Betreff
Budgetierungsregeln 2024
Vorlage
113/083/2023/1
Aktenzeichen
III/11
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Die Regeln für die Budgetierung gelten ab dem Haushaltsjahr 2024 in der vorgelegten Fassung.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Aktualisierung der Budgetierungsregeln.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Folgende Anpassungen werden vorgeschlagen:

 

a.   Bei der Nutzung der beiden Dienstkraftfahrzeuge der Poststelle wird dem Amt für                Gebäudemanagement Vorrang vor anderen Ämtern eingeräumt (siehe 2.6.3). Eine kostenlose (nun nachrangige) Überlassung an andere Ämter für Dienstreisen bleibt weiterhin wie bisher möglich.

b.   Die bisherige Vergabe von Zusatzprämien an die Tarifbeschäftigten wurde ab 2023 eingestellt. Die Regelungen zur Finanzierung dieser Prämien wurden dementsprechend herausgenommen bzw. angepasst (siehe 3.1.2, 3.1.4, 1.2.8 c).

c.   Die Finanzierung von Werkstudent*innen durch die Fachämter und die Berechnungsmethode bei der Personalkostenbudgetabrechnung wurde in die Übersicht der Gut-/Lastschriften   aufgenommen (siehe 3.1.4).

d.   Die Formulierung zu den Aufwendungen für Personaleinstellungen wurde angepasst (siehe 3.1.7). Die bisherige Einschränkung auf Veröffentlichungen in den Nürnberger Nachrichten und dem Bayerischen Staatsanzeiger als zentrale Finanzierung wurde herausgenommen.

e.   Bei interkommunalen Ausschreibungen sind die Beschäftigten der IZ-Städte als interne        Bewerber*innen zu betrachten (siehe 3.2.3 i).

f.    Redaktionelle Anpassungen im Bereich 1.2, 2.15, 3.2 und Anpassungen der                        Ansprechpartner*innen in 1.2.4 und 1.2.9

g.   Die Regelung zur Anordnung von Überstunden im Bereich der Lehrkräfte wird geändert (siehe 3.2.6 c). Bei den Tarifbeschäftigten liegt nun die Verantwortung analog der anderen        Dienststellen bei der jeweiligen Schulleitung bzw. bei Amt 47 für die Musikschullehrkräfte     (bisher bei Referat III). Bei den Beamt*innen ist für Lehrkräfte der drei städtischen Schulen nun ebenfalls die Schulleitung verantwortlich (bisher – wie weiterhin bei den übrigen Dienststellen – Referat III).

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Veröffentlichung der neuen Budgetierungsregeln.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Haushaltsmittel

                    werden nicht benötigt


Anlagen:        Budgetierungsregeln 2024