Der Vorentwurfsplanung zu den
Entsiegelungsmaßnahmen in der Österreicher Straße wird zugestimmt.
Aufgrund der bereits sehr detaillierten Vorentwurfsplanung wird abweichend von der DA Bau auf den separaten Beschluss des Entwurfsplans verzichtet.
Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Planungsschritte zu veranlassen und die Entsiegelungsmaßnahmen entsprechend der vorgelegten Planung im Frühjahr 2024 durchzuführen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
In der Österreicher Straße ist gemäß Bedarfsbeschluss vom 11.05.2021 (Vorlagen-Nr. 773/029/2021) zur Verbesserung der Standorte und Ergänzung der Alleebäume eine Entsiegelung und Baumneupflanzungen geplant.
Durch Entsiegelungsmaßnahmen soll die Situation für die Bäume der Österreicher Straße im Abschnitt zwischen der Schenkstraße und der Reichswaldstraße nachhaltig verbessert werden und die Allee durch Nachpflanzungen ergänzt werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die Bäume stehen im Bereich „Schenkstraße“ bis „Am Röthelheim“ in extrem kleinen offenen Baumscheiben welche als Standort für Bäume unzureichend sind. In Folge der schlechten Standorte zeigen die Bäume eine nachlassende Vitalität und Vergreisungserscheinungen.
Um die Bäume langfristig zu erhalten, sollen Teile der Asphaltflächen zwischen den Bäumen zurückgebaut und als offene Grünflächen gestaltet werden. Diese werden mittels Steinquadern vor Befahren und Beparken geschützt.
Im Zuge dieser Maßnahme
reduzieren sich die Parkmöglichkeiten in der Österreicher Straße von ungefähr 78 auf 72.
Im weiteren Verlauf der Österreicher Straße („Am Röthelheim“ bis „Reichswaldstraße“) sollen punktuelle Entsiegelungen ebenfalls die Standortsituation der Bäume verbessern. Bestehende und erweiterte Grünflächen werden hier ebenfalls mittels Natursteinquadern geschützt, An zwei Stellen können neue Pflanzstandorte für Bäume entstehen und die Baumallee ergänzt werden. Eine weitere Neupflanzung kann in den bestehenden Grünstreifen erfolgen, so dass insgesamt drei neue Bäume gepflanzt werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die vorgelegte Vorentwurfsplanung soll beschlossen werden.
Zu dem vorgelegten Vorentwurf
wurde bei den Anliegern im Bearbeitungsbereich der Österreicher Straße eine
Stimmungsabfrage durchgeführt.
Die Zustimmung zu geplanter Maßnahme liegt bei ca. 48%. Hauptgrund für die
ablehnenden Haltungen ist die Reduzierung der Parkmöglichkeiten im
Bearbeitungsbereich.
Die Planungen wurden dem Stadtteilbeirat Süd zur Kenntnis weitergeleitet.
Es ist vorgesehen im Anschluss die Entwurfs- und Ausführungsplanung zu erstellen. Anschließend soll die Ausschreibung / Vergabe im Herbst 2023 und Durchführung der Maßnahmen im Frühjahr 2024 erfolgen.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
72.000 € |
bei IPNr.: 551.500 |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten für Grünunterhalt |
400 €/Jahr |
bei Sachkonto: EB 77 |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 551.500
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Einsichtnahme durch
das Revisionsamt
Das Revisionsamt hat die
Unterlagen zur Entwurfsplanung gemäß
Ziffer 5.5.3 DA Bau zur Einsichtnahme erhalten.
Anlagen: Anlage 1 – Lageplan
Anlage 2 – Vorentwurf Abschnitt 1
Anlage 3 – Vorentwurf Abschnitt 2
Anlage 4 – Vorentwurf Abschnitt 3
Anlage 5 – Vorentwurf Abschnitt 4