Betreff
Nachprüfung gemäß § 11 der Geschäftsordnung: Überprüfungsantrag Nr. 017/2010 der SPD-Fraktion zu TOP 19 UVPA 09.02.2010 "Wohnraum für Senioren in Tennenlohe" sowie Fraktionsantrag Nr. 028/2010 der SPD-Fraktion vom 09.03.2010
Vorlage
611/007/2010/2
Aktenzeichen
VI/61 T. 1341
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Der Beschluss des UVPA vom 09.02.2010 (Anlage 3) wird wie folgt geändert:

Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Vorhabensträger weiterhin eine Bebauung des Quartiers am Vogelherd mit Reihen- und Doppelhäusern anstrebt. Bei entsprechender Nachfrage sieht er an diesem Standort auch das Potenzial barrierefreie und seniorengerechte Eigentumswohnungen auf Teilflächen zu verwirklichen (vgl. Anlage 2, Schreiben vom 09.06.2010 der Fa. Mauss-Bau).

Die Verwaltung wird beauftragt, im Bebauungsplanverfahren zum 3. Deckblatt des Bebauungsplanes Nr. T 244 a gem. § 9 Abs. 1 Nr. 8 BauGB einzelne Flächen planungsrechtlich für die Nutzung durch die Personengruppe der Senioren festzusetzen, sofern sich das vom Investor abgefragte Interesse konkretisieren sollte.

Der Überprüfungsantrag Nr. 017/2010 der SPD-Fraktion vom 11.02.2010 und der Fraktionsantrag Nr. 028/2010 der SPD-Fraktion vom 09.03.2010 sind hiermit bearbeitet.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

 

Der SPD-Fraktionsantrag Nr. 028/2010 vom 09.03.2010 entspricht inhaltlich dem vorausgegangen Antrag Nr. 263/2009 vom 27.10.2009 der SPD-Fraktion.

Der Antrag Nr. 263/2009 wurde mit UVPA-Beschluss vom 09.02.2010 (Vorlagennummer 611/002/2010) bearbeitet und gemeinsam mit dem Überprüfungsantrag Nr. 017/2010 der SPD-Fraktion vom 11.02.2010 in der Sitzung vom 25.03.2010 erstmalig dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt.

Gemäß Protokollvermerk zu TOP 17 der Stadtratsitzung am 25.03.2010 wurde die Entscheidung hierzu vertagt; eine Informationsveranstaltung des Vorhabensträgers im Ortsteil Tennenlohe sollte vor Beschlussfassung abgewartet werden.

Die Informationsveranstaltung fand am 21.04.2010 im Gemeindehaus der katholischen Kirche im Ortsteil Tennenlohe statt. Das Interesse am Thema des „Seniorenwohnens“ und dessen Bedarf wurde durch lebhafte Diskussionsbeiträge aus der Bürgerschaft dokumentiert, wobei auch die unterschiedlichen Vorstellungen zur Art des Wohnraumes für Senioren deutlich wurden. Die diskutierten Facetten des „Seniorenwohnens“ gingen vom Mehrgenerationenwohnen über die barrierefreie, seniorengerechte Eigentumswohnung und das betreute Wohnen bis hin zum Alten- und Pflegeheim.

Seitens des Vorhabensträgers wurde zum Ausdruck gebracht, dass aus seiner Sicht Wohnraumangebote mit Pflegeeinrichtungen am Standort im Vogelherd aus betriebswirtschaftlichen Gründen nicht zu verwirklichen seien. Gleichwohl wolle er dem Wohnbedarf der Senioren insoweit Rechnung tragen, dass er – bei entsprechender Nachfrage – auch auf Teilflächen des Areals barrierefreie und seniorengerechte Eigentumswohnungen anbieten würde. Dieses Wohnraumangebot könnte hierbei durch ambulante Pflegeangebote unterstützt werden.

Interessenten einer solchen barrierefreien, seniorengerechten Eigentumswohnung wurden im Nachgang der Informationsveranstaltung entsprechende Unterlagen mit der Bitte um Rückmeldung etwaiger Kaufabsichten zugesandt. Das Ergebnis dieser Abfrage ist ebenfalls in Anlage 2 dokumentiert.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

Wie der Investor in seinem Schreiben vom 09.06.2010 darstellt, ist das bis dato erarbeitete städtebauliche Konzept robust genug, auf Teilflächen sowohl Reihenhäuser als auch Geschosswohnungen für Senioren zu verwirklichen. Aus Sicht der Verwaltung wären jedoch auf den betroffenen Teilflächen die Planungen u.a. im Hinblick auf den ruhenden Verkehr anzupassen.

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, das städtebauliche Konzept weiter zu entwickeln und dem UVPA zur Billigung vorzulegen. Sollte sich im Zuge des weiteren Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplans Nr. T 244 die Nachfrage für barrierefreie, seniorengerechte Wohnungen konkretisieren, ist die Planung entsprechend anzupassen; die entsprechenden Teilflächen wären gem. § 9 Abs. 1 Nr. 8 BauGB für Senioren festzusetzen.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      
                  bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

             sind nicht vorhanden

 


Anlagen:       

Anlage 1: Überprüfungsantrag Nr. 017/2010 der SPD-Fraktion vom 11.02.2010

Anlage 2: Schreiben der Fa. Mauss-Bau vom 09.06.2010

Anlage 3: UVPA-Beschluss vom 09.02.2010 mit Anlagen