Der Bau- und Werkausschuss
beschließt:
Den Ausführungen im Sachbericht und der vorgelegten Entwurfsplanung zum barrierefreien Ausbau von 5 Bushaltestellen
3 Lagepläne |
M 1: 100 |
Unterlagen |
2-2206.1.1 – 1.3 E |
3 Regelquerschnittspläne |
M 1: 50 |
Unterlagen |
2-2206.4.1 – 4.3 E |
wird zugestimmt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Seit
der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) besteht die
bundesweite Pflicht für Kommunen im ÖPNV die vollständige Barrierefreiheit
herzustellen. Um den barrierefreien Haltestellen-Ausbau möglichst effektiv
voranzutreiben, wurde im Rahmen des Nahverkehrsplans 2016- 2021 der Stadt
Erlangen eine Prioritätenliste für einen schrittweisen Ausbau von Haltestellen
erarbeitet (s. UVPA-Beschluss 613/247/2019/1 „Prioritätenliste barrierefreier
Umbau der Bushaltestellen“ vom 15.10.2019).
Im Rahmen des kontinuierlichen Ausbaus von mehreren Bussteigen pro Jahr sind
die Halte-stellen „Saidelsteig“, „Koldestraße (Nord- und Südseite)“ sowie
Böttigersteig (Nord- und Südseite)“ für 2023 vorgesehen.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Auf
Basis der „Prioritätenliste barrierefreier Umbau der Bushaltestellen“ wurden
von der Verwaltung die Entwurfsplanungen für die Bushaltestellen „Saidelsteig“,
„Koldestraße“ und „Böttigersteig“ erstellt.
Die Querschnittsaufteilungen und die Oberflächenbefestigungen sind aus den
ausgehängten Plänen ersichtlich.
An der Haltestelle „Saidelsteig“ wird das anfallende Oberflächenwasser der
Wartefläche den beiden sich östlich und westlich anschließenden Grünflächen
zugeleitet. An den Haltestellen „Koldestraße“ wird das Oberflächenwasser über
Straßenabläufe bzw. Entwässerungsrinnen der Kanalisation zugeführt.
Die Haltestelle „Böttigersteig – Nordseite“ entwässert das anfallende
Oberflächenwasser über Straßenabläufe in die Kanalisation. An der Haltestelle
„Böttigersteig – Südseite“ wird das anfallende Oberflächenwasser entsprechend
dem Bestand der südlich anschließenden Grünfläche zugeführt.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Nach Beschlussfassung der Entwurfsplanung durch den BWA wird die Verwaltung den erforderlichen Fördermittelantrag bei der Regierung von Mittelfranken stellen. Der barrierefreie Ausbau der fünf genannten Haltestellen ist derzeit für das Jahr 2023 vorgesehen.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative
Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption
nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen
werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
360.000 € |
bei IPNr.: 541.6101 |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten Jährliche Unterhaltskosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 541.610.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Einsichtnahme durch das Revisionsamt
Das
Revisionsamt hat die Unterlagen zur Entwurfsplanung gemäß
Ziffer 5.5.3 DA Bau zur Einsichtnahme erhalten.
Anlagen: Anlage
1 – Übersichtskarte
Anlage 2 – 3 Lagepläne
Anlage 3 – 3 Regelquerschnittspläne