1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Fraktionsantrag Nr. 035/2023 vom 28.03.2023 ist damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Information der Ausschussmitglieder zu den in der Anfrage vorgebrachten Maßnahmen.
In den letzten 10 Jahren wurden 1.545 Kindertagesbetreuungsplätze in der Stadt Erlangen ausgebaut. So stehen laut den Betriebserlaubnissen 8.439 Plätze für Kinder unter 10 Jahren in den verschiedenen Einrichtungsarten zur Verfügung. Bis 2032 sollen weitere 809 Plätze hinzukommen.
Aktuell können rund 500 Plätze aufgrund des Fachkräftemangels nicht vergeben werden.
Im Zeitraum der Jahre 2012 bis 2022 stieg die Zahl der Beschäftigten Fachkräfte in den Kitas um 72%. Die Lage auf dem aktuellen Arbeitsmarkt in der Region Nürnberg stellt sich schwierig dar. Auf 100 freie Stellen im Bereich der Kindertagesbetreuung kommen lediglich 45 Arbeitssuchende. Die Situation betrifft alle Einrichtungen und Träger von Kindertageseinrichtungen. Der weitere Ausbau der Kindertagesbetreuung und vor allem der Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung im Grundschulalter wird die Lage noch zusätzlich verschärfen.
Alle Träger von
Kindertageseinrichtungen sind aufgefordert, Modelle für die
Kindertagesbetreuung unter den gesetzlichen Rahmenbedingungen zu entwickeln,
die dem Fachkräftemangel Rechnung tragen.
Die Stadt Erlangen, als Träger von eigenen Einrichtungen, versucht Fachkräfte zu akquirieren und greift hier zu verschiedenen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit:
·
Plakatierungen, Präsenz auf Berufsmessen und in
Schulen, Bedienung von Social Mediakanälen, Beteiligung am Boy´s & Girl´s
Day
Um vakante Stellen
zeitnah besetzen zu können, gibt es für die Berufsgruppen der Ergänzungs- und
Fachkräfte in den Kitas eine Dauerausschreibung. Jede Bewerbung wird im
Stadtjugendamt geprüft, ausländische Bewerber*innen werden über die Schritte
der Anerkennung ihrer Berufsabschlüsse beraten und unterstützt. Zum 15.05.2023
lagen rückblickend 67 Bewerbungen in den letzten 365 Tagen vor.
Die Stadt Erlangen engagiert sich in der Ausbildung von Erzieher*innen. Dies geschieht durch das Angebot von Ausbildungsplätzen im Rahmen der Praxisintegrierten Ausbildung (PiA), Stellen für das Soziale Einstiegsjahr (SEJ) und Berufspraktikant*innen (BP). Dieses Engagement beinhaltet auch die Kooperation mit verschiedenen Fachakademien für Sozialpädagogik, beruflichen Schulen und der Agentur für Arbeit.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Weitere Erläuterungen zu den Fragen aus dem Antrag:
·
Wechsel
hin zu multifunktionalen Teams (Pädagogisch (weiter)qualifizierte
Direkteinsteiger*innen, Verwaltungskräfte, Unterstützungskräfte):
Nach Möglichkeit werden in den Einrichtungen bereits multiprofessionelle Teams
eingesetzt. Im Allgemeinen sind im Geltungsbereich des Bayerischen Kinderbildungs-
und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) nur gewisse Berufsbilder zulässig. Die
Flexibilität der Personaleinsatzplanung findet ihre Beschränkungen im
Eingruppierungsrecht des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Als
Mitglied des Kommunalen Arbeitgeberverbandes (KAV) ist die Stadt Erlangen an
den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) gebunden.
·
Verbesserte
Quereinstiegs- bzw. Weiterqualifizierungsmöglichkeiten
Seit 2022 existiert das Konzept „Teilzeitqualifizierung zur*zum Kinderpfleger*in“
als Quereinstiegsmöglichkeit in den Sozial- und Erziehungsdienst für ungelernte
und geringqualifizierte Arbeitnehmer*innen oder Personen mit abgeschlossener
anderweitiger Berufsausbildung, die keinen Einsatz mehr in ihrem erlernten
Beruf finden (Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit). Die Stadt bietet
10 Ausbildungsplätze im Format PiA (s.o.) an.
·
Anreize
über Vermittlung von günstigem Wohnraum (städtische Wohnungen, GeWoBau)
Es gibt einen Bestand an Werkmietwohnungen, die nach sozialen Kriterien an
städtische Beschäftigte vergeben werden. Aufgrund der angespannten Situation am
Erlanger Wohnungsmarkt ist die Verfügbarkeit begrenzt. Insbesondere bei der
Prüfung der Gewinnung ausländischer Fachkräfte werden in dieser Hinsicht
weitere Optionen diskutiert.
·
Aufwertung
der Erzieher- und Kinderpflegeberufe vor allem durch eine bessere Vergütung
Als Mitglied des Kommunalen Arbeitgeberverbandes (KAV) ist die Stadt
Erlangen an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) gebunden. Nach
§ 12 Abs. 2 TVöD gilt die Tarifautomatik. Dies bedeutet, dass kein
Ermessensspielraum hinsichtlich der Entgeltgruppenzuordnung einer*eines
Beschäftigten besteht, da sich die Eingruppierung zwingend nach den
übertragenen Aufgaben bestimmt.
Bei der Anerkennung von einschlägiger bzw. förderlicher Berufserfahrung zur
Stufenfestsetzung bei Neueinstellungen wird seit Jahren ein Maßstab angelegt,
der die individuellen Werdegänge der Bewerber*innen bestmöglich berücksichtigt.
Des Weiteren bestehen monetäre Honorierungsmöglichkeiten (Leistungsentgelt,
vorz. Stufenvorrückungen) im Rahmen einer eigenen Dienstvereinbarung (DVLoB).
Im Übrigen wird auf die Tarifeinigung im Sozial- und Erziehungsdienst 2022
verwiesen.
·
Verbesserung
der Aufstiegschancen:
Das Stadtjugendamt bemüht sich nicht nur um die Neu- Gewinnung von Personal.
Durch die internen Fort- und Weiterbildungsangebote und den
Arbeitnehmervorteilen der Stadt Erlangen, die angeboten werden ist die Bindung
von Fachkräften ein weiteres Tätigkeitsfeld. Das Weiterbildungsangebot steht
auch den Freien Trägern zur Verfügung.
Bei Ausschreibungen von Einrichtungsleitungen und stv. Einrichtungsleitungen
wird das Qualifikationsprofil auch für staatlich anerkannte Erzieher*innen
sowie weitere einschlägige Ausbildungsabschlüsse geöffnet, sodass für diese
Personengruppen die Übernahme von Führungsaufgaben bis einschließlich
Entgeltgruppe S 17 TVöD-SuE ermöglicht wird.
·
Flexibilität
bei Arbeitszeiten und Stundenzahl:
Bei der Bewilligung von Teilzeitarbeit wird grundsätzlich ein großzügiger
Maßstab angelegt, allerdings müssen zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs
der Einrichtungen die jeweiligen Öffnungszeiten abgedeckt werden.
·
Jobticket
für den ÖPNV:
Es besteht für alle städtischen Beschäftigten die Möglichkeit, ein
VGN-Firmen-Abo abzuschließen und einen Bus- und Bahnzuschuss seitens der Stadt
Erlangen zu erhalten.
·
Vereinfachte
und schnellere Anerkennung von inländischen sowie ausländischen Fachkräften:
Im Rahmen der gesetzlichen Bedingungen werden die Bewerber*innen auf die jeweiligen
Fachdienststellen verwiesen. Die Stadt Erlangen ist auch im regelmäßigen
Austausch mit der Regierung von Mittelfranken als sachlich zuständige
Aufsichtsbehörde um Einzelanerkennungen von Berufsabschlüssen zu erhalten.
·
Begleitung
bei Terminen und Behördengängen ausländischer pädagogischer Fachkräfte:
Bewerber*innen die einen anerkannten ausländischen Berufsabschluss haben oder
diese anerkennen lassen wollen, werden bereits bei Antragsstellungen begleitet
und beraten. Die Begleitung wird von den Einrichtungsleitungen und den
Sachgebietsleitungen aus der Fachabteilung übernommen. Für eine Vereinfachung
des Anerkennungsverfahrens bedürfte es einer Änderung in der
Landesgesetzgebung. Solange diese nicht erfolgt, ist die Stadt Erlangen als
Trägerin an die bestehenden gesetzlichen Vorgaben und Verfahrensweisen
gebunden.
·
Verstärkt
Praktikumsplätze anbieten:
Durch das Angebot von Hospitationen, Praktika, Bundesfreiwilligen Dienst und
Freiwilligem Sozialem Jahr soll das Interesse am Beruf der Erzieher*in gefördert
werden.
Für die Praktika lagen in den letzten 365 Tagen zum 15.05.2023 folgende Anzahlen an Bewerbungen vor:
· Berufspraktikum Erzieher*innen: 13
· Berufspraktikum Fachkraft Grundschulkinderbetreuung: 8, davon 3 verwertbar
·
SEJ Praktikum: 3
Allen Berufspraktikant*innen
und PiA-Absolvent*innen wird bei entsprechender Eignung, Befähigung und
fachlicher Leistung zeitnah ein Übernahmeangebot unterbreitet. Außerdem sind
Schnupperpraktika im Sozial- und Erziehungsdienst ganzjährig möglich.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Die Stadt Erlangen
verfügt über einen sog. Springerpool in ihren Einrichtungen, d.h. bei
unvorhergesehenen Abwesenheiten von Mitarbeitenden wird versucht den gesetzlich
vorgeschriebene Personalschlüssel durch diese flexiblen Fachkräfte aufrecht zu
erhalten. Aufgrund der Abwesenheitstage der festen Fachkräfte in den
Kindertageseinrichtungen konnten diese auch nicht mehr im gewohnten Umfang
eingesetzt werden.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: