Betreff
Umbau der Kreuzung St 2242/ER 5 südlich von Eltersdorf
Vorlage
613/334/2025
Aktenzeichen
VI/61
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Im Zusammenhang mit der geplanten Ortsumfahrung Eltersdorf war vorgesehen, den von Fürth über die St 2242 kommenden Verkehr auf Höhe Königsmühle auf die heutige ER 5 zur BAB Anschlussstelle Eltersdorf bzw. weiter zur Ortsumfahrung zu leiten. Nachdem das Projekt Ortsumfahrung nicht umgesetzt werden konnte, wurde alternativ ein Maßnahmenpaket zur Verkehrsberuhigung der Ortsdurchfahrt Eltersdorf entwickelt. Dieses war am 17.10.2023 im UVPA beschlossen worden. Als langfristige und besonders wirksame Maßnahme wurde dabei der Umbau der Autobahnanschlussstelle südlich von Eltersdorf bewertet. Diese liegt nicht in der Baulast der Stadt.

 

Wie das Staatliche Bauamt Nürnberg (StBAN) der Stadtverwaltung vor kurzem mitgeteilt hat, ist die in seiner Baulast befindliche Brücke der ER 5 über die St 2242 so schadhaft, dass sie in den kommenden Jahren abgebrochen werden muss. Sie ist aktuell das zweitschlechteste Ingenieurbauwerk von insgesamt etwa 620 in seinem Zuständigkeitsbereich. Als wirtschaftlichste und ressourcenschonendste Lösung – anstatt dem Ersatzneubau einer Brücke – hat sich eine Umgestaltung der Kreuzung im Bereich der einmündenden Rampen erwiesen.

 


Hierzu fanden bereits konstruktive Abstimmungsgespräche zwischen dem StBAN und der Stadtverwaltung statt. Die ursprünglich von der Stadtverwaltung favorisierte Umgestaltung als T-Ein­mündung mit Anbindung der Ortsdurchfahrt Eltersdorf am untergeordneten Ast (ggf. mit einer zuflussregelnden LSA) konnte aus trassierungstechnischen Gründen nicht weiterverfolgt werden. So wäre diese Variante nur südlich der heutigen Brücke mit einem erheblichen baulichen Eingriff in eine ökologisch hochwertige Fläche möglich gewesen.

 

Stattdessen soll nun die Umgestaltung in den in Anlage 1 noch skizzenhaft dargestellten Kreisverkehr erfolgen. Diese Trassierungsvariante ermöglicht eine Realisierung weitgehend in den bestehenden Verkehrsflächen, Ersatzpflanzungen für wenige entfallende Birken sind bereits vom StBAN beauftragt.

 

Dieser Kreisverkehr soll so trassiert werden, dass auch er die zur Autobahnanschlussstelle angestrebte verkehrslenkende Wirkung erzielen kann. Hierfür wird zum einen ein Bypass für den von Süden zur BAB fahrenden Verkehr ohne Behinderung durch Wartepflicht am Kreisverkehr eingerichtet, während der in Richtung Eltersdorf fahrende Verkehr am Kreisverkehr untergeordnet ist. Zum anderen ist der Kreisverkehr leicht in Richtung Westen aus der Hauptrichtung verschoben, sodass der nach Eltersdorf fahrende Verkehr nach links mit Blinker die Hauptrichtung zur BAB verlassen muss.

 

Die bestehende und im Rahmen der Baumaßnahme neu zu trassierende Radwegeverbindung zwischen Erlangen und Fürth entlang der Eltersdorfer Straße ist mit der am 28.11.2024 beschlossenen Fortschreibung des Plannetzes Radverkehr 2030 in der höchsten Kategorie „Radschnellverbindung“ eingestuft. Die Stadtverwaltung klärt daher bereits, wie der neuzutrassierende Radweg als vorbereitende Maßnahme hierfür gleich mit den Anforderungen an eine Radschnellverbindung trassiert werden kann.

 

Die Planungen sollen ab 2026 weiter konkretisiert werden, mit einem Baubeginn des Kreisverkehrs ist ab 2027 zu rechnen.


Anlagen:

Anlage 1: Neugestaltung Knotenpunkt St 2242 / ER 5 bei Eltersdorf