Betreff
ZAM (Zentrum für Austausch und Machen): Mittelbedarf für die Endphase des Umbaus zum satzungsgemäßen Betrieb
Vorlage
47/117/2024
Aktenzeichen
IV/47/GA020
Art
Mitteilung zur Kenntnis

1.Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.

 

2.Es wird zur Kenntnis genommen, dass eine erforderliche Mittelbereitstellung erst nach Genehmigung des Haushalts 2024 im Juli-KFA / HFPA / Stadtrat zur Abstimmung gegeben werden kann, verbunden mit einem möglichen Deckungsvorschlag


Der für den satzungsgemäßen Betrieb des ZAM notwendige Umbau befindet sich auf der Zielgeraden. Mit Hilfe zahlloser ehrenamtlicher Stunden, die unter strenger Federführung des Architekten und ausführender Firmen professionell abgeleistet wurden und werden, wurden die von Beginn an kommunizierten Bereiche Sanitär, Brandschutz und Barrierefreiheit angegangen und stehen kurz vor ihrer Fertigstellung. Wie in einem Altbau üblich, gab es, trotz genauer Planung durch den Architekten in Absprache mit dem Betreiberverein e. V., während der Bauphase einige Überraschungen, die zunächst nicht geplante Maßnahmen, insbesondere beim Brandschutz und für den sicheren Betrieb, erforderlich machten. So stellte sich heraus, dass beispielsweise die Elektrik doch in allen Gebäudeteilen auf den Stand der Technik gebracht werden muss, statt, wie ursprünglich angenommen, nur im Werkhaus. Auch weitere, eher kleinere Posten mussten in die Bauplanung mit aufgenommen werden.

 

Aus diesem und anderen budgetrelevanten Gründen plante der Betreiberverein e. V. um und schlug beispielsweise vor, auf eine gut ausgebaute Fluchttreppe als Ausgang/Eingang Westliche Stadtmauerstraße zugunsten eines provisorischen und preiswerteren Gerüsttreppenturms zu verzichten. Auch andere Posten wurden zur Disposition gestellt, zum Beispiel das Wiederherstellen des Innenhofs West. Gemeinsam mit Referat VI wurde ein erstes Gespräch geführt, das die Aufwertung der Westlichen Stadtmauerstraße und insofern auch die angesprochene Treppe zum Thema hatte. Eine Möglichkeit wäre es, so Referat VI, die Treppe im Rahmen einer größeren Sanierungsmaßnahme zu späterer Zeit in einem größeren städtebaulichen Kontext noch einmal zu beplanen, um so dann ggf. Städtebaufördermittel geltend machen zu können. Dies hätte eine Teil-einschränkung des dann laufenden Betriebs des ZAM zur Folge (Nutzung des Obergeschosses).

 

Verfolgt man die kleine Lösung (provisorische Gerüsttreppe) weiter, fehlen nun noch aufgerundet 300.000 €, um den Umbau des Gebäudes vernünftig, gleichwohl in Teilen aus Kostengründen reduziert zu Ende zu bringen (s. Anlage). Durch den Stadtrat für den Bau bewilligt sind bereits 2.093.000 €. Eine erforderliche Mittelbereitstellung wird im Juli-KFA / HFPA / Stadtrat zur Abstimmung gegeben.

 

Es sei abschließend erwähnt, dass aus dem Förderprogramm REACT-EU in 2024 281.700 € zurück in den städtischen Haushalt fließen.  


Anlagen: Baukostenübersicht ZAM Stand 14.3.2024