Der Entwurfsplanung für den Neubau des Kindergartens
Wasserturmstraße wird zugestimmt.
Die vorliegende Entwurfsplanung soll der Genehmigungs- und Ausführungsplanung
zugrunde gelegt werden. Die weiteren Planungsschritte sind unmittelbar zu
veranlassen.
1. Grundsätzliche
Bedarfsbegründung
In der Stadtratssitzung vom
30.07.2009 wurde bereits über den sehr schlechten baulichen Zustand des Kindergartens
Wasserturmstraße 16 berichtet und beschlossen, die Verwaltung solle prüfen, ob
die Missstände durch eine Sanierung oder einen Ersatzneubau behoben werden
können.
Die Regierung von
Mittelfranken forderte von der Stadt Erlangen eine verbindliche Erklärung zur
Zukunftsplanung der Einrichtung; die befristete Betriebserlaubnis läuft -mit
reduzierter Platzzahl- aktuell nur bis 31.08.2010 und wird kurzfristig
letztmalig bis zum Auszug in ein Übergangsquartier verlängert.
Nachdem die Bauabteilung der Regierung von Mittelfranken eine Sanierungslösung als unwirtschaftlich beurteilt hatte, wurde die Planung eines Ersatzneubaus vorangetrieben und durch Einbeziehung der Ergebnisse eines von Ref. VI durchgeführten Fassadenwettbewerbs optimiert.
Der Jugendhilfeausschuss stimmte in seiner Sitzung vom 21.10.2010 der Vorentwurfsplanung ( DABau 5.4 ) einstimmig zu, der Beschluss dazu erfolgt in der Stadtratsitzung vom 28.10.2010.
2. Projektbeschreibung
Geplant ist ein Ersatzneubau für das stark sanierungsbedürftige Gebäude
Wasserturmstraße 16 mit 3 Kindergartengruppen und Erweiterung um eine
Krippengruppe.
In Abstimmung mit den Nutzern und dem Stadtjugendamt werden im neuen
Kindergarten eine Krippengruppe und drei Kindergartengruppen untergebracht.
Während der Bauzeit wird der bestehende Kindergarten in Ausweichcontainern auf
dem nördlichen Teil des Theaterplatzes untergebracht.
Die Intendanz des Theaters muss aus den Räumen des Obergeschosses in noch zu suchende
Räumlichkeiten umziehen.
Städtebau
Das Vorhaben befindet sich südwestlich des Markgrafentheaters im
Hugenottenviertel der Stadt Erlangen unmittelbar an der Wasserturmstrasse. Der
Umgriff ist durch historische, überwiegend zweigeschossige Wohn- und
Geschäftshäuser und das Theater geprägt.
Ein qualifizierter Bebauungsplan für das Grundstück ist nicht vorhanden. Die
Beurteilung erfolgt gemäß § 34 BauGB. Die Gestaltungssatzung für bauliche
Anlagen in der historischen Innenstadt ist zu beachten.
Das ca. 1.130 m² große Grundstück befindet sich im Eigentum der Stadt Erlangen.
Der Baukörper ist zweigeschossig und freistehend. Der Hauptbaukörper an der Wasserturmstrasse
erhält ein 30° geneigtes Walmdach mit Biberschwanzdeckung. Der eingeschossige
Anbau ist zum Innenhof orientiert, dessen Dachfläche ist begehbar und dient der
Erweiterung der Freispielflächen des räumlich sehr begrenzten Innenhofes.
Entwurf
Im Erdgeschoss sind eine Kindergartengruppe und die Krippe, im Obergeschoss
zwei Kindergartengruppen untergebracht. Die aus pädagogischen Gründen wichtige
Verbindung der Kindergartengruppen wird durch eine weitestgehend offene
Verbindungstreppe gewährleistet.
Passivhausbauweise
Das Gebäude wird in Massivbauweise als Passivhaus erstellt. Zum Erreichen der
Anforderungen wird die Gebäudehülle entsprechend hoch gedämmt. Beheizt wird das
Gebäude über eine Sole-Wasser-Wärmepumpe mit Wärmegewinnung aus Erdsonden. Das
Gebäude verfügt über eine Lüftungsanlage
mit Wärmerückgewinnung.
Außenanlagen
Die beengte Situation erfordert eine intensive und
optimale Platzausnutzung der Außenanlagen. Die
Gestaltung der Freiflächen entspricht den altersgemäßen Bedürfnissen zur
Förderung der kindlichen Entwicklung. Es sind im Wesentlichen dem Gebäude
zugeordnete Terrassen, Sandspielflächen mit Wassermatschanlage, ein Spielgerätebereich
sowie Beete, die von den Kindern gepflegt werden, vorgesehen.
Der Müllsammelplatz wird blickdicht eingezäunt.
Die einschlägigen Sicherheitsvorschriften zur Unfallverhütung werden ebenso
berücksichtigt wie die notwendigen Fluchtwege.
Der Baumbestand soll erhalten werden.
3. Zeitplan
Der Zeitplan sieht
folgende Eckdaten vor:
Nov 2010 Antragstellung
nach FAG und Krippenförderrichtlinie
Einreichung
des Bauantrages
Juni 2011 Umzug
Kindergarten in temp. Containeranlage am Theaterplatz
Auszug
der Theaterintendanz aus 1.OG
Juli 2011 Abbruch
des Bestandsgebäudes und Baubeginn des Neubaus
September 2012 voraussichtlicher
Fertigstellung des Neubaues, Einzug
im
Anschluss Rückbau Containeranlage
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
2.041.000 € |
bei
IPNr.:365B.402 |
Investitionskosten
Möblierung: |
100.000 € |
bei
IPNr.:365B.356 |
Abbruchkosten |
100.000 € |
bei
IPNr.:365B.402 |
Sachkosten
Container: |
233.000 € |
bei
IPNr.:365B.402 |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
160.798 € |
Baunutzungskosten
für das Gebäude |
Korrespondierende
Einnahmen |
309.600 € |
Zuweisung
nach FAG |
|
290.600 € |
Zuweisung
nach Krippenförderrichtlinien |
|
Nach der vorliegenden Kostenberechnung ergeben sich nachfolgend aufgelistete Gesamtkosten
(nach DIN 276 (1993)):
Finanzierung
Die Maßnahme wird für eine Förderung nach FAG sowie nach
Krippenförderrichtlinie bei der Reg. v. Mittelfranken angemeldet. Dafür wird
derzeit von einer Zuweisung in Höhe von insgesamt ca. 600.200 € ausgegangen.
Haushaltsmittel stehen in Höhe
von gesamt 2.495.000 € zur Verfügung. ( 2.395.000 € auf IVP.-Nr. 365B.402 und
100.000 € auf IVP.-Nr. 365B.356 für
Ausstattung ).
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 365B.402
und IvP-Nr. 365B.356
bzw. im Budget auf
Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Die Maßnahme fällt nicht unter die Auflage zur Haushaltsgenehmigung 2010 der Reg. v. Mfr., nach der der Beginn neuer investiver Maßnahmen grundsätzlich untersagt ist. In diesem Fall gilt der Ausnahmetatbestand „unaufschiebbare Investitionsförderungsmaßnahmen für Kindertagesstätten freigemeinnütziger und sonstiger Träger in den Grenzen der Leistungsfähigkeit der Stadt oder des örtlichen Trägers der Jugendhilfe“
Anlagen: - Baunutzungskosten
-
Erläuterungsbericht
- Lageplan
- Grundrisse
- Schnitte
- Ansichten
- Außenanlagenplan