Betreff
Ambulante Erziehungs- und Eingliederungshilfen: Anpassung von Entgelt und Qualitätsvereinbarung für die Fachleistungsstunde
Vorlage
512/019/2023
Aktenzeichen
V/512
Art
Beschlussvorlage

1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis der Qualitätsbeschreibung sowie der Leistungs-, Qualitäts- und Entgeltvereinbarung (s. Anlagen) Vereinbarungen mit den Anbietern von ambulanten Erziehungs- und Eingliederungshilfen zu schließen.

 

2. Der bisherige Fachleistungsstundensatz von 73,94€ wird rückwirkend zum 01.08.2023 auf 88,50€ und zum 01.03.2024 auf 93,40€ erhöht. Zukünftige tarifliche Erhöhungen im Sozial- und Erziehungsdienst werden anlog der aktuell in Bayern geltenden Anlagen F und G der Rahmen-vereinbarung nach §§ 78a SGB VIII berücksichtigt (dynamische Anpassung).


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

 

Ambulante Erziehungs- und Eingliederungshilfen nach §27, §35a, §41 i. V. m. §27 Abs. 2 (u.a. ambulante Krisenhilfen und Klärungsgespräche), §30 (Erziehungsbeistandschaft), §31 (Sozialpädagogische Familienhilfe) und §35 (Intensiv sozialpädagogische Einzelbetreuung ISE) SGB VIII gehören zu den Pflichtaufgaben der Jugendhilfe. Bei Vorliegen des notwendigen Bedarfs bestehen individuelle Rechtsansprüche für Kinder, Jugendliche und Eltern.

Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) verpflichtet das Jugendamt und die Träger der Jugendhilfe in §77 SGB VIII Vereinbarungen über Kostenübernahme und Qualitätsentwicklung bei ambulanten Leistungen zu treffen.

In der Stadt Erlangen arbeiten Jugendamt und ambulante Anbieter seit Jahren vertrauensvoll zusammen. Bisher erfolgte die Finanzierung der Leistungen über die Abrechnung von Fachleistungsstunden auf Basis des JHA-Beschlusses von 2012 (Vorlage 51/058/2011). In der vom Jugendhilfeausschuss eingesetzten Arbeitsgemeinschaft der Träger stationärer, teilstationärer und ambulanter Hilfen in Erlangen gem. §78 SGB VIII (kurz AG78 HzE) (Vorlage 51/134/2013) wurde die Notwendigkeit der Aktualisierung deutlich. Anbieter und Verwaltung legen nach gemeinsamen Gesprächen einvernehmlich ein neues Konzept vor.

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Ziele:

     Die Qualität der Dienstleistungen für Kinder, Jugendliche und Familien wird gesichert und weiterentwickelt.

     Die im KJSG verankerten Prämissen für die fachliche Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe werden in der Stadt Erlangen in die Praxis umgesetzt. Als wichtigen Schritt er-arbeiten die Anbieter Konzepte für die Partizipation von Kindern, Jugendlichen und Eltern. Verwaltung und Anbieter sind sich einig, dass die inklusive Umsetzung (insbesondere im Be-reich Eingliederungshilfe) in den nächsten Jahren weiterer Anstrengungen bedarf.

     Durch die Verankerung von „gegenseitig verpflichtenden Vereinbarungen“ wird das Fach-konzept „Kinderschutz im Dialog“ in der Qualitätsvereinbarung berücksichtigt.

     Die Anbieter ambulanter Hilfen können kostendeckend wirtschaften und Fachkräfte weiterhin in Anlehnung an die für den Bereich der Sozial- und Erziehungsdienste bestehenden Tarifwerke vergüten. Eine Tätigkeit im Bereich ambulanter Hilfen bleibt für Fachkräfte im Vergleich zu anderen Arbeitsfeldern attraktiv.

     Mit der erarbeiteten Qualitätsvereinbarung und der Dynamisierung der Entgelte wird die bisher gelebte gute fachliche und wirtschaftliche Kooperation zwischen Anbietern und Jugendamt für die nächsten Jahre auf eine wechselseitig verlässliche Basis gestellt.

     Die Verwaltung des Jugendamtes hat das Ziel, Entgelte im Bereich ambulanter Jugendhilfe-leistungen (ähnlich wie bei stationären und teilstationären Hilfen) zu vereinheitlichen (zumindest innerhalb von Mittelfranken). Als Grundlage für die Gespräche in Erlangen diente die Vereinbarung zur Fachleistungsstunde der Stadt Nürnberg.

     Weitere Verwaltungsvereinfachung (z.B. pauschale Berücksichtigung von Kennenlernge-sprächen in der Kalkulation, Regelung für Ausfallzeiten).

 

Eine Aktualisierung der Kostenkalkulation ist insbesondere notwendig, da

     die durchschnittlichen Krankheitstage von Beschäftigten gestiegen sind,

     im aktuellen Tarifvertrag Sozial- und Erziehungsdienst zusätzliche Regenerationstage für die Beschäftigten vereinbart sind,

     Anbieter den Inflationsausgleich bereits an Ihre Beschäftigten ausgezahlt haben,

     Hilfefälle inhaltlich komplexer geworden sind und in der Folge mehr Arbeitszeit für indirekte Arbeit (u.a. kollegiale Beratung, Krisenberatung und Supervision, Anforderungen an die Do-kumentation) notwendig ist (Erhöhung von 21% auf 30% an der Fachkraft-Arbeitszeit)

     durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz ab 2021 die fachlichen Anforderungen an die Anbieter gestiegen sind (z.B. Partizipation von Kindern und Jugendlichen)

     den Anbietern höhere Sachkosten entstehen (insbesondere für Miete, Energiekosten, IT-Hard und -software), (Erhöhung der Sachkostenpauschale von 15% auf 18% der Personalkosten)

     durch Veränderungen der Arbeitswelt der Aufwand für Leitung und Verwaltung gestiegen ist (Erhöhung des Anteils von 15% auf 17% der Fachkraft-Kosten).

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

Umsetzung von Dienstleistung, Qualität und Finanzierung entsprechend der vereinbarten Qualitätsbeschreibung, der Leistungs-, Qualitäts- und Entgeltvereinbarung sowie der Kostenkalkulation

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Der aktuelle Fachleistungsstundensatz beträgt seit dem 01.01.2023 73,94€. Er wird rückwirkend zum 01.08.2023 auf 88,50 € und zum 01.03.2024 auf 93,40 € erhöht.
Das hat zur Folge, dass sich die Gesamtausgaben bei den ambulanten Hilfen wie folgt erhöhen:

 

-        im Jahr 2023 um 874.398 €

-        im Jahr 2024 um 1.110.469 €

 

Die Zahlen ergeben sich aus der Hochrechnung auf Basis des aktuellen Fachleistungsstundensatzes i. H. v. 73,94€ und den Aufwendungen im aktuellen Haushalt zum Stand August 2023.

Die Mehraufwendungen wurden für 2023 und 2024 bereits über die Mittelnachbewilligung bzw. Mittelnachmeldung im Haushalt berücksichtigt.

 

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk 36331, 36334, 36335, 3634111, 3634121, 363431      

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:            

 

Im Vergleich zu den bisherigen Qualitätsstandards der Fachleistungsstunde sind die aktuell überarbeiten Anlagen angefügt:

·         Leistungs-, Qualitäts- und Entgeltvereinbarung für ambulante Erziehung- und Eingliederungshilfen nach § 27, § 35a und § 41 SGB VIII

·         Qualitätsbeschreibung, Stand Oktober 2023

·         Kostenkalkulation Fachleistungsstunde, Stand Oktober 2023

·         „Sicherheitskonzept für die Durchführung von erlebnispädagogischen Projekten“,
Stand November 2023

·         Übersicht ambulante Anbieter, Stand Oktober 2023