hier: Stellungnahme der Stadt Erlangen sowie
Fraktionsantrag Nr. 221/2021 der Grünen Liste
Kriterien und ökologische Vorgaben bei den Bebauungsplänen im Uni-Südgelände
- Die Ausführungen der Verwaltung zum Masterplan
der FAU werden zur Kenntnis genommen.
- Die Verwaltung wird beauftragt,
· die im Sachbericht unter Pkt. 3 ausgeführten Punkte als Stellungnahme der einzelnen Fachbereiche der Stadt Erlangen zur Masterplanung Südgelände an die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und an das Staatliche Bauamt Erlangen-Nürnberg zu übersenden mit der Bitte um Bearbeitung im weiteren Abstimmungsprozess. Der weiterentwickelte Masterplan wird dem Stadtrat wieder vorgelegt;
· die im Sachbericht genannten Hinweise und Anregungen bei der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes und bei der Aufstellung der Bebauungspläne Nr. 467 und 468 zu berücksichtigen.
- Der Fraktionsantrag Nr. 221/2021 der Grünen Liste "Kriterien und ökologische Vorgaben bei den Bebauungsplänen im Uni-Südgelände" (siehe Anlage 1) ist damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
a) Masterplanung Südgelände (Auszüge siehe Anlage 2)
Mit den Beschlüssen zur 20. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung der Bebauungspläne Nr. 467 und 468 im Jahr 2017 durch den Stadtrat der Stadt Erlangen wurden die Verfahren eingeleitet, um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Bebauung der Flächen zwischen B4 und dem Uni-Südgelände sowie zwischen Kurt-Schumacher-Straße und Nikolaus-Fiebiger-Straße zur Sicherung der FAU am Standort Erlangen zu schaffen. Hierbei wurden bereits eine Reihe von städtebaulichen, naturschutzfachlichen und sonstigen umweltfachlichen Aspekten konkret benannt, die in der weiteren Planung und Umsetzung zu berücksichtigen sind.
Die FAU hat in Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Bauamt Erlangen-Nürnberg im Anschluss im Jahr 2020/2021 einen Masterplanungsprozess mit dem Ziel angestoßen, u.a. um zu prüfen, ob die Flächenbedarfe in dem Planungsumgriff abgebildet werden können. Der Verwaltung wurde in mehreren Terminen der jeweilige Stand präsentiert. Während dieses Prozesses hat außerdem ein Austauschtermin mit Mitgliedern des Stadtrates stattgefunden, so dass die Verwaltung bereits im Prozess erste Punkte an die Masterplaner zurückspielen konnte.
Mit der Masterplanung des Freistaates Bayern wurde ein grundsätzliches Entwicklungskonzept erarbeitet, das aus dem bestehenden Südgelände, den geplanten Neubauten im Gelände und neuen Bauflächen entlang der B4 und der Kurt-Schumacher-Straße sowie eines völlig neuen Standortes im Ostteil des Siemens Campus einen einheitlichen Universitätsstandort schaffen soll.
Die nun vorliegende Dokumentation wurde durch die Verwaltung geprüft; diese Beschlussvorlage soll eine erste Stellungnahme der Stadt zu der Masterplanung sein, auf deren Basis weitere Abstimmungen erfolgen sollen.
b) Fraktionsantrag Nr.221/2021 der Grünen Liste-Fraktion
Die Grüne
Liste-Fraktion beantragt, dass die Verwaltung beauftragt wird, verschiedene
Kriterien zur solaren Baupflicht, zur Klimaanpassung, zu Baumbestand und
Grünflächen sowie zur Erschließung / Wegeverbindungen bei der Aufstellung der
Bebauungspläne Nr. 295, Nr. 467 und Nr. 468 zu berücksichtigen (siehe Anlage
1).
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die „Masterplanung Südgelände“ ist als zukunftsweisendes städtebauliches Entwicklungskonzept für den gesamten Uni-Campus im Süden von Erlangen zu verstehen.
Unter Betrachtung der derzeitigen Situation, des erforderlichen Flächenbedarfs und der zukünftigen funktionalen und technischen Anforderungen wurde ein Gesamtkonzept erarbeitet, welches sowohl die bauliche Entwicklung im bestehenden Südgelände als auch die notwendigen Erweiterungsflächen betrachtet.
Als Erweiterungsflächen wurden hierbei die ‚Arrondierungsfläche Ost‘ (Bebauungsplan Nr. 467), die ‚Arrondierungsfläche Süd‘ (Bebauungsplan Nr. 468), die Neubaumöglichkeiten nördlich der Staudtstraße (rechtsverbindlicher Bebauungsplan Nr. 380) sowie die angestrebte Erweiterung der FAU im östlichen Bereich des Siemens Campus (Modul 7) identifiziert und in die Masterplanung einbezogen.
Als Grundzüge der zukünftigen Entwicklung wurden in der Masterplanung folgende Leitbilder für die städtebauliche Planung entwickelt:
· Die einzelnen Planungsgebiete sollen zu einem zusammenhängenden Campus entwickelt werden.
· Ein Grünboulevard soll als verbindendes Element ausgebildet werden: eine Kette mit hochwertigen, miteinander verknüpften Freiflächen und Plätzen sollen hohe Aufenthaltsqualitäten bieten.
· Landmarken und Adressen sollen die Orientierung erleichtern und die Außenwirkung verbessern.
· Mit der Neugestaltung und Neuanlage von Freiflächen soll auch eine Verflechtung mit der Umgebung einhergehen, z.B. Öffnung für die benachbarte Wohnbevölkerung.
· Das künftige FAU-Gelände soll als weitgehend autofreier Campus weiterentwickelt werden. Kfz-Verkehr soll auf die übergeordneten Straßen beschränkt bleiben. Parkplätze für Pkws sind in Parkhäusern in den Randbereichen des Campus vorgesehen. Der Grünboulevard ist Fußgängern und Radfahrern vorbehalten.
· Eine modulare Bauweise soll die zukunftsoffene Weiterentwicklung des Quartiers ermöglichen: sinnvolle kleine Module, die nach und nach planbar und umsetzbar sind und auch für spätere Umbauten oder Umnutzungen offen sind (keine Großstrukturen).
· Es werden zusätzliche Entwicklungspotentiale aufgezeigt, die für eine spätere Erweiterung / Entwicklung zur Verfügung stehen.
Die Masterplanung wurde ab Januar 2020 in mehreren Arbeitsschritten mit Workshops und Abstimmungsgesprächen durchgeführt. Im Impressum der Masterplanung wird die Stadt Erlangen zwar als Projektbeteiligte benannt, die Verwaltung hat jedoch in mehreren Projektsitzungen darauf verwiesen, dass die Stadt Erlangen eine Stellungnahme nach Beteiligung ihrer Stadtratsgremien abgeben kann und wird.
Vor diesem Hintergrund soll zur Masterplanung Südgelände eine Stellungnahme abgegeben werden, welche die Grundlage für Anpassungen und damit weitere Abstimmungsgespräche bildet. Die hierin geäußerten Hinweise und Anregungen sollen ebenso Berücksichtigung in den o.g. laufenden Bauleitplanverfahren finden. Hierdurch wird gewährleistet, dass die zuständigen Gremien des Stadtrates in geeigneter Art und zu einem passenden Zeitpunkt informiert werden und zur Entscheidung vorgelegt werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
a) Masterplanung Südgelände
Die Masterplanung Südgelände stellt aus Sicht der Verwaltung ein Entwicklungskonzept dar, welches unter Beachtung nachfolgender Anregungen und weiterer Fachbelange (z.B. Klimaschutz) weiterzuentwickeln ist. Diese Fachbelange müssen in den weiteren Planungsphasen zum Uni-Südgelände sowie zur Umnutzung des dann ehemaligen Bereichs des Siemens Campus Berücksichtigung finden und werden von der Stadt Erlangen im Rahmen ihrer Planungshoheit vertreten werden.
Die einzelnen Fachbelange werden im Weiteren unbewertet und unpriorisiert dargestellt. Die einzelnen Fachthemen müssen im Rahmen der Weiterentwicklung des Masterplans von den Planern des Masterplans konkretisiert, verknüpft und in ihrer Wertigkeit abgewogen werden.
Dieser Abwägungsprozess im Masterplanverfahren durch die FAU wird auch im Weiteren im notwendigen Bauleitplanverfahren durch die Stadtverwaltung Erlangen angewandt.
Städtebau
·
Der
künftige Stadteingang von Süden an der B4/Südspange mit einem architektonischen
Auftakt (Landmarke) und die bauliche Entwicklung ab der B4 wird begrüßt.
·
Eine
prägende Bebauung mit Landmarken an den maßgeblichen Stellen macht den Standort
der FAU wahrnehmbar. Diese erfordern in den nachfolgenden Planungen
qualifizierte Verfahren insbesondere in Form von Wettbewerben, die eine
städtebaulich-gestalterisch hochwertige Durcharbeitung gewährleisten.
·
Die
Anordnung von benutzerintensiven Nutzungen (z.B. neue Hörsäle) an der künftigen
StUB-Haltestelle bzw. in unmittelbarer Nähe wird für zielführend erachtet.
·
Eine
künftige Bebauung sollte dem sparsamen Umgang mit Grund und Boden und entsiegelten
Flächen durch eine stärkere Entwicklung in die Höhe statt in die Fläche
Rechnung tragen.
·
Neue
Gebäude sollen sich mit einer Schauseite zum Grünboulevard, aber auch zu den
Erschließungsstraßen orientieren. Es sollen somit wertige öffentliche (Straßen-)Räume
entstehen.
·
Der
erforderliche Kfz-Stellplatzbedarf sollte nur gebündelt und gestapelt in
Parkhäusern im Bereich der übergeordneten Straßen erfolgen, so dass zum einen
der Innenbereich den Fußgängern und Radfahrern vorbehalten ist und zum anderen
negative Auswirkungen der benachbarten Wohngebiete soweit wie möglich vermieden
werden. Ziel ist das gemeinsame Miteinander bzw. die „gute Nachbarschaft“ der
FAU und der angrenzenden Sebaldus-Siedlung.
·
Auf dem
FAU-Teilbereich des Siemens Campus soll sich der FAU-Standort in die
städtebauliche Gestalt des Masterplans Siemens Campus mit Grünachsen einfinden
und diesen weiterentwickeln (siehe auch Beschluss VI/122/2022 Lage
StUB-Wendeschleife in der Sitzung des Stadtrats vom 31.03.2022). Dieser Bereich
bildet den östlichen Eingang / Abschluss zum Siemens Campus und ist somit von
erheblicher städtebaulicher Bedeutung für die Entwicklung der Stadt Erlangen.
Die weitere Konkretisierung soll in einem städtebaulichem
Realisierungswettbewerb erfolgen.
Mobilität
Auf Grundlage der Masterplanung
sollte ein Mobilitätskonzept ausgearbeitet werden, welches u.a. auch konkretere
Aussagen hinsichtlich Fußgänger- und MIV-Verkehr ermöglicht. Die Masterplanung
beinhaltet zu verschiedenen Aspekten der Mobilität noch zu ungenaue bzw.
teilweise widersprüchliche Aussagen:
Allgemein
·
Grundsätzlich ist
der Ansatz für Shared Space begrüßenswert.
·
Mit der Führung
der Fahrradhauptroute im Grünboulevard sinkt die Attraktivität für den
Fußgänger. Hier sind Maßnahmen erforderlich, um die beiden Verkehrsarten zu
kombinieren, ohne dass Konflikte zwischen beiden Verkehrsarten entstehen.
·
Ein betriebliches
Mobilitätsmanagement kann bei der Akzeptanz der geplanten Maßnahmen
unterstützend wirken.
·
Elektromobilität:
Durch das Gebäudeelektromobilitätsgesetz (GEIG) ist eine entsprechende Anzahl
an Ladesäulen vorzusehen, wenn möglich auch barrierefrei. Die Standorte der
Ladesäulen sollten bereits frühzeitig mitgeplant werden.
·
Fußgänger:
Haltestellen und Parkhäuser sollten für Fußgänger gut und barrierefrei
erreichbar sein. Insbesondere auf dem Grün-Boulevard sollten Sitzgelegenheiten
in Abständen von maximal rund 200m vorgesehen werden.
·
Insgesamt liegt
der Fokus vor allem auf der Mobilität zum Campus. Die Mobilität innerhalb des
Campus ist aktuell noch nicht ausreichend dargelegt.
·
Auf dem Areal
sollten mehrere Mobilitätsstationen errichtet werden, um die umweltfreundliche
Mobilität zu unterstützen (z.B. Leihräder, E-Scooter, Cargobikes). Hier sollte
ein schlüssiges Angebot an Sharing Möglichkeiten auf dem Campus geplant werden.
Dies ist im Rahmen der Masterplanung (noch) nicht erfolgt.
ÖPNV
·
Die
Erschließungsqualität des ÖPNV wird vom Nahverkehrsplan der Stadt Erlangen
vorgegeben; eine richtlinienkonforme Erschließung ist nach den Vorgaben der
Stadt Erlangen im Masterplan zu berücksichtigen.
·
Die dargestellten
Optionen des ÖPNV im Bereich der B4 (plangleicher Anschluss an die Cauerstraße)
sowie die Brücke über die B4 (für Kleinbusshuttle) sind zu prüfen und konkreter
auszuarbeiten. Es fehlt dabei der Bezug zu der Verknüpfung der StUB als
Zubringer zum Busverkehr.
Radverkehr
·
Im Rahmen der
Verkehrsentwicklungsplanung (VEP 2030) soll der Radverkehr gefördert werden.
Dazu gehören auch attraktive Radabstellanlagen. Mindestanforderungen sind
hierfür die gute Zugänglichkeit, zentrale Lage, komfortable
Anschließmöglichkeiten (Fahrradbügel) sowie Schutz der Fahrräder vor Diebstahl
und Witterungseinflüssen. Die höchste Benutzerfreundlichkeit bieten
Radabstellanlagen direkt im bzw. am Gebäude mit direktem Zugang. Die in der
Masterplanung verorteten Parkflächen für Fahrräder im Randbereich scheinen
diesbezüglich nicht zielführend, da voraussichtlich bei großer Entfernung zum
Ziel die Akzeptanz zur Nutzung sinkt. Das in der Masterplanung angedachte,
ringförmige Netz ist für Radabstellanlagen unerheblich.
·
In Bezug auf die
Attraktivität für die Mitarbeiterschaft sind zudem Lademöglichkeiten für
Pedelecs, ein großzügiger Sanitärbereich mit Duschen und Schließfächern sowie
ein Werkstattbereich mitzudenken.
·
Die Masterplanung
geht in einigen Bereichen nicht auf das Plannetz Radverkehr 2030 des VEPs ein
(z.B. Kurt-Schumacher-Straße, Friedrich-Bauer-Straße, Sebaldusstraße). Bei
einem Planhorizont 2050 sollte auch die Radschnellverbindung ER-Nbg mit in die
Planung einfließen. Die Radschnellverbindungstrasse wird gestrichelt
dargestellt und hat damit eher den Anschein einer Nebenroute.
·
Die
Dimensionierung der neuen Brücke über die B 4 erscheint für den Radverkehr als
zu gering, v. a. im Hinblick auf größere Gruppen von Verkehrsteilnehmern nach
Vorlesungsende. Hier wären ein Zweirichtungsradweg sowie ein separater Fußweg anzustreben.
Für die optional angedachten Elektroshuttles ist ebenfalls ausreichend Platz
bei der Planung zu berücksichtigen. Ebenfalls sind die Kurvenradien der
Schleife auf der Nordost-Seite der Brücke zu prüfen. Es wird nicht darauf
eingegangen, wie die parallel verlaufende Brücke Preußensteg in den Masterplan
einfließt.
MIV:
·
Bei Anbindung
aller Gebäude durch MIV-zugängliche Wege sollte dringend darauf geachtet
werden, dass dort nicht geparkt wird, d.h. keine Anlage von Stellplätzen,
Zufahrten nur für Logistik, keine Privat-Pkw der Uni-Angehörigen. Dafür würden
sich beispielsweise Lieferzonen anbieten. Die Notwendigkeit neuer Parkhäuser
ist nach Überarbeitung der Stellplatzsatzung im Rahmen der nachfolgenden
Planungen jeweils zu prüfen.
·
Ein weitgehend autofreier Campus wird
befürwortet. Auch die Anlieferung könnte ohne motorisierte Fahrzeuge auskommen.
Gerade im Kontext der Universität sollte auf innovative Logistikkonzepte mit
bspw. Cargobikes gesetzt werden, die von zentralen Stationen den Campus beliefern
können.
Klimaschutz
·
Die Stadt
Erlangen hat den Klimanotstand ausgerufen und erarbeitet einen Fahrplan
„Klima-Aufbruch“, um das 1,5 Grad Ziel für Erlangen zu erreichen, so dass alle
zentralen, langfristigen Planungen ebenfalls dieses Ziel verfolgen sollen
(Beschluss 31/040/202).
·
In der
Masterplanung Südgelände sind keine Aussagen zu finden, wie das Projekt mit den
Klimaschutzzielen in Einklang gebracht werden kann. Da die Masterplanung einen
Zeitraum von Jahrzehnten betrachtet, muss auch die Vereinbarkeit mit den
globalen und lokalen Klimaschutzzielen thematisiert werden. Auch die
formulierten Leitbilder werden nicht unter nachhaltigen oder ökologischen
Aspekten betrachtet, sondern z.B. unter der Prämisse Funktionalität,
Wirtschaftlichkeit oder Aufenthaltsqualität.
·
Grundsätzlich
sind ein Grünboulevard sowie Freiräume positiv zu werten. Diese sollten in der
späteren Ausführung jedoch nicht nur die Aspekte der Vernetzung und
Aufenthaltsqualität berücksichtigen, sondern auf Biodiversität, Schutz vor
Überhitzung, Durchlüftung oder Starkniederschläge hin optimiert werden.
·
Das Konzept eines
weitgehend autofreien Campus ist zu begrüßen. Die Verdichtung der Parkplätze am
Rand des Campus führt jedoch in der Summe nicht zu einer ökologischeren
Gesamtbilanz. Daher sollte das vorgeschlagene Mobilitätskonzept in jedem Fall
umgesetzt werden; vor allem der ÖPNV, Rad- und Fußverkehr soll gestärkt werden.
·
Konflikt
Arrondierungsflächen und Klimaanpassung:
Die ‚Arrondierungsfläche
Ost‘ (Bebauungsplan Nr. 467) und die ‚Arrondierungsfläche Süd‘ (Bebauungsplan
Nr. 468) haben für die Stadt Erlangen eine hohe bis sehr hohe bioklimatische
Bedeutung. Eine Bebauung schränkt diese Funktion voraussichtlich deutlich ein.
Laut Klimaanpassungskonzept
(2019) sind große Teile der genannten Flächen tagsüber der bedeutendsten
Kategorie „Sehr hohe bioklimatische Bedeutung“ zugeordnet: „Grünflächen mit
hoher Aufenthaltsqualität (Verschattung), die fußläufig aus den belasteten
Siedlungsgebieten als Rückzugsorte an heißen Tagen erreicht werden können.
Verschattende Vegetationselemente sind zu erhalten und zu schützen, die gute
Erreichbarkeit ist weiterhin zu gewährleisten.“
Sie sind auch nachts der
Kategorie „Sehr hohe bioklimatische Bedeutung“ zugeordnet, da sie für die
nächtliche klimatische Abkühlung bei Hitzewellen besonders wichtig für die
menschliche Gesundheit sind. Bauliche Eingriffe sollten unter diesem
Gesichtspunkt gänzlich vermieden und die Durchlüftung der angrenzenden Bebauung
gewährleistet werden. Eine Vernetzung mit benachbarten Grünflächen soll zudem
die Ökosystemleistung verbessern.
·
Der nördliche
Teil der Arrondierungsfläche Ost und das Planungsgebiet Nord
(rechtsverbindlicher Bebauungsplan Nr. 380 mit bestehendem Baurecht) sind Teil
des Einzugsgebietes einer übergeordneten Kalt- und Frischluftbahn. Diese
Leitbahnen mit Einzugsgebieten sind entscheidend für das
Kaltluftprozessgeschehen der angrenzenden Stadtgebiete und beeinflussen das
dortige Mikroklima. Eine Bebauung dieser Bereiche wird voraussichtlich zu einer
mikroklimatischen Verschlechterung in den angrenzenden Gebieten führen. Zudem
wird durch die Rodung von Wald eine CO2-Senke im Stadtgebiet beeinträchtigt.
·
Energieversorgung:
In Bezug auf Bau- und Nachhaltigkeitsstandards sowie der Nutzung erneuerbarer
Energien werden in der Masterplanung keine expliziten Angaben gemacht. Für die
Erreichung des beschlossenen 1,5 Grad Ziels wird es als notwendig erachtet, zu
prüfen, ob die geplante Energieversorgung diesem Ziel Rechnung tragen kann und
ggf. Varianten und Alternativen auszuarbeiten. Die Grundsatzbeschlüsse der
Stadt z.B. zur Solaren Baupflicht sind zu berücksichtigen.
Natur
und Landschaft
·
Der
Schutz des Waldes und der Biodiversität ist durch das umfangreiche Gesetzpaket
des bayerischen Landtages von 2019 noch bedeutsamer geworden. Der Masterplan
geht darauf nicht ein. Im LEP (Entwurf Teilfortschreibung vom 14.12.2021) wird
ebenfalls auf die hohe Bedeutung des Waldes verwiesen. Das Ausmaß und die
zeitliche Abfolge der Bauvorhaben in den 8,9 ha umfassenden bewaldeten Landschaftsschutzgebieten
östlich der B4 sind zu überprüfen.
·
Es ist
zu klären, ob das dringlich benötigte Nordbayerische Hochleistungsrechenzentrum
nicht an anderer Stelle, z.B. westlich der Nikolaus-Fiebiger-Straße, errichtet
werden kann, um Waldrodungen zu minimieren.
·
In dem
Erstellungsprozess der Masterplanung war die Leitbildentwicklung wesentlich.
Eine Folge dieser Planungen ist es, dass Wald gerodet, Boden versiegelt und
Landschaftsschutzgebiete verkleinert werden sollen. Zur Verbesserung der
Zusammenarbeit einzelner Fachbereiche der FAU und zur Deckung des künftigen
Flächenbedarfs werden Flächen im Stadtgebiet künftig anders verteilt. Es fehlen
jedoch Konzepte, wie die wichtigen Frischluftschneisen und Biotopverbundachsen
erhalten und optimiert werden können, und wie eine neue Ortsrandgestaltung
aussehen könnte.
·
Der
Grünboulevard als verbindende Grünachse über die 2 km Distanz vom Siemens
Campus bis zur Staudtstraße mit einer Kette von hochwertigen Plätzen und
Freiräumen wird sehr begrüßt. Wichtig ist hier ein geringer Versiegelungsgrad
und eine naturnahe Gestaltung. Die dort angedachte zentrale Radwegachse wird in
Bezug auf die Aufenthaltsqualität als problematisch gesehen. Insbesondere an
den Kleingewässern des Biologikums sollte der Erhalt und die Verbesserung der
Naturausstattung Vorrang gegenüber neuem Wegebau erhalten.
·
Die
Vorteile einer neuen Brücke über die B4 nur ca. 60 m südlich des bestehenden
5,5 m breiten barrierearmen Geh- und Radweges (Preußensteg) erscheinen
gegenüber den Eingriffen nicht ausreichend dargestellt. Die derzeitige Planung
berührt das Landschaftsschutzgebiet, südlich der B4 auch den Bannwald und eine
Natura 2000 Fläche des Reichswaldes sowie wertvolle Eichen an der B4.
·
Das
geplante Parkhaus im Norden wird aufgrund der direkten Nähe zum
Naturschutzgebiet Exerzierplatz sehr kritisch gesehen. Es liegt zwar im Baufeld
des rechtsgültigen Bplan Nr. 380, doch dieser definiert dort bisher kein
Parkhaus, vorgesehen waren bislang Institutsbauten.
·
Zukünftige
mögliche Entwicklungen im Bereich der Südspitze sollten Eingriffe in den
Bannwald unbedingt vermeiden.
·
Für das
weitere Bauleitplanverfahren (Bebauungspläne Nr. 467 + 468) sind detaillierte
Abstimmungen im Hinblick auf Natur und Landschaft erforderlich, z.B. zur
Ausgestaltung von Freiflächen, Verwendung von Materialien sowie
Artenschutzmaßnahmen.
Freiraum
/ Grünflächen / Gebäudebegrünung
·
Der geplante,
durchgehende zentrale Grünboulevard sowie ein Netz aus zentralen und
dezentralen Freiräumen, Plätzen und Grünflächen mit Anbindung an die umgebenden
Bereiche ermöglicht vielfältige Nutzungsmöglichkeiten. Dieses Freiraumkonzept
wird aus grünplanerischer Sicht begrüßt.
·
Bei der weiteren
Planung sind folgende Aspekte besonders zu berücksichtigen: Die Versiegelung
der Flächen sollte möglichst gering sein (versickerungsfähige Beläge).
(Verkehrs-) Grünflächen sollten weitestgehend naturnah gestaltet werden (Bäume,
Gehölzgruppen, Sträucher, Blumenwiesen). Bauminseln / Wurzelbereiche entlang
der Straßen, Wege und Plätze sollten vorzugsweise offen gestaltet und vor
Überfahrung durch Pkws geschützt werden. Die Freiflächen sollten barrierefrei genutzt werden können.
Grünflächen und Bäume können mit Niederschlagswasser nach dem
Schwammstadtprinzip versorgt werden.
·
Zukunftsfähiger
Baumbestand sollte vorrangig erhalten und bei Baumaßnahmen entsprechend
geschützt werden. Bei Baumneupflanzungen sind die entsprechenden
Mindestabstände frühzeitig in der Planung zu berücksichtigen.
·
Städtischer
Baumbestand im Anschluss an die Flächen des Freistaates ist zu erhalten und
entsprechend den einschlägigen Vorgaben vor Eingriffen zu schützen.
·
Die Begrünung von
Gebäuden und Nebenanlagen ist aus ökologischen und stadtklimatischen Gründen
sehr wichtig und daher im Bebauungsplan entsprechend festzusetzen, z.B.
Dachbegrünung (auch in Verbindung mit PV-Anlagen), Begrünung von
Tiefgaragenüberdachungen, Fassadenbegrünung.
·
Die umfangreichen
Eingriffe in den Waldbestand werden aus grünplanerischer Sicht als nachteilig
beurteilt.
Gewässerschutz
·
Aus
wasserrechtlicher Sicht ist bei der zukünftigen Entwicklung des Geländes der
Umgang mit Niederschlagswasser und der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
relevant. Das langfristige Grundwasser-Monitoring des Staatlichen Bauamtes
lässt auf teilweise hohe Grundwasserstände schließen.
·
Im
weiteren Verfahren werden Konzepte zur wassersensiblen Stadtentwicklung in der
Planung empfohlen, z.B. minimale Flächenversiegelung, der Rückhalt von
Niederschlagswasser, Niederschlagswassernutzung und Maßnahmen zur
Starkregenvorsorge / Schwammstadtkonzept (ggf. auch als
Forschungsvorzeigeprojekt).
Entwässerung
·
Die zwischen der
Stadt Erlangen und der Universität im Jahr 1976 festgelegte beschränkte
Einleitmenge für Schmutz- und Niederschlagswasser im Uni-Südgelände in die
öffentliche Erschließung darf auch im Zuge der geplanten Baumaßnahmen nicht
überschritten werden. Es sind daher entsprechende Rückhalteräume (ggf. als
Stauraumkanäle) auf dem Areal zu errichten. Zudem soll das anfallende
Regenwasser so weit wie möglich dauerhaft versickert werden.
·
Das im Modul 7
des Siemens Campus anfallende Regenwasser wird ebenfalls gedrosselt in die
öffentliche Erschließung abgeleitet. Dementsprechend ist im Modul 7 ein
Stauraumkanal zu erstellen.
Bodenschutz
·
Der
Bereich des Masterplans umfasst sowohl bereits bebaute als auch nicht bebaute,
zum großen Teil als Wald genutzte Flächen. Mit der Erschließung der Waldflächen
ist mit starker Beeinträchtigung des Schutzgutes Boden und damit verbundenen
Verlust der Bodenfunktionen zu rechnen.
·
Vor
diesem Hintergrund ist das Schutzgut Boden anhand der LABO Checklisten für
Schutzgut Boden zu erfassen und zu bewerten. Für die geplanten Maßnahmen ist
die Erstellung eines Bodenschutzkonzepts (DIN 19639) erforderlich, inklusive
der erforderlichen Maßnahmen zum Baubegleitendem Bodenschutz, insbesondere
Vermeidung und Minderungsmaßnahmen festgelegt werden.
·
Die
Altlasten, Altlastenverdachtsflächen sowie Grundwasserbelastungen sind bei der
Planung zu berücksichtigen und in Bezug auf die geplante Nutzung zu bewerten.
b) Fraktionsantrag Nr.221/2021
der Grünen Liste-Fraktion (Anlage 1)
Die von der Grünen Liste beantragten Punkte decken sich teilweise mit der Stellungnahme der Stadt Erlangen zur Masterplanung und werden bei der Aufstellung der Bebauungspläne Nr. 467 und 468 berücksichtigt:
- Es werden klare Vorgaben zur
Klimaanpassung, dem ökologischen Wassermanagement (Schwammstadt),
Gebäudebegrünung und minimaler Versiegelung festlegt.
- Erhalt des Preußenstegs
- Bei den Arrondierungsflächen
(Baumbestände entlang der B4 und der Kurt-Schumacher-Straße) ist der
Baumbestand in sichtbaren und großräumigen Abschnitten zu erhalten und in
die Planung zu integrieren (keine komplette Rodung).
- Es ist mehr Grün auf dem Campusgelände
zu schaffen, z.B. durch gezielte Entsiegelungsmaßnahmen und keine
großflächige Pflasterung der Plätze.
- eine Straßenzufahrt von der B4 in den
Campus auch für Busse
Eine Berücksichtigung im bereits am 20.10.2016 in Kraft getretenen Bebauungsplan Nr. 295 kann nur in derart erfolgen, als dass die Verwaltung diese in Abstimmungen zu einzelnen Vorhaben thematisiert.
Folgende Punkte des Fraktionsantrags gehen jedoch über die Masterplanung hinaus:
·
Die
PV-Pflicht gilt neben den Neubauten im Bereich der neuen Bebauungspläne auch im
Süd-Bereich, der nach §34 BauGB betrachtet wird.
Eine rechtliche Grundlage ist im unbeplanten Innenbereich nicht
vorhanden. Im Rahmen ihrer Gespräche wird jedoch auf die Umsetzung hingewiesen.
Nach Kenntnisstand der Verwaltung besteht jedoch von Seiten des Freistaates
ebenfalls die Vorgabe bzw. das Ziel, Gründächer und PV-Anlagen kombiniert
umzusetzen.
· Klimaangepasste Bauweise für neue Campusgebäude, ökologische Baustoffe, keine großflächigen Metallfassaden; Einbeziehen von geeigneten und qualifizierten Architekturbüros
Die Verwaltung wird auch dies im Dialog im Rahmen der Bauberatung vertreten und prüfen, ob eine Regelung im städtebaulichen Vertrag dazu getroffen werden kann.
Zusammenarbeit der Stadt und
FAU
Abschließend soll nochmal betont werden, dass die Stadt die Entwicklung der Universität am Südcampus mit Kräften unterstützt und bei der weiteren Entwicklung ihre Kräfte in den Prozess des Masterplan aktiv mit einbringen wird. Damit wird die Zukunftsfähigkeit der FAU am Standort Erlangen Süd gestärkt und äußerlich sichtbar gestaltet.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1: Fraktionsantrag Nr.221/2021 der Grünen Liste-Fraktion "Kriterien und ökologische
Vorgaben bei den Bebauungsplänen im Uni-Südgelände"
Anlage 2: Auszug aus der Masterplanung Südgelände