- Der Antrag wird abgelehnt. Eine Sperrung der
Nürnberger Straße für den MIV bei Umsetzung der StUB wird durchgeführt.
- Der Antrag Nr. 8 der Bürgerversammlung Röthelheim/Rathenau ist abschließend bearbeitet
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Aus der Bürgerversammlung Röthelheim/Rathenau wird eine Aufhebung der Sperrung der Nürnberger Straße mit Umsetzung der Stadt-Umland-Bahn (StUB) beantragt (siehe Anlage 1).
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Im Zuge der Planungen der StUB soll die Nürnberger Straße in dem Abschnitt zwischen Gebbertstraße und Memelstraße für den MIV gesperrt werden. Diese Sperrung ist erst seit der Veröffentlichung der landesplanerischen Beurteilung (24.01.2020) als Ergebnis des Raumordnungsverfahrens (ROV) bekannt. In den Plänen der StUB war dies ursprünglich nicht vorgesehen. Durch den Freistaat wurde die Sperrung im Rahmen der Belange des Freiraumschutzes gefordert (siehe Anlage 2: S. 5, F9, F10 sowie S. 53f und 84f). Dies ist zum einen mit dem Schutz der Ökologie und Aufenthaltsqualität durch den Erhalt der bestehenden Allee in der Nürnberger Straße, zum anderen mit einem geringen Anwohnendenverkehr und der damit verbundenen verkehrlichen Umsetzbarkeit begründet. Der Stadtrat ist mit seiner Kenntnisnahme VI/002/2020 und dem Beschluss 613/008/2020 diesen Vorgaben nachgekommen und hat im Zuge des Beschlusses VI/033/2020 das Vorgehen bekräftigt.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Daher kann die Sperrung der Nürnberger Straße in dem Abschnitt zwischen Gebbertstraße und Memelstraße für den MIV nicht aufgehoben werden.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz
handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem
Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung
zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1: Antrag Nr. 8 der Bürgerversammlung Röthelheim/Rathenau
Anlage 2: Auszug aus der landesplanerischen Beurteilung