Der dargestellte Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.
- Das Projekt wird nicht weiterverfolgt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen für eine Fahrradabstellanlage am Standort Siemens Campus ohne Integration in den S-Bahnzugang wieder aufzunehmen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Im Zusammenhang mit dem
Siemens Campus sollte eine attraktivere Anbindung der S-Bahnhaltestelle
Paul-Gossen-Straße an den Siemens Campus geschaffen werden. Hierzu sollte ein
barrierefreier zweiter S-Bahnzugang vom südlichen Ende des Bahnsteiges direkt
in den Siemens Campus geführt werden. Auf Grund der Finanziellen Größenordnung
sind Stadtverwaltung und Siemens gemeinsam der Auffassung, dass trotz der
deutlich verbesserten Förderung das Projekt nicht weiterzuverfolgen ist.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
In den vergangenen Jahren fanden
mehrere Abstimmungsgespräche zwischen der Stadt Er-langen und der DB Netz AG
sowie dem Freistaat statt. Mit Beschluss vom 15.05.2018 (siehe UPVA-Vorlage
613/188/2018) wurde die Verwaltung ermächtigt, der durch den Freistaat Bayern
beauftragten Vorplanung mit Variantenuntersuchung in Abstimmung mit der DB Netz
AG zuzustimmen. Die zugehörige Verkehrliche Aufgabenstellung (VAST) wurde am
08.07.2019 durch Ref. VI gegenüber der Bayerischen Eisenbahngesellschaft (BEG)
bestätigt. Außerdem hat die Stadt Erlangen gegenüber der DB Netz AG eine
Erklärung abgegeben, wonach ein mögliches zusätzliches Bauwerk über die
Bahnlinie, sofern es im Rahmen des Planungs- und Entscheidungsprozesses zu
einer Realisierung kommt, in die Bau- und Unterhaltslast der Stadt Erlangen
übernommen werden könnte, wenn dies notwendig wäre.
In der Vorplanung wurden vier bauliche Varianten mit Untervarianten entwickelt.
Mit UVPA Beschluss vom 15.06.2021 wurde die Variante 1b beschlossen:
Bei der Entwurfsplanung wurde auch die optionale Erweiterung des Steges in Richtung Osten berücksichtigt.
Derzeit plant die DB Netz GmbH eine bauliche Umsetzung ab 2025 und hat die entsprechenden Sperrpausen bereits vorangemeldet. In den Folgejahren sind lt. Aussagen der DB Netz AG derartige Maßnahmen nicht mehr möglich.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Basierend auf dem bisherigen Förderbedingungen war der Vorschlag der Verwaltung das Projekt abzulehnen, da die finanzielle Beteiligung der Stadt Erlangen zu hoch gewesen wäre. Auf Basis dieser, zunächst aus finanziellen Gründen, ablehnenden Haltung wurden nochmals Gespräche mit dem Freistaat Bayern geführt. Dieser hat mit dem beiliegenden Schreiben des Bayerischen Staatsministers für Wohnen, Bauen und Verkehr vom 19.06.2023 die Förderbedingungen angepasst. Aus dieser groben in Aussichtstellung aus dem o.g. Schreiben ergeben sich vorbehaltlich folgende geänderten Rahmenbedingungen.
Fahrradabstellanlage:
Bisherigen Förderung Aktuelle Förderung
Gesamtkosten Bau: 3.949.000 € 3.949.000 €
Gesamtförderung: -166.400 € -1.700.000 €
Zusatzförderung: -145.000
€
Eigenmittel Stadt Erlangen 3.782.600
€ 2.104.000 €
Personenüberführung
und Aufzug:
Bau und Invest
Bisherigen Förderung Aktuelle Förderung
Gesamtkosten Bau: 5.190.000 € 5.190.000 €
Gesamtförderung: -2.250.000
€ -3.200.000 €
Eigenmittel Bau 2.940.000 € 1.990.000 €
Betrieb und Unterhalt
Ablösekosten für Unterhalt, 2.252.000 € 2.252.000 €
Instandsetzung, Erneuerung)
Projektkosten Stadt Erlangen 5.192.000 € 4.242.000 €
Verwaltungskosten 1.050.000
€ 1.050.000 €
DB Netz AG
(Bauliche Umsetzung
durch DB Netz AG für Stadt Erlangen)
Gesamtprojektkosten 6.242.000 € 5.292.000
€
Die gennannten Förderhöhen beziehen sich auf das beiliegende Schreiben des Staatsministeriums für Wohnen, Bauen und Verkehr vom 19.06.2023. Diese Zahlen gelten vorbehaltlich einer konkreten Antragstellung und Förderprüfung und beziehen sich auf eine Kostenbasis aus dem Jahr 2022.
In einem nächsten Schritt erwartet die DB Netz AG bis Juli 2023 eine verbindliche Zusage zur Projektumsetzung durch die Stadt Erlangen. Auf dieser Basis würde die DB Netz AG die Genehmigungsanträge und Sperrpausenreservierung für 2025 verbindlich anmelden. Entsprechend den Informationen aus dem Ministerium und der DB Netz AG wäre die bis auf weiteres auch das einzige Zeitfenster, da auf dieser Magistrale auf Grund anderer Projekte zunächst keine derartigen Maßnahmen genehmigungsfähig wären.
Weiterhin wird seitens des Ministeriums auch betont, dass beide Projekte im engen Zusammenhang stehen und nur gemeinsam gefördert werden können.
Da weder die bauliche Realisierung der Personenüberführung und des Aufzuges noch der spätere Betrieb durch die Verwaltung mit eigenen Personal realisiert werden können, würden diese Leistungen auf die DB Netz AG übertragen bzw. der Betrieb, Unterhalt und die künftige Erneuerung abgelöst werden.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Schnitte
Lageplan
Schreiben Ministerium für Wohnen, Bau und Verkehr vom 19.06.2023