Betreff
Vorabinformation zum neuen Corporate Design der Stadt Erlangen
Vorlage
13-1/009/2022
Aktenzeichen
OBM/13-1
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


 

Ab dem 20. Februar 2023 wird die Stadtverwaltung ein neues Corporate Design benutzen. Mit der Stadtratssitzung am 16. Februar 2023 wird das Design einer breiteren Öffentlichkeit präsentiert. Das Design hat entsprechend der Vorgaben des Stadtrates die von Walter Tafelmaier entwickelte Wort-Bild-Marke nur behutsam modernisiert. Durch Formen, Farben, Schriften und Bildsprache werden künftig die Offenheit der Stadt Erlangen und das lebendige Miteinander in der Kleinen Großstadt besser greifbar. Das Design folgt den Vorgaben für visuelle Barrierefreiheit. Es schafft eine Klammer für die vielzähligen Angebote der Stadt, erlaubt aber zugleich, die Vielfalt der Stadtverwaltung angemessen auszudrücken.

 

Die Stadtratsfraktionen und Ausschussgemeinschaften sowie die Stadtratsgremien waren über den gesamten Prozess in wichtige Weichenstelllungen einbezogen. Zuletzt hat am 17. Oktober 2021 ein Beratungsgremium, das aus Oberbürgermeister, Bürgermeister, Projektgruppe Corporate Design und Vertreter*innen der Stadtratsfraktionen und Ausschussgemeinschaften bestand, den Grundentwurf des Corporate Designs für die Stadt Erlangen für gut befunden. Auf dieser Grundlager wurden unterschiedliche Vorlagen entwickelt, die den Dienststellen künftig für ihre Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung stehen. Die Vorlagen, die sich auch an den Maßgaben der digitalen Barrierefreiheit orientieren, werden ab 7. Februar in der Verwaltung ausgerollt und bis Ende Mai 2023 vollständig zur Verfügung stehen. Sie erleichtern künftig die Zusammenarbeit mit Grafiker*innen und Agenturen deutlich, häufig genutzte Dokumentarten können zudem auch in vereinfachter Form selbst bearbeitet werden.

 

Das Corporate Design wird schrittweise eingeführt. Unter den Aspekten der Nachhaltigkeit und der Wirtschaftlichkeit ist es vorgesehen, vorhandene Druckmaterialien weiterzuverwenden. Erst für Neuauflagen ist das Corporate Design anzuwenden. Für aufwändig hergestellte Produkte werden mit den Dienststellen Übergangsfristen vereinbart.