Betreff
Neubau Fahrradabstellanlage am Bahnhof; Entwurfsplanungsbeschluss
Vorlage
242/135/2022
Aktenzeichen
VI/24
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

Der Entwurfsplanung für den Neubau einer Fahrradabstellanlage am Bahnhof Erlangen wird zugestimmt. Sie soll der Genehmigungs- und Ausführungsplanung zugrunde gelegt werden. Die weiteren Planungsschritte sind zu veranlassen.

Die Kostenkonkretisierung in Höhe von 1.934.221 € ist zum Haushalt 2023 ff. anzumelden.

 


 

1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Förderung des Radverkehrs zur Deckung des Bedarfs an überdachten Fahrradabstellplätzen auf der Ostseite des Bahnhofs Erlangen

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Neubau von 798 überdachten Fahrradstellplätzen und Sonderplätzen für Hänger, Lastenräder

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

3.1 Planungsgrundlagen

Mit Beschluss des UVPA vom 06.12.2016 (Vorlagennummer 242/160/2016) wurde der Vorentwurfsplanung für den Neubau der Fahrradabstellanlage am Bahnhof zugestimmt. Auf die Beschlussvorlage wird verwiesen.

 

3.2 Grundstück

Für die geplante Errichtung der Fahrradabstellanlage am Bahnhof steht das Gelände südlich des Bahnhofsgebäudes zwischen Gleis 1 und der historischen Stadtmauer zur Verfügung. Regelungen hierzu wurden durch einen Gestattungsvertrag mit der Deutschen Bahn getroffen. Die Übernahme der zusätzlichen Grundstücksflächen von der Deutschen Bahn erfolgt voraussichtlich Anfang 2023.

 

3.3 Bedarf / Förderung

Für die Bike-and-Ride (B&R)-Anlage am Erlanger Bahnhof wurde durch den VGN (Verkehrsverbund Großraum Nürnberg GmbH) eine Bedarfsprognose erstellt. Die Anzahl der Fahrradabstellplätze, die durch die Regierung von Mittelfranken gefördert wird, orientiert sich an den Zahlen aus dieser Bedarfsprognose.

Es wird eine Förderung von 400 der insgesamt geplanten 798 Stellplätze und der 13 Sonderplätzen für Hänger, Lastenräder in Höhe von 349.600 € erwartet.


Eine zusätzliche Förderung aus der Kommunalrichtlinie (nationale Klimaschutzinitiative) wird z. Zt. noch geprüft.

 

3.4 Entwurfskonzept

Die Fahrradabstellplätze werden längs der Gleisrichtung als zweiseitige Anlage mit Mittelgang angeordnet. Die Fahrräder werden in Doppelstockparksystemen untergebracht und sind überdacht. Um den Bedarf an abschließbaren Abstellmöglichkeiten zu decken, wurden in der Planung außerdem 30 flexibel vermietbare Fahrradabstellboxen vorgesehen.

Der Mittelgang weitet sich nach Süden hin auf und ermöglicht eine Durchgängigkeit vom Bahnhofsgebäude bis zur Brücke über die Güterhallenstraße, perspektivisch mit einer Wegeverbindung Richtung Süden.
Westlich des Treppenabgangs zur Unterführung Innere Brucker Straße wird der Zugang zur neuen Fahrradabstellanlage zur Stadtseite hinter dem denkmalgeschützten Eingangspavillon mittels einer erhöhten Pavillon-Pergola mit Bildmotiv betont. Als baulicher Abschluss der Anlage ist im Süden ein kleinerer Pavillon geplant. 

Im Bereich der bestehenden Lärmschutzwand sind Schließfächer und ein geschlossener Mülltonnenstandort für die Servicestation vorgesehen.

 

Barrierefreiheit

Der Durchgang von Nord nach Süd und nach Osten zur Westlichen Stadtmauerstraße ist barrierefrei gegeben, zum Bahnsteig werden aufgrund der Höhenlage des Bahnsteigs die vorhandenen Stufenanlagen erneuert.

 

Baukonstruktion
Die Überdachung
besteht je Seite aus einer Kragarmkonstruktion aus Stahl mit transluzenter Deckung, die durch die Höhenstaffelung im nördlichen Bereich überlappt. Durch die durchscheinende Dachbekleidung entstehen freundliche lichte Flächen unterhalb der Überdachung.

Die Westseite der Fahrradabstellanlage zum Bahnsteig hin ist mit einer transluzenten Fassadenverkleidung versehen. Eine Gefahr für Vogelschlag ist nicht gegeben.

Grünkonzept/Freianlagen

Um den gesamten Bereich mit Aufenthaltsqualität für Nutzer und Bahnreisende zu gestalten, werden großzügige Grünflächen vorgesehen. An den Hauptzugängen im Norden, Süden und im Bereich der Schallschutzwand/Zugang zur Westlichen Stadtmauerstraße sind daher Pflanzflächen angeordnet. Alle Vegetationsflächen werden leicht überhöht, als Hochbeete mit Bodenanschluss ausgeführt, so dass ein Betreten der Flächen bestmöglich verhindert wird.

Im aufgeweiteten Bereich im Süden entsteht durch die integrierte Baumreihe ein Aufenthaltsbereich mit Sitzbänken. Die vier Neupflanzungen erhalten ein großes, durchgängiges Baumquartier.

Die beiden Pavillons werden mit großzügiger Fassadenbegrünung gestaltet. An den vier Treppenabgängen vom Gleis 1 zum Bereich der Fahrradabstellanlage werden beidseitig Fassadenbegrünungen integriert.

Es wird geprüft, ob die Integration von Nisthilfen in den begrünten Bereichen möglich ist.

 

Abweichung solare Baupflicht

Von der solaren Baupflicht wird aus den nachfolgenden Gründen abgewichen:

-       Mehrere Hinderungsgründe von Seiten der DB AG aufgrund strenger Bahnrichtlinien bezüglich Eigenerzeugungsanlagen in Gleisnachbarschaft (z.B. Oberleistungsnähe, Blendungsgefährdung des Zugverkehrs), die aufgrund der notwendigen Kabeltrassen-Abstimmungen mit der DB AG bekannt sind

-       Aufgrund der baulichen Situation mit überlagerten Dachflächen, Höhenentwicklung mit Verschattung der Dachflächen durch Bestandsgebäude ist eine sinnvolle Anordnung von PV-Modulen nicht gegeben.

-       Eine helle und freundlich-einladende Gestaltung und eine gute Ausleuchtung mit Tageslicht fördert die Akzeptanz der Anlage, sowie einen pfleglichen Umgang und minimiert die Anfälligkeit für Verschmutzung und Vandalismus. Der für die optimale Flächennutzung erforderliche Transparenzgrad der Dachdeckung würde bei Überkopf-PV-Modulen auf bis zu 20-30% reduziert, so dass die helle und lichte Ausgestaltung der Flächen mit hoher Aufenthaltsqualität stark beeinträchtigt wäre.

 

Beteiligungen DB AG und Zweckverband Stadtumlandbahn

Im Rahmen der Umgestaltung der Flächen wird die bestehende Leitungstrasse der Deutschen Bahn angepasst, da diese momentan in teilweise maroden Kabelgefäßen verlegt ist. Nach engen Abstimmungen mit der DB AG wird die Trasse nach den Regelwerken der DB als Schwerlasttrog ausgebildet. Die Höhe der Trasse wird auf die fertige Pflasterhöhe ausgerichtet.

Abstimmungsgespräche mit den zuständigen Fachbereichen der DB AG wurden geführt. Die erforderliche grundsätzliche Zustimmung liegt vor (BA-BY-22-126589 vom 04.05.2022).

Die Planung wurde intensiv mit dem Zweckverband Stadtumlandbahn abgestimmt. Die geplante Unterquerung der Bahnlinie ist berücksichtigt

 

Betreiberkonzept

Die GGFA, die das Fahrradprojekt „Cafe Hergricht“ betreibt, soll Teile des Betriebs und Unterhalts der Anlage übernehmen. Die genaue Aufgabenteilung befindet sich derzeit im Abstimmungsprozess mit den städtischen Dienststellen.

 

3.5 Termine

 

Interner Abschluss Entwurfsplanung mit Kostenberechnung

August 2021

Abstimmung der Entwurfsplanung mit DB AG

bis Mai 2022

Genehmigungsplanung und Förderanträge

bis September 2022

Ausführungsplanung und Ausschreibung

bis Ende 2. Quartal 2023

Baubeginn

3. Quartal 2023

Baufertigstellung

3. Quartal 2024

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Die Verwaltung verfolgt ein Klima-Konzept in den folgenden priorisierten Schritten:

 

1. Reduktion/Suffizient/Vermeidung/Begrenzung
= nur unabdingbar notwendige Flächen sind zu errichten

 

2. Effizienz/Optimierung/Verbesserung
= auf energetische Belange optimierte Bauweisen, Techniken, Materialien incl. Einsatz nachwachsender Materialien

 

3. Kompensieren/Reparieren
= Ausgleich/Kompensation, auch an anderer Stelle

 

Das Ergebnis kann der Anlage „CO2-Bilanz“ entnommen werden

 

Ergebnis:

Die CO2-Bilanz mit einem negativen Ergebnis von 70 Tonnen CO2 über den Zeitraum von 40 Jahren ist klimanegativ.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

 

Zusammenstellung der Kostenberechnung zur Entwurfsplanung (Stand August 2021)

 

Kostengruppe

 

100 Grundstück

- €

200 Herrichten und Erschließen

205.000 €

300 Bauwerk - Baukonstruktion

2.083.000 €

400 Bauwerk – Technische Anlagen

93.000 €

500 Außenanlagen

699.000 €

600 Ausstattung und Kunstwerke

422.000 €

700 Baunebenkosten

947.000 €

Gesamtkosten Bau (inkl. 19% Mwst.)

4.449.000 €

 

 

Das Ergebnis der Kostenberechnung kann zu dem derzeitigen Planungszeitpunkt nur mit einer Genauigkeit von - 5% / +20% ermittelt werden. Bei berechneten Gesamtkosten für den Bau in Höhe von 4.449.000 € wird die Endabrechnungssumme damit voraussichtlich zwischen 4.226.550 € und 5.338.800 € liegen.

 

 

Gegenüber der bisherigen, zur Vorplanung angepassten Kostenschätzung im Jahr 2017 ergeben sich folgende Änderungen:

-     Indexanpassung 3/2017 auf 2/2021 (ca. 118,5%): 555.000 €

-     Stahlpreissteigerung (ca. 197%): 350.000 €

-       Kostenaufwand für vorbereitende Maßnahmen historische Stadtmauer in Höhe von ca. 45.700 €

-       Kostenmehraufwand bezüglich der Bauausführung von ca. 466.000 € (Mehraufwand: Abbruch, Abwasserentsorgung, notwendige Wasserversorgung, notwendige Regenrückhaltung, Einbauten etc.)

-       zusätzlicher Kostenaufwand aufgrund des Verbleibs der DB-Kabeltrasse auf dem Grundstück in Höhe von ca. 412.300 €

-       Mehraufwand für Bepflanzungen, Rankkonstruktionen und Hochbeete in Höhe von ca. 80.000 €

 

 

 

 

 

 

 

Die zur Finanzierung notwendigen Haushaltsmittel stellen sich wie folgt dar:

 

 

 

 

 

 

 

 

bis 2021

2022

2023

2024

Gesamt

Haushalt 2022
Entwurf Kämmerei

664.779

700.000

850.000

300.000

2.514.779

MiB und Restmittel-einzug berücksichtigt

 

 

Stand Entwurf 
Ansatz Amt 24

664.779

700.000

1.300.000

1.784.221

4.449.000

Tatsächlicher
Bedarf anhand
Entwurf

VE

 

VE 1.500.000

 

 

 

Investitionskosten:

4.449.000 €

bei IPNr.: 546.410

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

ca. 15.000 €/Jahr
zzgl. Betrieb GGFA

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

349.600 €

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Ergebnis der Zuschussprüfung:

siehe Punkt 3.2 im Sachbericht

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr. 546.410 in Höhe von 2.514.779 €

                       bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk

                 sind nicht vorhanden in Höhe von 1.934.221 €

 

 

Einsichtnahme durch das Revisionsamt

Das Revisionsamt hat die Unterlagen zur Entwurfsplanung gemäß
Ziffer 5.5.3 DA Bau zur Einsichtnahme erhalten.

 


Anlagen:

Lageplan, Grundrisse mit Freianlagen und Brandschutz, Ansichten, Schnitte, Erläuterungsbericht, CO2-Bilanz