Betreff
Überörtliche Prüfung der Haushaltsjahre 2013 bis 2020 durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) - Teilberichte 1 und 2; Stellungnahmen der Dienststellen
Vorlage
14/154/2023
Aktenzeichen
OBM/14
Art
Beschlussvorlage

1. Der Prüfungsbericht des BKPV über die Haushaltsjahre 2013 bis 2020 (Teilberichte 1 und 2) sowie die entsprechenden Stellungnahmen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

 

2. Es besteht Einverständnis, wie in den Stellungnahmen vorgeschlagen zu verfahren und dies der Regierung von Mittelfranken als Rechtsaufsichtsbehörde mitzuteilen.

 


Der BKPV hat die o. g. Prüfung im Jahr 2022 durchgeführt. Es liegen hierzu die Teilberichte 1 und 2 vor. Mit einem Vorliegen von Teilbericht 3 (bautechnische Prüfung) ist kurzfristig nicht zu rechnen.

 

Die Schwerpunkte der überörtlichen Prüfung lagen diesmal beim Friedhofs- und Bestattungswesen, der Kindertagesbetreuung, dem Personalwesen, der Betätigungsprüfung, der Informationstechnik, den beiden Eigenbetrieben EBE und EB77 sowie bei einer Organisationsuntersuchung im Bauaufsichtsamt.

 

Im April 2023 haben alle Stadtratsmitglieder die Unterlagen per SecureCloud erhalten. Die Berichte können auch gerne beim Revisionsamt bezogen werden. Inzwischen wurden vom Revisionsamt Stellungnahmen der betroffenen Dienststellen eingeholt. Das Revisionsamt ist für die Weiterbehandlung der Prüfungsfeststellungen in koordinierender Hinsicht zuständig. Für die Erledigung sind die jeweils betroffenen Dienststellen verantwortlich.

 

Der Prüfungsbericht enthält 42 Prüfungsfeststellungen, die sich teilweise in mehrere Aussagen untergliedern. Die Stellungnahmen hierzu sind in der Anlage abgedruckt.

Der BKPV hat den Prüfungsbericht auch bereits der Regierung von Mittelfranken als Rechtsaufsichtsbehörde zugeleitet. Die Regierung von Mittelfranken bat daraufhin die Stadt Erlangen mit Schreiben vom 27.06.2023 den Bericht auszuwerten, die Prüfungsfeststellungen zu erledigen und die notwendigen Entscheidungen herbeizuführen. Zu verschiedenen Prüfungsfeststellungen bat sie zudem um Berichterstattung bis 15.10.2023 (Fristverlängerung beantragt).

 

Falls Fragen oder Klärungsbedarf von Stadtratsmitgliedern bestehen, wird möglichst um Rückmeldung im Vorfeld der Sitzung an das Revisionsamt gebeten. Die zuständigen Dienststellen würden dann um zusätzliche Informationen gebeten bzw. zur Stadtratssitzung eingeladen.


 

Weitere Informationen:

1.   In Bayern ist das Prüfungswesen der Kommunen zweigeteilt. Die örtliche Prüfung nimmt kraft Gesetzes das Revisionsamt wahr, für die überörtliche Prüfung ist der BKPV zuständig. Die überörtliche Prüfung wird dabei in einem Turnus von etwa 5 bis 8 Jahren durchgeführt. Die Prüfungsgegenstände der überörtlichen Prüfung unterscheiden sich grundsätzlich nicht von denen der örtlichen Prüfung. Es werden jedoch in der Regel andere Schwerpunkte gesetzt. Auch erfolgt eine Abstimmung zwischen Revisionsamt und BKPV zur Vermeidung von Doppelprüfungen.

2.   Die Zuständigkeit für die Behandlung der Prüfungsfeststellungen der überörtlichen Prüfung liegt beim Stadtrat und nicht etwa beim Revisionsausschuss. Der Revisionsausschuss ist das zuständige Gremium für die örtliche Prüfung.

3.   Die in der Anlage zusammengestellten Stellungnahmen zu den Prüfungsfeststellungen beruhen auf Mitteilungen der jeweils zuständigen Dienststellen. Eine Überprüfung durch das Revisionsamt, ob die Angaben zutreffend, sinnvoll oder hinreichend sind, erfolgte nicht. Dies wäre Aufgabe der Regierung von Mittelfranken als Rechtsaufsichtsbehörde und des BKPV, der sich bei der nächsten überörtlichen Prüfung damit erneut befassen wird.

           

 


Anlage: Übersicht der Stellungnahmen der Fachämter