilhabe- Leistungen 2013 in Erlangen
a) Ergebnisse 2013
Nachdem bereits 2011 und 2012 eine deutlich überdurchschnittliche
Inanspruchnahme der B- und T- Leistungen in Erlangen festzustellen war, konnte
auch in 2013 eine weitere Steigerung erreicht werden. Dies ist nicht zuletzt
auf eine gute Nutzung unseres, 2012 begonnenen „Modellversuchs Lernförderung“ zurückzuführen,
der in 2013 auf weitere Schulen ausgedehnt und auf Dauer eingerichtet wurde. Im
Einzelnen wird hierzu auf die separate Verwaltungsvorlage zum B- und T-
Ergebnis 2013 verwiesen.
b) Ende der Schulsozialarbeit und des Hort-Mittagessens
Entsprechend der damaligen Einigung im
Vermittlungsausschuss ist zum 31.12.2013 die Bundesfinanzierung von
Schulsozialarbeit und von Hort-Mittagessen ausgelaufen. Letzteres soll jedoch
weitgehend dadurch aufgefangen und kompensiert werden, dass zwischen Schulen und
Horten Kooperationsvereinbarungen abgeschlossen werden, wodurch das Mittagessen
in Horten auch künftig in schulischer Verantwortung – und damit wie bisher
bundesfinanziert – stattfindet.
c) Rückforderung Überschuss 2012
Noch keine Klarheit besteht darüber, ob die
Differenz zwischen den tatsächlichen B- und T- Ausgaben 2012 und den
entsprechenden Bundeserstattungen 2012 (in Erlangen lediglich ca. 44.000,- €)
an den Bund zurückgezahlt werden müssen. Da die gesetzliche Regelung des § 46
Abs. 7 SGB II eine Rückzahlung dieses Überschusses 2012 nicht vorsieht, setzte
der Bundesrat durch, dass die derzeit geltende Revisionsverordnung eine solche
Pflicht zur Rückzahlung nicht enthält. Dennoch kündigte das BMAS an, weiter auf
einer Rückzahlung dieser Beträge zu bestehen und nach rechtlichen Möglichkeiten
zu suchen, um diese Rückzahlungen durchzusetzen.
d) Landesinterne Verteilung der Bundeserstattungen
Keine Klarheit gibt es bisher auch über die
landesinterne Weiterverteilung der B- und T- Bundeserstattungen an die
einzelnen Kommunen, für die noch eine gesonderte landesrechtliche Grundlage
geschaffen werden muss. Derzeit scheint das StMAS an einer Lösung zu arbeiten,
die vorrangig auf einen möglichst geringen Verwaltungsaufwand für das Land abzielt
– die aber das Ziel einer vollen Kostenerstattung bei den Kommunen nur
nachrangig beachtet. Gerade für Kommunen wie Erlangen, die eine
überdurchschnittlich intensive Inanspruchnahme der B- und T- Leistungen
erreicht haben, ergäbe sich dadurch die Gefahr erheblicher finanzieller
Verluste.
9. Entwicklungen
im Jobcenter Erlangen
a) Organisationsreform abgeschlossen
Die seit 2012 in Zusammenarbeit mit dem
Personal- und Organisationsamt angestoßene Überprüfung der organisatorischen
Strukturen in der Abt. 501 des Sozialamtes wurde im vergangenen Jahr
abgeschlossen und die Ergebnisse umgesetzt. Die ca. 25 Leistungssachbearbeiter/innen
wurden in 2 Teams aufgeteilt, wobei den beiden Teamleitungen auch Aufgaben der
Personalverantwortung und der Kontrolle der Arbeitsergebnisse übertragen wurde.
Darüber hinaus wurde eine Sonderfunktion geschaffen zum Aufbau eines internen,
systematischen Ergebniscontrollings bei der SGB II- Umsetzung, sowie zur
systematischen Einarbeitung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Schließlich
konnte eine Ordnungswidrigkeiten- Stelle eingerichtet werden zur angemessenen
Wahrnehmung der, im SGB II enthaltenen OWi- Tatbestände.
b) Neubesetzung Unterhaltsstelle
In der Unterhaltsstelle der Abt. 501 zur
Geltendmachung vorrangiger Unterhaltsansprüche war aufgrund länger dauernder
Erkrankungen eine Neubesetzung beider Planstellen erforderlich. Die
zwischenzeitlich aufgelaufenen Rückstände werden planmäßig und erfolgreich
abgearbeitet.
c) Konferenz der Optionsstädte im Deutschen Städtetag
Als letzte der 15 Optionsstädte ist zum
Jahreswechsel auch die Stadt Erlangen der Konferenz der Optionsstädte beim
Deutschen Städtetag beigetreten. Dies war bisher (mit Billigung des SGA)
deshalb unterblieben, weil damit die Pflicht zur Entrichtung eines
Sonderbeitrags von jährlich 6.000,- € an den Deutschen Städtetag verbunden ist,
der nach Auffassung des Sozialamtes nicht gerechtfertigt erschien. Nachdem eine
finanzielle Beteiligung Erlangens von den anderen Optionsstädten immer stärker
eingefordert wurde, hat sich die Verwaltung zum Beitritt entschlossen, um den
weiteren Bestand dieser Konferenz der Optionsstädte beim Deutschen Städtetag
nicht zu gefährden.
d) Neuermittlung der KdU- Mietobergrenzen
Da in 2013 der neue Erlanger Mietenspiegel
veröffentlich wurde, stellt sich jetzt für das erste Halbjahr 2014 als
wichtigste Aufgabe die Überarbeitung, bzw. Neuermittlung der „angemessenen
Mietobergrenze“ in Erlangen gem. § 22 SGB II. Nachdem bekanntermaßen in den
letzten Jahren auch auf dem Erlanger Wohnungsmarkt sowohl die Mieten, wie auch
die Mietnebenkosten spürbar angestiegen sein dürften, könnte dies zu
erheblichen und zusätzlichen Belastungen für den städt. Haushalt führen.
Anlagen: 1. Eckwerte
2. Mittelverbrauch
3. Positionspapier „Langzeitleistungsbezug“
4. Sachstandsbericht Dezember 2013 der GGFA
4.1. Stellungnahme zum Zielerreichungsgrad
4.2. Tabellen zur Kennzahlenqualität