Die Regeln für die Budgetierung gelten ab dem Haushaltsjahr 2024 in der vorgelegten Fassung.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Aktualisierung der Budgetierungsregeln.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Folgende Anpassungen werden vorgeschlagen:
a. Bei der Nutzung der beiden Dienstkraftfahrzeuge der Poststelle wird dem Amt für Gebäudemanagement Vorrang vor anderen Ämtern eingeräumt (siehe 2.6.3). Eine kostenlose (nun nachrangige) Überlassung an andere Ämter für Dienstreisen bleibt weiterhin wie bisher möglich.
b. Die bisherige Vergabe von Zusatzprämien an die Tarifbeschäftigten wurde ab 2023 eingestellt. Die Regelungen zur Finanzierung dieser Prämien wurden dementsprechend herausgenommen bzw. angepasst (siehe 3.1.2, 3.1.4, 1.2.8 c).
c. Die Finanzierung von Werkstudent*innen durch die Fachämter und die Berechnungsmethode bei der Personalkostenbudgetabrechnung wurde in die Übersicht der Gut-/Lastschriften aufgenommen (siehe 3.1.4).
d. Die Formulierung zu den Aufwendungen für Personaleinstellungen wurde angepasst (siehe 3.1.7). Die bisherige Einschränkung auf Veröffentlichungen in den Nürnberger Nachrichten und dem Bayerischen Staatsanzeiger als zentrale Finanzierung wurde herausgenommen.
e. Bei interkommunalen Ausschreibungen sind die Beschäftigten der IZ-Städte als interne Bewerber*innen zu betrachten (siehe 3.2.3 i).
f. Redaktionelle Anpassungen im Bereich 1.2, 2.15, 3.2 und Anpassungen der Ansprechpartner*innen in 1.2.4 und 1.2.9
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Veröffentlichung der neuen Budgetierungsregeln.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
Anlagen: Budgetierungsregeln 2024