Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Vor der Veröffentlichung des Lärmaktionsplanes (LAP) ist
abschließend das Einverständnis der Regierung von Mittelfranken einzuholen. Mit
Schreiben vom 04.11.2024 wurde die im UVPA 17.09.2024 beschlossenen Version des
LAP an die Regierung übersandt.
Per E-Mail gingen am 21.11.2024 Änderungsvorschläge der Regierung ein. Diese Anmerkungen wurden geprüft und im LAP angepasst. Es handelte sich um redaktionelle Anpassungen.
Anmerkungen der
Regierung von Mittelfranken:
1. Öffentlichkeitsbeteiligung
Wann und wie lange erfolgte die ÖB II? Wo wurde dabei der LAP im Entwurf
ausgelegt? Wie war er zugänglich?
2. Langfristige Strategie der Stadt
Erlangen
Diese ist nicht eindeutig erkennbar bzw. definiert. Evtl. könnte ein Satz in
Kap. 5 ergänzt werden, welche langfristige Strategien die Stadt Erlangen
verfolgt (z.B. Umstellung aller Busse auf E-Busse, Verwendung lärmmindernder
Straßenbeläge bei erforderlichen Sanierungen,)
3. Geplante Bestimmungen für die Bewertung
der Durchführung und der Ergebnisse des Aktionsplans
Diese sind nicht eindeutig erkennbar bzw. genannt.
4. Schätzwerte für die Reduzierung der Zahl
der betroffenen Personen
Hier wäre es sinnvoll, ein extra Kapitel einzufügen – ähnlich wie beim
bayernweiten LAP der ROF (vgl. Kap. 7.3 auf S. 21): Broschüre
DIN A4 - Bild groß (bayern.de)
S. hierzu auch das Formblatt des
LfU im Anhang dieser E-Mail. Die ROF hat dieses als Anlage im LAP mit
aufgenommen.
5. Vorlage der Zusammenfassung für die
Meldung an die EU
Falls diese bereits an die Regierung von Oberfranken übermittelt wurde, bitten
wir um eine Kopie der E-Mail. Termin für die Übermittlung an die ROF war
bereits im November 2024.
Die Übermittlung an das UBA hatte bis zum 18.11.2024 zu erfolgen.
6. Bei den Steckbriefen der
Lärmschwerpunkte wird teilweise der Splittmastixasphalt mit eine 2
dB(A)-Abschlag versehen. Es wird darauf hingewiesen, dass das StMB auf
Grundlage basierend auf den Erkenntnissen des Arbeitskreises „Leiser
Straßenverkehr in Bayern“ innerorts keinen SMA-Belag als lärmmindernden
Fahrbahnbelag empfiehlt (siehe: Lärmmindernde Fahrbahnbeläge
- Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (bayern.de)).
7. Bei den Steckbriefen der
Lärmschwerpunkte wird bei Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30
km/h von einer Reduzierung von 3 dB(A) ausgegangen. Nach unseren Erfahrungen
ist jedoch nur von einer Reduzierung von 1 bis 2 dB(A) auszugehen.
8. Bei den Steckbriefen mit den
Lärmschwerpunkten wird teilweise noch von lärmarmen Asphaltbelägen gesprochen.
Die Begrifflichkeit „lärmarm“ sollte durch „lärmmindernd“ ersetzt werden.
Stellungnahme der
Stadt Erlangen zu den Anmerkungen:
1. Auslegungszeitraum (01.03.2024 –
07.04.2024) und Zugang zum Entwurf wurden im Textteil ergänzt (PDF-Seite 36).
2. Geeignete langfristige Strategien zur
Lärmminderung in Erlangen werden bereits im Verkehrsentwicklungsplan sowie
Stadtentwicklungskonzept beschrieben. Hierauf wird im Maßnahmenteil verwiesen
(siehe Kapitel 5.1). Es wird die Information ergänzt, dass die Dokumente
geeignete Langfriststrategien zur Lärmminderung enthalten und auch in diesem
Sinne zu verfolgen sind. Es wurde ein Absatz in den LAP eingefügt (S.38).
3. Aus Sicht der Stadt Erlangen wird auf
diesen Punkt in der Zusammenfassung eingegangen.
4. Sofern es hier maßgeblich um die
Unterschiede in den Berechnungsmethoden zur Kartierung und somit die geringe
Vergleichbarkeit zwischen den Kartierungen 2017 und 2022 geht, kann ggf. ein
kurzer Absatz ergänzt werden. Dies ist unter Punkt 1.3 (S. 9) erfolgt.
5.
Nach
Klärung der Einwendungen und dem erfolgten Einvernehmen der Regierung von
Mittelfranken, wird die Zusammenfassung inkl. des LAP an die Regierung von
Oberfranken übermittelt.
6.
Hier
ist nach Rücksprache mit dem LfU (Herr Bauer) und dem SG 31 (Herr Lichtenberg)
keine Anpassung notwendig. Nach Aussage des LfU werden die Deckschichten SMA 5
und SMA 8 bei Geschwindigkeiten ≤ 60 km/h bei der Berechnung nach BUB mit
einem Abschlag von ca. 2,6 dB(A) versehen. Daher sind diese Deckschichten in
Kontext der Umgebungslärmkartierung und der nachfolgenden Lärmaktionsplanung
als geeignete Maßnahme zu sehen, um die Anzahl der Betroffenen zu reduzieren.
Die
Fahrbahnbeläge im Bestand wurden nach ungefährer Wirkung gemäß BUB
zusammengefasst. Die Analyse der Schwerpunkte ist als Bestandsaufnahme zu
verstehen und enthält noch keine Empfehlungen. In den Maßnahmen der
Lärmschwerpunkte erfolgt keine Festlegung auf konkrete lärmmindernde
Fahrbahnbeläge.
7. Die Wirkung von Tempo-30 statt Tempo-50
kann in Übereinstimmung der BUB/RLS überschläglich mit > 2 dB(A) beziffert
werden, was gemäß den Rundungsregelungen (aufrunden auf ganze dB) als 3 dB(A)
und damit auch als hinreichend wirksam zu werten ist. Der Wortlaut „etwa 3
dB(A)“ wird durch den Wortlaut „bis zu 3 dB(A)“ ersetzt
8.
Der
Wortlaut „lärmarm“ wird mit dem Wortlaut „lärmmindernd“ ersetzt.
Nach Anpassung des LAP wurde das Einvernehmen der Regierung
von Mittelfranken am 19.12.2024 erteilt (Vgl. Anlage 1). Die aktuelle Version der LAP ist der MzK als
Anlage 2 angefügt.
Anlagen:
- Schreiben_Reg_v_Mfr_Einvernehmen_zum LAP
- LAP-Erlangen-2024 Bericht