Betreff
Kreuzung Hartmannstraße/ Artilleriestraße: Prüfauftrag für die Einrichtung einer Lichtsignalanlage
Vorlage
613/237/2023
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Die Verwaltung wird beauftragt, detailliert zu prüfen, ob und wie eine Lichtsignalanlage an der Kreuzung Hartmannstraße/ Artilleriestraße eingerichtet werden kann.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

        Schon seit langem ist es sehr schwierig zu den Hauptverkehrszeiten von der Artilleriestraße in die stark befahrene Hartmannstraße einzubiegen. Hierbei müssen nicht nur verschiedene Kfz-Ströme in der Hartmannstraße beachtet werden, sondern auch Rad- und Fußverkehr. Auch für zu Fuß Gehende und Radfahrende selbst ist es sehr schwierig die Hartmannstraße an dieser vorfahrtgeregelten Kreuzung zu überqueren. Erschwerend kommt hinzu, dass Rückstaus von der benachbarten, signalisierten Kreuzung Hartmannstraße/ Luitpoldstraße die vorfahrtgeregelte Kreuzung Hartmannstraße/ Artilleriestraße zeitweise blockieren.

       

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

        Auf der großen Fläche (ehemals Siemens-Parkplatz), die südwestlich der Kreuzung Hartmannstraße/ Artilleriestraße liegt, wird bald ein neues Wohn- und Geschäftshaus mit Nahversorger (Lidl) entstehen – siehe Anlage. Der damit verbundene Kunden- und Anwohnerverkehr wird die Kreuzung Hartmannstraße/ Artilleriestraße noch zusätzlich belasten.
Für dieses Hochbau-Vorhaben wurde ein Verkehrsgutachten erstellt, welches zusammenfassend zu folgendem Ergebnis kommt:

        Der vorfahrtgeregelte Knotenpunkt K2 [Hartmannstraße/ Artilleriestraße] erreicht mit der Verkehrsqualitätsstufe QSV E (morgens & abends) seine Kapazitätsgrenze. Es zeigt sich, dass die Kreuzung in beiden Spitzenstunden mit der Verkehrsqualitätsstufe QSV E nicht leistungsfähig ist. Es wird empfohlen diese mit einer Lichtsignalanlage auszustatten. Dadurch würde sich die Leistungsfähigkeit auf die Qualitätsstufe QSV C verbessern.

       

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

        Das vorgenannte Baugrundstück ist bauplanungsrechtlich durch die vorhandenen öffentlichen Straßen ausreichend erschlossen. Die mögliche Errichtung einer Lichtsignalanlage wäre Aufgabe der Stadt Erlangen.

 

        Die Verwaltung wird daher beauftragt, detailliert zu prüfen, ob und wie eine Lichtsignalanlage an der Kreuzung Hartmannstraße/ Artilleriestraße eingerichtet werden kann.

        Die Planung einer Lichtsignalanlage an dieser Kreuzung wird voraussichtlich schwierig und komplex, da die Straßenräume im nördlichen und westlichen Bereich sehr beengt sind und auch die Wechselwirkungen zur benachbarten, signalisierten Kreuzung Hartmannstraße/ Luitpoldstraße (in sehr geringem Abstand) genau zu untersuchen sind.

        Die Planungsleistungen sollen daher extern vergeben werden (im III. Quartal 2023). 

        Ergebnisse sind im 1. Halbjahr 2024 zu erwarten und werden dem UVPA anschließend zur Beschlussfassung vorgelegt.

       

        Dieses Projekt hat eine hohe Priorität, da mit der Realisierung des vorgenannten Hochbau-Vorhabens in absehbarer Zeit zu rechnen ist. 

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Planungskosten (grob geschätzt):

30.000 €

bei IPNr.: 547.870

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr. 547.870

                         sind nicht vorhanden


Anlagen: Anlage „Presseartikel“