Betreff
Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen - Ausbaustufe 3; Haltestellen "Saidelsteig", "Koldestraße" und "Böttigersteig"
Vorlage
66/134/2022
Aktenzeichen
VI/66
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

Der Bau- und Werkausschuss beschließt:

 

Den Ausführungen im Sachbericht und der vorgelegten Entwurfsplanung zum barrierefreien Ausbau von 5 Bushaltestellen

 

3 Lagepläne

M 1: 100

Unterlagen

2-2206.1.1 – 1.3 E

3 Regelquerschnittspläne

M 1:   50

Unterlagen

2-2206.4.1 – 4.3 E

 

wird zugestimmt.

 


 

1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Seit der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) besteht die bundesweite Pflicht für Kommunen im ÖPNV die vollständige Barrierefreiheit herzustellen. Um den barrierefreien Haltestellen-Ausbau möglichst effektiv voranzutreiben, wurde im Rahmen des Nahverkehrsplans 2016- 2021 der Stadt Erlangen eine Prioritätenliste für einen schrittweisen Ausbau von Haltestellen erarbeitet (s. UVPA-Beschluss 613/247/2019/1 „Prioritätenliste barrierefreier Umbau der Bushaltestellen“ vom 15.10.2019).

Im Rahmen des kontinuierlichen Ausbaus von mehreren Bussteigen pro Jahr sind die Halte-stellen „Saidelsteig“, „Koldestraße (Nord- und Südseite)“ sowie Böttigersteig (Nord- und Südseite)“ für 2023 vorgesehen.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Auf Basis der „Prioritätenliste barrierefreier Umbau der Bushaltestellen“ wurden von der Verwaltung die Entwurfsplanungen für die Bushaltestellen „Saidelsteig“, „Koldestraße“ und „Böttigersteig“ erstellt.
Die Querschnittsaufteilungen und die Oberflächenbefestigungen sind aus den ausgehängten Plänen ersichtlich.

An der Haltestelle „Saidelsteig“ wird das anfallende Oberflächenwasser der Wartefläche den beiden sich östlich und westlich anschließenden Grünflächen zugeleitet. An den Haltestellen „Koldestraße“ wird das Oberflächenwasser über Straßenabläufe bzw. Entwässerungsrinnen der Kanalisation zugeführt.

Die Haltestelle „Böttigersteig – Nordseite“ entwässert das anfallende Oberflächenwasser über Straßenabläufe in die Kanalisation. An der Haltestelle „Böttigersteig – Südseite“ wird das anfallende Oberflächenwasser entsprechend dem Bestand der südlich anschließenden Grünfläche zugeführt.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Nach Beschlussfassung der Entwurfsplanung durch den BWA wird die Verwaltung den erforderlichen Fördermittelantrag bei der Regierung von Mittelfranken stellen. Der barrierefreie Ausbau der fünf genannten Haltestellen ist derzeit für das Jahr 2023 vorgesehen.

 

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

360.000 €

bei IPNr.: 541.6101

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

Jährliche Unterhaltskosten:
      - Straßenbau:       ca. 900,- €

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr. 541.610.

                  bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk

              sind nicht vorhanden

 

 

Einsichtnahme durch das Revisionsamt

Das Revisionsamt hat die Unterlagen zur Entwurfsplanung gemäß
Ziffer 5.5.3 DA Bau zur Einsichtnahme erhalten.

 


Anlagen:        Anlage 1 – Übersichtskarte

                        Anlage 2 – 3 Lagepläne

                        Anlage 3 – 3 Regelquerschnittspläne