Betreff
Neubau eines zweiten Zugangs am S- Bahnhof Paul-Gossen-Straße
Vorlage
66/161/2023/1
Aktenzeichen
VI/66
Art
Beschlussvorlage

Der dargestellte Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Das Projekt wird nicht weiterverfolgt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen für eine Fahrradabstellanlage am Standort Siemens Campus ohne Integration in den S-Bahnzugang wieder aufzunehmen.

 

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

      Im Zusammenhang mit dem Siemens Campus sollte eine attraktivere Anbindung der S-Bahnhaltestelle Paul-Gossen-Straße an den Siemens Campus geschaffen werden. Hierzu sollte ein barrierefreier zweiter S-Bahnzugang vom südlichen Ende des Bahnsteiges direkt in den Siemens Campus geführt werden. Auf Grund der Finanziellen Größenordnung sind Stadtverwaltung und Siemens gemeinsam der Auffassung, dass trotz der deutlich verbesserten Förderung das Projekt nicht weiterzuverfolgen ist.

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

In den vergangenen Jahren fanden mehrere Abstimmungsgespräche zwischen der Stadt Er-langen und der DB Netz AG sowie dem Freistaat statt. Mit Beschluss vom 15.05.2018 (siehe UPVA-Vorlage 613/188/2018) wurde die Verwaltung ermächtigt, der durch den Freistaat Bayern beauftragten Vorplanung mit Variantenuntersuchung in Abstimmung mit der DB Netz AG zuzustimmen. Die zugehörige Verkehrliche Aufgabenstellung (VAST) wurde am 08.07.2019 durch Ref. VI gegenüber der Bayerischen Eisenbahngesellschaft (BEG) bestätigt. Außerdem hat die Stadt Erlangen gegenüber der DB Netz AG eine Erklärung abgegeben, wonach ein mögliches zusätzliches Bauwerk über die Bahnlinie, sofern es im Rahmen des Planungs- und Entscheidungsprozesses zu einer Realisierung kommt, in die Bau- und Unterhaltslast der Stadt Erlangen übernommen werden könnte, wenn dies notwendig wäre.
In der Vorplanung wurden vier bauliche Varianten mit Untervarianten entwickelt. Mit UVPA Beschluss vom 15.06.2021 wurde die Variante 1b beschlossen:

 

Bei der Entwurfsplanung wurde auch die optionale Erweiterung des Steges in Richtung Osten berücksichtigt.

Derzeit plant die DB Netz GmbH eine bauliche Umsetzung ab 2025 und hat die entsprechenden Sperrpausen bereits vorangemeldet. In den Folgejahren sind lt. Aussagen der DB Netz AG derartige Maßnahmen nicht mehr möglich.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Basierend auf dem bisherigen Förderbedingungen war der Vorschlag der Verwaltung das Projekt abzulehnen, da die finanzielle Beteiligung der Stadt Erlangen zu hoch gewesen wäre. Auf Basis dieser, zunächst aus finanziellen Gründen, ablehnenden Haltung wurden nochmals Gespräche mit dem Freistaat Bayern geführt. Dieser hat mit dem beiliegenden Schreiben des Bayerischen Staatsministers für Wohnen, Bauen und Verkehr vom 19.06.2023 die Förderbedingungen angepasst. Aus dieser groben in Aussichtstellung aus dem o.g. Schreiben ergeben sich vorbehaltlich folgende geänderten Rahmenbedingungen.

 

Fahrradabstellanlage:

 

                                                     Bisherigen Förderung                        Aktuelle Förderung

Gesamtkosten Bau:                     3.949.000 €                                                    3.949.000 €

Gesamtförderung:                           -166.400 €                                                  -1.700.000 €

Zusatzförderung:                                                                                                  -145.000 €

Eigenmittel Stadt Erlangen          3.782.600 €                                                    2.104.000 €

 

 

Personenüberführung und Aufzug:

 

Bau und Invest

                                                     Bisherigen Förderung                        Aktuelle Förderung

Gesamtkosten Bau:                     5.190.000 €                                                    5.190.000 €

Gesamtförderung:                        -2.250.000 €                                                  -3.200.000 €

Eigenmittel Bau                           2.940.000 €                                                    1.990.000 €

 

Betrieb und Unterhalt

Ablösekosten für Unterhalt,         2.252.000 €                                                    2.252.000 €
Instandsetzung, Erneuerung)
                                                                                                                                                   

Projektkosten Stadt Erlangen      5.192.000 €                                                    4.242.000 €

 

Verwaltungskosten                      1.050.000 €                                                    1.050.000 €
DB Netz AG
(Bauliche Umsetzung
durch DB Netz AG für Stadt Erlangen)                                                                                     

Gesamtprojektkosten                6.242.000 €                                                    5.292.000 €

 

 

 

      Die gennannten Förderhöhen beziehen sich auf das beiliegende Schreiben des Staatsministeriums für Wohnen, Bauen und Verkehr vom 19.06.2023. Diese Zahlen gelten vorbehaltlich einer konkreten Antragstellung und Förderprüfung und beziehen sich auf eine Kostenbasis aus dem Jahr 2022.

 

      In einem nächsten Schritt erwartet die DB Netz AG bis Juli 2023 eine verbindliche Zusage zur Projektumsetzung durch die Stadt Erlangen. Auf dieser Basis würde die DB Netz AG die Genehmigungsanträge und Sperrpausenreservierung für 2025 verbindlich anmelden. Entsprechend den Informationen aus dem Ministerium und der DB Netz AG wäre die bis auf weiteres auch das einzige Zeitfenster, da auf dieser Magistrale auf Grund anderer Projekte zunächst keine derartigen Maßnahmen genehmigungsfähig wären.

 

      Weiterhin wird seitens des Ministeriums auch betont, dass beide Projekte im engen Zusammenhang stehen und nur gemeinsam gefördert werden können.

 

      Da weder die bauliche Realisierung der Personenüberführung und des Aufzuges noch der spätere Betrieb durch die Verwaltung mit eigenen Personal realisiert werden können, würden diese Leistungen auf die DB Netz AG übertragen bzw. der Betrieb, Unterhalt und die künftige Erneuerung abgelöst werden.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:

Schnitte
Lageplan
Schreiben Ministerium für Wohnen, Bau und Verkehr vom 19.06.2023