1. Die Verwaltung beantragt nachfolgende überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln:
Erhöhung der Aufwendungen um
Sachmittelbudget |
Kostenstelle 470090 Allgemeine Kostenstelle Amt 47 |
Produkt 25090010 |
98.367 € für |
Sachkonto 530101 Zuschüsse für
Soziales/Kultur/Sport (lfd. Zwecke) |
Der Deckungsvorschlag aus Ref. IV wird derzeit ermittelt und in der Sitzung des HH-KFA am 09.11.2022 mitgeteilt (Protokollnotiz).
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98.367 € bei |
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2. Der Mittelbedarf von 105.832 € für das Folgejahr wird in die Haushaltsberatungen 2023 mit eingebracht.
1. Ressourcen
Zur Durchführung des Leistungsangebots/der Maßnahme sind nachfolgende Investitions-, Sach- und/oder Personalmittel notwendig:
Für den
Verwendungszweck stehen im Sachkostenbudget (Ansatz) zur Verfügung |
1.356.500 € |
Im
Investitionsbereich stehen dem Fachbereich zur Verfügung (Ansatz) |
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Es stehen
Haushaltsreste zur Verfügung in Höhe von |
--- € |
Bisherige
Mittelbereitstellungen für den gleichen Zweck sind bereits erfolgt in Höhe
von |
0 € |
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Summe der
bereits vorhandenen Mittel |
1.356.500 € |
Gesamt-Ausgabebedarf
(inkl. beantragter Mittelbereitstellung) |
1.454.867 € |
Die Mittel werden
benötigt auf
Dauer
einmalig im Haushaltsjahr 2022
Weitere Mittel
werden in den Jahren 2023 und 2024 benötigt (siehe auch Anhang).
Nachrichtlich:
Verfügbare Mittel im Budget zum Zeitpunkt der Antragstellung 703.122,27 €
Das
Sachkonto ist nicht dem Sachkostenbudget zugeordnet.
Diese Mittel sind jedoch verplant
für den weiteren Mittelabruf (v.a. Bau) durch das ZAM, noch nicht
abgeschlossene Abrechnungen Comicsalon und Poetenfest, Beginn Aufbau
Ausstellung im Kunstpalais sowie Mittelabruf durch Stadtjugendring für
integrativen Zirkus. Amt 47 rechnet derzeit gemäß Controlling-Bericht mit einem
Minus von 150.000 €.
Verfügbare Mittel im Deckungskreis €
Die
IP-Nummer ist keinem Budget bzw. Deckungskreis zugeordnet.
2. Ergebnis/Wirkungen
Das ZAM kann trotz unvorhergesehener Kosten aus dem Erbbaurechtsvertrag sowie den Kostensteigerungen auf dem Energiesektor weiterhin seine Aufbauarbeit leisten. 2023 soll der satzungsgemäße Betrieb beginnen.
3. Programme/Produkte/Leistungen/Auflagen
Die Kostensteigerungen 2022 ergeben sich in der Hauptsache
aus drei Feldern (s. Anlage 1):
- Eigentümerpflichten / Versicherungen
- Energiekosten
- Einmalige Maßnahmen
Zu a: Aus dem Erbbaurechtsvertrag ergibt sich, dass das Gebäude zum Neuwert versichert werden muss. Die Versicherungssumme ist höher als die Summe, die dem Betreiberverein zunächst genannt wurde. Des Weiteren sind Eigentümerpflichten wie die Grundleitungsbefahrung angefallen, die für den Verein nicht kalkulierbar waren.
Zu b: Die „Energiegruppe“ im ZAM
hat sich Detailkenntnisse über den Energieverbrauch im ZAM erarbeitet und
Lösungsvorschläge zur Energieeinsparung unterbreitet. Diese gehen über
Abtrennungen ganzer Bereiche bis hin zum Umzug der Prototypen-Werkstatt aus dem
vorderen in den hinteren ZAM-Bereich, um in der Heizperiode – bisher im ZAM
noch nicht begonnen – weniger Fläche heizen zu müssen. Fenster, Türen und
Dachböden werden in Eigenregie abgedichtet.
Zu c: Die einmaligen Maßnahmen werden durch Ehrenamt flankiert, um die Kosten niedrig zu halten. Bisher sind in das Ehrenamt in Verbindung mit baulichen Maßnahmen (also nicht den Workshops während der Aktionstage etc. im ZAM) ca. 1.450 Stunden geflossen – das ist konservativ gerechnet.
4. Prozesse und Strukturen
Der Betreiberverein Makerspace+ für Erlangen e.V. steht kurz davor, mit den Baumaßnahmen zu beginnen, die einen satzungsgemäßen Betrieb des Hauses ermöglichen. Der Großteil der vorhandenen Summe sind also Baukosten. Deshalb wurden von dem bewilligten Budget 2022 bisher nur Summen abgerufen, die den Aufbau der Werkstätten, die Verpflichtungen aus dem Erbbaurechtsvertrag, das PCS-Projekt und die Durchführung von Veranstaltungen betrafen – „Baugelder“ waren 2022 in erster Linie den Planungen vorbehalten. Aus diesem Grund ergibt sich die Lage, dass der Verein finanziell gut dasteht und dennoch eine Erhöhung des Zuschusses benötigt, da die Bauleistungen umfänglich verplant und in Kürze in Auftrag gegeben werden.
Der Betreiberverein ist in Gesprächen mit Firmen über Sachspenden. Dies könnte Kostenersparnisse beim Aufbau der Werkstätten mit sich bringen. Hier gibt es jedoch bisher nur mündliche Aussagen, sodass das nicht seriös als Refinanzierungsposten eingespeist werden kann.
5.
Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Ein kleiner Teil des Geldes („Einmalige Maßnahmen“) wird zur
Raumabtrennung wegen der Heizvorgaben (Energiegruppe) genutzt.
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
Anlagen:
Unvorhergesehene Kosten ZAM 2022 ff.