Der Bau- und Werkausschuss beschließt:
Den Ausführungen im Sachbericht und der vorgelegten Ausführungsplanung zur Erschließung der Planstraße 8.1 (vorher 8.2) und Planstraße 8.3 von Modul 8 BA II des Siemens Campus
2 Deckenhöhenpläne M
1:250 Unterlagen 2-2108.2.4
A bis 2.5 A
2 Höhenpläne M
1:250/25 Unterlagen 2-2108.3.3 A
und 3.4 A
2 Regelquerschnittspläne M 1:50 Unterlagen 2-2108.4.3 A und 4.4 A
1 Detailplan Blindenleitsystem M 1: 50 Unterlage 2-2108.14.1 A
wird zugestimmt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Ergänzend zu der bereits mit der Vorlage 66/142/2022 vom 13.09.2022 beschlossen Ausführungsplanung des BA I soll nunmehr der zweite Bauabschnitt der Erschließungsanlagen im Modul 8 des Siemens Campus beschlossen werden. Die Planung beinhaltet die zukünftigen öffentliche Planstraße 8.1 (vorher 8.2) und Planstraße 8.3 des Modul 8 im Siemens Campus.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Gemäß Beschluss des Stadtrates
vom 28.10.2021 wurde zwischen der Stadt Erlangen und der Siemens Campus
Erlangen Objekt 6 GmbH & Co. KG, der Siemens Campus Erlangen Objekt 7 GmbH
& Co. KG, der Siemens Campus Erlangen Objekt 2 GmbH & Co. KG, der
Siemens Campus Erlangen Objekt 4 GmbH & Co. KG, der Siemens Campus Erlangen
Objekt 5
GmbH & Co. KG und der Siemens Campus Erlangen Grundstücks-GmbH & Co. KG
am 10.11.2021 ein Städtebaulicher Vertrag u.a. zur Erschließung des
Bebauungsplans Nr. 438 geschlossen. Bestandteil des abgeschlossenen
Städtebaulichen Vertrags ist u.a. die abgestimmte Entwurfsplanung
(Leistungsphase 3, HOAI) der Verkehrsanlagen für das Modul 8 des Siemens
Campus.
Auf Grundlage des Bebauungsplanes Nr. 438 und des Städtebaulichen Vertrags wurde durch das von der Fa. Siemens beauftragte Ingenieurbüro Schneider & Partner Ingenieur-Consult GmbH (SRP), Kronach, die Ausführungsplanung für den 2. Bauabschnitt für die öffentlichen Erschließungsstraßen Planstraße 8.1 (vorher 8.2) und Planstraße 8.3 des Moduls 8 erstellt.
Die Querschnittsaufteilung und die Oberflächenbefestigung sind aus den ausgehängten Plänen ersichtlich. Das anfallende Oberflächenwasser der Fahrbahn wird über Straßenabläufe der städtischen Mischwasserkanalisation zugeführt. Geh- und Radwege entwässern in die begleitenden Grünflächen.
Die öffentlichen Verkehrsflächen
werden richtlinienkonform beleuchtet. Zum Einsatz kommen energieeffiziente und
moderne technische LED Leuchten. Damit kann neben der zielgerichteten Ausleuchtung
der öffentlichen Verkehrsflächen (reduzierte Lichtverschmutzung und reduzierter
störender Lichteinfall in angrenzende Gebäude), sowie einer besonders
lnsektenfreundlichen Beleuchtung, auch ein deutlicher Beitrag zur
Energieeinsparung geleistet werden.
Die vorliegende Planung basiert
auf den bereits beschlossenen und gem. Städtebaulichem Vertrag
freigegebenen Entwurfsplänen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Die vorgelegte Ausführungsplanung soll beschlossen werden.
Die bauliche Abwicklung erfolgt durch den Erschließungsträger in Abstimmung mit den angrenzenden Hochbaumaßnahmen und den Versorgungsträgern.
Die Planstraße 8.1 (vorher 8.2)
und Planstraße 8.3 werden vorerst nur als Vorerschließung, also ohne
Asphaltdeckschicht bzw. ohne abschließenden Pflasterbelag, Gehwege etc.
hergestellt. Der Restausbau erfolgt nach Abschluss der Hochbaumaßnahmen zu
einem späteren Zeitpunkt.
Der im Lageplan zwischen Schuckertstraße und Querungshilfe gelegene rot
umrandete Gehweg einschl. Grünstreifen der Planstraße 8.1 wird zu einem
späteren Zeitpunkt durch die Stadt Erlangen hergestellt werden. Die hierfür
geschätzten Kosten wurden der Stadt Erlangen gem. Städtebaulichen Vertrag (Teil
II – Verkehrliche Erschließung, Ziff. 2.1.2.2) durch den Erschließungsträger
bereits bezahlt.
Nach vollständiger Herstellung sämtlicher öffentlicher Verkehrsflächen und mängelfreier Abnahme erfolgt entsprechend den Regelungen des Städtebaulichen Vertrages die Übernahme der Planstraße 8.1 (vorher 8.2) und Planstraße 8.3 in die städtische Bau- und Unterhaltslast.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
Grundsätzlich haben Baustellen immer einen
negativen Einfluss auf das Klima.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
ca. 2.945.000 € |
durch
Erschließungsträger |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten Jährliche Unterhaltskosten: Beleuchtung ca. 6.000 € Straßenbau ca. 16.000 € |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt, da die Maßnahme gem. Städtebaulichen Vertrag durch den
Erschließungsträger finanziert und realisiert wird.
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Anlage 1 – Übersichtsplan
Anlage 2 – Lageplan (Ausführungsplanung)