Die Verwaltung wird beauftragt die
Sanierung des Steinforstgrabens in Weiterführung der planerischen und baulichen
Umsetzung der Variante 1 „Inlinersanierung der Steinforstgrabenverrohrung“
durchzuführen und die erforderlichen Investitionsmittel im Investitionsprogramm
des Amtes 31 für 2026 anzumelden.
Die Umsetzung der Maßnahme wird entsprechend der personellen Möglichkeiten durch das Tiefbauamt der Stadt Erlangen in Amtshilfe für das Umweltamt als Baulastträger durchgeführt.
Durch die Sanierung der
Stahlrohrdurchlässe der Steinforstgrabenverrohrung im Bereich ab östlich der
Kreuzung Kosbacher Damm bis zum Auslauf in den Alterlanger See wird bei den
genannten Bauwerken die Standsicherheit, Dauerhaftigkeit und die Verkehrssicherheit
wiederhergestellt.
Auf Grund der vorhandenen Schädigungen innerhalb der bestehenden
Stahlwellenrohre ist eine Baumaßnahme dringend erforderlich um Folgeschäden, an
den über den Durchlässen liegenden fiskalischen sowie teilweise privaten Flächen,
dauerhaft auszuschließen. Durch die offenen Stellen, Verrostungen und Schäden
in der Struktur der Stahldurchlässe besteht die Gefahr von unkontrollierbarem
Nachrutschen von Erdmaterial und in der Folge die Gefahr von Bodeneinbrüchen.
Zusammenfassend ist diese Maßnahme auf Grund der Verkehrssicherheit dringend
erforderlich.
Die vorliegende Variantenuntersuchung (November 2022) stellt einen wichtigen
Beitrag im Sinne einer ökologischen und wirtschaftlichen Sanierung der
Verkehrsinfrastruktur und der Gewässersituation dar.
1.
Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Herbeiführung eines verkehrs-
und standsicheren Bauwerkes unter Beachtung gesamtwirtschaftlicher und
ökologischer Aspekte (Folgekosten, Nachhaltigkeit usw.).
2.
Programme / Produkte / Leistungen /
Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Bei
dem Projekt handelte es sich um die Sanierung und / oder Erneuerung der
Stahlrohrdurchlässe (2x DN 1800) der Steinforstgrabenverrohrung im Bereich
östlich der Kreuzung Kosbacher Damm bis zu dem süd-westlich liegenden Auslauf
in den Alterlanger See und umfasst eine Länge von ca. 281 m.
Als Auftragsstufe 1 war die Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit von zwei
Varianten und einer Kombination aus beiden Varianten zu untersuchen:
Variante 1: Sanierung der Verrohrung mit Inlinerverfahren
Variante 2: Offenlegung des Grabens
Variante 3: Abschnittsweise Offenlegung des Grabens und Sanierung
Planungsvorgaben:
Bei der Planung der Varianten ist zu berücksichtigen, dass die sanierte
Verrohrung in der Lage sein muss, bei einem Extremereignis (HQ1000), eine
Wassermenge von 5 m³/s ableiten zu können.
Bei einer Offenlegung der Grabenverrohrung darf der private Grund, unter dem
derzeit die Verrohrung teilweise verläuft, nicht beeinträchtigt werden. Die
Belange der geplanten Stadt-Umland-Bahn (StUb) sind zu berücksichtigen. Die
bestehenden Mischwasserkanäle (EBE) die im südlichen Bereich der Verrohrung
liegen, sind zu beachten.
Ergebnis:
Die
vorliegende Vorplanung durch Ingenieurbüro Gauff GmbH & Co. Engineering KG,
Nürnberg vom November 2022 zeigt, dass eine Sanierung des Steinforstgrabens
möglich ist und alle untersuchten Sanierungsvarianten technisch durchführbar
sind.
Als
günstigste Variante (Kostenstand 10/2022) erweist sich die Variante 1
„Sanierung der Steinforstgrabenverrohrung mit Inliner“ auf der Gesamtlänge von
ca. 281 m.
Mit einer geschätzten Baukostensumme von 1.291.000 € (netto) liegt sie rund 24
% unter der nächstgünstigsten Variante 3 „Abschnittsweise Offenlegung des
Grabens und Sanierung“ mit Baukosten in Höhe von 1.688.000 € (netto).
Im Vergleich zu Variante 2 „Offenlegung des Grabens“ mit Baukosten in Höhe von
2.166.000 € (netto) liegt die Variante 1 ca. 60 % günstiger.
Die Variante 2 „Offenlegung des Grabens“ stellt die teuerste
Sanierungsmöglichkeit des Steinforstgrabens dar.
Diese Variante weist zwar durch die Offenlegung umweltrelevante Vorteile auf,
jedoch sind diese insgesamt sehr gering. Die schwierigen
Grabenöffnungsbedingungen, sehr steile Böschungen, senkrechte und betonierte
Grabenwände, geringe Breite des Grabensystems und die tief liegende Grabensohle
auf den ersten ca. 157 m der Grabenöffnung schränken hier sehr ein und führen
zu hohen Kosten.
Somit stellt Variante 2 keine sinnvolle Wahllösung dar.
Die Variante 3 „Abschnittsweise Offenlegung und Sanierung“ aufbauend aus den
Varianten 1 und 2, sieht vor, im ersten Bereich auf einer Länge von 157 m eine
Sanierung mit dem Inlinerverfahren durchzuführen und auf der restlichen Länge
von ca. 124 m die Öffnung der Verrohrung vorzunehmen.
Diese Variante weist zwar durch die teilweise Offenlegung umweltrelevante
Vorteile gegenüber Variante 1 auf, jedoch sind diese insgesamt sehr gering. Die
schwierigen Grabenöffnungsbedingungen, sehr steile Böschungen, senkrechte und
betonierte Grabenwände mit einer Höhe von bis zu 3,5 m und zusätzliche eine
betonierte Sohle über eine Strecke von ca. 21 m des offengelegten Bereichs
schränken hier sehr ein und führen zu hohen Kosten.
Eine Ausführung als offener Graben würde zu Einschränkungen von möglichen
Baustelleneinrichtungsflächen der StUB führen, zudem sind Sicherheitsabstände
im Bereich des EBE Entlastungskanals zum offengelegten Graben einzuhalten,
deren Machbarkeit erst Teil eines nächsten Planungsschrittes wäre.
Somit stellt auch Variante 3 keine sinnvolle Wahllösung dar.
Die Variante 1 „Sanierung der Verrohrung mit Inlinerverfahren“ wird daher als
Vorzugslösung zur weiteren Planung und Umsetzung dem UVPA zum Beschluss
vorgeschlagen.
Dem
Stadtteilbeirat Alterlangen wurden die Ergebnisse der Untersuchungen bereits
vorgelegt. Dieser hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.03.2023 mitgeteilt,
dass der Stadtteilbeirat dem Vorschlag der Verwaltung folgt und der Variante 1
„Sanierung der Verrohrung mit Inlinerverfahren“ zustimmt.
3.
Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
4.
Unterhaltslast
für die beiden Verrohrungen liegt gemäß Aufgabengliederungsplan bei Amt 31.
Zur sinnvollen Nutzung der fachlichen Synergien werden derartige spezialisierte
Maßnahmen im Rahmen der Amtshilfe für verschiedene Dienststellen der
Stadtverwaltung durch Amt 66 umgesetzt. Die Umsetzung des Projektes ist nur
unter der Voraussetzung der Umsetzung des von Amt 66, unabhängig von der
anstehenden Amtshilfe, vorgesehenen Personalentwicklungskonzeptes grundsätzlich
möglich.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: 552.520 |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1: Vorplanung Sanierung/Erneuerung Steinforstgrabenverrohrung, November 2022 erstellt von GAUFF GmbH & Co. Engineering KG, Nürnberg