Das Haushaltskonsolidierungskonzept 2025 wird in der
vorliegenden Fassung unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen und
Ergänzungen zum Konsolidierungscheck mit allgemeinem Haushalt, zur
Investitions- und Finanzierungsplanung und nach entsprechender Fortschreibung
der mittelfristigen Finanzplanung 2024 - 2030 (s. Anlage 1_HKK, Anlage 2) der
Regierung von Mittelfranken vorgelegt.
1. Ausgangslage
Wie bereits im Dezember 2024 im Stadtrat dargelegt und beschlossen, hat die Stadt Erlangen ein Haushaltskonsolidierungskonzept (HKK) zu erarbeiten und nach Beschlussfassung durch den Stadtrat der Regierung von Mittelfranken vorzulegen. Auf den Stadtratsbeschluss vom 12.12.2024, Vorlagennummer II/033/2024 darf insoweit verwiesen werden.
Auf die Bedeutung des HKK für die Wiederherstellung einer geordneten Haushaltswirtschaft und der dauernden Leistungsfähigkeit der Stadt Erlangen wurde von der Regierung von Mittelfranken im Rahmen der rechtlichen Würdigung des Haushalts 2025 nochmals ausdrücklich hingewiesen.
Das vorliegende HKK (s. Anlage 1_HKK) setzt sich wie gefordert mit den zehn Prüffeldern, die von Städten und Gemeinden für die Beantragung von Stabilisierungshilfen zu bearbeiten sind, auseinander.
Die sich aus den zu beschließenden Maßnahmen ergebenden Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben sind in einer Übersicht über das HKK für den Finanzplanungszeitraum und erforderlichenfalls darüber hinaus darzustellen, bis der Nachweis erbracht werden kann, dass die geordnete Haushaltswirtschaft wiederhergestellt ist.
1.1 Konsolidierungscheck und allgemeiner Haushalt
Der Konsolidierungscheck wurde dem Stadtrat in seiner Sitzung am 27.03.2025, Vorlagennummer 13/245/2025, zur Kenntnis gegeben. Er beinhaltet die Konsolidierungsvorschläge der Referate und Fachämter im Bereich der laufenden Verwaltungstätigkeit.
Ergänzt wird der Konsolidierungscheck um Positionen des allgemeinen Haushalts (s. Anlage 2_Abstimmungsskript Konsolidierungscheck)
1.2 Investitions- und Finanzierungstätigkeit
Nach den Anforderungen an das zu erstellende HKK ist auch die Investitionstätigkeit unter den Aspekten Pflichtigkeit, Notwendigkeit und Dringlichkeit auf den Prüfstand zu stellen. Aus dieser Prüfung durch die Fachämter resultieren Verbesserungen im Bereich der Investitionstätigkeit im Volumen von 9,5 Mio. € (Anlage 3_ Abstimmungsskript Investitionsmaßnahmen)
Die Rückzahlung des GEWOBAU-Darlehens leistet einen wichtigen Beitrag zur Deckung des Finanzmittelbedarfs der Stadt im Finanzplanungszeitraum.
1.3 Mittelfristige Finanzplanung 2024 - 2030
Im Zuge der Haushaltskonsolidierung ist darzulegen, bis wann der Erlass einer Haushaltssatzung sichergestellt werden kann. Hierzu ist ein Finanzplan bis zur Wiederherstellung der geordneten Haushaltswirtschaft zu erstellen. In diesen Finanzplan fließen die prognostizierten Mehreinnahmen und Minderausgaben aus dem Haushaltskonsolidierungskonzept ein (s. Anlage 1_HKK, Anlage 2).
Evtl. in dieser Sitzung beschlossene Änderungen und/oder Ergänzungen verändern den Finanzplan entsprechend.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Einholung der Genehmigung des HKK bei der Regierung von Mittelfranken
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Umsetzung des HKK durch die Referate und Fachämter in eigener Zuständigkeit, Herbeiführung erforderlicher Stadtratsbeschlüsse, Fortschreibung des HKK durch die Stadtkämmerei
Anlagen: Anlage 1_HKK
Anlage
2_Abstimmungsskript Konsolidierungscheck
(enthalten in
Anlage 1_HKK, Anlage 3)
Anlage
3_ Abstimmungsskript Investitionsmaßnahmen
(enthalten in
Anlage 1_HKK, Anlage 4)