Betreff
Erlanger Mietspiegel 2023: Fortschreibung und Anerkennung als qualifizierter Mietspiegel
Vorlage
13-4/007/2023
Aktenzeichen
OBM/13-4
Art
Beschlussvorlage

Der vom Erlanger Stadtrat im Oktober 2021 als qualifiziert anerkannte Mietspiegel wird nach zwei Jahren mit den Ergebnissen einer Vermieterbefragung mit dem Stichtag Januar 2023 fortgeschrieben und im Oktober 2023 veröffentlicht. Damit erfüllt er für weitere zwei Jahre die Voraussetzungen eines qualifizierten Mietspiegels im Sinne des § 558d BGB. Er wird als „qualifizierter Mietspiegel“ anerkannt.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Nach § 558a, Absatz 3 BGB muss ein qualifizierter Mietspiegel nach zwei Jahren an die Markt­entwicklung angepasst werden, um weiterhin als „qualifizierter“ Mietspiegel zu gelten. Ohne diese Anpassung würde der Mietspiegel lediglich als „einfacher“ Mietspiegel weiter gel­ten.

Besonderheiten des qualifizierten Mietspiegels:

·         Nach § 558d, Absatz 2 BGB muss ein qualifizierter Mietspiegel, sofern er Angaben zur be­treffenden Wohnung enthält, im Mieterhöhungsverfahren immer mit angegeben wer­den (auch wenn sich das Mieterhöhungsverlangen auf drei Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten stützt).

·        § 558d, Abs. 3 BGB geht davon aus, dass ein qualifizierter Mietspiegel die ortsübliche Vergleichsmiete korrekt wiedergibt.

In der Praxis bedeutet das eine Erschwerung der Mieterhöhung über das Niveau des Mietspie­gels hinaus, da ein einfacher Mietspiegel gleichberechtigt neben Vergleichswohnungen und Sachverständigengutachten Anwendung findet.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die in § 558d, Absatz 2 BGB geforderte Anpassung an die Marktentwicklung kann durch die Anwendung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland oder durch eine Stichprobe erfolgen. Aufgrund des HFPA-Beschlusses vom 27. April 2022 wurde durch 13-4 im ersten Quartal 2023 eine repräsentative Befragung bei Mieterhaushalten durchgeführt. Die Auswertung durch das AFP-Institut Hamburg ergab eine durchschnittliche Teuerung um 3,7% gegenüber dem Mietspiegel 2021. Je nach Wohnungsgröße fällt die Erhöhung unterschiedlich aus: Die Spanne reicht von einem Rückgang um 0,4 % bei den kleinsten Wohnungen (18-20 m²) bis zu einem Anstieg um 7,6 % bei Wohnungen/Häusern mit 180 m² Wohnfläche. Die prozentualen Zu- und Abschläge für Lage und Ausstattung bleiben bei einer Fortschreibung unverändert.

Der fertige Mietspiegel wurde durch den Haus- und Grundbesitzerverein Erlangen, dem Erlanger Mieterinnen- und Mieterverein und dem Mieterbund Nürnberg für zwei Jahre als Qualifizierter Mietspiegel anerkannt.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Der aktualisierte Mietspiegel wird am 01.10.2023 veröffentlicht und wie bisher kostenlos im Internet zum Download zur Verfügung gestellt (https://www.erlangen.de/mietspiegel). Außerdem wird er als Broschüre gegen eine Schutzgebühr von 3 Euro abgegeben. Die Nachfrage nach gedruckten Exemplaren ist in den letzten Jahren gesunken, deshalb muss nur noch eine kleine Auflage gedruckt werden. Im Oktober 2025 muss ein neu erstellter Mietspiegel vorgelegt werden. Damit wird sichergestellt, dass die Stadt Erlangen lückenlos über einen qualifizierten Mietspiegel verfügt.

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

€ 1.100

bei Sachkonto:  529101

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden im Budget auf Kst/KTr/Sk   130690/12110010/529101

                         sind nicht vorhanden


Anlagen: Erlanger Mietspiegel 2023 (Entwurf)

                     Dokumentation der Auswertung