Betreff
Einführung einer mit E-Bussen betriebenen CityLinie zum Fahrplanwechsel 2023/2024
Vorlage
613/239/2023
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage
  1. Die Verwaltung und die ESTW werden beauftragt, die CityLinie mit den im Sachbericht beschriebenen Eckdaten und einem 15 Minuten-Takt zum nächsten Fahrplanwechsel im Dezember 2023 umzusetzen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Vorbereitung der CityLinie den bestehenden öffentlichen Dienstleistungsauftrag mit der ESTW leistungs- und finanzierungsseitig entsprechend fortzuschreiben und so der ESTW u.a. die Beantragung/Anpassung der Liniengenehmigungen gegenüber der Regierung von Mittelfranken zu ermöglichen.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, für den Ausgleich der durch den Aufbau und Betrieb der CityLinie entstehenden Mehrkosten Haushaltsmittel für das kommende Haushaltsjahr anzumelden.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Mit Beschluss 613/211/2018 vom 22.01.2019 wurde die ESTW Stadtverkehr GmbH (ESTW) mit der Planung zur Anschaffung und des Betriebs der CityLinie auf Basis von umweltfreundlichen Elektrobussen auf Basis des bestehenden öffentlichen Dienstleistungsauftrags (öDA) betraut. Die CityLinie ist u.a. als Bestandteil des Verkehrskonzeptes zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Innenstadt zu sehen und soll einen Beitrag zur Entlastung vom motorisierten Individualverkehr leisten. Insbesondere soll mit der Linie eine Verbindung zwischen Großparkplatz, Altstadt, Universitätskliniken und Zollhaus (für einen Umstieg zum Regionalverkehr Richtung Osten) geschaffen werden. Im Rahmen eines beschlossenen Stufenkonzepts wird diese Aufgabe seit Januar 2021 zunächst durch die KlinikLinie (Stufe 1) übernommen. Nach einem erfolgreich durchgeführten Fördervorhaben und der Beschaffung von sieben Midi-E-Bussen und neun Ladepunkten wird die CityLinie den Übergangsbetrieb zum Fahrplanwechsel im Dezember 2023 auf Stufe 2 erweitern. Der Betrieb der KlinikLinie wird zu diesem Zeitpunkt eingestellt.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Nach erfolgreicher Einreichung einer Projektskizze im Frühjahr 2019 und eines Förderantrags im April 2020 wurde im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung seitens der ESTW Mitte 2022 der Zuschlag an die Firma Solaris Deutschland GmbH erteilt. Die Beauftragung umfasste die Beschaffung von sieben Midi-Elektrobussen des Typs Solaris Urbino 9 LE electric. Darüber hinaus übernimmt die Unterauftragnehmerin Siemens AG die Bereitstellung der Ladeinfrastruktur und des Last- und Lademanagements. Neben sieben Ladegeräten am Busbetriebshof wurden auch zwei Ladegeräte am Großparkplatz gestellt. Die beiden Ladesäulen auf dem Großparkplatz fungieren hierbei als Schnelllader für die auf den Umläufen der CityLinie verkehrenden E-Busse.

 

Der aktuelle Stand der Linienführung und Haltestellen sind in der Anlage 1 unter „Linienverlauf und Eckdaten der CityLinie“ ersichtlich. Der Linienverlauf verbindet gegenläufig den Großparkplatz (Hst. Busbahnhof) mit den Arcaden, Hauptbahnhof/Hugenottenplatz, Altstadtmarkt, Martin-Luther-Platz, die Kliniken in der Neuen Straße (Hst. Kliniken/Maximiliansplatz) und der Universitätsstraße (Hst. Krankenhausstraße) und dem Bereich um das Zollhaus (Hst. Schillerstr., Hst. Zollhaus und Hst. Lorlebergplatz). Der Betrieb ist in einem 15 Minuten-Takt geplant.

 

Die infrastrukturellen Rahmenbedingungen an der Eisenbahnunterführung Münchener Straße und im Bereich der Engelstraße stellen weiterhin einen erschwerenden Faktor für die dortige von Seiten der Verwaltung priorisierte Führung der CityLinie dar. Befahrungen der betroffenen Bereiche werden zeitnah mit den zuständigen Stellen durchgeführt. Es werden Maßnahmen geprüft, um die Befahrung der Unterführung für den präferierten Linienverlauf zu ermöglichen.

 

Um der ESTW die Umsetzung dieses Betriebs der CityLinie rechtlich zu ermöglichen und die entsprechende Finanzierung beihilferechtskonform auszugestalten, bedarf es einer Fortschreibung des zwischen der Stadt und der ESTW bestehenden öffentlichen Dienstleistungsauftrag (öDA) durch die Stadt als verantwortlichem ÖPNV-Aufgabenträger.

 

Als Bestandteil relevanter städtischer Konzepte soll die Inbetriebnahme der umweltfreundlichen CityLinie nicht nur einen Beitrag zur Entlastung vom motorisierten Individualverkehr leisten, sondern auch zur Reduzierung von Emissionen (Lärm, CO2-Ausstoß) beitragen. Des Weiteren soll bezugnehmend auf die Vorlage 613/234/2023 eine kostenfreie Innenstadtzone für den ÖPNV zum 01.01.2024 als dreijähriges Pilotprojekt eingeführt werden. Im Rahmen einer begleitenden Evaluation soll die Wirkung dieser Maßnahme gemessen und bewertet werden.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Finanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt. Der Ausgleich erfolgt direkt an die ESTW Stadtverkehr GmbH. Zur Höhe und Abrechnung der Kosten werden noch Gespräche mit den ESTW geführt. Für die Jahre nach 2024 soll eine separate, linienscharfe Verrechnung nicht mehr stattfinden. Die Verrechnungs- und Ausgleichsmöglichkeiten, unter anderem hinsichtlich der Möglichkeiten im Rahmen des öDA, werden hierzu geprüft.

 

Die Verwaltung schreibt den mit der ESTW bestehenden öDA entsprechend des dortig enthaltenen Änderungsregimes sowohl leistungs- wie auch finanzierungsseitig fort.

 

Die Umsetzung der CityLinie erfolgt zum Fahrplanwechsel im Dezember 2023. Darüber hinaus soll gemäß Vorlage 613/240/2023 das Konzept „WestLinie Erlangen“ ebenfalls zum Fahrplanwechsel im Dezember 2023 umgesetzt werden.

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden und sind für den Haushalt 2024 anzumelden


Anlagen:

Anlage 1: Einführung der CityLinie