Bundesautobahn A 73 zwischen Erlangen Nord und Erlangen Eltersdorf
1.
Der Stadtrat nimmt den Planungsauftrag des
Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) zur weiteren Prüfung eines
6-streifigen Ausbaus der Autobahn A 73 im Bereich
Erlangen zur Kenntnis.
2. Die Stadt Erlangen unterstützt den Planungsauftrag des Bundes und steht ihm positiv gegenüber. Der Planungsauftrag eröffnet die Chance für mehr Lärmschutz, für Stadtreparatur und für mehr Lebensqualität in weiten Teilen des Stadtgebiets durch eine angestrebte Einhausung der Autobahn A 73. Zuständig für den Planungsauftrag ist die Autobahn GmbH des Bundes (AdB), Niederlassung Nordbayern.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorliegende „Machbarkeitsstudie zur städtebaulichen und landschaftlichen Integration einer möglichen Einhausung der BAB 73 für den Abschnitt Tennenloher Straße bis Paul-Gossen-Straße“ in nördlicher Richtung um den Abschnitt bis einschließlich der Anschlussstelle Erlangen Zentrum zu ergänzen. Entsprechende Finanzmittel sollen angemeldet werden.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Aktuelle Situation
Die in Nord-Süd Richtung verlaufende Autobahntrasse der A73
(Frankenschnellweg) teilt die Stadt Erlangen in zwei Hälften. Für die Bürger
der Stadt Erlangen stellt sie eine nur schwer überwindbare Barriere dar. Ganze
Stadt- und Ortsteile Erlangens sind durch die Autobahn voneinander getrennt.
Die Autobahn führt auch zu hohen Schallimmissionen und Schadstoffbelastungen in
nahliegenden Wohngebieten. Diese negative Wirkung wird verstärkt durch die in
Teilbereichen historisch bedingte Hochlage der Autobahn auf dem ehemaligen
Ludwig-Donau-Main-Kanal.
Machbarkeitsstudie und Verkehrsgutachten 2019
Vor diesem Hintergrund hat der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss
die Verwaltung am 26.09.2017 beauftragt, ein Konzept zur städtebaulichen
Integration möglicher Lärmschutzmaßnahmen (Lärmschutzwand, Einhausung,
Überdeckelung, etc.) entlang der Bundesauto-bahn A73 zwischen Anschlussstelle
Erlangen-Nord und Anschlussstelle Erlangen Eltersdorf in Abstimmung mit der
Autobahndirektion Nordbayern zu erstellen (siehe Vorlage PET/012/2017).
Die ersten Ergebnisse wurden im Rahmen einer Lenkungsgruppensitzung am
15.03.2018 mit Herrn Staatsminister Joachim Herrmann sowie Vertretern der
Regierung von Mittelfranken und mit Vertretern der Autobahndirektion Nordbayern
erörtert. Dort wurde vereinbart, zum einen eine pilothafte Studie zur
vertieften Untersuchung der städtebaulichen und landschaftsplanerischen
Potentiale für den Abschnitt der A 73 zwischen der Tennenloher Straße und
Paul-Gossen-Straße zu beauftragen. Zum anderen sollte ein Verkehrsgutachten in
Auftrag gegeben werden, welches die prognostizierten Verkehrsströme auf der A73
begutachtet.
Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie sowie des Verkehrsgutachtens
wurden am 29.03.2019 Herrn Staatsminister Joachim Herrmann sowie Vertretern der
Regierung von Mittelfranken zusammen mit der Autobahndirektion Nordbayern
vorgestellt. Die Öffentlichkeit wurde am 09.05.2019 in einer Informationsveranstaltung
über die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie sowie das Verkehrsgutachten
informiert.
Nach der Verkehrsuntersuchung zur A 73 aus dem Jahr 2018 ist im
Abschnitt Breitengüßbach – Erlangen im Prognosejahr 2035 mit hohen
Verkehrszuwächsen zu rechnen. Der stärkste Verkehrsanstieg wird im Bereich der
Anschlussstelle (AS) ER-Bruck bis Autobahnkreuz (AK) FÜ/ER mit über 100.000 Kfz
prognostiziert (Prognose-DTV 2035 in Kfz/24h). Dies hängt auch mit der
Entwicklung des Siemens-Campus zusammen. Damit ist die Leistungsfähigkeit des
bestehenden 4-streifigen Querschnitts deutlich überschritten. Ein 6-streifiger
Querschnitt mit durchgehenden Verflechtungsstreifen wäre geeignet, den
künftigen Verkehr zwischen AS ER-Nord und AK FÜ/ER leistungsfähig und verkehrssicher
abzuwickeln.
Die städtebauliche und landschaftsplanerische Machbarkeitsstudie kommt
zu dem Schluss, dass im Falle eines 6-streifigen Ausbaus die Tieferlegung der A
73 unter die Paul-Gossen-Straße nach Norden mit einer ca. 2,3 km langen
Einhausung die größten Potenziale für die Gesamtstadt birgt (Variante 2.3A).
Die Lenkungsgruppe hat daher beschlossen, diese Variante weiter zu verfolgen.
Zustimmung Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Auf Grundlage der Ergebnisse der Studien hat das Bayerische
Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB) einen Antrag nach § 6
FStrAbG (unvorhergesehener höherer Verkehrsbedarf) vorbereitet und dem
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) vorgelegt.
Das BMDV hat mit Schreiben vom 29.06.2021 der Aufnahme von Planungen für
den 6-streifigen Ausbau zwischen AS Forchheim-Süd bis AK FÜ/ER zugestimmt und
sieht für eine ca. 2,1 km lange Einhausung in Hochlage (Bestandshöhenlage) die
grundsätzliche Bauwürdigkeit mit einem Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) von 1,44
belegt. Eine Neubewertung des Projekts soll im Rahmen der
Bedarfsplanüberprüfung des Bundesverkehrswegeplans im Jahr 2022 erfolgen.
Nachdem das StMB mit Schreiben vom 25.11.2020 gegenüber einer Einhausung in
Hochlage eine für die Stadt Erlangen städtebaulich verträglichere, teilweise
abgesenkte Variante vorgeschlagen hat, hat das BMDV gebeten, diese Variante im
Rahmen der vertiefenden Projektplanungen weiter zu prüfen und dabei besonders
auf die Wirtschaftlichkeit zu achten.
Weiteres Vorgehen Autobahn GmbH
Für das weitere Vorgehen wurde aus der Gesamtstrecke ein erster
verkehrswirksamer Teilabschnitt der A 73 von der AS ER-Zentrum bis zum AK FÜ/ER
gebildet.
Für diesen Teilabschnitt sollen Varianten näher untersucht werden.
Sämtliche Varianten sollen über die Paul-Gossen-Straße hinaus Richtung Norden
geführt werden.
Unterschiedliche Belange und Abwägung aus Sicht der Stadt Erlangen
Die kommende Untersuchung zur Einhausung und Tieferlegung der Autobahn
bietet die einmalige Chance, die Lärmimmissionen durch die Autobahn in großen
Teilen der Stadt zu verringern.
Durch die Lärmreduktion in Folge einer Tieferlegung mit Überdeckelung
würde sich die konkrete Lebensqualität einer deutlich fünfstelligen Zahl von
Einwohnerinnen und Einwohnern im Stadtgebiet verbessern, insbesondere in den
Stadtteilen Bruck und Anger.
Durch eine Tieferlegung der Autobahn könnte zudem die jetzt trennende
Wirkung der Autobahn überwunden werden. Eine Überdeckelung der A 73 im
südlichen Stadtgebiet bietet somit die Möglichkeit, Stadtreparatur zu
betreiben. Jetzt von der Autobahn zerschnittene Stadtteile könnten durch neue
Grün- und Freiflächen auf einem Autobahndeckel verbunden werden.
Demgegenüber hat sich die Stadt
Erlangen mit dem Klimabeschluss vom 26. November 2020 das Ziel gesetzt, das
1,5°C-Klimaziel auf dem Erlanger Stadtgebiet einzuhalten. Das bedeutet für
Erlangen, vor 2030 klimaneutral zu werden. Das von der Stadt für den Prozess
beauftragte IFEU-Institut kommt zu dem Schluss, dass für den Ausbau der A 73
sowohl die verkehrliche Notwendigkeit als auch die Vereinbarkeit mit den
Klimaschutzzielen fraglich sind (siehe
Anlage 4). Ein Ausbau der A 73 könnte zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen und
einem ressourcenintensiven Bauprojekt führen und damit zu negative Auswirkungen
auf den Klimaschutz haben. Auch erarbeitet die Stadtverwaltung aktuell ein
Konzept für eine Verkehrswende.
Ein Ausbau der A 73 wäre auch mit Eingriffen in Ökologie und Landschaft verbunden. Die konkreten Auswirkungen auf die ökologischen Belange können derzeit nicht benannt werden. Ein erstes Konzept zur Einhausung bei Bruck gibt es nur für den 1,4 km langen südlich liegenden Abschnitt von der Tennenloher Straße bis zur Paul Gossen Straße.
Nach Abwägung der Belange wird die
sich eröffnende Chance auf mehr Lärmschutz, Lebensqualität, Stadtreparatur und
auf eine Überwindung der heute trennenden Wirkung der Autobahn höher gewertet
als die Bedenken in Bezug auf negative Auswirkungen auf den Klimaschutz und in
Bezug auf Eingriffe in Natur und Landschaft. Eine Autobahnüberdeckelung ist eine einmalige und die einzige Chance zur
Verbesserung der Gesamtsituation und kann nur durch einen künftigen
6-streifigen Ausbau des Autobahnabschnitts erreicht werden. Ohne
6-streifigen Ausbau hat die Stadt Erlangen und ihre Bürger*innen keinen
Anspruch auf mehr Lärmschutz.
Die Planungen der Autobahn GmbH stehen aktuell ganz am Anfang. Erst im nächsten Schritt werden die Planungsgrundlagen und Gutachten erstellt, auf deren Grundlage eine Entscheidung über die Umsetzung getroffen werden kann.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die Stadt Erlangen unterstützt die Planungen der Autobahn
GmbH des Bundes Niederlassung Nordbayern für einen 6-streifigen Ausbau der
Autobahn A 73.
Dies gilt vor allem im Hinblick auf die von der Stadt Erlangen präferierte
Überdeckelung der Autobahn in weiten Teilen des Stadtgebiets.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
In einem ersten Schritt soll die
vorliegende „Machbarkeitsstudie zur
städtebaulichen und landschaftlichen Integration einer möglichen Einhausung der
BAB 73 für den Abschnitt Tennen-
loher Straße bis Paul-Gossen-Straße“ ergänzt werden bis zur
Anschlussstelle Erlangen Zentrum.
Die Planungskosten hierfür werden auf ca. 100.000 € veranschlagt. Aktuell stehen keine Haushaltsmittel hierfür zur Verfügung. Die Verwaltung wird die für das Konnzept erforderlichen Haushaltsmittel in die Haushaltsberatungen für den Haushalt 2023 einbringen.
Zur Koordinierung des Projekts wurden
eine dienststellenübergreifende Lenkungsgruppe und eine dienststellenübergreifende
Arbeitsgruppe einberufen.
Die Verwaltung wird den Stadtrat weiterhin laufend über das weitere
Vorgehen und die inhaltlichen Schritte informieren.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
100.000 € |
aktuell nicht vorhanden |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1: Schreiben der Autobahn
GmbH des Bundes an den
Oberbürgermeister
vom 30.07.2021
Anlage 2: Kurzdokumentation Machbarkeitsstudie Autobahndeckel BAB A73
Anlage 3: Lageplan Erweiterungsbereich
Machbarkeitsstudie -
Paul-Gossen-Straße
bis AS Erlangen Zentrum
Anlage 4: Stellungnahme IFEU vom 04.04.2022