Betreff
Bauvorhaben: Sicherheitskonzept Bergkirchweihgelände –Priorität 5; Sanierungspunkt 1 bis 3
Vorlage
66/138/2022
Aktenzeichen
VI/66
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

Den Ausführungen in der Begründung wird zugestimmt. Die genannten Bauwerke sollen, wie in der Begründung beschrieben, erneuert bzw. überarbeitet werden. Folgende Pläne werden ausgehängt und beschlossen:

                Entwurfsplan 01 Übersichtslageplan West

                Entwurfsplan 02 SP 1 bis SP 3 - Lageplan

                Entwurfsplan 03 SP 1 bis SP 3 – Schnitte

 

Die Verwaltung wird beauftragt die Maßnahme auszuschreiben und mit der baulichen Umsetzung zu beginnen so dass die Fertigstellung vor der Bergkirchweih 2023 erfolgt.

 


 

1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Durch die vorgeschlagenen Umbauarbeiten am Bergkirchweihgelände wird die Verkehrssicherheit der baulichen Anlagen wiederhergestellt. Diese Maßnahme steht den Zielen und Vorgaben des Gesamtkonzeptes Bergkirchweih nicht im Wege und wurde im Vorgriff auf den anstehenden Beschluss des Gesamtkonzeptes durch Amt 23 freigegeben, um die bauliche Umsetzung bis zur Bergkirchweih 2023 zu ermöglichen.

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

Gemäß der Ergänzung der Festsetzung für Volksfeste und Kirchweihen der Stadt Erlangen und Auflagen für die Erlanger Bergkirchweih 2015 vom 29.04.2015 müssen u. a. die baulichen Anlagen und die dem Verkehr dienenden Flächen verkehrssicher sein (Art. 14 BayBO).

Dies bedeutet, dass bei Absturzhöhen über 0,50 m geeignet ausgebildete Umwehrungen (Geländer) anzubringen sind (Art. 36 BayBO). Diese müssen so ausgebildet sein, dass Kleinkinder das Überklettern nicht erleichtert wird und eine Mindesthöhe von 1,10 m besitzen. Dabei ist aufgrund der während der Bergkirchweih auftretenden großen Menschenansammlungen für die Bemessung der Geländer in den Sanierungspunkten 1 bis 3 eine Horizontallast von 2,0 kN/M anzusetzen.

In dem für 2022/2023 vorgesehenen Abschnitt werden im Bereich südlich des Erichkellers an verschiedenen Standorten Umbaumaßnahmen erfolgen. Gegenstand dieses Entwurfsplanungsbeschlusses sind die Sanierungspunkt 1, Sanierungspunkt 2 und der Sanierungspunkt 3. Der genaue Umgriff der Maßnahme ist in den Plänen dargestellt.

Die Geländer sollen gemäß den in dem Bescheid zur Festsetzung der Volksfeste und Kirchwei-hen der Stadt Erlangen angegebenen Vorgaben erneuert werden. Da an den vorhandenen Stützwänden aus statischen Gründen die erforderlichen Füllstabgeländer nicht angebracht werden können, müssen vor diesen Stützwänden zusätzliche Fundamente hergestellt werden.

Im Wesentlichen werden folgende Bereiche umgestaltet:

 

Sanierungspunkt 1:

Das vorhandene Brüstungsgeländer aus Holz sowie die einzelnen Punktfundamente werden abgebrochen und durch ein neues Füllstabgeländer auf einer neu zu errichtenden Winkelstützmauer und Einzelfundamente im Wurzelbereich der Bäume B1, B2, B3 und B4 ersetzt. Im Bereich der Bühne wird das Geländer demontierbar ausgeführt sowie sechs Punktfundamente (Bodengleich) für die Bühne vorgesehen.

 

Sanierungspunkt 2:

Das vorhandene Brüstungsgeländer wird abgebrochen und das Gelände neu modelliert. Hierdurch entfällt der bestehende und nicht genutzte Weg.

 

Sanierungspunkt 3:

Das vorhandene Brüstungsgeländer aus Holz sowie die einzelnen Punktfundamente werden abgebrochen und durch ein neues Füllstabgeländer auf einer neu zu errichtenden Winkelstützmauer ersetzt.

 

Allgemein:

Die Gestaltung der geplanten Geländer wurde mit der unteren Denkmalschutzbehörde abgestimmt und entspricht der Ausgestaltung der bisherigen Abschnitte.
Ausschachtungen in Wurzelbereichen von Bäumen laufen mit Schutzmaßnahmen unter großer Sorgfalt und enger Abstimmung mit dem Eigenbetrieb Stadtgrün. Bei der Planung der Maßnahme wurde eine Lösung gesucht die den Schutz der bestehenden Bäume höchste Priorität beigewogen wurde. Hierzu wurden bereits im Vorfeld Suchschlitze zur Bestimmung des Wurzelverlaufs der Bäume B1, B2, B3 und B4 im Beisein eines Sachverständigen durchgeführt. Die Empfehlungen des Sachverständigen wurden bei der Entwurfsplanung berücksichtigt so dass eine Fällung von Bäumen vermieden werden konnte.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

Die Maßnahme soll bereits im Sommer 2022 öffentlich ausgeschrieben werden. Die bauliche Umsetzung wird gewerkeweise durchgeführt. Die Rohbau-, Schlosser- und Metallbauarbeiten werden anschließend vor der Bergkirchweih 2023 durchgeführt.

Die Gesamtkosten einschließlich Planungskosten belaufen sich gemäß der aktuellen Kosten-schätzung auf ca. 380.000,00 €.

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

In der Regel haben Baustellen immer eine negative Auswirkung auf das Klima.
Durch den soweit wie möglichen Erhalt vorhandener Bausubstanz, dem Erhalt des Baumbestandes und der Minimierung der Geländeeingriffe können diese Auswirkungen minimiert werden.

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

ca. 380.000,00 €

bei IPNr.: 573.500

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr. 573.500

                       bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk

                 sind nicht vorhanden

 

 

Einsichtnahme durch das Revisionsamt

Das Revisionsamt hat die Unterlagen zur Entwurfsplanung gemäß
Ziffer 5.5.3 DA Bau zur Einsichtnahme erhalten.

 


Anlagen:

- Entwurfsplan 01 Übersichtslageplan West

- Entwurfsplan 02 Lageplan

- Entwurfsplan 03 Schnitte