Der vorliegenden Planung zur Erneuerung des Eisenbahnübergang (ESA 3) das städtische Anschlussgleis am Hafen zur Müllumladestation wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt die weiteren Planungsschritte und die bauliche Umsetzung zeitnah zu veranlassen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Das städtische Anschlussgleis ist ein wichtiger Bestandteil einer umweltfreundlichen schienengebundenen Transportkette des Zweckverbandes Abfallwirtschaft. Im Zuge dieser Schienenverbindung wird auch die Zufahrtsstraße zum Wertstoffhof gequert.
Die Bahnsignalisierungsanlage an der Zufahrt zum Recyclinghof wird für das Rangieren und Beladen der Container des ZVA für die Verladung benötigt. Da die Anlage sowohl überaltert ist und im aktuellen Zustand nicht mehr geprüft werden kann, wurde die Stadt von der Landeseisenbahnaufsicht der Regierung von Mittelfranken aufgefordert die Signalisierung zeitnah zu erneuern. Sollte dies nicht erfolgen steht eine Sperrung des Bahnübergans durch die Landesbahnaufsicht Nordbayern kurz bevor. Die einzige Abhilfemöglichkeit ist der Neubau der Eisenbahnsignalisierungsanlage. Die Maßnahme wurde auch bereits mit der Vorlagennummer 66/211/2024 im BWA-Ausschuss vom 06.02.2024 als Maßnahme für 2025 (Punkt d) vorgestellt.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Derzeit wird die Sicherung übergangsweise mittels Postensicherung umgesetzt. Dies ist jedoch nur ausnahmsweise und nicht dauerhaft zulässig und muss zeitnah durch eine technische Bahnübergangssicherung ersetzt werden. Die vorbereitete Planung (PT-1) ist bereits in Arbeit und kurz vor der Fertigstellung. Die Ausführungsplanung (PT-2) und der zugehörige Bau werden mit 180.000,- € veranschlagt und sollen möglichst kurzfristig umgesetzt werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Die Vorplanungen wurden bereits durchgeführt. Die nächsten Schritte sind die PT-2 Planung und der Bau der Anlage. Da es sich hier um eine Bahnanlage handelt, sind entsprechende Zulassungen für die Planung und die Ausführung der Arbeiten notwendig. Nach der Prüfung der PT-1 Planung durch die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Ausschreibung der Maßnahmen geplant.
Die Umsetzung der Maßnahmen ist als vordringlich und dringend einzustufen, da die Landeseisenbahnaufsicht der Regierung von Mittelfranken der aktuellen Sicherung mittel Posten nur unter dem Vorbehalt zugestimmt hat, die Erneuerung des Bahnüberganges erfolgt sehr zeitnah.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen
werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
180.000. €- |
bei IPNr.: 548-401 |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 548-401
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Die Finanzierung der Maßnahme wird mit Mitteln aus dem Deckungskreis des Amtes 66 bereitgestellt.
Einsichtnahme durch
das Revisionsamt
Das Revisionsamt hat die
Unterlagen zur Entwurfsplanung gemäß
Ziffer 5.5.3 DA Bau zur Einsichtnahme erhalten.
Anlagen:
Übersichtsplan (Anlage 1)
Kreuzungsplan Vorentwurf (Anlage 2)