Betreff
Tempo-30-Zone zwischen Teplitzer Straße und Mistelweg, sowie in der Röttenbacher Straße, Antrag Nr. 066/2022 des OBR Dechsendorf
Vorlage
614/036/2022
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Der Antrag Nr. 066/2022 des Ortsbeirates Dechsendorf ist damit abschließend bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

 

Generell können Tempo 30-Zonen nur in Wohngebieten und ähnlichen Gebieten angeordnet werden. Sie dürfen sich nicht auf Straßen des überörtlichen Verkehrs erstrecken. Nachdem die Naturbadstraße als Kreisstraße und die Röttenbacher Straße als Staatsstraße gewidmet ist, ist die Ausweitung einer Tempo 30-Zone gesetzlich nicht möglich.
Für die Beschränkung der Geschwindigkeit auf 30 Km/h bestehen sehr enge gesetzliche Voraussetzungen. Ein Streckenverbot kann nur dort angeordnet werden, wo dies auf Grund einer besonderen Gefahrenlage zwingend notwendig ist (§ 45 Abs. 9 StVO). Weder in der Naturbadstraße noch in der Röttenbacher Straße ist eine solche Gefahrenlage vorhanden.
Eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h scheidet daher aus.

Bei einer Änderung der rechtlichen Voraussetzungen wird erneut geprüft, ob dann die Möglichkeit der Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h besteht.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:

Antrag Nr. 066/2022 des Ortsbeirates Dechsendorf