Betreff
Stellungnahme der ESTW zum Dringlichkeitsantrag der Erlanger Linke zum SGA am 6. April 2022, Antr.Nr. 054/2022; Die Stadtwerke nutzen alle Möglichkeiten zur Abwendung von Stromsperren
Vorlage
V/008/2022
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis. Der Antrag der Erlanger Linke ist seitens der ESTW damit bearbeitet.


Die Forderungen des Dringlichkeitsantrags der Erlanger Linke, werden bei den ESTW seit Wirksamkeit der Novellierung der StromGVV/ GasGVV Ende November 2021 (und zuvor nach den früheren Vorgaben) entsprechend umgesetzt.

 

A 1: Wenn sich Kunden, die eine Mahnung mit Androhung der Einstellung der Energielieferung (4 Wochen- Frist) und danach eine Sperrankündigung (bis November 2021 drei Arbeitstage zuvor, ab Dezember 2021 acht Werktage zuvor) erhalten haben, rechtzeitig bei den ESTW melden und erklären, Zahlungsschwierigkeiten zu haben, weisen die ESTW diese auf die Hilfsmöglichkeiten des Sozialamts (an die jeweils zuständige Sachbearbeiter*in, nicht aber an die die Leiterin selbst) hin. Auch wenn das Amt ggf. nicht direkt tätig werden kann, können dort weitere Hilfen (so bspw. an die Bürgerstiftung Erlangen) vermittelt werden.

 

Ein Hinweis auf Hilfen (seitens der ESTW) wird seit Januar 2022 jeder Mahnung gemäß den neuen Vorgaben der StromGVV/GasGVV beigelegt. Hierbei wird explizit auch auf das Sozialamt hingewiesen.

 

A 2: Gerne kann der Wortlaut mit dem Sozialamt abgestimmt werden. Der Hinweis auf das Sozialamt, ist bei den ESTW jedoch schon seit Jahren gängig.

 

A 3: Soweit Kunden beim Sozialamt rechtzeitig vorsprechen und das Sozialamt den ESTW erklärt, dass die Stromschulden übernommen werden, wird keine Einstellung vorgenommen, auch wenn der Betrag erst später an die ESTW überwiesen wird. In begründeten Einzelfällen verschieben die ESTW auch den Termin der Liefersperre, wenn das Sozialamt noch Zeit zur Prüfung benötigt.

 

Auf alleinige Bitte des Kunden, die Entscheidung des Sozialamts abzuwarten, wird von einer Sperre jedoch nicht abgesehen, da nicht sichergestellt ist, dass der Kunde sich tatsächlich an das Sozialamt gewandt hat oder dieses auch zahlt. Zudem dürfen die ESTW ohne Einverständnis des Kunden nicht von sich aus das Sozialamt kontaktieren.

 

A 4: Die ESTW erfüllen selbstverständlich die Pflichten nach der StromGVV/GasGVV unter Berücksichtigung der betrieblichen und wirtschaftlichen Interessen.

 

 

 

B 1 und B 2: Aus Gründen der Selbstverständlichkeit, haben die ESTW ihre Kunden bisher nicht ausdrücklich schriftlich darauf hingewiesen, dass alle Vorschriften ordnungsgemäß eingehalten werden. Bei Mahnungen (mit dem Hinweis, dass sich Kunden bei den ESTW melden sollen, falls eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben gegen eine Liefersperre sprechen) wird das Beiblatt beigefügt und in der Sperrankündigung (8 Werktage zuvor) die Abwendungsvereinbarung. Mit letzterer hat der Kunde noch kurz vor der Sperre (evtl. wenn der Sperrkassierer bereits klingelt), die Möglichkeit, die aufgelaufenen Forderungen (mindestens zwei monatliche Abschlagszahlungen) in bis zu 6 Raten zu tilgen. Daneben müssen die folgenden monatlichen Abschläge beglichen werden. In der Regel verschiebt sich nur das größer werdende Zahlungsproblem eines Kunden, wenn die Ratenzahlungen nicht eingehalten werden.

 

B 3: Wenn das notwendig ist, könnte ein Wirtschaftsprüfer mit der Erstellung eines Testats beauftragt werden.

 

B 4: Das erfolgt seitens der ESTW über eine Abwendungsvereinbarung. Das Beiblatt wird derzeit nicht erneut beigefügt, wenn jedoch gewünscht kann dies ebenfalls erfolgen.

 

Die bisherig jahrelang erprobten und durchgeführten Verfahren im Forderungsmanagement der ESTW, haben sich bewährt. Die Mitarbeitenden sind sich ihrer verantwortungsvollen Aufgabe bewusst und handeln stets im Interesse der Kunden unter Berücksichtigung der Belange der ESTW. Hierfür notwendig ist, dass sich die Kunden rechtzeitig an die ESTW wenden. Dann wird in aller Regel eine Lösung gefunden.


Anlagen:

I.                     Beiblatt zur Mahnung

II.                   Anwendungsvereinbarung