1.
Die Ergebnisse der abgeschlossenen Projektphase
I des Metropolradwegs (Realisierbarkeitsstudie und Vorplanung) werden zur
Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, einen interkommunalen Interessensverbund zur Planung des Metropolradweges mitzugründen beziehungsweise diesem beizutreten, der die vorgestellte Projektphase II umsetzen soll. Die noch zu erarbeitende Kooperationsvereinbarung wird dem Stadtrat sobald möglich zur Kenntnis vorgelegt.
3. Die notwendigen Finanzmittel (Eigenanteil Stadt Erlangen) für das Haushaltsjahr 2024 sowie für die mittelfristige Finanzplanung mit einer Gesamthöhe von voraussichtlich 20.200 € (brutto) sind bei Referat II zum Haushalt anzumelden.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Am 09.02.2023 wurden in einer gemeinsamen Abschlusssitzung des Lenkungs- und des Arbeitskreises Metropolradweg die Ergebnisse der Projektphase I, d.h. die abgeschlossene Vorplanung des Metropolradwegs zwischen Bamberg und Nürnberg, vorgestellt sowie das weitere Vorgehen besprochen (siehe Anlage 1 – Ergebnisse der Realisierbarkeitsstudie). Im Stadtgebiet Erlangen verläuft die Vorzugstrasse vollständig auf der Westseite des Main-Donau-Kanals unter Nutzung der geplanten Umweltspur der Straße „Am Europakanal“.
Die Projektphase II, die die Leistungsphasen 3 und 4 (Ausführungs- und Genehmigungsplanung) umfasst, soll erneut in interkommunaler Zusammenarbeit durchgeführt werden. Vom Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM; ehem. Bundesamt für Güterverkehr) wurde eine Förderquote von 80 % in Aussicht gestellt. Somit können Förderungsverwaltung, Vergaben, Projektkoordination, Abstimmung mit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) und Öffentlichkeitsarbeit aller teilnehmenden Kommunen gemeinsam abgewickelt und redundante Arbeiten vermieden werden. Zudem wirkt sich der Zusammenschluss positiv auf die Förderfähigkeit aus. Es ist eine Projektleitungsstelle vorgesehen, die ebenfalls in der BALM-Förderung enthalten ist.
Der Metropolradweg ist zudem ein Bestandteil des Zukunftsplans Fahrradstadt (OBM/002/2021): „5. Radschnellwege zügig planen: Zusätzlich […] werden bis Ende 2023 auch die Planungen für […] den sog. Metropolradweg entlang des Kanals (Nürnberg - Fürth - Erlangen - Forchheim - Bamberg) aufgenommen.“ Im Plannetz Radverkehr des Verkehrsentwicklungs- und Mobilitätsplans 2030 ist die gesamte Trasse als Hauptroute (Am Europakanal & Frauenauracher Straße) beziehungsweise Nebenroute (Kanalbetriebswege) enthalten.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
In der aktuellen Zwischenphase soll ein interkommunaler Interessensverbund der bereits an der ersten Projektphase beteiligten 16 Kommunen gegründet werden, dessen Kooperationsvertrag Aufgaben, Rechte, Pflichten und Planungskostenschlüssel der beteiligten Partnerkommunen regelt. Dieser Interessensverbund soll den Förderantrag beim BALM gemeinsam für alle beteiligten Kommunen stellen. Eine detaillierte Konzeption der kommenden Projektphase ist in den Anlagen 2 und 3 („Projektphase II – Konzeption und Kosten“ sowie „überarbeitetes Diskussionspapier zum weiteren Vorgehen“) enthalten.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Der Landkreis Bamberg, der bereits die Projektleitung der Phase I innehatte, erklärt sich bereit, auch die administrative Projektleitung in der aktuellen Zwischenphase durchzuführen. Eine fachliche Zuarbeit bei der Förderantragsstellung durch die Verwaltung wurde bereits zugesagt (siehe Anlage 4).
Der Kostenschlüssel soll im Grundsatz an den auf der jeweiligen Gemarkung anfallenden Bau- und damit Planungskosten ausgerichtet werden. Dieses Vorgehen ergibt einen prognostizierten Eigenanteil von ca. 20.200 € (brutto) für die Stadt Erlangen an den Gesamtkosten nach Abzug der 80‑prozentigen BALM-Förderung:
HOAI-LPh. 3+4 (netto) |
73.349 € |
zzgl. 19% MwSt. |
13.937 € |
zzgl. Anteil Projektmanagement |
13.553 € |
Gesamtsumme Stadt Erlangen (brutto) |
100.839 € |
Abzug 80% BALM-Förderung |
- 80.671 € |
verbleibender Eigenanteil |
20.168 € |
(s. auch Anlage 2, S. 4)
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls
es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine
alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur
Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
20.200 € |
bei IPNr.: neue IP |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1 – Ergebnisse der Realisierbarkeitsstudie
Anlage 2 – Projektphase II: Konzeption und Kosten
Anlage 3 – überarbeitetes Diskussionspapier zum weiteren Vorgehen
Anlage 4 - OB-Schreiben vom 17.03.2023