Der Entwurfsplanung zur Erneuerung der Straßenbeleuchtung,
gemeinsam mit einer Maßnahme der ESTW, im Bereich des Mistelweges in Dechsendorf wird zugestimmt. Die Verwaltung wird
beauftragt die Maßnahmen umzusetzen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Aufgrund des sehr hohen Alters der Maste und des Straßenbeleuchtungskabel (Größtenteils aus den 60-er Jahren), ist vorgesehen die notwendige Erneuerung der überalterten und schadhaften Beleuchtungsanlage sowie die gleichzeitige Umrüstung auf LED gemeinsam mit einer Maßnahme der ESTW durchzuführen. Gleichzeitig werden die teilweise im privaten Bereich verlaufenden Kabel in den öffentlichen Grund umgelegt.
Durch die gemeinsame Maßnahme werden die sich ergebenden Synergien sinnvoll genutzt.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die Beleuchtungsanlage in dem vorgenannten Ausbauabschnitt wird entsprechend den aktuellen Richtlinien und Vorschriften für eine verkehrssichere Straßenbeleuchtung neu konzeptioniert. Dies hat zur Folge, dass Maststandorte entsprechend der lichttechnischen Berechnung neu definiert, sowie elektrischen Anschlüsse ersetzt werden müssen. Es wird auch zu einer Neuaufteilung der Stromkreise kommen, um die Belastungen und Anpassungen in der Zukunft leichter durchführen zu können. Zum Einsatz kommen energieeffizienten technische LED-Leuchten mit warmweißem Licht. Das beschlossene Dimmprofil wird eingesetzt.
Es sind mehr als 350 Meter Straße betroffen und es werden 14 Maste erneuert. Neben den finanziellen Einsparungen durch eine gemeinsame Abwicklung werden auch die Einschränkungen für den Verkehr sowie für die Anliegerinnen und Anlieger reduziert.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Die Maßnahme soll, entsprechend dem Arbeitsprogramm der ESTW, noch im Jahr 2024 umgesetzt werden. Die geschätzten Kosten für die Mitverlegung und zugehörigen Montagearbeiten liegen incl. Materialkosten bei rd. 92.000,- €.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
ca. 92.000 € |
bei IPNr.: 541.6001 |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 541.6001
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Einsichtnahme durch
das Revisionsamt
Das Revisionsamt hat die
Unterlagen zur Entwurfsplanung gemäß
Ziffer 5.5.3 DA Bau zur Einsichtnahme erhalten.
Anlagen:
Ausführungsplanung
Übersichtslageplan