Der Entwurfsplanung für den Neubau einer Fahrradabstellanlage am Bahnhof Erlangen wird zugestimmt. Sie soll der Genehmigungs- und Ausführungsplanung zugrunde gelegt werden. Die weiteren Planungsschritte sind zu veranlassen.
Die Kostenkonkretisierung in Höhe von 1.934.221 € ist zum Haushalt 2023 ff. anzumelden.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Förderung des Radverkehrs zur Deckung des Bedarfs an überdachten Fahrradabstellplätzen auf der Ostseite des Bahnhofs Erlangen
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Neubau von 798 überdachten Fahrradstellplätzen und Sonderplätzen für Hänger, Lastenräder
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
3.1 Planungsgrundlagen
Mit Beschluss des UVPA
vom 06.12.2016 (Vorlagennummer 242/160/2016) wurde der Vorentwurfsplanung für
den Neubau der Fahrradabstellanlage am Bahnhof zugestimmt. Auf die
Beschlussvorlage wird verwiesen.
3.2 Grundstück
Für die geplante Errichtung der Fahrradabstellanlage am Bahnhof steht
das Gelände südlich des Bahnhofsgebäudes zwischen Gleis 1 und der historischen
Stadtmauer zur Verfügung. Regelungen hierzu wurden durch einen
Gestattungsvertrag mit der Deutschen Bahn getroffen. Die Übernahme der
zusätzlichen Grundstücksflächen von der Deutschen Bahn erfolgt voraussichtlich
Anfang 2023.
3.3 Bedarf / Förderung
Für die Bike-and-Ride (B&R)-Anlage am Erlanger Bahnhof wurde durch
den VGN (Verkehrsverbund Großraum
Nürnberg GmbH) eine Bedarfsprognose erstellt. Die Anzahl der
Fahrradabstellplätze, die durch die Regierung von Mittelfranken gefördert wird,
orientiert sich an den Zahlen aus dieser Bedarfsprognose.
Es wird eine Förderung von 400 der insgesamt geplanten 798
Stellplätze und der 13 Sonderplätzen für Hänger, Lastenräder in Höhe von
349.600 € erwartet.
Eine zusätzliche Förderung aus der Kommunalrichtlinie (nationale
Klimaschutzinitiative) wird z. Zt. noch geprüft.
3.4 Entwurfskonzept
Die Fahrradabstellplätze werden längs der Gleisrichtung als
zweiseitige Anlage mit Mittelgang angeordnet. Die Fahrräder werden in
Doppelstockparksystemen untergebracht und sind überdacht. Um den Bedarf an
abschließbaren Abstellmöglichkeiten zu decken, wurden in der Planung außerdem
30 flexibel vermietbare Fahrradabstellboxen vorgesehen.
Der Mittelgang weitet sich nach
Süden hin auf und ermöglicht eine Durchgängigkeit vom Bahnhofsgebäude bis zur
Brücke über die Güterhallenstraße, perspektivisch mit einer Wegeverbindung
Richtung Süden.
Westlich des Treppenabgangs zur Unterführung Innere Brucker Straße wird der
Zugang zur neuen Fahrradabstellanlage zur Stadtseite hinter dem
denkmalgeschützten Eingangspavillon mittels einer erhöhten Pavillon-Pergola mit
Bildmotiv betont. Als baulicher Abschluss der Anlage ist im Süden ein kleinerer
Pavillon geplant.
Im Bereich der bestehenden Lärmschutzwand sind Schließfächer und ein geschlossener Mülltonnenstandort für die Servicestation vorgesehen.
Barrierefreiheit
Der Durchgang von Nord nach Süd und nach Osten zur Westlichen Stadtmauerstraße ist barrierefrei gegeben, zum Bahnsteig werden aufgrund der Höhenlage des Bahnsteigs die vorhandenen Stufenanlagen erneuert.
Baukonstruktion
Die Überdachung besteht je Seite aus einer
Kragarmkonstruktion aus Stahl mit
transluzenter Deckung, die durch die Höhenstaffelung im nördlichen Bereich
überlappt. Durch die durchscheinende Dachbekleidung entstehen freundliche
lichte Flächen unterhalb der Überdachung.
Die Westseite der Fahrradabstellanlage zum Bahnsteig hin ist mit einer
transluzenten Fassadenverkleidung versehen. Eine Gefahr für Vogelschlag ist
nicht gegeben.
Grünkonzept/Freianlagen
Um den gesamten Bereich mit
Aufenthaltsqualität für Nutzer und Bahnreisende zu gestalten, werden großzügige
Grünflächen vorgesehen. An den Hauptzugängen im Norden, Süden und im Bereich
der Schallschutzwand/Zugang zur Westlichen Stadtmauerstraße sind daher Pflanzflächen
angeordnet. Alle Vegetationsflächen werden leicht überhöht, als Hochbeete mit
Bodenanschluss ausgeführt, so dass ein Betreten der Flächen bestmöglich
verhindert wird.
Im aufgeweiteten Bereich im Süden entsteht durch die integrierte Baumreihe ein Aufenthaltsbereich mit Sitzbänken. Die vier Neupflanzungen erhalten ein großes, durchgängiges Baumquartier.
Die beiden Pavillons werden mit großzügiger Fassadenbegrünung gestaltet. An den vier Treppenabgängen vom Gleis 1 zum Bereich der Fahrradabstellanlage werden beidseitig Fassadenbegrünungen integriert.
Es wird geprüft, ob die Integration von Nisthilfen in den begrünten Bereichen möglich ist.
Abweichung solare Baupflicht
Von der solaren Baupflicht wird aus den nachfolgenden Gründen abgewichen:
- Mehrere Hinderungsgründe von Seiten der DB AG aufgrund strenger Bahnrichtlinien bezüglich Eigenerzeugungsanlagen in Gleisnachbarschaft (z.B. Oberleistungsnähe, Blendungsgefährdung des Zugverkehrs), die aufgrund der notwendigen Kabeltrassen-Abstimmungen mit der DB AG bekannt sind
- Aufgrund der baulichen Situation mit überlagerten Dachflächen, Höhenentwicklung mit Verschattung der Dachflächen durch Bestandsgebäude ist eine sinnvolle Anordnung von PV-Modulen nicht gegeben.
- Eine helle und freundlich-einladende Gestaltung und eine gute Ausleuchtung mit Tageslicht fördert die Akzeptanz der Anlage, sowie einen pfleglichen Umgang und minimiert die Anfälligkeit für Verschmutzung und Vandalismus. Der für die optimale Flächennutzung erforderliche Transparenzgrad der Dachdeckung würde bei Überkopf-PV-Modulen auf bis zu 20-30% reduziert, so dass die helle und lichte Ausgestaltung der Flächen mit hoher Aufenthaltsqualität stark beeinträchtigt wäre.
Beteiligungen DB AG und Zweckverband Stadtumlandbahn
Im Rahmen der Umgestaltung der Flächen wird die bestehende Leitungstrasse der Deutschen Bahn angepasst, da diese momentan in teilweise maroden Kabelgefäßen verlegt ist. Nach engen Abstimmungen mit der DB AG wird die Trasse nach den Regelwerken der DB als Schwerlasttrog ausgebildet. Die Höhe der Trasse wird auf die fertige Pflasterhöhe ausgerichtet.
Abstimmungsgespräche mit den zuständigen Fachbereichen der DB AG wurden geführt. Die erforderliche grundsätzliche Zustimmung liegt vor (BA-BY-22-126589 vom 04.05.2022).
Die Planung wurde intensiv mit
dem Zweckverband Stadtumlandbahn abgestimmt. Die geplante Unterquerung der
Bahnlinie ist berücksichtigt
Betreiberkonzept
Die GGFA, die das Fahrradprojekt „Cafe Hergricht“ betreibt, soll Teile des Betriebs und Unterhalts der
Anlage übernehmen. Die genaue Aufgabenteilung befindet sich derzeit im
Abstimmungsprozess mit den städtischen Dienststellen.
3.5 Termine
Interner Abschluss Entwurfsplanung mit Kostenberechnung |
August 2021 |
Abstimmung der Entwurfsplanung mit DB AG |
bis Mai 2022 |
Genehmigungsplanung und Förderanträge |
bis September 2022 |
Ausführungsplanung und Ausschreibung |
bis Ende 2. Quartal 2023 |
Baubeginn |
3. Quartal 2023 |
Baufertigstellung |
3. Quartal 2024 |
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Die Verwaltung verfolgt ein
Klima-Konzept in den folgenden priorisierten Schritten:
1.
Reduktion/Suffizient/Vermeidung/Begrenzung
= nur unabdingbar notwendige Flächen sind zu errichten
2. Effizienz/Optimierung/Verbesserung
= auf energetische Belange optimierte Bauweisen, Techniken, Materialien incl.
Einsatz nachwachsender Materialien
3. Kompensieren/Reparieren
= Ausgleich/Kompensation, auch an anderer Stelle
Das
Ergebnis kann der Anlage „CO2-Bilanz“
entnommen werden
Ergebnis:
Die
CO2-Bilanz mit einem negativen Ergebnis von 70 Tonnen CO2 über den Zeitraum von
40 Jahren ist klimanegativ.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Zusammenstellung der Kostenberechnung zur Entwurfsplanung (Stand August
2021)
Kostengruppe |
|
100
Grundstück |
- € |
200
Herrichten und Erschließen |
205.000 € |
300
Bauwerk - Baukonstruktion |
2.083.000 € |
400
Bauwerk – Technische Anlagen |
93.000 € |
500
Außenanlagen |
699.000 € |
600 Ausstattung
und Kunstwerke |
422.000 € |
700
Baunebenkosten |
947.000 € |
Gesamtkosten Bau (inkl. 19% Mwst.) |
4.449.000 € |
Das Ergebnis der Kostenberechnung kann zu dem derzeitigen Planungszeitpunkt nur mit einer Genauigkeit von - 5% / +20% ermittelt werden. Bei berechneten Gesamtkosten für den Bau in Höhe von 4.449.000 € wird die Endabrechnungssumme damit voraussichtlich zwischen 4.226.550 € und 5.338.800 € liegen.
Gegenüber der bisherigen, zur Vorplanung angepassten Kostenschätzung im Jahr 2017 ergeben sich folgende Änderungen:
- Indexanpassung 3/2017 auf 2/2021 (ca. 118,5%): 555.000 €
- Stahlpreissteigerung (ca. 197%): 350.000 €
- Kostenaufwand für vorbereitende Maßnahmen historische Stadtmauer in Höhe von ca. 45.700 €
- Kostenmehraufwand bezüglich der Bauausführung von ca. 466.000 € (Mehraufwand: Abbruch, Abwasserentsorgung, notwendige Wasserversorgung, notwendige Regenrückhaltung, Einbauten etc.)
- zusätzlicher Kostenaufwand aufgrund des Verbleibs der DB-Kabeltrasse auf dem Grundstück in Höhe von ca. 412.300 €
- Mehraufwand für Bepflanzungen, Rankkonstruktionen und Hochbeete in Höhe von ca. 80.000 €
Die zur Finanzierung notwendigen Haushaltsmittel stellen sich wie folgt dar:
|
|
|
|
|
|
|
bis 2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
Gesamt |
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
|
Haushalt 2022 |
664.779 |
700.000 |
850.000 |
300.000 |
2.514.779 |
MiB und Restmittel-einzug berücksichtigt |
|
|
|||
Stand Entwurf
|
664.779 |
700.000 |
1.300.000 |
1.784.221 |
4.449.000 |
Tatsächlicher |
|||||
VE |
|
VE
1.500.000 |
|
|
Investitionskosten: |
4.449.000 € |
bei IPNr.: 546.410 |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
ca. 15.000 €/Jahr |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
349.600 € |
bei Sachkonto: |
|
Ergebnis der
Zuschussprüfung:
siehe Punkt 3.2
im Sachbericht
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 546.410 in Höhe von 2.514.779 €
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden in Höhe von 1.934.221 €
Einsichtnahme durch
das Revisionsamt
Das Revisionsamt hat die
Unterlagen zur Entwurfsplanung gemäß
Ziffer 5.5.3 DA Bau zur Einsichtnahme erhalten.
Anlagen:
Lageplan, Grundrisse mit Freianlagen und Brandschutz, Ansichten, Schnitte, Erläuterungsbericht, CO2-Bilanz