Betreff
Antrag 035/2023 Freie Wähler: Fachkräftemangel an Krippen und Kinderbetreuungseinrichtungen wirksam beheben
Vorlage
51/114/2023
Aktenzeichen
V/51A
Art
Beschlussvorlage

1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2. Der Fraktionsantrag Nr. 035/2023 vom 28.03.2023 ist damit bearbeitet.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

        Information der Ausschussmitglieder zu den in der Anfrage vorgebrachten Maßnahmen.

 

        In den letzten 10 Jahren wurden 1.545 Kindertagesbetreuungsplätze in der Stadt Erlangen ausgebaut. So stehen laut den Betriebserlaubnissen 8.439 Plätze für Kinder unter 10 Jahren in den verschiedenen Einrichtungsarten zur Verfügung. Bis 2032 sollen weitere 809 Plätze hinzukommen.

        Aktuell können rund 500 Plätze aufgrund des Fachkräftemangels nicht vergeben werden.

        Im Zeitraum der Jahre 2012 bis 2022 stieg die Zahl der Beschäftigten Fachkräfte in den Kitas um 72%. Die Lage auf dem aktuellen Arbeitsmarkt in der Region Nürnberg stellt sich schwierig dar. Auf 100 freie Stellen im Bereich der Kindertagesbetreuung kommen lediglich 45 Arbeitssuchende. Die Situation betrifft alle Einrichtungen und Träger von Kindertageseinrichtungen. Der weitere Ausbau der Kindertagesbetreuung und vor allem der Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung im Grundschulalter wird die Lage noch zusätzlich verschärfen.

 

        Alle Träger von Kindertageseinrichtungen sind aufgefordert, Modelle für die Kindertagesbetreuung unter den gesetzlichen Rahmenbedingungen zu entwickeln, die dem Fachkräftemangel Rechnung tragen.

        Die Stadt Erlangen, als Träger von eigenen Einrichtungen, versucht Fachkräfte zu akquirieren und greift hier zu verschiedenen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit:

·         Plakatierungen, Präsenz auf Berufsmessen und in Schulen, Bedienung von Social Mediakanälen, Beteiligung am Boy´s & Girl´s Day

        Um vakante Stellen zeitnah besetzen zu können, gibt es für die Berufsgruppen der Ergänzungs- und Fachkräfte in den Kitas eine Dauerausschreibung. Jede Bewerbung wird im Stadtjugendamt geprüft, ausländische Bewerber*innen werden über die Schritte der Anerkennung ihrer Berufsabschlüsse beraten und unterstützt. Zum 15.05.2023 lagen rückblickend 67 Bewerbungen in den letzten 365 Tagen vor.

        Die Stadt Erlangen engagiert sich in der Ausbildung von Erzieher*innen. Dies geschieht durch das Angebot von Ausbildungsplätzen im Rahmen der Praxisintegrierten Ausbildung (PiA), Stellen für das Soziale Einstiegsjahr (SEJ) und Berufspraktikant*innen (BP). Dieses Engagement beinhaltet auch die Kooperation mit verschiedenen Fachakademien für Sozialpädagogik, beruflichen Schulen und der Agentur für Arbeit.

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

        Weitere Erläuterungen zu den Fragen aus dem Antrag:

·         Wechsel hin zu multifunktionalen Teams (Pädagogisch (weiter)qualifizierte Direkteinsteiger*innen, Verwaltungskräfte, Unterstützungskräfte):
Nach Möglichkeit werden in den Einrichtungen bereits multiprofessionelle Teams eingesetzt. Im Allgemeinen sind im Geltungsbereich des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) nur gewisse Berufsbilder zulässig. Die Flexibilität der Personaleinsatzplanung findet ihre Beschränkungen im Eingruppierungsrecht des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Als Mitglied des Kommunalen Arbeitgeberverbandes (KAV) ist die Stadt Erlangen an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) gebunden.

·         Verbesserte Quereinstiegs- bzw. Weiterqualifizierungsmöglichkeiten
Seit 2022 existiert das Konzept „Teilzeitqualifizierung zur*zum Kinderpfleger*in“ als Quereinstiegsmöglichkeit in den Sozial- und Erziehungsdienst für ungelernte und geringqualifizierte Arbeitnehmer*innen oder Personen mit abgeschlossener anderweitiger Berufsausbildung, die keinen Einsatz mehr in ihrem erlernten Beruf finden (Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit). Die Stadt bietet 10 Ausbildungsplätze im Format PiA (s.o.) an.

·         Anreize über Vermittlung von günstigem Wohnraum (städtische Wohnungen, GeWoBau)
Es gibt einen Bestand an Werkmietwohnungen, die nach sozialen Kriterien an städtische Beschäftigte vergeben werden. Aufgrund der angespannten Situation am Erlanger Wohnungsmarkt ist die Verfügbarkeit begrenzt. Insbesondere bei der Prüfung der Gewinnung ausländischer Fachkräfte werden in dieser Hinsicht weitere Optionen diskutiert.

·         Aufwertung der Erzieher- und Kinderpflegeberufe vor allem durch eine bessere Vergütung
Als Mitglied des Kommunalen Arbeitgeberverbandes (KAV) ist die Stadt Erlangen an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) gebunden. Nach § 12 Abs. 2 TVöD gilt die Tarifautomatik. Dies bedeutet, dass kein Ermessensspielraum hinsichtlich der Entgeltgruppenzuordnung einer*eines Beschäftigten besteht, da sich die Eingruppierung zwingend nach den übertragenen Aufgaben bestimmt.
Bei der Anerkennung von einschlägiger bzw. förderlicher Berufserfahrung zur Stufenfestsetzung bei Neueinstellungen wird seit Jahren ein Maßstab angelegt, der die individuellen Werdegänge der Bewerber*innen bestmöglich berücksichtigt. Des Weiteren bestehen monetäre Honorierungsmöglichkeiten (Leistungsentgelt, vorz. Stufenvorrückungen) im Rahmen einer eigenen Dienstvereinbarung (DVLoB). Im Übrigen wird auf die Tarifeinigung im Sozial- und Erziehungsdienst 2022 verwiesen.

·         Verbesserung der Aufstiegschancen:
Das Stadtjugendamt bemüht sich nicht nur um die Neu- Gewinnung von Personal. Durch die internen Fort- und Weiterbildungsangebote und den Arbeitnehmervorteilen der Stadt Erlangen, die angeboten werden ist die Bindung von Fachkräften ein weiteres Tätigkeitsfeld. Das Weiterbildungsangebot steht auch den Freien Trägern zur Verfügung.

Bei Ausschreibungen von Einrichtungsleitungen und stv. Einrichtungsleitungen wird das Qualifikationsprofil auch für staatlich anerkannte Erzieher*innen sowie weitere einschlägige Ausbildungsabschlüsse geöffnet, sodass für diese Personengruppen die Übernahme von Führungsaufgaben bis einschließlich Entgeltgruppe S 17 TVöD-SuE ermöglicht wird.

·         Flexibilität bei Arbeitszeiten und Stundenzahl:
Bei der Bewilligung von Teilzeitarbeit wird grundsätzlich ein großzügiger Maßstab angelegt, allerdings müssen zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs der Einrichtungen die jeweiligen Öffnungszeiten abgedeckt werden.

·         Jobticket für den ÖPNV:
Es besteht für alle städtischen Beschäftigten die Möglichkeit, ein VGN-Firmen-Abo abzuschließen und einen Bus- und Bahnzuschuss seitens der Stadt Erlangen zu erhalten.

·         Vereinfachte und schnellere Anerkennung von inländischen sowie ausländischen Fachkräften:
Im Rahmen der gesetzlichen Bedingungen werden die Bewerber*innen auf die jeweiligen Fachdienststellen verwiesen. Die Stadt Erlangen ist auch im regelmäßigen Austausch mit der Regierung von Mittelfranken als sachlich zuständige Aufsichtsbehörde um Einzelanerkennungen von Berufsabschlüssen zu erhalten.

·         Begleitung bei Terminen und Behördengängen ausländischer pädagogischer Fachkräfte:
Bewerber*innen die einen anerkannten ausländischen Berufsabschluss haben oder diese anerkennen lassen wollen, werden bereits bei Antragsstellungen begleitet und beraten. Die Begleitung wird von den Einrichtungsleitungen und den Sachgebietsleitungen aus der Fachabteilung übernommen. Für eine Vereinfachung des Anerkennungsverfahrens bedürfte es einer Änderung in der Landesgesetzgebung. Solange diese nicht erfolgt, ist die Stadt Erlangen als Trägerin an die bestehenden gesetzlichen Vorgaben und Verfahrensweisen gebunden.

·         Verstärkt Praktikumsplätze anbieten:
Durch das Angebot von Hospitationen, Praktika, Bundesfreiwilligen Dienst und Freiwilligem Sozialem Jahr soll das Interesse am Beruf der Erzieher*in gefördert werden.

Für die Praktika lagen in den letzten 365 Tagen zum 15.05.2023 folgende Anzahlen an Bewerbungen vor:

·         Berufspraktikum Erzieher*innen: 13

·         Berufspraktikum Fachkraft Grundschulkinderbetreuung: 8, davon 3 verwertbar

·         SEJ Praktikum: 3

Allen Berufspraktikant*innen und PiA-Absolvent*innen wird bei entsprechender Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zeitnah ein Übernahmeangebot unterbreitet. Außerdem sind Schnupperpraktika im Sozial- und Erziehungsdienst ganzjährig möglich.

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

        Die Stadt Erlangen verfügt über einen sog. Springerpool in ihren Einrichtungen, d.h. bei unvorhergesehenen Abwesenheiten von Mitarbeitenden wird versucht den gesetzlich vorgeschriebene Personalschlüssel durch diese flexiblen Fachkräfte aufrecht zu erhalten. Aufgrund der Abwesenheitstage der festen Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen konnten diese auch nicht mehr im gewohnten Umfang eingesetzt werden.

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen: