1.    Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen zur Ausweisung eines gemeinsamen Geh- und Radweges auf der Achse Kammererstraße / Apothekergasse / Halbmondstraße / Schlossplatz / Apfelstraße zu treffen.

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept für eine Kampagne zur Förderung der gegenseitigen Rücksichtnahme im Straßenverkehr vorzustellen.

3.    Die Anträge der SPD-Fraktion Nr. 073/2013 und 094/2013, der CSU-Fraktion Nr. 077/2013 sowie der Erlanger Linken Nr. 083/2013 sind damit abschließend bearbeitet.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Ursprüngliche Planungsziele und öffentliche Information

Am 19.02.2013 legte die Verwaltung erstmals im Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss die Planungen zur Ausweitung der Fußgängerzone im Rahmen des Verkehrskonzeptes Innenstadt vor. Diese sahen vor, die Nürnberger Straße (zwischen Henke- und Sedanstraße) und die Achse Kammererstraße / Apothekergasse / Halbmondstraße / Schlossplatz / Apfelstraße in die bestehende Fußgängerzone zu integrieren (vgl. Anlagen 1+9). Der Radverkehr sollte ohne zeitliche Einschränkung freigegeben werden, Lieferverkehr von 18:30 bis 10:30 Uhr.

Dieser Verwaltungsvorschlag basierte auf einem Variantenvergleich verschiedener Verkehrsregelungen für die Achse Kammererstraße / Apothekergasse / Halbmondstraße / Schlossplatz / Apfelstraße, der eine Nutzwertanalyse der Aspekte Verkehrssicherheit, Aufenthaltsqualität und Befahrbarkeit beinhaltete. Dessen Ergebnis war, dass - bei Berücksichtigung aller Verkehrsarten und Interessenskonstellationen - die Ausweitung der Fußgängerzone die geeignetste verkehrsrechtliche Umsetzung ist (vgl. Anlage 2).

Das Konzept war bereits zuvor am 21.01.2013 im Meinungsträgerkreis Innenstadt vorgestellt und positiv bewertet worden. Nach der Behandlung im UVPA wurde es außerdem im Senioren­beirat am 4.03.2013, im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung am 21.03.2013 im Rathaus sowie am 23.04.2013 bei einer von der FDP-Fraktion organisierten Pro & Contra-Diskussion vorgestellt.

Diese Veranstaltungen zeigten vor allem eine zwischen Fußgängern und Radfahren sehr emotional geführte Diskussion. Hauptkritikpunkte am vorgeschlagenen Konzept waren:

          Die gesetzlich vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit für Radfahrer in Fußgängerzonen sei unrealistisch,

          die vorgeschlagene Hauptausweichroute Goethestraße sei wegen des Busverkehrs zu unattraktiv,

          die Achse Güterbahnhofstraße - Nägelsbachstraße sei keine adäquate Alternative zur Nürnberger Straße,

          Radfahrer in der Fußgängerzone würden schwächere Verkehrsteilnehmer wie Senioren und Kinder gefährden,

          die neuen Verkehrsregelungen seien daher nicht durchsetzbar.

Einvernehmen bestand darüber, dass die jetzige Vielzahl an Verkehrsregelungen unübersichtlich und der Kraftfahrzeugverkehr besonders störend sei. Der Vorschlag der Verwaltung zur Verbesserung der Verkehrssituation für Fußgänger und Radfahrer in der Innenstadt in Verbindung mit der Vereinheitlichung der Verkehrsregelungen sei demgemäß grundsätzlich zielführend. Mehrheitlich wurde daher gefordert,

Ø  den Radverkehr weiterhin auf der Achse Kammererstraße / Apothekergasse / Halbmondstraße / Schlossplatz / Apfelstraße zu bündeln,

Ø  den Radfahrern auf den Fahrradhauptrouten ein schnelleres Fahren als Schrittgeschwindigkeit zu ermöglichen,

Ø  die Auswirkungen von Änderungsmaßnahmen durch Evaluation (d.h. Vorher-/Nachher-Vergleiche) zu überprüfen.

Modifikation des Verkehrskonzeptes im Umfeld der Fußgängerzone

Aus Sicht der Verwaltung kann die beschriebene Maßnahme zur Ausweitung der Fußgängerzone nur dann erfolgreich durchgeführt werden, wenn diese von einer breiten Mehrheit aus Bevölkerung und Politik mitgetragen wird. Basierend auf den Rückmeldungen und der Kritik am ursprünglichen Konzept wurden die Fraktionsanträge Nr. 073/2013 und 094/2013 der SPD, Nr. 077/2013 der CSU und Nr. 083/2013 der Erlanger Linken gestellt. Unter Berücksichtigung der Anträge sowie des öffentlichen Meinungsbildes hat die Verwaltung eine Modifikation des Verkehrskonzeptes im Umfeld der Fußgängerzone vorgenommen.

So kann aufgrund der starken Frequentierung mit Busverkehr die Goethestraße aktuell nur eingeschränkt als Nord-Süd-Achse für schnell fahrende Radfahrer genutzt werden. Eine deutliche Reduzierung der Busfrequenz bei gleichbleibender Erschließungsqualität ist zwar aus Sicht der Verwaltung mittelfristig bei Einrichtung sog. Durchmesserlinien realistisch, die Umsetzung ist aber erst nach Fertigstellung des ÖPNV-Gutachtens (Meilenstein D) im Rahmen der Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes Erlangen möglich.

Zur Bündelung des Radverkehrs auf der Achse Kammererstraße / Apothekergasse / Halbmondstraße / Schlossplatz / Apfelstraße und gleichzeitiger rechtskonformer Erhöhung der Fahrgeschwindigkeit von Radfahrern sind dort Anpassungsmaßnahmen am dringendsten erforderlich. So wird auf dieser Achse der häufige Wechsel zwischen Verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen (Tempo-20-Zone) und gemeinsamen Geh- und Radwegen als unbefriedigende Lösung bewertet. Diese Regelungen sind wenig nachvollziehbar und führen zu häufig beobachtbarem Fehlverhalten der Verkehrsteilnehmer. Das ordnungswidrige Parken in der Apfel- und Halbmondstraße wird ebenfalls problematisch beurteilt, da damit die Breite des ohnehin beengten Straßenraumes weiter verringert wird. In diesem Zusammenhang wird nach wie vor die Notwendigkeit gesehen, die bestehenden Verkehrsregelungen zu modifizieren.

Auf Basis des o. g. Variantenvergleiches wurde auch die Möglichkeit der Ausweisung eines gemeinsamen Geh- und Radweges auf der Achse Kammererstraße / Apothekergasse / Halbmondstraße / Schlossplatz / Apfelstraße geprüft (vgl. Anlage 2). Diese Verkehrsregelung würde eine gemeinsame Nutzung der Verkehrsfläche durch Fußgänger und Radfahrer ermöglichen. Radfahrer müssten ihre Geschwindigkeit erforderlichenfalls an den Fußgängerverkehr anpassen, könnten aber grundsätzlich schneller als Schrittgeschwindigkeit fahren. Außerhalb der Lieferverkehrszeiten dürfte die Achse von Kfz nicht befahren werden. Anstelle eine Bußgeldes von 10,- € bis 15,- € in den aktuell bestehenden eingeschränkten Halteverbotszonen in der Apfel-, Halbmond- und Kammererstraße könnte widerrechtliches Parken auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg mit 15,- € bis 35,- € (je nach Dauer des Verstoßes und Ausmaß der Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer) verwarnt werden (vgl. Anlagen 2 und 3).

Mit der Ausweisung eines gemeinsamen Geh- und Radweges auf der Achse Kammererstraße / Apothekergasse / Halbmondstraße / Schlossplatz / Apfelstraße kann der Fußgänger im Mischverkehr mit dem Radfahrer rechtskonform den kompletten Straßenraum nutzen. Eine Zulassung für den Lieferverkehr ist zwischen 18:30 bis 10:30 vorgesehen. Für die Erreichbarkeit von Parkplätzen der FAU am Schloss sowie der auf der Achse befindlichen Garagen ist eine Sonderregelung denkbar.

Mit Umsetzung des modifizierten Verkehrskonzeptes wäre zwar das ursprüngliche Planungsziel, in der Innenstadt einheitliche Verkehrsregelungen mit einer Bewusstseinsänderung zu schaffen, nur zum Teil erfüllt. Das modifizierte Konzept stellt aber trotzdem eine deutliche Verbesserung gegenüber der bestehenden Situation dar, da mit Entfernung des motorisierten Verkehrs außerhalb der Lieferverkehrszeiten eine deutliche Verbesserung für den Fußgänger- und Radverkehr zu erwarten ist.

Das modifizierte Verkehrskonzept wurde im Rahmen der Sitzung der AG Rad am 20.06.2013 ausführlich diskutiert. Hierbei wurde seitens der Vertreter des ADFC die Ausweisung einer Fahrradstraße auf der Achse Kammererstraße / Apothekergasse / Halbmondstraße / Schlossplatz / Apfelstraße vorgeschlagen. Basierend auf den verkehrsrechtlichen Vorgaben ist eine Fahrradstraße in beschriebenem Bereich wahrscheinlich möglich, zumal Fahrradstraßen gemäß Kommentar zur Neuauflage der StVO Fußgängern zur Verfügung stehen, ohne dass es einer besonderen Beschilderung bedarf (vgl. Anlage 2).

Nach verwaltungsinterner Abwägung wird jedoch die Ausweisung eines gemeinsamen Geh- und Radweges weiterhin empfohlen, da

          die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h in Fahrradstraßen aufgrund des beengten und teils unübersichtlichen Straßenraumes als zu hoch bewertet wird. Dies gilt auch für Tageszeiten mit geringerem Verkehrsaufkommen,

          bei einer Fahrradstraße ein erhöhtes Konfliktpotenzial zwischen Fußgängern und Radfahrern erwartet wird,

          in Fahrradstraßen legal am Fahrbahnrand geparkt werden darf, so dass, neben der eigentlichen Beschilderung als Fahrradstraße, auf der kompletten Achse beidseitig ein absolutes Haltverbot angeordnet werden müsste und ein entsprechender Beschilderungsaufwand entstünde,

          während der notwendigen Freigabe für den Kfz-Verkehr während der Lieferverkehrszeiten mit dem durchgängigen absoluten Haltverbot keine Kurzparkmöglichkeiten mehr zur Verfügung stünden.

Mit Umsetzung des modifizierten Verkehrskonzeptes im Umfeld der Fußgängerzone besteht weiterhin Klärungsbedarf im Hinblick auf die Verkehrsregelungen im Bereich Nürnberger Straße zwischen Südlicher Stadtmauerstraße und Sedanstraße. Diesen Abschnitt ebenfalls als gemeinsamen Geh- und Radweg auszuweisen ist u. a. aufgrund des Straßencharakters mit den durch die Baumbepflanzung abgesetzten Seitenbereichen verkehrsrechtlich nicht möglich. Die Verwaltung wird für den beschriebenen Abschnitt Verbesserungsmöglichkeiten prüfen und auf dieser Basis ein Konzept entwerfen, das dem Ausschuss vorgelegt wird.

Evaluation und Öffentlichkeitsarbeit

In den Diskussionen zur Ausweitung der Fußgängerzone wurden von den Bürgern häufig Sicherheitsbedenken aufgrund von rücksichtslosen Radfahrern, die Fußgänger gefährdeten, geäußert. Es wird dahingehend die Notwendigkeit gesehen, die gegenseitige Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer zu fördern. Im Zuge der Ausweisung eines gemeinsamen Geh- und Radweges soll dementsprechend eine öffentliche Begleitung in Form einer Kampagne zur gegenseitigen Rücksichtnahme im Straßenverkehr durchgeführt werden. Ziel ist es, einen langfristigen Prozess zur Förderung einer sozialen Mobilität anzustoßen, bei der alle Bevölkerungsschichten und Verkehrsarten berücksichtigt werden.

Hierfür sollen unabhängige Experten eingesetzt werden, die neben der Konzeption der Kampagne auch eine Evaluierung des gemeinsamen Geh- und Radweges auf der Parallelachse sowie des Radverkehrs in der Fußgängerzone während der Lieferverkehrszeiten durchführen. Die Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit und die Evaluierung werden auf ca. 15.000 € geschätzt. Einige Beispiele zur Gestaltung der öffentlichen Begleitung sind in Anlage 4 beschrieben.

Im Rahmen der Evaluation wäre auch eine gemeinsame Bewertung von Verkehrssituationen vor Ort mit Vertretern des Seniorenbeirates, ADFC, Polizei und Verwaltung vorstellbar.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Unter Berücksichtigung des öffentlichen Meinungsbildes zur Ausweitung der Fußgängerzone sowie der beschriebenen Vorteile eines durchgängigen gemeinsamen Geh- und Radweges gegenüber dem Status Quo bzw. einer Fahrradstraße schlägt die Verwaltung vor, auf der Achse Kammererstraße / Apothekergasse / Halbmondstraße / Schlossplatz / Apfelstraße einen durchgängigen gemeinsamen Geh- und Radweg auszuweisen.

Die entsprechenden Planungsüberlegungen wurden bereits am 13.05.2013 im Seniorenbeirat vorgestellt, da das ursprüngliche Konzept insbesondere von Senioren kritisiert wurde. Im Seniorenbeirat wurde dem modifizierten Konzept einstimmig zugestimmt.

Klärungsbedarf besteht weiterhin im Hinblick auf die Vereinheitlichung der Verkehrsregelungen und auf den Abschnitt Nürnberger Straße zwischen Südlicher Stadtmauerstraße und Sedanstraße.

Die Ausweitung der Fußgängerzone gemäß der in Anlage 1 dargestellten Planung wird dementsprechend weiterhin als langfristiges Planungsziel formuliert. Hierbei soll auch eine Aufwertung der Goethestraße als Fahrradachse berücksichtigt werden.

Die Konkretisierung dieses Konzeptes soll nach Vorlage der Ergebnisse aus der Evaluation und nach Umsetzung der Maßnahmen aus dem Verkehrsentwicklungsplan Erlangen fortgesetzt werden.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

In Zusammenhang mit den dargestellten Planungszielen wird die Verwaltung die notwendigen Beschilderungsmaßnahmen planen, anordnen und umsetzen.

Im Zuge der Umsetzung des Verkehrskonzeptes Innenstadt ist es aus Sicht der Verwaltung notwendig, umfassende begleitende Öffentlichkeitsarbeit zu leisten. Dies kann, wie beschrieben, in Form einer öffentlichen Kampagne zur Förderung der gegenseitigen Rücksichtnahme im Straßenverkehr erfolgen.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

€ 15.000

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 


 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden im Ergebnishaushalt für Beschilderungsmaßnahmen

                   sind nicht vorhanden für die Öffentlichkeitsarbeit. Mittel müssten für den HH 2014 nachträglich bewilligt werden.


Anlagen:

Anlage 1: Verkehrsregelungen im Bestand und Konzept zur Ausweitung der Fußgängerzone

Anlage 2: Variantenvergleich möglicher Verkehrsregelungen im Bereich Kammererstraße / Apothekergasse / Halbmondstraße / Schlossplatz / Apfelstraße

Anlage 3: Ausweisung eines gemeinsamen Geh- und Radweges auf der Achse Kammererstraße / Apothekergasse / Halbmondstraße / Schlossplatz / Apfelstraße

Anlage 4: Beispiele für Informationsmaterial und Beteiligung der Öffentlichkeit beim Thema Radverkehr in der Innenstadt

Anlage 5: Fraktionsantrag Nr. 073/2013 der SPD-Fraktion

Anlage 6: Fraktionsantrag Nr. 077/2013 der CSU-Fraktion

Anlage 7: Fraktionsantrag Nr. 083/2013 der Fraktion Erlanger Linke

Anlage 8: Fraktionsantrag Nr. 094/2013 der SPD-Fraktion

Anlage 9: UVPA-Vorlage 613/134/2013 vom 19.02.2013