Betreff
Ausweitung der Fußgängerzone im Rahmen des Verkehrskonzeptes Innenstadt
Vorlage
613/134/2013
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verkehrskonzept im Umfeld der Fußgängerzone Innenstadt gemäß der in Anlage 1 dargelegten Planung umzusetzen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Ausgangssituation

 

Das Verkehrssystem im zentralen Erlanger Innenstadtbereich muss sowohl allen Verkehrsarten als auch zahlreichen Interessen unterschiedlicher Akteure gerecht werden. Die verschiedenen Verkehrsregelungen (vgl. Anlage 1, „Bestand“) sind der jeweiligen städte- bzw. straßenbaulichen Struktur teilweise nicht angepasst und daher wenig nachvollziehbar, was zu häufigem Fehlverhalten der Verkehrsteilnehmer führt. Erschwert wird die Situation durch unterschiedliche Zusatzbeschilderungen wie beispielsweise in der Fußgängerzone (keine Freigabe, temporäre Freigabe oder vollständige Freigabe für den Radverkehr) oder in den Verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen (eingeschränkte Halteverbotszone).

Als Beispiel für die Abfolge uneinheitlicher Verkehrsregelungen im zentralen Innenstadtbereich wird die Achse Kammererstraße / Apothekergasse / Halbmondstraße / Schlossplatz / Apfelstraße genannt. Darauf sind abwechselnd Verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche (Tempo-20-Zonen) verbunden mit eingeschränkten Halteverbotszonen und gemeinsame Geh- und Radwege ausgewiesen (vgl. Anlage 1).

 

Ziele

 

Generelles Ziel des Verkehrskonzeptes ist es, die Verkehrsregelungen in dem in Anlage 1 dargestellten räumlichen Umgriff zu harmonisieren und dabei die Belange aller Verkehrsarten und Interessenträger zu berücksichtigen. Mit der Vereinheitlichung der Verkehrsregelungen ist von einer erhöhten Nachvollziehbarkeit des Systems auszugehen. Eine Reduzierung des Fehlverhaltens der Verkehrsteilnehmer sowie eine damit in Verbindung stehende Erhöhung der Verkehrssicherheit sind zu erwarten. Mit der Ausweitung der Fußgängerzone wird in erster Linie eine Attraktivitätssteigerung für den Fußgängerverkehr verbunden. Fußgängerzonen sind grundsätzlich dem Fußgänger vorbehalten. Anderer als Fußgängerverkehr (Radverkehr, Lieferverkehr) darf diese mit entsprechender Zusatzbeschilderung nutzen, ist dem Fußgängerverkehr aber untergeordnet und muss Schrittgeschwindigkeit fahren.

Das Verkehrskonzept soll somit einer Beruhigung des innerstädtischen Verkehrs dienen und den Radverkehr entschleunigen. Durch die einheitliche und zeitlich uneingeschränkte Freigabe der kompletten Fußgängerzone erhöht sich aber die Erreichbarkeit innerstädtischer Ziele für den Radverkehr deutlich. Das Verkehrskonzept verspricht darüber hinaus eine Erhöhung der Aufenthaltsqualität sowie eine Attraktivitätssteigerung für die Bürger und den Einzelhandel.

Für den motorisierten Anliegerverkehr gewährleistet das die Fußgängerzone umgebende verkehrsberuhigte Straßennetz Erschließungs- und Parkmöglichkeiten. Das Verkehrskonzept sieht keinen nennenswerten Durchgangsverkehr im Umfeld der Fußgängerzone vor. Dieser soll auf den umliegenden Hauptverkehrsstraßen (Henkestraße, Güterhallenstraße, Friedrich-List-Straße, Münchener Straße, Gebbertstraße) gebündelt werden. Auch beim MIV wird bezüglich der Geschwindigkeit mit der Ausweitung der Fußgängerzone und dem somit entstehenden offensichtlichen Fußgängerbereich eine Verhaltensänderung erwartet.

 

Analyse

 

Für die Achse Kammererstraße / Apothekergasse / Halbmondstraße / Schlossplatz / Apfelstraße wurden im Vorfeld mehrere Verkehrsregelungen auf ihre Vor- und Nachteile als Alternativlösungen untersucht. Basierend auf einer Nutzwertanalyse, die u. a. die Belange Verkehrssicherheit, Aufenthaltsqualität und Befahrbarkeit beinhaltet, wurden folgende Verkehrsregelungen gemäß StVO bewertet:

-       Beibehaltung des Status Quo

-       Ausweitung der Fußgängerzone

-       Verkehrsberuhigter Bereich

-       Fahrradstraße

-       gemeinsamer Geh- und Radweg

-       Gehweg mit Zusatz „Radfahrer frei“

Der in Anlage 2 ausführlich aufgeführte Abwägungsprozess ergab, dass - bei Berücksichtigung aller Verkehrsarten und Interessenskonstellationen - die Ausweitung der Fußgängerzone die geeignetste verkehrsrechtliche Umsetzung ist.

 

Konzept

 

Das Verkehrskonzept sieht folgende Harmonisierung der Verkehrsregelungen im Bereich Innenstadt vor (vgl. Anlage 1):

-       Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich (Tempo 20) auf der Hauptroute des ÖPNV
mit Vorfahrtsberechtigung für Busse (Goethestraße, Hauwaagstraße),

-       Fußgängerzone im Kernbereich mit Freigabe für den Lieferverkehr während der Lieferverkehrszeiten und ganztägiger Freigabe für den Radverkehr,

-       einheitliche Verkehrsregelung (Verkehrsberuhigter Bereich) im Umfeld der Fußgängerzone Innenstadt, um Lieferverkehr und Parkmöglichkeiten für die Anwohner, Durchlässigkeit für den Radverkehr und gleichzeitig hohe Aufenthaltsqualität für Fußgänger zu bieten.

Die Überlegungen zur Ausweitung der Fußgängerzone sind kompatibel mit den Vorgaben des Verkehrsentwicklungsplanes, dessen Fortschreibung zurzeit in Arbeit ist. Der Verkehrsentwicklungsplan sieht für die Innenstadt ein verkehrsberuhigtes Gebiet ohne nennenswerten Durchgangsverkehr vor.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Mit Umsetzung des Verkehrskonzeptes werden die Straßen Apfelstraße, Halbmondstraße und Kammererstraße für den motorisierten Verkehr, mit Ausnahme des Lieferverkehrs zwischen 18:30 und 10:30, gesperrt. Für die Nord-Süd-Achse Kammererstraße / Apothekergasse / Halbmondstraße / Schlossplatz / Apfelstraße ist somit mit einer Reduzierung des Gesamtverkehraufkommens zu rechnen. Die komplette Fahrbahn wird dem Rad- und Fußgängerverkehr vorbehalten, so dass von einer Erhöhung der Aufenthaltsqualität und der Verkehrssicherheit ausgegangen werden kann.

Folglich wird die Möglichkeit, über die Südliche Stadtmauerstraße (aus Fahrtrichtung Osten kommend) in die Kammererstraße (in Fahrtrichtung Norden) einzufahren, nicht mehr bestehen. Es ist diesbezüglich vorgesehen, in der Südlichen Stadtmauerstraße östlich der Einmündung zur Kammererstraße eine Wendemöglichkeit zu errichten. Ein erster Entwurf für die beschriebene Lösung liegt in Anlage 3 bei. Nach dessen Konkretisierung wird der Plan zum Beschluss vorgelegt. Die Errichtung einer Wendemöglichkeit für Lkw in beschriebenem Bereich ist aufgrund der Platzverhältnisse nicht möglich. Eine Durchfahrtsmöglichkeit für anliefernde Lkw in Richtung Goethestraße soll daher weiterhin aufrechterhalten werden.

Das vorgelegte Verkehrskonzept wurde im Rahmen der Sitzung des Meinungsträgerkreises Innenstadt am 21. Januar 2013 vorgestellt. Die Überlegungen zur Ausweitung der Fußgängerzone werden von den Teilnehmern begrüßt.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

In Zusammenhang mit der vorgestellten Planung wird die Verwaltung die notwendigen Beschilderungsmaßnahmen planen, anordnen und umsetzen. 

Die in Anlage 1 unter „Konzept“ dargestellten Verkehrsberuhigten Bereiche sind zum Teil bereits vorhanden (vgl. Anlage 1 „Bestand“). Im Rahmen der Umbaumaßnahmen zur Sanierung der historischen Altstadt ist die Ausweisung weiterer Verkehrsberuhigter Bereiche vorgesehen. Diese Harmonisierung der Verkehrsregelungen kann erfolgen, ohne das Verkehrssystem zu beeinträchtigen.

Im Zuge der Umsetzung des Verkehrskonzeptes Innenstadt ist es aus Sicht der Verwaltung notwendig, umfassende begleitende Öffentlichkeitsarbeit zu leisten. Diese kann unter anderem in Form von Presseartikeln und Aufklärungskampagnen (z. B. Informationsflyer) erfolgen.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden im Ergebnishaushalt

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:

Anlage 1: Verkehrsregelungen im Bestand und Konzept zur Ausweitung der Fußgängerzone

Anlage 2: Variantenvergleich möglicher Verkehrsregelungen im Bereich Kammererstraße, Apothekergasse, Halbmondstraße, Schlossplatz und Apfelstraße

Anlage 3: Flächenbedarf einer Wendemöglichkeit in der Südlichen Stadtmauerstraße östlich der Kammererstraße