Antrag der CSU Fraktion 027/2022
Das Parkraumkonzept Innenstadt wird auf Grundlage der im
Abschlussbericht dargestellten Maßnahmen als Gesamtkonzept für den ruhenden
Verkehr für die Innenstadt Erlangen beschlossen. Die Umsetzung des zugehörigen
Pilotprojektes wird nach Maßgabe der dargestellten Planung beschlossen.
Der Antrag 027/2022 der CSU-Fraktion ist damit abschließend bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die Verwaltung wurde durch den UVPA-Beschluss am 21.07.2020 (Vorlagen-Nr. 613/002/2020) beauftragt, ein Parkraumkonzept Innenstadt mit begleitender Öffentlichkeitsbeteiligung auszuarbeiten. Am 23.05.2022 fand im Rahmen des Forums Mobilität die Abschlussveranstaltung dazu statt, bei welcher der Abschlussbericht des Gutachterbüros (vgl. Anlage 1) sowie die Planung für das Pilotprojekt (vgl. Anlage 2) vorgestellt wurden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die Erarbeitung des Parkraumkonzeptes Innenstadt wurde von Beginn an vom Forum Mobilität konstruktiv begleitet. Mit der regelmäßigen Beteiligung dieses Gremiums war es möglich, eine Vielzahl von Ideen, Anregungen und Änderungswünschen zu generieren und diese in das Konzept zu integrieren. Neben der Beteiligung des Forums Mobilität wurden zahlreiche bilaterale Gesprächstermine mit wichtigen Interessensvertretungen und Kooperationspartnern geführt (z. B. IHK Erlangen, Universitätsklinikum Erlangen, Parkhausbetreiber), deren Vorschläge und Ergebnisse intensiv geprüft und wo möglich ebenfalls in das Parkraumkonzept integriert wurden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Das Parkraumkonzept Innenstadt setzt sich laut Abschlussbericht aus verschiedenen Maßnahmen zusammen, die in ihrer Gesamtheit einen zukunftsfähigen Umgang mit dem ruhenden Verkehr in der Erlanger Innenstadt ermöglichen. Im ersten Schritt der Umsetzung des Konzeptes ist die Durchführung eines zeitlich begrenzten Pilotprojektes geplant. Hierbei wird ein großer Teil der im Parkraumkonzept beinhalteten Maßnahmen in einem räumlich begrenzten Umgriff testweise umgesetzt. So sollen mit einer Dauer von 6 Monaten die Einführung von Ladezonen und die Vereinfachung und Neustrukturierung der unterschiedlichen Parkregelungen im Testgebiet umgesetzt und evaluiert werden. Während der Projektlaufzeit wird eine umfassende Evaluation stattfinden, die im Anschluss ergebnisorientiert ausgewertet wird. Diese ermöglicht es im Nachgang, aber auch ggf. schon während der Projektlaufzeit, nötige Anpassungen vorzunehmen. Zu Beginn des Pilotprojektes wird ein umfassender Kommunikations- und Beteiligungsprozess gestartet, bei dem Interessensvertretungen inklusive Vertreter der Anwohner*innen vor Ort in der Form eines „Runden Tisches“ einbezogen werden. Vor der tatsächlichen Umsetzung des Pilotprojektes ist zusätzlich eine Informationsveranstaltung für alle betroffenen Bürger*innen im Testgebiet vorgesehen. Der Zeitraum für die Durchführung des Pilotprojektes wurde Q4/2022 – Q3/2023 festgelegt. Vor dem Hintergrund der Erteilung der notwendigen verkehrsrechtlichen Anordnungen, der detaillierten Planung der Beschilderung sowie der erforderlichen, von den Witterungsverhältnissen abhängigen Markierungsarbeiten und den personellen Ressourcen der Verwaltung, wird die praktische Umsetzung im Untersuchungsgebiet ab März 2023 angestrebt. Das Pilotprojekt wird in enger Kooperation mit der IHK entwickelt, umgesetzt und evaluiert.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: 30.000 |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Investitionskosten für Beschilderungs-
und Markierungsarbeiten Tiefbauamt.
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1: Abschlussbericht Parkraumkonzept Innenstadt
Anlage 2: Planungsstand Pilotprojekt